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Beschlussvorlage (Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
174 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
16.06.17, 13:46
Aktualisiert
16.06.17, 13:46
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung, Vormundschaften Bearbeiter: Manfred Manzke TOP Drs.-Nr.: 275.17 Datum : Beratungsfolge Termin Jugendhilfeausschuss X 18.05.2017 Bemerkungen 29.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiterin Zuständiger Dezernent Manzke Canzler Kümpel Landscheidt Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen Vorlagen-Nummer Titel Sitzung am TOP Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt Abt. Stand / Ausführung 080.15 Nachlass eines Kerpener Bürgers 26.02.2015 TOP 08 Empfehlung, aus der Erbmasse der Nachlassangelegenheit des Kerpener Bürgers R. E. Schenk: 1.) 10.000 € als Fehlbetragsfinanzierung für das Projekt "Erweiterung der Verteilstation der Kerpener Tafel", Höhenweg 51-59, 50169 Horrem, der Kerpener Tafel zur Verfügung zu stellen. 2.) Die Freigabe bzw. teilweise Freigabe der Mittel von bis zu 690.000 € an den 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. zur Herrichtung des Kolpinghauses an der Kölner Str. im Stadtteil Kerpen für soziale und karitative Zwecke im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes "Kolping-Center-Kerpen" unter folgenden aufschiebenden Bedingungen: -Die aufgeworfenen steuerlichen Fragestellungen (Anfall von Erbschaftssteuer beim Rh.Erft-Krs.) sind abschließend geklärt. -Es liegt eine Sicherung der dauerhaften Nutzung des Gebäudes für soziale und karitative Zwecke vor (Grunddienstbarkeit zu Lasten des Kolpinghaus-Grundstücks). -Die Gesamtfinanzierung des 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. für den kompletten und abschließenden Umbau des Kolpinghauses ist nachgewiesen. -Eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an den Kosten für den Umbau und den Betrieb des 23 Die Umsetzung der empfohlenen /beschlossenen Maßnahmen wird zwischen der Kolpingstadt Kerpen und dem Kolpinghaus Kerpen e.V. abgestimmt. Beschlussvorlage 275.17 Seite 2 Vorlagen-Nummer Titel -FortsetzungNachlass eines Kerpener Bürgers Sitzung am TOP 26.02.2015 TOP 08 Beschluss /Auftrag/ Empfehlung 418.16 Einrichtung eines Kinderund Jugendparlaments in der Kolpingstadt Kerpen 24.11.2016 TOP 04 Die politischen Vertreter des JHA nehmen sich ausdrücklich selbst in die Pflicht, die Kinder und Jugendlichen sowohl in den weiterführenden Schulen, als auch in den Jugendzentren, sowie die Mitglieder des Stadtjugendrings zur Einrichtung eines Kinder- u.Jugendparlaments in der Kolpingstadt Kerpen zu befragen. Zur Planung einer gemeinsamen Vorgehensweise soll die Verwaltung zu einem Vorgespräch einladen. 105.17 Einrichtung eines Kinderund Jugendparlamentes in der Kolpingstadt Kerpen (Bericht über die Ausführung der Beschlüsse / Aufträge / Empfehlungen) Beschlussvorlage 275.17 30.03.2017 TOP 01 Amt Abt. Stand / Ausführung 23.3 Die Umsetzung erfolgt sukzessiv. Kolpinghauses ist –auch für die Zukunft- ausgeschlossen (Sicherung durch Vertrag). -Die Auszahlung erfolgt in Abstimmung mit dem 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. in Teilzahlungen je nach Baufortschritt. -Im Erdgeschoss des Kolpinghauses sind in Abstimmung mit der Kolpingstadt Kerpen neben dem Empfang 26 qm für den Seniorenbzw. den Behindertenbeirat freizuhalten. Das Vorgespräch hat am 15.02.2017 stattgefunden Mitteilung des Ersten Beigeordneten Christian Canzler (auf Anfrage der CDU-Fraktion), dass seine Anfrage an die Stadt Bornheim hinsichtlich der Teilnahme an einer Sitzung des dortigen Jugendparlamentes noch aussteht. Eine Teilnahme an der Sitzung des Jugendparlaments in Bornheim am 31.05.2017 war seitens der Kolpingstadt Kerpen aus terminlichen Gründen leider nicht möglich. Nachtrag der Schriftführung: Nach Information der Stadt Bornheim findet die nächste Sitzung des dortigen Jugendparlamentes am 31.05.2017 um 18.00 Uhr statt. Zwecks Vorabinfo an Bornheim wurde gebeten, die Teilnahme der Verwaltung anzuzeigen. Seite 3 Vorlagen-Nummer Titel ---Einwohner/innenFragestunde Sitzung am TOP 30.03.2017 TOP 02 Beschluss /Auftrag/ Empfehlung 128.17 Sachstandsbericht Öffentliche Kinderspielplätze 30.03.2017 TOP 06 Der JHA beschließt, den Rückbau des KSP ‘Brüsseler Straße/Auf dem Bauer‘ bis zur Bewilligung der ISEK-Fördermittel.und der Fertigstellung des neu geplanten KSP ‘Maastrichter Straße‘ zurückzustellen. