Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
19.06.17, 13:16
Aktualisiert
19.06.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen
Bearbeiter/in: Frau Rieker
TOP
Drs.-Nr.: 332.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Schulausschuss
28.06.2017
Stadtrat
04.07.2017
X
12.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufnahme von Schülerinnen und
Schülern aus Erftstadt an der Martinusschule
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die in der Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur
Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus der Stadt Erftstadt an der Martinusschule,
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, abzuschließen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Stv.Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Rieker
Maus
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
In seiner Sitzung am 10.05.2017 hat der Schulausschuss dem Stadtrat die Zusammenlegung der
beiden Standorte der Martinusschule am Standort Kerpen empfohlen (TOP 5).
Wie bereits in der Verwaltungsvorlage 225.17 für die Sitzung am 10.05.2017 erläutert, soll mit der
Stadt Erftstadt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Beschulung der Schülerinnen und
Schüler aus der Stadt Erftstadt an der Martinusschule getroffen werden, die die finanzielle
Beteiligung der Stadt Erftstadt regelt.
Die mit der Stadt Erftstadt verhandelte öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht eine Übernahme
der Fahrtkosten, Kosten für Lehr-und Lernmittel sowie bei entsprechender Nachfrage des
kommunalen Pflichtanteils für die Teilnahme am offenen Ganztag durch die Stadt Erftstadt vor.
Der Schulausschuss der Stadt Erftstadt wird am 22.06.2017 über den Abschluss der öffentlichrechtlichen Vereinbarung beraten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet. Die
Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Erftstadt soll am 04.07.2017 erfolgen.
Der mit der Stadt Erftstadt abgestimmte Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde der
Bezirksregierung Köln zur Abstimmung der Genehmigungsfähigkeit zugeleitet. Die Stellungnahme
der Bezirksregierung in schulorganisatorischer Hinsicht liegt zwischenzeitlich vor und wurde nach
Abstimmung mit der Stadt Erftstadt in den beigefügten Entwurf bereits eingearbeitet.
Die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ist noch nicht abgeschlossen. Sollten hier noch
Änderungen erforderlich werden, werden diese noch eingearbeitet und für die Beschlussfassung
im Stadtrat am 04.07.2017 vorgelegt.
Beschlussvorlage 332.17
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