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Beschlussvorlage (Folgenutzung Spielplatzgrundstück im Wohngebiet Wahlenpfad; hier: Anfrage der Linksfraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
185 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
26.06.17, 13:16
Aktualisiert
26.06.17, 13:16
Beschlussvorlage (Folgenutzung Spielplatzgrundstück im Wohngebiet Wahlenpfad;
hier: Anfrage der Linksfraktion) Beschlussvorlage (Folgenutzung Spielplatzgrundstück im Wohngebiet Wahlenpfad;
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hier: Anfrage der Linksfraktion)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter: Herr Mackeprang TOP Drs.-Nr.: 347.17 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 16.06.2017 Bemerkungen 27.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Folgenutzung Spielplatzgrundstück im Wohngebiet Wahlenpfad; hier: Anfrage der Linksfraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt-und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt 18 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Mackeprang Mackeprang NN Schwister Habicht Schaaf Spürck Nimtz Begründung Der Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 21.12.2016 auf Grundlage der für alle Ortsteile durch den Jugendhilfeausschuss ausgesprochenen Empfehlungen eine Reduzierung von Spielplätzen beschlossen (DRS 586.16). Des Weiteren sollte auf Antrag der Fraktion DIE LINKE geprüft werden, inwieweit in der Folgenutzung Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau in Eigenregie in Frage kommen. Die in der Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 13.06.2017 genannte Fläche ist in dem Beschluss inkludiert. Die Fläche liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes HO 183/2.Änderung „Am Wahlenpfad“, im Stadtteil Horrem. Dieser setzt für die ca. 1.000 qm große Fläche u.a. „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ fest. Die im Bebauungsplan festgesetzte Spielplatzfläche umfasst 500 qm. Die Verwaltung hatte seinerzeit eine Bebauungsmöglichkeit mit zwei Einfamilienhäusern mit jeweils ca. 500 qm großen Grundstücken empfohlen. Mögliche Eignung für den sozialen Wohnungsbau Die Fragestellung, ob und in welcher Ausgestaltung an dieser Stelle geförderter Wohnungsbau realisiert werden kann, sollte vertieft betrachtet werden, wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse des bereits beauftragten „Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen 2030“ vorliegen. Beschlussvorlage 347.17 Seite 2 Stellungnahme des Kämmeres zur Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht Bei einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung müssen die Erträge der Alternativen gegenübergestellt werden und insoweit der jährliche Pachtzins für einen Erbbauvertrag mit dem Einmalertrag eines Veräußerungserlöses (über Buchwert) verglichen werden. Voraussetzung wäre natürlich, dass tatsächlich Interessenten für den Abschluss eines Erbbauvertrages vorhanden sind und die Regelungen zum Pachtzins auch zu wirtschaftlich lukrativen Konditionen für die Stadt gestaltbar sind vor dem Hintergrund historisch niedriger Hypothekenzinsen. Es käme also im Einzelfall auf die entsprechende politische Vorgabe, aber eben auch auf die Verhandlungen an. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass bei Erbbauverträgen der Buchwert des Grundstücks nicht angepasst wird, also keine Zuschreibung auf den festgestellten Marktwert erfolgt. Es kann zwar aus anderen Gründen über einen niedrigen Kaufpreis oder einen niedrigen Erbbauzins eine Subventionierung angestrebt werden, eine entsprechende Empfehlung kann aus gesamtstädtischer Finanzsicht vor dem Hintergrund der Haushaltssicherung nicht ausgesprochen werden. Weiteres Vorgehen Für die Umnutzung der Fläche ist die Änderung des Bebauungsplanes HO 183/2.Änderung erforderlich. Die Erarbeitung einer Bebauungsplanänderung wird als Projekt in die Prioritätenliste 16.1 aufgenommen. Über die Priorität, d.h. den Zeitpunkt der Bearbeitung, werden die Fraktionen der Kolpingstadt Kerpen beraten. Beschlussvorlage 347.17 Seite 3