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Beschlussvorlage (Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
179 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
25.08.17, 13:16
Aktualisiert
25.08.17, 13:16
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Inhalt der Datei

Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung Seite 1 von 4 ERLÄUTERUNGEN ZUR PLANAUFSTELLUNG INHALT 1. Planungsanlass ........................................................................................................................2 2. Ziel und Zweck der Planung .....................................................................................................2 3. Erläuterungen zum Plangebiet .................................................................................................2 3.1 4. Lage und Größe des Geltungsbereichs ................................................................................2 Planungsvorgaben ...................................................................................................................3 4.1. Regionalplan .........................................................................................................................3 4.2 Landschaftsplan....................................................................................................................3 4.3 Bergrecht ..............................................................................................................................3 4.4 Flächennutzungsplan ............................................................................................................3 4.5 Gegenwärtiges Planungsrecht - Bebauungsplan ..................................................................3 5. Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplan ...............................................................2 6. Immissionsschutz .....................................................................................................................2 7. Ökologie ...................................................................................................................................2 8. Altlasten ...................................................................................................................................2 Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung Seite 2 von 4 1. Planungsanlass Das Plangebiet der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“ umfasst eine in unmittelbarer Nähe des ÖPNV – Verknüpfungspunktes Bahnhof Horrem liegende Konversionsfläche, die als Betriebsfläche für den abgeschlossenen Quarzkiestagebau an der Josef – Bitschnau – Straße diente. Der Betrieb wurde bereits vor Jahren eingestellt, der Abgrabungsbereich der Grube wird derzeit rekultiviert. Die Rekultivierungsfläche wird zukünftig als Naherholungsfläche genutzt werden können. Bei der ehemaligen Betriebsfläche handelt es sich um „unverritztes Gelände“ – hier befindet sich das ehemalige Verwaltungsgebäude der Deponie, incl. technischer Einrichtungen (Waage, Reifenwaschbecken), Der überwiegende Teil der Betriebsfläche ist befestigt. Aufgrund seiner Lagegunst in fußläufiger Entfernung zum ÖPNV – Verbindungspunkt „Bahnhof Horrem“ bietet sich eine wohnbauliche Folgenutzung für diesen Bereich an. Die Nähe zu Mobilitätsangeboten und Freiraum sind wichtige Aspekte der Standortwahl für die Ausweisung von Neubaugebieten. Durch ein verbessertes Angebot urbaner Wohnund Lebensqualitäten in den ländlichen Räumen in der Nähe von Mobilstationen kann zusätzlicher Verkehr vermieden werden. Durch die Aufstellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“ sollen die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden, eine, einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden. 2. Ziel und Zweck der Planung Ziel der Planung ist es, für den ehemaligen gewerblich genutzten Bereich des Quarzkiestagebaus - Betriebes die planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche Folgenutzung zu schaffen. Hierzu ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (1.Änderung) erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes HO 322 „Am Winterberg“ wurde bereits am 08.09.2015 gefasst. Durch die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen weiterhin derzeit als Gemischte Bauflächen ausgewiesene Bereiche – derzeitige Waldflächen – zukünftig als Freiraum gesichert werden. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Lage und Größe des Geltungsbereichs Das Plangebiet befindet sich am nord-östlichen Ortsrand von Horrem unterhalb des Wohnparks Buchenhöhe, auf einer Teilfläche eines ehem. Deponiegeländes zum Abbau von Quarzkies. Westlich gelegen ist das unbebaute Waldgrundstück „Villa Winter“, das an die Oskar-Straus -Str. grenzt. Das Plangebiet liegt am nord-östlichen Rand des Stadtteiles Horrem und wird begrenzt im: Norden Osten Süden durch die Bundesbahnstrecke Aachen - Köln durch die Fläche des ehemaligen Quarzkiestagebau durch die Böschung südlich der Josef-Bitschnau-Straße Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung Westen Seite 3 von 4 durch die Oscar-Straus-Straße Die Fläche des Plangebiets umfasst ca. 35.500 m². 