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Beschlussvorlage (Krankenstand in der Stadtverwaltung Kerpen Hier: Stellungnahme des Personalrates Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
19.06.17, 13:16
Aktualisiert
19.06.17, 13:16
Beschlussvorlage (Krankenstand in der Stadtverwaltung Kerpen
Hier: Stellungnahme des Personalrates
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) Beschlussvorlage (Krankenstand in der Stadtverwaltung Kerpen
Hier: Stellungnahme des Personalrates
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.3 / Personal Bearbeiter/in: Thomas Klütsch TOP Drs.-Nr.: 284.17 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 22.05.2017 Bemerkungen 27.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Krankenstand in der Stadtverwaltung Kerpen Hier: Stellungnahme des Personalrates Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in stv. Amtsleiter/in Klütsch Klütsch Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben des Personalrates vom 27.04.2017 zur Drs. 193.17 – Krankenstand in der Kerpener Stadtverwaltung, Antrag vom 23.03.2017, Haupt- und Finanzausschuss am 25.04.2017 – TOP 12.2 In der o.g. Stellungnahme des Personalrates werden verschiedene Punkte angesprochen, auf die nunmehr nachfolgend im Einzelnen eingegangen wird: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Die vorgelegte Statistik stellt aus Sicht der Verwaltung ein Indiz dafür dar, verschiedene Bereiche einer differenzierteren Untersuchung zu unterziehen. Sie stellt für sich noch kein Indiz für eine pauschale Überschreitung der Belastungsgrenze dar. Aus den in der Sitzung am 25.04.2017 vorgestellten Arbeitsunfähigkeitsdaten der Jahre 2014 – 2016 lässt sich keine differenzierte Aussage dahingehend treffen, welche Bereiche personell unterbesetzt sind. Die in der Stellungnahme angesprochenen Versetzungsanträge und Abgänge sind nicht zwingend Ausdruck einer Überschreitung der Belastungsgrenze. Fluktuation generell hat vielschichtige Gründe, die nur zu einem geringen Anteil ihre Ursache in einer Überlastungssituation hat. Im Bereich der Überlastungsanzeigen ist eine erhebliche Steigerung in den letzten Jahren zu verzeichnen. Betroffen hiervon waren insbesondere Bereiche, die objektiv personell unterbesetzt waren (z.B. Jugendamt, vor der Bereitstellung zusätzlicher Stellen nach der INSO – Untersuchung) oder die erheblich von Langzeiterkrankungen und / oder länger andauernden Vakanzen betroffen waren. Richtig ist, dass nicht besetzte Stellen dazu führen, dass die Belastung für die verbliebenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steigt. Inwiefern dies zu einer Überschreitung der Belastungsgrenze führt, ist individuell unterschiedlich und von den jeweiligen Rahmenbedingungen abhängig. Bezüglich des „Sommerarbeitszeitmodells“ findet in Kürze eine Meinungsabfrage aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grünflächenbereichs statt. Dieses Ergebnis soll dann in die Überlegungen mit einfließen. Zwingend mit diesem Thema verbunden ist auch die vom Personalrat angesprochene ausstehende Flächenberechnung mit einhergehender Personalbemessung. Aktuelle belastbare Zahlen dazu werden Ende 2018 vorliegen. In Sachen Betriebliches Gesundheitsmanagement ist der Personalrat über den aktuellen Sachstand informiert. Wie schon in der o.g. Vorlage erwähnt ist dieses Konzept in der Erarbeitung und nun kurz vor der Fertigstellung. Bestandteil wird die vorgeschriebene „Erfassung und Beurteilung psychischer Gefährdungsfaktoren“ sein, die sich insbesondere mit betrieblichen Faktoren wie Arbeitsorganisation, Über- oder Unterforderung, Qualifikation, Kommunikation, Führungsmethoden und Kundenverhalten beschäftigt. Weiterhin legt der Personalrat dar, dass das Warten auf die Ergebnisse der Organisationsund Effizienzuntersuchung die Gesamtsituation zusätzlich belastet. Bestandteil einer jeden Organisationsuntersuchung ist die Ermittlung von Daten und Fakten, die dann entsprechend analysiert werden müssen. Dazu gehören auch verschiedene Gespräche mit den beteiligten Organisationseinheiten. Dies alles stellt ohne Zweifel eine zusätzliche Belastung dar, die jedoch zwingender Bestandteil des Prozesses ist. Ausschließlich auf der Basis aller notwendigen Daten ist eine belastbare Aussage zu einer notwendigen personellen Ausstattung möglich. Insofern stellt dies einen nicht zu ändernden Zustand dar. Beschlussvorlage 284.17 Seite 2