Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Sachstand zu den Kita-Bauprojekten in Horrem, Sandweg und Sindorf, Mastenweg; hier: Anfrage der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
487 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
26.06.17, 14:06
Aktualisiert
26.06.17, 14:06
Beschlussvorlage (Sachstand zu den Kita-Bauprojekten in Horrem, Sandweg und Sindorf, Mastenweg;
hier: Anfrage der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Sachstand zu den Kita-Bauprojekten in Horrem, Sandweg und Sindorf, Mastenweg;
hier: Anfrage der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Sachstand zu den Kita-Bauprojekten in Horrem, Sandweg und Sindorf, Mastenweg;
hier: Anfrage der SPD-Fraktion)

öffnen download melden Dateigröße: 487 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung Bearbeiter/in: TOP Drs.-Nr.: 353.17 Datum : Beratungsfolge Termin Jugendhilfeausschuss X 20.06.2017 Bemerkungen 29.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Sachstand zu den Kita-Bauprojekten in Horrem, Sandweg und Sindorf, Mastenweg; hier: Anfrage der SPD-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. III Amt 16 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Schwister Findeisen Landscheidt Canzler Schoppe Begründung: Sachstand Kita- Neubau Horrem Sandweg: Die Verwaltung steht in einem engen Kontakt mit dem Grundstückseigentümer bezüglich der Realisierung des Baugebietes Quellenpark. Auf Grund der Dringlichkeit soll der Bau der sechsgruppigen Kita im Vorfeld der übrigen Erschließung erfolgen. Die voraussichtliche Lage ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht. Die Kita soll nicht durch den Grundstückseigentümer selber, sondern durch einen, vom ihm benannten Investor errichtet und von diesem an einen anerkannten Träger vermietet werden. Die Verwaltung befindet sich in Gesprächen mit dem Investor sowie einem möglichen Träger. Die planungsrechtliche Genehmigung kann kurzfristig auf Grundlage des §34 BauGB erfolgen, der aufzustellende Bebauungsplan wird die Kita über die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche absichern. Des Weiteren prüft die Rechtsabteilung eine vom Grundstückseigentümer eingereichte „Patronatserklärung“ zur Risikominimierung des Vermieters. In Kürze findet diesbezüglich ein Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung und dem Investor statt. Verwaltung, Grundstückseigentümer und Investor gehen von einer Fertigstellung zum Kita-Jahr 2018/2019 aus. Beschlussvorlage 353.17 Seite 2 Sachstand Kita-Neubau Sindorf Mastenweg Der mögliche Investor ist bereit auf dem Grundstück Mastenweg eine acht gruppige Kita auf 4.100 qm, mit geplanter Inbetriebnahme zum Kita-Jahr 2018/2019, zu errichten. Auch hier ist die Verwaltung in Gesprächen mit einem möglichen Träger. Der Aufstellungsbeschluss für die notwendige Bebauungsplanänderung wurde am 25.10.2016 (PA) gefasst, der Offenlagebeschluss für die FNP Änderung wurde am 04.04.2017 (PA) gefasst. Sobald sich aus den Modalitäten des Kaufvertrages die Lage der Kita konkretisiert, soll der Rechtsplan erarbeitet und die Offenlage des Bebauungsplanes vorbereitet werden. Der Offenlagebeschluss soll nach derzeitigem Kenntnisstand im September gefasst werden. Beschlussvorlage 353.17 Seite 3