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Beschlussvorlage (Kerpen als Standort für das geplante zweite Werk der Streetscooter GmbH zur Produktion von Elektro-Lieferfahrzeugen; hier: Anfrage der Linksfraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
22.06.17, 18:15
Aktualisiert
22.06.17, 18:15
Beschlussvorlage (Kerpen als Standort für das geplante zweite Werk der Streetscooter GmbH zur Produktion von Elektro-Lieferfahrzeugen;
hier: Anfrage der Linksfraktion) Beschlussvorlage (Kerpen als Standort für das geplante zweite Werk der Streetscooter GmbH zur Produktion von Elektro-Lieferfahrzeugen;
hier: Anfrage der Linksfraktion) Beschlussvorlage (Kerpen als Standort für das geplante zweite Werk der Streetscooter GmbH zur Produktion von Elektro-Lieferfahrzeugen;
hier: Anfrage der Linksfraktion)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 17 / Wirtschaftsförderung und strategische Planung Bearbeiter/in: TOP Drs.-Nr.: 352.17 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 21.06.2017 Bemerkungen 27.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kerpen als Standort für das geplante zweite Werk der Streetscooter GmbH zur Produktion von Elektro-Lieferfahrzeugen; hier: Anfrage der Linksfraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt – und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Antrag der Fraktion Die Linke vom 19.06.2017 zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Brandt Comacchio Comacchio Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Schwister Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: In der Angelegenheit hat der Technische Beigeordnete bereits am 18.06.2017 eine entsprechende Akquisitionsmail an Vertreter der Ford-Werke GmbH versandt und in seiner Mail betont, dass die Kolpingstadt Kerpen sehr an der Ansiedlung des geplanten zweiten Produktionswerkes der Firma StreetScooter GmbH interessiert sei. Die Mail ist deshalb an die Ford-Werke gerichtet worden, da der Ford Konzern mit dem Unternehmen StreetScooter, die ein Tochterunternehmen der Deutschen Post ist, eine Kooperation zur Entwicklung und Produktion von Elektrofahrzeugen, teilweise auf der Basis des Fordmodells Transit, eingegangen ist. Darüber hinaus gibt es bestehende Kontakte zum Ford Konzern aus der Teilnahme am Ideenwettbewerb Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR), die von Herrn Schwister hier nochmals zielgerichtet aktiviert worden sind. In der Rückmeldung, die am 19.06. erfolgte, wurde mitgeteilt, dass das Thema in den kommenden Tagen bei Ford intern diskutiert wird und dass dann möglichst kurzfristig eine Information über die nächsten Schritte erfolgt. Flankierend dazu hat die Wirtschaftsförderungsabteilung am 19.06. telefonischen Kontakt zur Firma StreetScooter aufgenommen, um Details für ein konkretes Standortangebot in Erfahrung bringen zu können. Darüber hinaus ist das Interesse der Kolpingstadt Kerpen zur Ansiedlung des zweiten Produktionsstandortes der Firma StreetScooter nochmals deutlich erklärt worden. Von StreetScooter erfolgte in dem vorgenannten Telefonat der Hinweis, dass absolut noch keine Entscheidung zur Standortfrage getroffen worden sei. Da konkrete Fragen, wie z.B. Flächenbedarf, Zeitschiene, ggf. Kauf und/oder Miete von im Eigentum Dritter befindlichen Immobilien etc., nicht unmittelbar in dem Telefonat beantwortet werden konnten, hat das Unternehmen um eine entsprechende Mailanfrage gebeten. Diese ist dann noch am gleichen Tage (19.06.) versandt worden. Auch in dieser Mail ist deutlich gemacht worden, dass die Kolpingstadt Kerpen ein hohes Interesse an dem geplanten zweiten Produktionsstandort hat. In einer Antwortmail, die am 20.06. einging, teilte das Unternehmen StreetScooter mit, dass die Mail der Wirtschaftsförderungsabteilung vom 19.06. entsprechend im Hause weitergeleitet worden sei. Eine weitergehende Antwort lag bis zur Erstellung der Vorlage (21.06.) noch nicht vor. Derzeit gibt es in Kerpen nur noch zwei unbebaute Gewerbegrundstücke mit einer Größe von 5.300 qm bzw. rund 33.000 qm, die sofort verfügbar und bebaubar wären. Das 5.300 qm große Grundstück befindet sich im Eigentum der WFK Wirtschaftsförderung Kerpen GmbH und liegt im Industriegebiet Geilrather Feld. Es dürfte allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für die Ansiedlung der Fa. StreetScooter zu klein sein. Das rund 33.000 qm große Grundstück befindet sich in privater Hand und ist an der Hüttenstraße zwischen der Firma Deventer und dem Jugendzentrum gelegen. Zusätzlich wird die Verwaltung auf die geplante Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Türnich 3 hinweisen. Eine Umsetzung der vorgenannten Erweiterungsfläche wird nach dem heutigen Stand der Dinge wahrscheinlich erst im Laufe des kommenden Jahres erfolgen. Für den Fall, dass auch eine Ansiedlung mit einer mittel – bis langfristigen Zeitschiene in Frage kommen sollte, könnten ggf. auch andere mögliche Entwicklungsflächen im Stadtteil Sindorf angeboten werden. Sofern für das Unternehmen StreetScooter auch ein Erwerb oder eine Anmietung von Bestandsimmobilien denkbar sein, könnten folgende in Dritthand befindliche Objekte im Bereich des konzentrierten Gewerbe – und Industriegebietes Sindorf angeboten werden: Beschlussvorlage 352.17 Seite 2 Zum einen handelt es sich um das Betriebsgelände einer Spedition in Sindorf. Das zum Verkauf stehende Grundstück hat eine Größe von rund 21.000 qm und ist mit zwei Hallen von 1.000 qm bzw. 500 qm bebaut. Zum anderen handelt es sich um eine ebenfalls in Sindorf gelegene Bestandsimmobilie mit rund 45.000 qm Grundstücksfläche und rund 30.000 qm Nutzfläche, die ab 2019 zur Verfügung steht. Diese Immobilie kann sowohl angemietet als auch erworben werden. Da der Flächenbedarf und die Zeitschiene des Unternehmens derzeit noch nicht bekannt sind und ferner nicht bekannt ist, welche Stadt bzw. Kommune hier als Mitbewerber auftritt, ist eine Bewertung zu den Chancen Kerpens momentan nicht möglich. Die Verwaltung wird jedoch nichts unversucht lassen, das Unternehmen vom Wirtschaftsstandort Kerpen zu überzeugen, denn gerade die Ansiedlung von Betrieben aus dem Bereich der Zukunftstechnologien ist von wesentlicher Bedeutung. Diese wurde auch in den Wettbewerben IRR und S.U.N. (Stadt-Umland-Netzwerk) so herausgestellt. Über den Fortgang wird die Verwaltung (ggfs. auch mit Zwischennachricht an die Fraktionen) unaufgefordert berichten. Beschlussvorlage 352.17 Seite 3