Daten
Kommune
Brühl
Größe
125 kB
Datum
26.10.2015
Erstellt
13.10.15, 16:55
Aktualisiert
13.10.15, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
37
Berg
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
06.10.2015
406/2015
Betreff
Erneuerung und Erweiterung des Brühler Sirenenalarmsystems
hier: Verwendung der Landeszuweisung NRW an Gemeinden und Kreise für den Ausbau
ihrer Warnsysteme mit überplanmäßiger Mittelbereitstellung
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle 783190/12150300
BGM
Zust. Dez.
04
Kämmerer
Abt. 20/1
i.V. Brandt
Brandt
Bosseler
Radermacher Obladen
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beschließt die
überplanmäßige investive Auszahlung in Höhe von 22.000,00 € bei Kostenstelle 12150300
/ Sachkonto 783190 „Erwerb von bew. Anlagevermögen“.
Deckung:
Minderausgaben bei SK 783191 / Kst. 12150700 (Beschaffung Fahrzeuge Feuerwehr;
10.000 €), und bei SK 783110 / Kst. 12150000 (Festwertbeschaffung Feuerwehr;
12.000 €).
Erläuterungen:
Das Land Nordrhein-Westfalen hat in 2014 als Unterstützungsleistung für die Kommunen
zum Ausbau der kommunalen Warnsysteme Zuschüsse gewährt, um das
landeseinheitliche Warnsystem für die Gefahrenabwehr in Nordrhein-Westfalen zu
ergänzen.
Der Stadt Brühl wurde hierzu ein Zuschuss in Höhe von 18.567,01 € zur Verfügung
gestellt, worüber bis zum 31.12.2015 ein Verwendungsnachweis zu erfolgen hat.
Die Einzahlung der Landeszuweisung im Jahr 2014 lässt sich haushaltsrechtlich nicht in
das Folgejahr übertragen. Bilanziell wird sie auf einen Sonderposten umgebucht, wenn die
Sirenen in Betrieb genommen werden. Die ertragswirksame Auflösung erfolgt analog zur
Abschreibung.
Drucksache 406/2015
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Für eine Auszahlung in 2015 ist daher diese überplanmäßige Mittelbereitstellung
erforderlich.
Die Stadt Brühl verfügte bereits über ein das Stadtgebiet weitgehend abdeckendes
Sirenenalarmierungssystem.
Der erfolgte Landeszuschuss wurde daher zum Anlass
genommen, die vorhandenen Sirenenstandorte zu überprüfen und Lücken in diesem
Warnsystem nach Möglichkeit zu schließen.
Hierbei hat sich ein Mehrbedarf ergeben zwischen der Landeszuweisung und der
erforderlichen überplanmäßigen Ausgabe, welcher aus Minderausgaben bei den
genannten Kostenstellen gedeckt werden kann.
Als Ergebnis ist für folgende Maßnahmen ein Auftrag erteilt worden:
o Einrichtung eines neuen Sirenenstandortes,
o Austausch einer vorhandenen Sirene gegen eine leistungsstärkere Sirene
mit Verwendung der
ausgetauschten Sirene an einem neuen Standort,
o Aufgabe eines Sirenenstandortes mit gleichzeitiger Montage einer
leistungsstärkeren Sirene an
einem neuen Standort.