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen (4/CDU, 3/SPD, 1/Linke, 5/Freie Träger d. Jugendhilfe) 1 Nein-Stimme (B‘90/Grüne) Zur Kindertageseinrichtung Manheim/neu wird nach einem möglichen Grundstückstausch gefragt. Herr Erster Beigeordneter Canzler sagt diesbezüglich eine Prüfung zu. Amt Abt. 23.4 Stand / Ausführung 25 Der Rückbau des KSP wurde entsprechend zurückgestellt. Der JHA beschließt die Umsetzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen (mit Ausnahme des KSP ‘Brüsseler Straße/Auf dem Bauer‘) auf den öffentlichen KSP. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen (4/CDU, 3/SPD, 1/Linke, 5/Freie Träger d. Jugendhilfe) 1 Nein-Stimme (B‘90/Grüne) 119.17 Erweiterung AWO Kita Flohzirkus im Stadtteil Kerpen 30.03.2017 TOP 07 Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Meldung der Kindpauschalen an das Land zum 15.03.2017 zur Refinanzierung der Betriebskosten der Erweiterung der Kita Flohzirkus um eine ü3 u. eine u3 Gruppe die nachfolgenden Kindpauschalen zu beantragen. Die beschlossenen Maßnahmen werden sukzessiv umgesetzt. 23.4 -FortsetzungBeschlussvorlage 275.17 Die Angelegenheit befindet sich noch in der Klärung. Seite 4 Die entsprechende Meldung der Kindpauschalen erfolgte zeitgerecht. Vorlagen-Nummer Titel Erweiterung AWO Kita Flohzirkus im Stadtteil Kerpen Sitzung am TOP 30.03.2017 TOP 07 Beschluss /Auftrag/ Empfehlung 122.17 Bau- und Betriebskosten Erweiterung Kita Flohzirkus 30.03.2017 TOP 08 Der JHA empfiehlt einstimmig die Erweiterung der AWO Kita Flohzirkus um zwei Gruppen in Modulbauweise 1. Die hierfür erforderlichen HH-Mittel in Höhe von xxx € für Bau- und Herrichtungskosten werden außerplanmäßig in 2017 bereitgestellt. Die Bau- u. Herrichtungskosten werden z.Zt. von der Verwaltung ermittelt u. spätestens zur Ratssitzung am 02.05.2017 mitgeteilt. 2. Für die beiden Gruppen erhält der Träger ab voraussichtlicher Inbetriebnahme (01.05.2018) freiwillige Leistungen in Höhe von rd. 23.334,00 € (9 % Trägeranteil zuzügl. 3 % Verwaltungskosten) für die Zeit vom 01.05.2018 bis 31.12.2018. Ab 2019 erhält der Träger einen jährlichen Zuschuss i.H.v. rd. 35.000,00 €. 3. Für die ü3-Notgruppe im Mehrzweckraum erhält der Träger freiwillige Leistungen i.H.v. 3.856,00 € (7 % Trägeranteil) in der Zeit vom 01.08.2017 bis 31.12.2017 Die Mittel werden in dieser Höhe überplanmäßig bereitgestellt. Für die Zeit vom 01.01.2018 bis 30.04.2018 erhält der Träger freiwillige Leistungen i.H.v. 3.085,00 €. 23.4 Der JHA nimmt die Ausführungen der Verwal- 23.4 116.17 Beschlussvorlage 275.17 30.03.2017 Amt Abt. Stand / Ausführung Gruppenform III (ü3 G) 01 x 25 Std. / 13 x 35 Std. / 08 x 45 Std. Gruppenform II (u3 G) 00 x 25 Std. / 05 x 35 Std. / 05 x 45 Std. Die ermittelten Bau- und Herrichtungs kosten i.H.v. 911.000,00 € wurden zur Ratssitzung am 02.05.2017 nachgereicht. Die Empfehlungen des JHA wurden im Stadtrat am 02.05.2017 beschlossen. Die Notgruppe ü3 startet zum 01.08.2017. Die Erweiterung um eine ü3- und eine u3-Gruppe befindet sich in der Umsetzung. Seite 5 Ein eventueller kostenneutraler Grund Vorlagen-Nummer Titel Darstellung Außengelände Kita Pusteblume, Manheim neu Sitzung am TOP TOP 09 Beschluss /Auftrag/ Empfehlung ---Mitteilungen 30.03.2017 TOP 12 Herr Scharping fragt unter Verweis auf die Präsentation des Außengeländes der Kita Pusteblume /Manheim neu nach dem Außengelände der Kita am Erfttalweg und dessen Präsentation. Diese wird verwaltungsseitig zugesagt. Beschlussvorlage 275.17 Amt Abt. tung z.K. und beauftragt einstimmig die Verwaltung auf Antrag der CDU-Fraktion, zwecks Erweiterung der Außenfläche der Kita Pusteblume Gespräche mit RWE bezüglich eines kostenneutralen Grundstückstausches zu führen. Stand / Ausführung stückstausch befindet sich noch in der Klärung. 23.4 Seite 6 Die Präsentation des Außengeländes der Kita am Erfttalweg erfolgt in der Sitzung am 29.06.2017 (Drs.-Nr. 295.17).