Daten
Kommune
Brühl
Größe
74 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
27.10.15, 15:33
Aktualisiert
27.10.15, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS -
Aufgrund der §§ 7, Abs. 1, 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen, i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.
666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.2.2015 (GV NRW S.
208) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687) und § 4 der Satzung
für die Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl hat der Rat der Stadt Brühl in
seiner Sitzung am … folgende Gebührensatzung beschlossen:
Artikel I
§ 2 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:
(4) Die Stadt Brühl erhebt laufende Gebühren:
I. Musikbereich
Die Gebühr beträgt pro Monat:
Erwachsene
ab vollendetem
21 Lebensjahr
1. Gruppenunterricht
1.1 kleine Gruppen (3 – 5 Personen)
45,90 €
1.2 Veeh-Harfe Erwachsene
35,60
1.3 große Gruppen (6 und mehr Personen)
60 Minuten Unterricht
45 Minuten Unterricht
66,90 €
38,25 €
28,70 €
1.4 Fächerkarussell (45 Minuten)
28,70 €
1.5 Musikspielkurs für 3-jährige
25,00 €
1.6 Klassenmusizieren
32,00 €
2
1.7 Musikgarten – Babys 0-18Mon.
Musikgarten – Phase 1
18,70€
25,00€
2. Ensembles
Mitglieder aller Ensembles wie Kinderchor, Spielkreise,
Quartette, Trios, Bands,
Orchester
u.ä. ohne Hauptfach
18,60 €
mit Hauptfach ermäßigt
9,30€
2.und weiteres Ensemble je
6,50 €
Erwachsenenchor
12,60€
3. Einzelunterricht
45 Minuten Unterricht
30 Minuten Unterricht
22,5 Minuten Unterricht
4.
114,80 €
76,55 €
57,40 €
167,20 €
111,50 €
83,60 €
38,30 €
57,40€
41,80 €
83,60€
67,60 €
45,10 €
98,50 €
65,70 €
21,00 €
31,50 €
Einzelunterricht 14-tägig
30
45
5.
Minuten Unterricht
Minuten Unterricht
Partnerunterricht (2 Teilnehmer)
45 Minuten Unterricht
30 Minuten Unterricht
6. Musik mit Behinderten (Ensemble Oktopus)
7.
Einzelunterricht mit Musiktherapie
45 Minuten Unterricht
30 Minuten Unterricht
126,40 €
81,80 €
II. Kunstbereich
Die Gebühr beträgt pro Monat:
1.
Kinder und Jugendliche
60 Minuten Unterricht
90 Minuten Unterricht
120 Minuten Unterricht
2.
27.10 €
13.55€
9,45 €
21,00 €
29,80 €
39,80 €
Erwachsene ab Vollendung des 21. Lebensjahres
120 Minuten Unterricht
47,90 €
184,00 €
122,70 €
3
3.
III.
Kreativ-Werkstatt für Menschen mit und
ohne Behinderung
31,50 €
Projekt Jekits Jedem Kind ein Instrument, Tanzen, Singen
Für die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen der Brühler Grundschulen
beträgt die Gebühr
12,00 €
Je Kind (45 Minuten Unterricht)
Artikel II
§ 2 Abs. 6 wird wie folgt neu gefasst:
(6) Für Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt
Brühl haben, wird die Gebühr nach Abs. 4 um 16 2/3 % verringert.
Diese Ermäßigung entfällt für JeKits-Gebühr, Klassenmusizieren, KreativWerkstatt, Chöre und Veeh-Harfen-Unterricht.
Artikel III
§ 3 Abs.1 Satz 1 wird wie folgt neugefasst:
(1) Erhalten zwei oder mehr Kinder einer Familie Einzelunterricht, so wird auf die
jeweilige Gebühr ein Nachlass (Geschwisterermäßigung) nach folgender Maßgabe
gewährt:
für das 2. Kind ein Nachlass von 20 %
für das 3. Kind ein Nachlass von 30 %
für das 4. und jedes weitere Kind beträgt der Nachlass 50 %.
Artikel IV
Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.