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Vorlage (6.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
27.10.15, 15:33
Aktualisiert
27.10.15, 15:33
Vorlage (6.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS -) Vorlage (6.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS -)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 30 Dartsch 03/10 20 40 /04 22.10.2015 467/2015 Betreff 6.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS Beratungsfolge Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus Rat Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Freytag Brandt Dartsch Radermacher i.V. Müller FB 32 Becke Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS - Erläuterungen: Die Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule sind zuletzt mit Wirkung zum 1. Januar 2011 um 3 % angepasst worden, nach einer Gebührenerhöhung zum 01.08.2006 um 10 % und einer Gebührenerhöhung zum 01.08.2007 um durchschnittlich 7 %. Um ein weiteres Ansteigen des Deckungsfehlbetrages zu verhindern, wird daher vorgeschlagen, die Gebühren zum 01.01.2016 anzuheben. Die Gebühren werden im Einzelunterricht um 5 %, im Partner- und Gruppenunterricht um ca. 10 – 15 % erhöht. Die Unterrichtsgebühr für Partner- und Gruppenunterricht waren bisher im Verhältnis zum Einzelunterricht genau halbiert. Durch mehr Gruppenunterricht lassen sich die Einnahmen bei der momentanen Gebührenstruktur somit nicht erhöhen. In den Anlagen 1 und 2 sind die Gebühren, aktuell und neu, aufgelistet sowie die Gebührenordnungen mit den benachbarten Musikschulen im Vergleich dargestellt. Anlage 3 enthält die vorgeschlagene Anpassung der Gebührensatzung, wobei Artikel I die Anpassung der Gebührensätze enthält, Artikel II die Klarstellung, dass für bestimmte Gebühren keine Brühlermäßigung gewährt wird und Artikel III den Vorschlag einer Absenkung der Geschwisterermäßigung. Drucksache 467/2015 Anlage(n): (1) Anlage 1 Gebührenvergleich Brühl (2) Anlage 2 Vergtleich Nachbarstädte (3) Anlage 3 Satzungsänderung Seite - 2 –