Daten
Kommune
Kerpen
Größe
179 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
25.08.17, 13:16
Aktualisiert
25.08.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
Seite 1 von 4
ERLÄUTERUNGEN ZUR PLANAUFSTELLUNG
INHALT
1.
Planungsanlass ........................................................................................................................2
2.
Ziel und Zweck der Planung .....................................................................................................2
3.
Erläuterungen zum Plangebiet .................................................................................................2
3.1
4.
Lage und Größe des Geltungsbereichs ................................................................................2
Planungsvorgaben ...................................................................................................................3
4.1.
Regionalplan .........................................................................................................................3
4.2
Landschaftsplan....................................................................................................................3
4.3
Bergrecht ..............................................................................................................................3
4.4
Flächennutzungsplan ............................................................................................................3
4.5
Gegenwärtiges Planungsrecht - Bebauungsplan ..................................................................3
5.
Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplan ...............................................................2
6.
Immissionsschutz .....................................................................................................................2
7.
Ökologie ...................................................................................................................................2
8.
Altlasten ...................................................................................................................................2
Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
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1. Planungsanlass
Das Plangebiet der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“ umfasst
eine in unmittelbarer Nähe des ÖPNV – Verknüpfungspunktes Bahnhof Horrem liegende
Konversionsfläche, die als Betriebsfläche für den abgeschlossenen Quarzkiestagebau an
der Josef – Bitschnau – Straße diente.
Der Betrieb wurde bereits vor Jahren eingestellt, der Abgrabungsbereich der Grube wird
derzeit rekultiviert. Die Rekultivierungsfläche wird zukünftig als Naherholungsfläche
genutzt werden können. Bei der ehemaligen Betriebsfläche handelt es sich um
„unverritztes Gelände“ – hier befindet sich das ehemalige Verwaltungsgebäude der
Deponie, incl. technischer Einrichtungen (Waage, Reifenwaschbecken), Der
überwiegende Teil der Betriebsfläche ist befestigt.
Aufgrund seiner Lagegunst in fußläufiger Entfernung zum ÖPNV – Verbindungspunkt
„Bahnhof Horrem“ bietet sich eine wohnbauliche Folgenutzung für diesen Bereich an.
Die Nähe zu Mobilitätsangeboten und Freiraum sind wichtige Aspekte der Standortwahl
für die Ausweisung von Neubaugebieten. Durch ein verbessertes Angebot urbaner Wohnund Lebensqualitäten in den ländlichen Räumen in der Nähe von Mobilstationen kann
zusätzlicher Verkehr vermieden werden.
Durch die Aufstellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“
sollen die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden, eine, einer
wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden.
2. Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist es, für den ehemaligen gewerblich genutzten Bereich des
Quarzkiestagebaus - Betriebes die planungsrechtliche Grundlage für eine
wohnbauliche Folgenutzung zu schaffen. Hierzu ist die Änderung des wirksamen
Flächennutzungsplanes (1.Änderung) erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplanes HO 322 „Am Winterberg“ wurde bereits am 08.09.2015 gefasst.
Durch die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen weiterhin derzeit als
Gemischte Bauflächen ausgewiesene Bereiche – derzeitige Waldflächen – zukünftig
als Freiraum gesichert werden.
3. Erläuterungen zum Plangebiet
3.1 Lage und Größe des Geltungsbereichs
Das Plangebiet befindet sich am nord-östlichen Ortsrand von Horrem unterhalb des
Wohnparks Buchenhöhe, auf einer Teilfläche eines ehem. Deponiegeländes zum
Abbau von Quarzkies. Westlich gelegen ist das unbebaute Waldgrundstück „Villa
Winter“, das an die Oskar-Straus -Str. grenzt.
Das Plangebiet liegt am nord-östlichen Rand des Stadtteiles Horrem und wird
begrenzt im:
Norden
Osten
Süden
durch die Bundesbahnstrecke Aachen - Köln
durch die Fläche des ehemaligen Quarzkiestagebau
durch die Böschung südlich der Josef-Bitschnau-Straße
Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
Westen
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durch die Oscar-Straus-Straße
Die Fläche des Plangebiets umfasst ca. 35.500 m².
4. Planungsvorgaben
4.1
Regionalplan
Der gültige Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt das
Plangebiet als Waldbereich zum Schutz der Natur dar. Die Planung ist aus dem
Regionalplan zu entwickeln. Eine formelle Landesplanerische Abstimmung gem. § 34
LPlG ist erforderlich. Im Vorfeld der Aufstellung der 73. Änderung des
Flächennutzungsplanes
haben
bereits
Abstimmungsgesprächen
mit
der
Bezirksplanungsbehörde stattgefunden.
