Daten
Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
27.10.15, 15:33
Aktualisiert
27.10.15, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30
Dartsch
03/10 20 40 /04
22.10.2015
467/2015
Betreff
6.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch
der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Freytag
Brandt
Dartsch
Radermacher i.V. Müller
FB 32
Becke
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte
6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS -
Erläuterungen:
Die Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule sind zuletzt mit Wirkung zum 1.
Januar 2011 um 3 % angepasst worden, nach einer Gebührenerhöhung zum 01.08.2006
um 10 % und einer Gebührenerhöhung zum 01.08.2007 um durchschnittlich 7 %. Um ein
weiteres Ansteigen des Deckungsfehlbetrages zu verhindern, wird daher vorgeschlagen,
die Gebühren zum 01.01.2016 anzuheben. Die Gebühren werden im Einzelunterricht um 5
%, im Partner- und Gruppenunterricht um ca. 10 – 15 % erhöht. Die Unterrichtsgebühr für
Partner- und Gruppenunterricht waren bisher im Verhältnis zum Einzelunterricht genau
halbiert. Durch mehr Gruppenunterricht lassen sich die Einnahmen bei der momentanen
Gebührenstruktur somit nicht erhöhen.
In den Anlagen 1 und 2 sind die Gebühren, aktuell und neu, aufgelistet sowie die
Gebührenordnungen mit den benachbarten Musikschulen im Vergleich dargestellt.
Anlage 3 enthält die vorgeschlagene Anpassung der Gebührensatzung, wobei Artikel I die
Anpassung der Gebührensätze enthält, Artikel II die Klarstellung, dass für bestimmte
Gebühren keine Brühlermäßigung gewährt wird und Artikel III den Vorschlag einer
Absenkung der Geschwisterermäßigung.
Drucksache 467/2015
Anlage(n):
(1) Anlage 1 Gebührenvergleich Brühl
(2) Anlage 2 Vergtleich Nachbarstädte
(3) Anlage 3 Satzungsänderung
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