Daten
Kommune
Kerpen
Größe
161 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
25.08.17, 13:16
Aktualisiert
25.08.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: 16.1 Rachel Hennecken
TOP
Drs.-Nr.: 439.17
Datum : 15.08.2017
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
05.09.2017
Stadtrat
26.09.2017
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
73. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Winterberg", Stadtteil Horrem
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :2017
Produktsachkonto:51511900
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt / der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
die Aufstellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“, Stadtteil
Horrem
der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter
Henneken
Schoppe
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Lage und Größe des Geltungsbereichs
Das Plangebiet befindet sich am nord-östlichen Ortsrand von Horrem unterhalb des
Wohnparks Buchenhöhe, auf einer Teilfläche eines ehem. Deponiegeländes zum Abbau
von Quarzkies. Westlich gelegen ist das unbebaute Waldgrundstück „Villa Winter“, das an
die Oskar-Straus -Str. grenzt.
Das Plangebiet liegt am nord-östlichen Rand des Stadtteiles Horrem und wird begrenzt im:
Norden
Osten
Süden
Westen
durch die Bundesbahnstrecke Aachen - Köln
durch die Fläche des ehemaligen Quarzkiestagebau
durch die Böschung südlich der Josef-Bitschnau-Straße
durch die Oscar-Straus-Straße
Die Fläche des Plangebietes umfasst ca. 35.500 m².
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist es, für den ehemaligen gewerblich genutzten Bereich des
Quarzkiestagebaus - Betriebes die planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche
Folgenutzung zu schaffen. Hierzu ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes
(1.Änderung) erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes HO 322 „Am
Winterberg“ wurde bereits am 08.09.2015 gefasst. Durch die 73. Änderung des
Flächennutzungsplanes sollen weiterhin derzeit als Gemischte Bauflächen ausgewiesene
Bereiche – derzeitige Waldflächen – zukünftig als Freiraum gesichert werden.
Beschlussvorlage 439.17
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
4000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 439.17
Seite 3
Begründung:
1. Planungsanlass
Das Plangebiet der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“ umfasst eine in
unmittelbarer Nähe des ÖPNV – Verknüpfungspunktes Bahnhof Horrem liegende
Konversionsfläche, die als Betriebsfläche für den abgeschlossenen Quarzkiestagebau an der
Josef – Bitschnau – Straße diente.
Der Betrieb wurde bereits vor Jahren eingestellt, der Abgrabungsbereich der Grube wird derzeit
rekultiviert. Die Rekultivierungsfläche wird zukünftig als Naherholungsfläche genutzt werden
können. Bei der ehemaligen Betriebsfläche handelt es sich um „unverritztes Gelände“ – hier
befindet sich das ehemalige Verwaltungsgebäude der Deponie, incl. technischer Einrichtungen
(Waage, Reifenwaschbecken), Der überwiegende Teil der Betriebsfläche ist befestigt.
Aufgrund seiner Lagegunst in fußläufiger Entfernung zum ÖPNV – Verbindungspunkt „Bahnhof
Horrem“ bietet sich eine wohnbauliche Folgenutzung für diesen Bereich an.
Die Nähe zu Mobilitätsangeboten und Freiraum sind wichtige Aspekte der Standortwahl für die
Ausweisung von Neubaugebieten. Durch ein verbessertes Angebot urbaner Wohn- und
Lebensqualitäten in den ländlichen Räumen in der Nähe von Mobilstationen kann zusätzlicher
Verkehr vermieden werden.
Durch die Aufstellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“
sollen die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden, eine, einer wohnbaulichen
Nutzung zugeführt werden.
2. Planungsstand
Aufstellungsbeschluss (geplant): PA 05.09.2017 Rat 26.09.2017
3. Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan, Darstellung der Änderungsbereiche
Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
Beschlussvorlage 439.17
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