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Vorlage (Anlage 3 Satzungsänderung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
74 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
27.10.15, 15:33
Aktualisiert
27.10.15, 15:33
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Inhalt der Datei

6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS - Aufgrund der §§ 7, Abs. 1, 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.2.2015 (GV NRW S. 208) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687) und § 4 der Satzung für die Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am … folgende Gebührensatzung beschlossen: Artikel I § 2 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst: (4) Die Stadt Brühl erhebt laufende Gebühren: I. Musikbereich Die Gebühr beträgt pro Monat: Erwachsene ab vollendetem 21 Lebensjahr 1. Gruppenunterricht 1.1 kleine Gruppen (3 – 5 Personen) 45,90 € 1.2 Veeh-Harfe Erwachsene 35,60 1.3 große Gruppen (6 und mehr Personen) 60 Minuten Unterricht 45 Minuten Unterricht 66,90 € 38,25 € 28,70 € 1.4 Fächerkarussell (45 Minuten) 28,70 € 1.5 Musikspielkurs für 3-jährige 25,00 € 1.6 Klassenmusizieren 32,00 € 2 1.7 Musikgarten – Babys 0-18Mon. Musikgarten – Phase 1 18,70€ 25,00€ 2. Ensembles Mitglieder aller Ensembles wie Kinderchor, Spielkreise, Quartette, Trios, Bands, Orchester u.ä. ohne Hauptfach 18,60 € mit Hauptfach ermäßigt 9,30€ 2.und weiteres Ensemble je 6,50 € Erwachsenenchor 12,60€ 3. Einzelunterricht 45 Minuten Unterricht 30 Minuten Unterricht 22,5 Minuten Unterricht 4. 114,80 € 76,55 € 57,40 € 167,20 € 111,50 € 83,60 € 38,30 € 57,40€ 41,80 € 83,60€ 67,60 € 45,10 € 98,50 € 65,70 € 21,00 € 31,50 € Einzelunterricht 14-tägig 30 45 5. Minuten Unterricht Minuten Unterricht Partnerunterricht (2 Teilnehmer) 45 Minuten Unterricht 30 Minuten Unterricht 6. Musik mit Behinderten (Ensemble Oktopus) 7. Einzelunterricht mit Musiktherapie 45 Minuten Unterricht 30 Minuten Unterricht 126,40 € 81,80 € II. Kunstbereich Die Gebühr beträgt pro Monat: 1. Kinder und Jugendliche 60 Minuten Unterricht 90 Minuten Unterricht 120 Minuten Unterricht 2. 27.10 € 13.55€ 9,45 € 21,00 € 29,80 € 39,80 € Erwachsene ab Vollendung des 21. Lebensjahres 120 Minuten Unterricht 47,90 € 184,00 € 122,70 € 3 3. III. Kreativ-Werkstatt für Menschen mit und ohne Behinderung 31,50 € Projekt Jekits Jedem Kind ein Instrument, Tanzen, Singen Für die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen der Brühler Grundschulen beträgt die Gebühr 12,00 € Je Kind (45 Minuten Unterricht) Artikel II § 2 Abs. 6 wird wie folgt neu gefasst: (6) Für Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Brühl haben, wird die Gebühr nach Abs. 4 um 16 2/3 % verringert. Diese Ermäßigung entfällt für JeKits-Gebühr, Klassenmusizieren, KreativWerkstatt, Chöre und Veeh-Harfen-Unterricht. Artikel III § 3 Abs.1 Satz 1 wird wie folgt neugefasst: (1) Erhalten zwei oder mehr Kinder einer Familie Einzelunterricht, so wird auf die jeweilige Gebühr ein Nachlass (Geschwisterermäßigung) nach folgender Maßgabe gewährt: für das 2. Kind ein Nachlass von 20 % für das 3. Kind ein Nachlass von 30 % für das 4. und jedes weitere Kind beträgt der Nachlass 50 %. Artikel IV Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.