Als Ausgleich für die Inanspruchnahme von Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen
ist eine Tauschfläche einzusetzen. Es wurde vereinbart, dass dafür die unmittelbar an die
zukünftige Wohnbaufläche westlich angrenzende Waldfläche, die im wirksamen
Flächennutzungsplan als „Gemischte Baufläche“ dargestellt ist, zukünftig als Waldfläche
darzustellen und planerisch zu sichern. In der 73. Änderung des Flächennutzungsplans ist
dies berücksichtigt.
4.2
Landschaftsplan
Die Fläche des Plangebiets liegt gemäß rechtskräftigem Landschaftsplan LP Nr. 6
„Rekultivierte Ville“ teilweise innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.4-7 „Ehemaliger
Park Villa Winter“. Das Gebiet wird geschützt zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit
des Naturhaushaltes und wegen seiner Bedeutung zur Belebung des Landschaftsbildes.
4.3
Bergrecht
Die Flächen des ehemaligen Quarzittagebaus Werk II Richard Winter/Deponie Horrem
befindet sich noch unter Bergaufsicht. Sowohl im Bereich des Quarzittagebaus als auch
im Bereich de Deponie Horrem wurde der Betrieb bereits eingestellt. In beiden Betrieben
werden Abschlussbetriebsplanverfahren durchgeführt, an denen auch die Kolpingstadt
Kerpen beteiligt ist. Nach Durchführung der Abschlussbetriebsplanverfahren und der
nachfolgenden Beendigung der Bergaufsicht kann die Planmaßnahme umgesetzt
werden.
4.4
Flächennutzungsplan
In der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Kolpingstadt Kerpen sind die Flächen
des Plangebietes als Fläche für Wald, Fläche für die Landwirtschaft und gemischte
Baufläche dargestellt.
4.5
Gegenwärtiges Planungsrecht - Bebauungsplan
Für das Plangebiet besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.26 „Hemmersbacher
Erbbusch“ aus dem Jahr 1974.
Für das Plangebiet stellt dieser Landschaftsschutzgebiet dar, nachrichtlich ohne hier
erläuternde Details zu treffen und ein Teilbereich Flächen für Gemeinbedarf
(Kindergarten).
Der Bebauungsplan HO 26 wird in den sich mit dem Geltungsbereich
des
Bebauungsplanes 322 überlagernden Bereichen diesen zukünftig ersetzt.
Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
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5. Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplan
Geändert von
Flächen für Wald
Flächen für die Landwirtschaft
Gemischte Baufläche
Geändert in
Grünfläche
Wohnbaufläche
Fläche für Wald
6. Immissionsschutz
Auf das Plangebiet wirken Lärmimmissionen von der Bundesbahnstrecke Köln – Aachen
sowie der angrenzenden Josef-Bitschnau-Straße auf das Plangebiet ein. Eine
schalltechnische Untersuchung ist beauftragt. Die Ergebnisse werden im weiteren
Verfahren berücksichtigt und entsprechende Festsetzungen in den zukünftigen
Bebauungsplan HO 322 aufgenommen.
7. Ökologie
Nach §1 (6) Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen u.a. die Belange des
Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des
Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens sowie des Klimas zu
berücksichtigen.
Für die Belange des Umweltschutzes wird gem. § 2 (4) BauGB im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen
Umwelteinwirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet werden.
8. Altlasten
Die altlasten- und abfalltechnische Untersuchung der ehemaligen Deponie, durch die
M&P Ingenieurgesellschaft, fasst zusammen: „Sowohl in den Auffüllungsmaterialien als
auch in den tertiären Sedimenten wurden keine altlastenrelevante Schadstoffgehalte
nachgewiesen, sodass sowohl aktuell als auch bei einer geplanten Folgenutzung zu
Wohnzwecken keine Gefährdung des Schutzgutes menschliche Gesundheit bei
Direktkontakt sowie des Schutzgutes Grundwasser über den Wirkungspfad Boden Sickerwasser - Grundwasser nach BBodSchV abzuleiten ist.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine geplante Folgenutzung für Wohnzwecke
uneingeschränkt möglich.
[…]
An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass die vorgenannten Einstufungen auf
Grundlage von punktuellen Aufschlüssen erfolgten. Bei einer Verdichtung des
Aufschlussrasters sind ggf. andersartige abfalltechnische Einstufungen möglich.“
aufgestellt:
Kerpen, im August 2017
Joachim Schwister
Technischer Beigeordneter