Daten
Kommune
Kerpen
Größe
174 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
16.06.17, 13:46
Aktualisiert
16.06.17, 13:46
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung,
Vormundschaften
Bearbeiter: Manfred Manzke
TOP
Drs.-Nr.: 275.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
18.05.2017
Bemerkungen
29.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse,
Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiterin
Zuständiger
Dezernent
Manzke
Canzler
Kümpel
Landscheidt
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen
Vorlagen-Nummer
Titel
Sitzung am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
080.15
Nachlass eines Kerpener
Bürgers
26.02.2015
TOP 08
Empfehlung, aus der Erbmasse der Nachlassangelegenheit des Kerpener Bürgers R. E.
Schenk:
1.) 10.000 € als Fehlbetragsfinanzierung für
das Projekt "Erweiterung der Verteilstation der
Kerpener Tafel", Höhenweg 51-59, 50169
Horrem, der Kerpener Tafel zur Verfügung zu
stellen.
2.) Die Freigabe bzw. teilweise Freigabe der
Mittel von bis zu 690.000 € an den 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. zur Herrichtung des
Kolpinghauses an der Kölner Str. im Stadtteil
Kerpen für soziale und karitative Zwecke im
Rahmen des Gemeinschaftsprojektes
"Kolping-Center-Kerpen" unter folgenden aufschiebenden Bedingungen:
-Die aufgeworfenen steuerlichen Fragestellungen (Anfall von Erbschaftssteuer beim Rh.Erft-Krs.) sind abschließend geklärt.
-Es liegt eine Sicherung der dauerhaften Nutzung des Gebäudes für soziale und karitative
Zwecke vor (Grunddienstbarkeit zu Lasten des
Kolpinghaus-Grundstücks).
-Die Gesamtfinanzierung des 'Kolpinghaus
Kerpen' e.V. für den kompletten und abschließenden Umbau des Kolpinghauses ist nachgewiesen.
-Eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an den
Kosten für den Umbau und den Betrieb des
23
Die Umsetzung der empfohlenen
/beschlossenen Maßnahmen wird
zwischen der Kolpingstadt Kerpen und
dem
Kolpinghaus
Kerpen
e.V.
abgestimmt.
Beschlussvorlage 275.17
Seite 2
Vorlagen-Nummer
Titel
-FortsetzungNachlass eines Kerpener
Bürgers
Sitzung am
TOP
26.02.2015
TOP 08
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
418.16
Einrichtung eines Kinderund Jugendparlaments in der
Kolpingstadt Kerpen
24.11.2016
TOP 04
Die politischen Vertreter des JHA nehmen sich
ausdrücklich selbst in die Pflicht, die Kinder
und Jugendlichen sowohl in den weiterführenden Schulen, als auch in den Jugendzentren,
sowie die Mitglieder des Stadtjugendrings zur
Einrichtung eines Kinder- u.Jugendparlaments
in der Kolpingstadt Kerpen zu befragen.
Zur Planung einer gemeinsamen Vorgehensweise soll die Verwaltung zu einem Vorgespräch einladen.
105.17
Einrichtung eines Kinderund Jugendparlamentes in
der Kolpingstadt Kerpen
(Bericht über die Ausführung
der Beschlüsse / Aufträge /
Empfehlungen)
Beschlussvorlage 275.17
30.03.2017
TOP 01
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
23.3
Die Umsetzung erfolgt sukzessiv.
Kolpinghauses ist –auch für die Zukunft- ausgeschlossen (Sicherung durch Vertrag).
-Die Auszahlung erfolgt in Abstimmung mit
dem 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. in Teilzahlungen je nach Baufortschritt.
-Im Erdgeschoss des Kolpinghauses sind in
Abstimmung mit der Kolpingstadt Kerpen
neben dem Empfang 26 qm für den Seniorenbzw. den Behindertenbeirat freizuhalten.
Das Vorgespräch hat am 15.02.2017
stattgefunden
Mitteilung des Ersten Beigeordneten Christian
Canzler (auf Anfrage der CDU-Fraktion), dass
seine Anfrage an die Stadt Bornheim hinsichtlich der Teilnahme an einer Sitzung des dortigen Jugendparlamentes noch aussteht.
Eine Teilnahme an der Sitzung des
Jugendparlaments in Bornheim am
31.05.2017 war seitens der Kolpingstadt Kerpen aus terminlichen Gründen leider nicht möglich.
Nachtrag der Schriftführung:
Nach Information der Stadt Bornheim findet die
nächste Sitzung des dortigen Jugendparlamentes
am 31.05.2017 um 18.00 Uhr statt. Zwecks Vorabinfo an Bornheim wurde gebeten, die Teilnahme der
Verwaltung anzuzeigen.
Seite 3
Vorlagen-Nummer
Titel
---Einwohner/innenFragestunde
Sitzung am
TOP
30.03.2017
TOP 02
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
128.17
Sachstandsbericht Öffentliche Kinderspielplätze
30.03.2017
TOP 06
Der JHA beschließt, den Rückbau des KSP
‘Brüsseler Straße/Auf dem Bauer‘ bis zur Bewilligung der ISEK-Fördermittel.und der Fertigstellung des neu geplanten KSP ‘Maastrichter
Straße‘ zurückzustellen.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen (4/CDU, 3/SPD, 1/Linke,
5/Freie Träger d. Jugendhilfe)
1 Nein-Stimme (B‘90/Grüne)
Zur Kindertageseinrichtung Manheim/neu wird
nach einem möglichen Grundstückstausch
gefragt. Herr Erster Beigeordneter Canzler
sagt diesbezüglich eine Prüfung zu.
