Daten
Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
19.06.17, 13:16
Aktualisiert
19.06.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.3 / Personal
Bearbeiter/in: Thomas Klütsch
TOP
Drs.-Nr.: 284.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
22.05.2017
Bemerkungen
27.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Krankenstand in der Stadtverwaltung Kerpen
Hier: Stellungnahme des Personalrates
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
stv.
Amtsleiter/in
Klütsch
Klütsch
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben des Personalrates vom 27.04.2017 zur Drs. 193.17
– Krankenstand in der Kerpener Stadtverwaltung, Antrag vom 23.03.2017, Haupt- und
Finanzausschuss am 25.04.2017 – TOP 12.2
In der o.g. Stellungnahme des Personalrates werden verschiedene Punkte angesprochen, auf die
nunmehr nachfolgend im Einzelnen eingegangen wird:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Die vorgelegte Statistik stellt aus Sicht der Verwaltung ein Indiz dafür dar, verschiedene
Bereiche einer differenzierteren Untersuchung zu unterziehen. Sie stellt für sich noch kein
Indiz für eine pauschale Überschreitung der Belastungsgrenze dar. Aus den in der Sitzung
am 25.04.2017 vorgestellten Arbeitsunfähigkeitsdaten der Jahre 2014 – 2016 lässt sich
keine differenzierte Aussage dahingehend treffen, welche Bereiche personell unterbesetzt
sind.
Die in der Stellungnahme angesprochenen Versetzungsanträge und Abgänge sind nicht
zwingend Ausdruck einer Überschreitung der Belastungsgrenze. Fluktuation generell hat
vielschichtige Gründe, die nur zu einem geringen Anteil ihre Ursache in einer
Überlastungssituation hat.
Im Bereich der Überlastungsanzeigen ist eine erhebliche Steigerung in den letzten Jahren
zu verzeichnen. Betroffen hiervon waren insbesondere Bereiche, die objektiv personell
unterbesetzt waren (z.B. Jugendamt, vor der Bereitstellung zusätzlicher Stellen nach der
INSO – Untersuchung) oder die erheblich von Langzeiterkrankungen und / oder länger
andauernden Vakanzen betroffen waren.
Richtig ist, dass nicht besetzte Stellen dazu führen, dass die Belastung für die
verbliebenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steigt. Inwiefern dies zu einer
Überschreitung der Belastungsgrenze führt, ist individuell unterschiedlich und von den
jeweiligen Rahmenbedingungen abhängig.
Bezüglich des „Sommerarbeitszeitmodells“ findet in Kürze eine Meinungsabfrage aller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grünflächenbereichs statt. Dieses Ergebnis soll dann
in die Überlegungen mit einfließen. Zwingend mit diesem Thema verbunden ist auch die
vom Personalrat angesprochene ausstehende Flächenberechnung mit einhergehender
Personalbemessung. Aktuelle belastbare Zahlen dazu werden Ende 2018 vorliegen.
In Sachen Betriebliches Gesundheitsmanagement ist der Personalrat über den aktuellen
Sachstand informiert. Wie schon in der o.g. Vorlage erwähnt ist dieses Konzept in der
Erarbeitung und nun kurz vor der Fertigstellung. Bestandteil wird die vorgeschriebene
„Erfassung und Beurteilung psychischer Gefährdungsfaktoren“ sein, die sich insbesondere
mit betrieblichen Faktoren wie Arbeitsorganisation, Über- oder Unterforderung,
Qualifikation, Kommunikation, Führungsmethoden und Kundenverhalten beschäftigt.
Weiterhin legt der Personalrat dar, dass das Warten auf die Ergebnisse der Organisationsund Effizienzuntersuchung die Gesamtsituation zusätzlich belastet. Bestandteil einer jeden
Organisationsuntersuchung ist die Ermittlung von Daten und Fakten, die dann
entsprechend analysiert werden müssen. Dazu gehören auch verschiedene Gespräche mit
den beteiligten Organisationseinheiten. Dies alles stellt ohne Zweifel eine zusätzliche
Belastung dar, die jedoch zwingender Bestandteil des Prozesses ist. Ausschließlich auf der
Basis aller notwendigen Daten ist eine belastbare Aussage zu einer notwendigen
personellen Ausstattung möglich. Insofern stellt dies einen nicht zu ändernden Zustand
dar.
Beschlussvorlage 284.17
Seite 2