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Beschlussvorlage (73. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Winterberg", Stadtteil Horrem hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
161 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
25.08.17, 13:16
Aktualisiert
25.08.17, 13:16
Beschlussvorlage (73. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Winterberg", Stadtteil Horrem
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (73. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Winterberg", Stadtteil Horrem
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: 16.1 Rachel Hennecken TOP Drs.-Nr.: 439.17 Datum : 15.08.2017 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 05.09.2017 Stadtrat 26.09.2017 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 73. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Winterberg", Stadtteil Horrem hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :2017 Produktsachkonto:51511900 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: die Aufstellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter Henneken Schoppe Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Lage und Größe des Geltungsbereichs Das Plangebiet befindet sich am nord-östlichen Ortsrand von Horrem unterhalb des Wohnparks Buchenhöhe, auf einer Teilfläche eines ehem. Deponiegeländes zum Abbau von Quarzkies. Westlich gelegen ist das unbebaute Waldgrundstück „Villa Winter“, das an die Oskar-Straus -Str. grenzt. Das Plangebiet liegt am nord-östlichen Rand des Stadtteiles Horrem und wird begrenzt im: Norden Osten Süden Westen durch die Bundesbahnstrecke Aachen - Köln durch die Fläche des ehemaligen Quarzkiestagebau durch die Böschung südlich der Josef-Bitschnau-Straße durch die Oscar-Straus-Straße Die Fläche des Plangebietes umfasst ca. 35.500 m². Ziel und Zweck der Planung Ziel der Planung ist es, für den ehemaligen gewerblich genutzten Bereich des Quarzkiestagebaus - Betriebes die planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche Folgenutzung zu schaffen. Hierzu ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (1.Änderung) erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes HO 322 „Am Winterberg“ wurde bereits am 08.09.2015 gefasst. Durch die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen weiterhin derzeit als Gemischte Bauflächen ausgewiesene Bereiche – derzeitige Waldflächen – zukünftig als Freiraum gesichert werden. Beschlussvorlage 439.17 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 4000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 439.17 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Das Plangebiet der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“ umfasst eine in unmittelbarer Nähe des ÖPNV – Verknüpfungspunktes Bahnhof Horrem liegende Konversionsfläche, die als Betriebsfläche für den abgeschlossenen Quarzkiestagebau an der Josef – Bitschnau – Straße diente. Der Betrieb wurde bereits vor Jahren eingestellt, der Abgrabungsbereich der Grube wird derzeit rekultiviert. Die Rekultivierungsfläche wird zukünftig als Naherholungsfläche genutzt werden können. Bei der ehemaligen Betriebsfläche handelt es sich um „unverritztes Gelände“ – hier befindet sich das ehemalige Verwaltungsgebäude der Deponie, incl. technischer Einrichtungen (Waage, Reifenwaschbecken), Der überwiegende Teil der Betriebsfläche ist befestigt. Aufgrund seiner Lagegunst in fußläufiger Entfernung zum ÖPNV – Verbindungspunkt „Bahnhof Horrem“ bietet sich eine wohnbauliche Folgenutzung für diesen Bereich an. Die Nähe zu Mobilitätsangeboten und Freiraum sind wichtige Aspekte der Standortwahl für die Ausweisung von Neubaugebieten. Durch ein verbessertes Angebot urbaner Wohn- und Lebensqualitäten in den ländlichen Räumen in der Nähe von Mobilstationen kann zusätzlicher Verkehr vermieden werden. Durch die Aufstellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“ sollen die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden, eine, einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden. 2. Planungsstand Aufstellungsbeschluss (geplant): PA 05.09.2017 Rat 26.09.2017 3. Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan, Darstellung der Änderungsbereiche Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung Beschlussvorlage 439.17 Seite 4