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Vorlage (Erneuerung und Erweiterung des Brühler Sirenenalarmsystems hier: Verwendung der Landeszuweisung NRW an Gemeinden und Kreise für den Ausbau ihrer Warnsysteme mit überplanmäßiger Mittelbereitstellung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
125 kB
Datum
26.10.2015
Erstellt
13.10.15, 16:55
Aktualisiert
13.10.15, 16:55
Vorlage (Erneuerung und Erweiterung des Brühler Sirenenalarmsystems
hier: Verwendung der Landeszuweisung NRW an Gemeinden und Kreise für den Ausbau ihrer Warnsysteme mit überplanmäßiger Mittelbereitstellung) Vorlage (Erneuerung und Erweiterung des Brühler Sirenenalarmsystems
hier: Verwendung der Landeszuweisung NRW an Gemeinden und Kreise für den Ausbau ihrer Warnsysteme mit überplanmäßiger Mittelbereitstellung)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 37 Berg Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 06.10.2015 406/2015 Betreff Erneuerung und Erweiterung des Brühler Sirenenalarmsystems hier: Verwendung der Landeszuweisung NRW an Gemeinden und Kreise für den Ausbau ihrer Warnsysteme mit überplanmäßiger Mittelbereitstellung Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle 783190/12150300 BGM Zust. Dez. 04 Kämmerer Abt. 20/1 i.V. Brandt Brandt Bosseler Radermacher Obladen Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beschließt die überplanmäßige investive Auszahlung in Höhe von 22.000,00 € bei Kostenstelle 12150300 / Sachkonto 783190 „Erwerb von bew. Anlagevermögen“. Deckung: Minderausgaben bei SK 783191 / Kst. 12150700 (Beschaffung Fahrzeuge Feuerwehr; 10.000 €), und bei SK 783110 / Kst. 12150000 (Festwertbeschaffung Feuerwehr; 12.000 €). Erläuterungen: Das Land Nordrhein-Westfalen hat in 2014 als Unterstützungsleistung für die Kommunen zum Ausbau der kommunalen Warnsysteme Zuschüsse gewährt, um das landeseinheitliche Warnsystem für die Gefahrenabwehr in Nordrhein-Westfalen zu ergänzen. Der Stadt Brühl wurde hierzu ein Zuschuss in Höhe von 18.567,01 € zur Verfügung gestellt, worüber bis zum 31.12.2015 ein Verwendungsnachweis zu erfolgen hat. Die Einzahlung der Landeszuweisung im Jahr 2014 lässt sich haushaltsrechtlich nicht in das Folgejahr übertragen. Bilanziell wird sie auf einen Sonderposten umgebucht, wenn die Sirenen in Betrieb genommen werden. Die ertragswirksame Auflösung erfolgt analog zur Abschreibung. Drucksache 406/2015 Seite - 2 – Für eine Auszahlung in 2015 ist daher diese überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich. Die Stadt Brühl verfügte bereits über ein das Stadtgebiet weitgehend abdeckendes Sirenenalarmierungssystem. Der erfolgte Landeszuschuss wurde daher zum Anlass genommen, die vorhandenen Sirenenstandorte zu überprüfen und Lücken in diesem Warnsystem nach Möglichkeit zu schließen. Hierbei hat sich ein Mehrbedarf ergeben zwischen der Landeszuweisung und der erforderlichen überplanmäßigen Ausgabe, welcher aus Minderausgaben bei den genannten Kostenstellen gedeckt werden kann. Als Ergebnis ist für folgende Maßnahmen ein Auftrag erteilt worden: o Einrichtung eines neuen Sirenenstandortes, o Austausch einer vorhandenen Sirene gegen eine leistungsstärkere Sirene mit Verwendung der ausgetauschten Sirene an einem neuen Standort, o Aufgabe eines Sirenenstandortes mit gleichzeitiger Montage einer leistungsstärkeren Sirene an einem neuen Standort.