Amt
Abt.
23.4
Stand / Ausführung
25
Der Rückbau des KSP wurde entsprechend zurückgestellt.
Der JHA beschließt die Umsetzung der von
der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen
(mit Ausnahme des KSP ‘Brüsseler Straße/Auf
dem Bauer‘) auf den öffentlichen KSP.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen (4/CDU, 3/SPD, 1/Linke,
5/Freie Träger d. Jugendhilfe)
1 Nein-Stimme (B‘90/Grüne)
119.17
Erweiterung AWO Kita Flohzirkus im Stadtteil Kerpen
30.03.2017
TOP 07
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Meldung der Kindpauschalen an das Land zum
15.03.2017 zur Refinanzierung der Betriebskosten der Erweiterung der Kita Flohzirkus um
eine ü3 u. eine u3 Gruppe die nachfolgenden
Kindpauschalen zu beantragen.
Die beschlossenen Maßnahmen
werden sukzessiv umgesetzt.
23.4
-FortsetzungBeschlussvorlage 275.17
Die Angelegenheit befindet sich noch
in der Klärung.
Seite 4
Die entsprechende Meldung der Kindpauschalen erfolgte zeitgerecht.
Vorlagen-Nummer
Titel
Erweiterung AWO Kita Flohzirkus im Stadtteil Kerpen
Sitzung am
TOP
30.03.2017
TOP 07
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
122.17
Bau- und Betriebskosten
Erweiterung Kita Flohzirkus
30.03.2017
TOP 08
Der JHA empfiehlt einstimmig die Erweiterung
der AWO Kita Flohzirkus um zwei Gruppen in
Modulbauweise
1. Die hierfür erforderlichen HH-Mittel in Höhe
von xxx € für Bau- und Herrichtungskosten
werden außerplanmäßig in 2017
bereitgestellt.
Die Bau- u. Herrichtungskosten werden z.Zt.
von der Verwaltung ermittelt u. spätestens zur
Ratssitzung am 02.05.2017 mitgeteilt.
2. Für die beiden Gruppen erhält der Träger ab
voraussichtlicher Inbetriebnahme (01.05.2018)
freiwillige Leistungen in Höhe von rd.
23.334,00 € (9 % Trägeranteil zuzügl.
3 % Verwaltungskosten) für die Zeit vom
01.05.2018 bis 31.12.2018.
Ab 2019 erhält der Träger einen jährlichen Zuschuss i.H.v. rd. 35.000,00 €.
3. Für die ü3-Notgruppe im Mehrzweckraum
erhält der Träger freiwillige Leistungen i.H.v.
3.856,00 € (7 % Trägeranteil) in der Zeit vom
01.08.2017 bis 31.12.2017 Die Mittel werden
in dieser Höhe überplanmäßig bereitgestellt.
Für die Zeit vom 01.01.2018 bis 30.04.2018
erhält der Träger freiwillige Leistungen i.H.v.
3.085,00 €.
23.4
Der JHA nimmt die Ausführungen der Verwal-
23.4
116.17
Beschlussvorlage 275.17
30.03.2017
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
Gruppenform III (ü3 G)
01 x 25 Std. / 13 x 35 Std. / 08 x 45 Std.
Gruppenform II (u3 G)
00 x 25 Std. / 05 x 35 Std. / 05 x 45 Std.
Die ermittelten Bau- und Herrichtungs
kosten i.H.v. 911.000,00 € wurden
zur Ratssitzung am 02.05.2017 nachgereicht.
Die Empfehlungen des JHA wurden
im Stadtrat am 02.05.2017 beschlossen. Die Notgruppe ü3 startet zum
01.08.2017. Die Erweiterung um eine
ü3- und eine u3-Gruppe befindet sich
in der Umsetzung.
Seite 5
Ein eventueller kostenneutraler Grund
Vorlagen-Nummer
Titel
Darstellung Außengelände
Kita Pusteblume, Manheim
neu
Sitzung am
TOP
TOP 09
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
---Mitteilungen
30.03.2017
TOP 12
Herr Scharping fragt unter Verweis auf die
Präsentation des Außengeländes der Kita
Pusteblume /Manheim neu nach dem Außengelände der Kita am Erfttalweg und dessen
Präsentation. Diese wird verwaltungsseitig
zugesagt.
Beschlussvorlage 275.17
Amt
Abt.
tung z.K. und beauftragt einstimmig die Verwaltung auf Antrag der CDU-Fraktion, zwecks
Erweiterung der Außenfläche der Kita Pusteblume Gespräche mit RWE bezüglich eines
kostenneutralen Grundstückstausches zu
führen.
Stand / Ausführung
stückstausch befindet sich noch in der
Klärung.
23.4
Seite 6
Die Präsentation des Außengeländes
der Kita am Erfttalweg erfolgt in der
Sitzung am 29.06.2017 (Drs.-Nr.
295.17).