Daten
Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
22.06.17, 18:15
Aktualisiert
22.06.17, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 17 / Wirtschaftsförderung und
strategische Planung
Bearbeiter/in:
TOP
Drs.-Nr.: 352.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
21.06.2017
Bemerkungen
27.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kerpen als Standort für das geplante zweite Werk der Streetscooter GmbH zur Produktion
von Elektro-Lieferfahrzeugen;
hier: Anfrage der Linksfraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt – und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Antrag der
Fraktion Die Linke vom 19.06.2017 zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Brandt
Comacchio
Comacchio
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Schwister
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
In der Angelegenheit hat der Technische Beigeordnete bereits am 18.06.2017 eine entsprechende
Akquisitionsmail an Vertreter der Ford-Werke GmbH versandt und in seiner Mail betont, dass die
Kolpingstadt Kerpen sehr an der Ansiedlung des geplanten zweiten Produktionswerkes der Firma
StreetScooter GmbH interessiert sei. Die Mail ist deshalb an die Ford-Werke gerichtet worden, da
der Ford Konzern mit dem Unternehmen StreetScooter, die ein Tochterunternehmen der
Deutschen Post ist, eine Kooperation zur Entwicklung und Produktion von Elektrofahrzeugen,
teilweise auf der Basis des Fordmodells Transit, eingegangen ist. Darüber hinaus gibt es
bestehende Kontakte zum Ford Konzern aus der Teilnahme am Ideenwettbewerb
Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR), die von Herrn Schwister hier nochmals zielgerichtet
aktiviert worden sind. In der Rückmeldung, die am 19.06. erfolgte, wurde mitgeteilt, dass das
Thema in den kommenden Tagen bei Ford intern diskutiert wird und dass dann möglichst
kurzfristig eine Information über die nächsten Schritte erfolgt.
Flankierend dazu hat die Wirtschaftsförderungsabteilung am 19.06. telefonischen Kontakt zur
Firma StreetScooter aufgenommen, um Details für ein konkretes Standortangebot in Erfahrung
bringen zu können. Darüber hinaus ist das Interesse der Kolpingstadt Kerpen zur Ansiedlung des
zweiten Produktionsstandortes der Firma StreetScooter nochmals deutlich erklärt worden. Von
StreetScooter erfolgte in dem vorgenannten Telefonat der Hinweis, dass absolut noch keine
Entscheidung zur Standortfrage getroffen worden sei.
Da konkrete Fragen, wie z.B. Flächenbedarf, Zeitschiene, ggf. Kauf und/oder Miete von im
Eigentum Dritter befindlichen Immobilien etc., nicht unmittelbar in dem Telefonat beantwortet
werden konnten, hat das Unternehmen um eine entsprechende Mailanfrage gebeten. Diese ist
dann noch am gleichen Tage (19.06.) versandt worden. Auch in dieser Mail ist deutlich gemacht
worden, dass die Kolpingstadt Kerpen ein hohes Interesse an dem geplanten zweiten
Produktionsstandort hat.
In einer Antwortmail, die am 20.06. einging, teilte das Unternehmen StreetScooter mit, dass die
Mail der Wirtschaftsförderungsabteilung vom 19.06. entsprechend im Hause weitergeleitet worden
sei. Eine weitergehende Antwort lag bis zur Erstellung der Vorlage (21.06.) noch nicht vor.
Derzeit gibt es in Kerpen nur noch zwei unbebaute Gewerbegrundstücke mit einer Größe von
5.300 qm bzw. rund 33.000 qm, die sofort verfügbar und bebaubar wären.
Das 5.300 qm große Grundstück befindet sich im Eigentum der WFK Wirtschaftsförderung
Kerpen GmbH und liegt im Industriegebiet Geilrather Feld. Es dürfte allerdings mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit für die Ansiedlung der Fa. StreetScooter zu klein sein.
Das rund 33.000 qm große Grundstück befindet sich in privater Hand und ist an der Hüttenstraße
zwischen der Firma Deventer und dem Jugendzentrum gelegen.
Zusätzlich wird die Verwaltung auf die geplante Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes
Türnich 3 hinweisen. Eine Umsetzung der vorgenannten Erweiterungsfläche wird nach dem
heutigen Stand der Dinge wahrscheinlich erst im Laufe des kommenden Jahres erfolgen.
Für den Fall, dass auch eine Ansiedlung mit einer mittel – bis langfristigen Zeitschiene in Frage
kommen sollte, könnten ggf. auch andere mögliche Entwicklungsflächen im Stadtteil Sindorf
angeboten werden.
Sofern für das Unternehmen StreetScooter auch ein Erwerb oder eine Anmietung von
Bestandsimmobilien denkbar sein, könnten folgende in Dritthand befindliche Objekte im Bereich
des konzentrierten Gewerbe – und Industriegebietes Sindorf angeboten werden:
Beschlussvorlage 352.17
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Zum einen handelt es sich um das Betriebsgelände einer Spedition in Sindorf. Das zum Verkauf
stehende Grundstück hat eine Größe von rund 21.000 qm und ist mit zwei Hallen von 1.000 qm
bzw. 500 qm bebaut.
Zum anderen handelt es sich um eine ebenfalls in Sindorf gelegene Bestandsimmobilie mit rund
45.000 qm Grundstücksfläche und rund 30.000 qm Nutzfläche, die ab 2019 zur Verfügung steht.
Diese Immobilie kann sowohl angemietet als auch erworben werden.
Da der Flächenbedarf und die Zeitschiene des Unternehmens derzeit noch nicht bekannt sind und
ferner nicht bekannt ist, welche Stadt bzw. Kommune hier als Mitbewerber auftritt, ist eine
Bewertung zu den Chancen Kerpens momentan nicht möglich.
Die Verwaltung wird jedoch nichts unversucht lassen, das Unternehmen vom Wirtschaftsstandort
Kerpen zu überzeugen, denn gerade die Ansiedlung von Betrieben aus dem Bereich der
Zukunftstechnologien ist von wesentlicher Bedeutung. Diese wurde auch in den Wettbewerben
IRR und S.U.N. (Stadt-Umland-Netzwerk) so herausgestellt.
Über den Fortgang wird die Verwaltung (ggfs. auch mit Zwischennachricht an die Fraktionen)
unaufgefordert berichten.
Beschlussvorlage 352.17
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