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Der gültige Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt das Plangebiet als Waldbereich zum Schutz der Natur dar. Die Planung ist aus dem Regionalplan zu entwickeln. Eine formelle Landesplanerische Abstimmung gem. § 34 LPlG ist erforderlich. Im Vorfeld der Aufstellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes haben bereits Abstimmungsgesprächen mit der Bezirksplanungsbehörde stattgefunden. Als Ausgleich für die Inanspruchnahme von Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen ist eine Tauschfläche einzusetzen. Es wurde vereinbart, dass dafür die unmittelbar an die zukünftige Wohnbaufläche westlich angrenzende Waldfläche, die im wirksamen Flächennutzungsplan als „Gemischte Baufläche“ dargestellt ist, zukünftig als Waldfläche darzustellen und planerisch zu sichern. In der 73. Änderung des Flächennutzungsplans ist dies berücksichtigt. 4.2 Landschaftsplan Die Fläche des Plangebiets liegt gemäß rechtskräftigem Landschaftsplan LP Nr. 6 „Rekultivierte Ville“ teilweise innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.4-7 „Ehemaliger Park Villa Winter“. Das Gebiet wird geschützt zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und wegen seiner Bedeutung zur Belebung des Landschaftsbildes. 4.3 Bergrecht Die Flächen des ehemaligen Quarzittagebaus Werk II Richard Winter/Deponie Horrem befindet sich noch unter Bergaufsicht. Sowohl im Bereich des Quarzittagebaus als auch im Bereich de Deponie Horrem wurde der Betrieb bereits eingestellt. In beiden Betrieben werden Abschlussbetriebsplanverfahren durchgeführt, an denen auch die Kolpingstadt Kerpen beteiligt ist. Nach Durchführung der Abschlussbetriebsplanverfahren und der nachfolgenden Beendigung der Bergaufsicht kann die Planmaßnahme umgesetzt werden. 4.4 Flächennutzungsplan In der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Kolpingstadt Kerpen sind die Flächen des Plangebietes als Fläche für Wald, Fläche für die Landwirtschaft und gemischte Baufläche dargestellt. 4.5 Gegenwärtiges Planungsrecht - Bebauungsplan Für das Plangebiet besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.26 „Hemmersbacher Erbbusch“ aus dem Jahr 1974. Für das Plangebiet stellt dieser Landschaftsschutzgebiet dar, nachrichtlich ohne hier erläuternde Details zu treffen und ein Teilbereich Flächen für Gemeinbedarf (Kindergarten). Der Bebauungsplan HO 26 wird in den sich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes 322 überlagernden Bereichen diesen zukünftig ersetzt. Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung Seite 2 von 4 5. Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplan Geändert von Flächen für Wald Flächen für die Landwirtschaft Gemischte Baufläche Geändert in Grünfläche Wohnbaufläche Fläche für Wald 6. Immissionsschutz Auf das Plangebiet wirken Lärmimmissionen von der Bundesbahnstrecke Köln – Aachen sowie der angrenzenden Josef-Bitschnau-Straße auf das Plangebiet ein. Eine schalltechnische Untersuchung ist beauftragt. Die Ergebnisse werden im weiteren Verfahren berücksichtigt und entsprechende Festsetzungen in den zukünftigen Bebauungsplan HO 322 aufgenommen. 7. Ökologie Nach §1 (6) Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen u.a. die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens sowie des Klimas zu berücksichtigen. Für die Belange des Umweltschutzes wird gem. § 2 (4) BauGB im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umwelteinwirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. 8. Altlasten Die altlasten- und abfalltechnische Untersuchung der ehemaligen Deponie, durch die M&P Ingenieurgesellschaft, fasst zusammen: „Sowohl in den Auffüllungsmaterialien als auch in den tertiären Sedimenten wurden keine altlastenrelevante Schadstoffgehalte nachgewiesen, sodass sowohl aktuell als auch bei einer geplanten Folgenutzung zu Wohnzwecken keine Gefährdung des Schutzgutes menschliche Gesundheit bei Direktkontakt sowie des Schutzgutes Grundwasser über den Wirkungspfad Boden Sickerwasser - Grundwasser nach BBodSchV abzuleiten ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine geplante Folgenutzung für Wohnzwecke uneingeschränkt möglich. […] An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass die vorgenannten Einstufungen auf Grundlage von punktuellen Aufschlüssen erfolgten. Bei einer Verdichtung des Aufschlussrasters sind ggf. andersartige abfalltechnische Einstufungen möglich.“ aufgestellt: Kerpen, im August 2017 Joachim Schwister Technischer Beigeordneter