Daten
Kommune
Kerpen
Größe
185 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
26.06.17, 13:16
Aktualisiert
26.06.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter: Herr Mackeprang
TOP
Drs.-Nr.: 347.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
16.06.2017
Bemerkungen
27.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Folgenutzung Spielplatzgrundstück im Wohngebiet Wahlenpfad;
hier: Anfrage der Linksfraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt-und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter
Abteilungsleiter
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt 18
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Mackeprang
Mackeprang
NN
Schwister
Habicht
Schaaf
Spürck
Nimtz
Begründung
Der Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 21.12.2016 auf Grundlage der für
alle Ortsteile durch den Jugendhilfeausschuss ausgesprochenen Empfehlungen eine Reduzierung
von Spielplätzen beschlossen (DRS 586.16). Des Weiteren sollte auf Antrag der Fraktion DIE
LINKE geprüft werden, inwieweit in der Folgenutzung Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau
in Eigenregie in Frage kommen.
Die in der Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 13.06.2017 genannte Fläche ist in dem Beschluss
inkludiert.
Die Fläche liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes HO
183/2.Änderung „Am Wahlenpfad“, im Stadtteil Horrem. Dieser setzt für die ca. 1.000 qm große
Fläche u.a. „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ fest. Die im Bebauungsplan
festgesetzte Spielplatzfläche umfasst 500 qm.
Die Verwaltung hatte seinerzeit eine Bebauungsmöglichkeit mit zwei Einfamilienhäusern mit
jeweils ca. 500 qm großen Grundstücken empfohlen.
Mögliche Eignung für den sozialen Wohnungsbau
Die Fragestellung, ob und in welcher Ausgestaltung an dieser Stelle geförderter Wohnungsbau
realisiert werden kann, sollte vertieft betrachtet werden, wenn entsprechende
Untersuchungsergebnisse des bereits beauftragten „Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen
2030“ vorliegen.
Beschlussvorlage 347.17
Seite 2
Stellungnahme des Kämmeres zur Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht
Bei einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung müssen die Erträge der Alternativen gegenübergestellt
werden und insoweit der jährliche Pachtzins für einen Erbbauvertrag mit dem Einmalertrag eines
Veräußerungserlöses (über Buchwert) verglichen werden.
Voraussetzung wäre natürlich, dass tatsächlich Interessenten für den Abschluss eines
Erbbauvertrages vorhanden sind und die Regelungen zum Pachtzins auch zu wirtschaftlich
lukrativen Konditionen für die Stadt gestaltbar sind vor dem Hintergrund historisch niedriger
Hypothekenzinsen. Es käme also im Einzelfall auf die entsprechende politische Vorgabe, aber
eben auch auf die Verhandlungen an.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass bei Erbbauverträgen der Buchwert des Grundstücks
nicht angepasst wird, also keine Zuschreibung auf den festgestellten Marktwert erfolgt.
Es kann zwar aus anderen Gründen über einen niedrigen Kaufpreis oder einen niedrigen
Erbbauzins eine Subventionierung angestrebt werden, eine entsprechende Empfehlung kann aus
gesamtstädtischer Finanzsicht vor dem Hintergrund der Haushaltssicherung nicht ausgesprochen
werden.
Weiteres Vorgehen
Für die Umnutzung der Fläche ist die Änderung des Bebauungsplanes HO 183/2.Änderung
erforderlich. Die Erarbeitung einer Bebauungsplanänderung wird als Projekt in die Prioritätenliste
16.1 aufgenommen. Über die Priorität, d.h. den Zeitpunkt der Bearbeitung, werden die Fraktionen
der Kolpingstadt Kerpen beraten.
Beschlussvorlage 347.17
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