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Beschlussvorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Erftstadt an der Martinusschule)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
19.06.17, 13:16
Aktualisiert
19.06.17, 13:16
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen Bearbeiter/in: Frau Rieker TOP Drs.-Nr.: 332.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Schulausschuss 28.06.2017 Stadtrat 04.07.2017 X 12.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Erftstadt an der Martinusschule X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt, die in der Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus der Stadt Erftstadt an der Martinusschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, abzuschließen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Stv.Amtsleiter Zuständiger Dezernent Rieker Maus Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: In seiner Sitzung am 10.05.2017 hat der Schulausschuss dem Stadtrat die Zusammenlegung der beiden Standorte der Martinusschule am Standort Kerpen empfohlen (TOP 5). Wie bereits in der Verwaltungsvorlage 225.17 für die Sitzung am 10.05.2017 erläutert, soll mit der Stadt Erftstadt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Beschulung der Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Erftstadt an der Martinusschule getroffen werden, die die finanzielle Beteiligung der Stadt Erftstadt regelt. Die mit der Stadt Erftstadt verhandelte öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht eine Übernahme der Fahrtkosten, Kosten für Lehr-und Lernmittel sowie bei entsprechender Nachfrage des kommunalen Pflichtanteils für die Teilnahme am offenen Ganztag durch die Stadt Erftstadt vor. Der Schulausschuss der Stadt Erftstadt wird am 22.06.2017 über den Abschluss der öffentlichrechtlichen Vereinbarung beraten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet. Die Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Erftstadt soll am 04.07.2017 erfolgen. Der mit der Stadt Erftstadt abgestimmte Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde der Bezirksregierung Köln zur Abstimmung der Genehmigungsfähigkeit zugeleitet. Die Stellungnahme der Bezirksregierung in schulorganisatorischer Hinsicht liegt zwischenzeitlich vor und wurde nach Abstimmung mit der Stadt Erftstadt in den beigefügten Entwurf bereits eingearbeitet. Die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ist noch nicht abgeschlossen. Sollten hier noch Änderungen erforderlich werden, werden diese noch eingearbeitet und für die Beschlussfassung im Stadtrat am 04.07.2017 vorgelegt. Beschlussvorlage 332.17 Seite 2