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Vorlage (Gründung AöR „Stadtservicebetrieb Brühl“ hier: Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
118 kB
Datum
26.10.2015
Erstellt
20.10.15, 15:30
Aktualisiert
20.10.15, 15:30
Vorlage (Gründung AöR „Stadtservicebetrieb Brühl“ 
hier: Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates) Vorlage (Gründung AöR „Stadtservicebetrieb Brühl“ 
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13 Müller Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 13.10.2015 433/2015 (354/2015) Betreff Gründung AöR „Stadtservicebetrieb Brühl“ hier: Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Hilger Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat wählt folgende 13 Mitglieder und ihre Stellvertreter in den Verwaltungsrat des Stadtservicebetriebes Brühl: Mitglieder Name Fraktion Stellv. Mitglieder Name Fraktion 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Erläuterungen: Der Rat der Stadt Brühl hat die Gründung des Stadtservicebetriebes Brühl als AöR zum 1.1.2016 beschlossen. Organe der Anstalt sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Verwaltungsrat bestellt. Seite - 2 – Drucksache 433/2015 Gemäß § 114 a Abs. 8 Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 der in der Ratssitzung am 7.9.2015 beschlossenen AöR-Satzung besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden - das ist der Bürgermeister - und 13 übrigen Mitgliedern, für die Stellvertreter zu wählen sind. Mitglieder und Stellvertreter müssen Ratsmitglieder sein. Eine persönliche Stellvertretung ist in der Satzung nicht vorgeschrieben. Die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter erfolgt aufgrund einer erst kürzlich vorgenommenen Änderung von § 114 a Abs. 8 GO für die Dauer der Wahlperiode des Rates. Für die Wahl gilt § 50 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW sinngemäß. Danach reicht der einstimmige Beschluss über die Annahme eines Wahlvorschlages, auf den sich die Ratsmitglieder geeinigt haben, aus. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlvorgang abgestimmt. Die Sitzverteilung in den ebenfalls aus 13 Mitgliedern bestehenden Aufsichtsräten von Stadtwerken und Gebausie entspricht dem anzuwendenden Hare/Niemeyer-Verfahren und sieht wie folgt aus: CDU SPD GRÜNE FDP Linke&Piraten 5 Sitze 4 Sitze 2 Sitze 1 Sitz 1 Sitz Damit der Verwaltungsrat pünktlich zum 1.1.2016 seine Arbeit aufnehmen kann, sollte die Wahl der Mitglieder rechtzeitig erfolgen. Die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates ist für den 7.1.2016 vorgesehen.