Daten
Kommune
Kerpen
Größe
487 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
26.06.17, 14:06
Aktualisiert
26.06.17, 14:06
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung
Bearbeiter/in:
TOP
Drs.-Nr.: 353.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
20.06.2017
Bemerkungen
29.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Sachstand zu den Kita-Bauprojekten in Horrem, Sandweg und Sindorf, Mastenweg;
hier: Anfrage der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. III
Amt 16
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Schwister
Findeisen
Landscheidt
Canzler
Schoppe
Begründung:
Sachstand Kita- Neubau Horrem Sandweg:
Die Verwaltung steht in einem engen Kontakt mit dem Grundstückseigentümer bezüglich der
Realisierung des Baugebietes Quellenpark.
Auf Grund der Dringlichkeit soll der Bau der sechsgruppigen Kita im Vorfeld der übrigen
Erschließung erfolgen.
Die voraussichtliche Lage ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht.
Die Kita soll nicht durch den Grundstückseigentümer selber, sondern durch einen, vom ihm
benannten Investor errichtet und von diesem an einen anerkannten Träger vermietet werden.
Die Verwaltung befindet sich in Gesprächen mit dem Investor sowie einem möglichen Träger.
Die planungsrechtliche Genehmigung kann kurzfristig auf Grundlage des §34 BauGB erfolgen, der
aufzustellende Bebauungsplan wird die Kita über die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche
absichern.
Des Weiteren prüft die Rechtsabteilung eine vom Grundstückseigentümer eingereichte
„Patronatserklärung“ zur Risikominimierung des Vermieters.
In Kürze findet diesbezüglich ein Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung und dem
Investor statt.
Verwaltung, Grundstückseigentümer und Investor gehen von einer Fertigstellung zum Kita-Jahr
2018/2019 aus.
Beschlussvorlage 353.17
Seite 2
Sachstand Kita-Neubau Sindorf Mastenweg
Der mögliche Investor ist bereit auf dem Grundstück Mastenweg eine acht gruppige Kita auf 4.100
qm, mit geplanter Inbetriebnahme zum Kita-Jahr 2018/2019, zu errichten.
Auch hier ist die Verwaltung in Gesprächen mit einem möglichen Träger.
Der Aufstellungsbeschluss für die notwendige Bebauungsplanänderung wurde am 25.10.2016
(PA) gefasst, der Offenlagebeschluss für die FNP Änderung wurde am 04.04.2017 (PA) gefasst.
Sobald sich aus den Modalitäten des Kaufvertrages die Lage der Kita konkretisiert, soll der
Rechtsplan erarbeitet und die Offenlage des Bebauungsplanes vorbereitet werden.
Der Offenlagebeschluss soll nach derzeitigem Kenntnisstand im September gefasst werden.
Beschlussvorlage 353.17
Seite 3