Daten
Kommune
Kerpen
Größe
155 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
01.09.17, 13:16
Aktualisiert
01.09.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement
Bearbeiter/in: Herr Schaaf
TOP
Drs.-Nr.: 464.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
12.09.2017
Stadtrat
26.09.2017
X
29.08.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Interkommunale Zusammenarbeit
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Merzenich zur
Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Gebührenkalkulation durch die Gemeinde Merzenich
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 11.300 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
X
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr : 2017
Produktsachkonto:11.111.09.01 5232000
Deckung: Mehrerträge Gewerbesteuer
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/Der Stadtrat beschließt:
1.
die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Merzenich,
2.
den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der Aufgaben im
Rahmen der Gebührenkalkulation der Kolpingstadt Kerpen durch die Gemeinde Merzenich
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Spürck
Abt. 10.1
Ratsbüro
3.
die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 11.300 € (Erstattung der Personal- und Sachkosten für die Monate Oktober bis Dezember 2017)
Beschlussvorlage 464.17
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
45.200
45.200
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (Erstattung)
11.300
33.900
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 464.17
Seite 3
Begründung:
Die Kolpingstadt Kerpen ist mit der Gemeinde Merzenich durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung
bereits eine Kooperation im Bereich der Personalverwaltung eingegangen. Diese läuft seit dem
28. September 2016 mit der Kolpingstadt Kerpen als Aufgabenträger für die Gemeinde Merzenich.
In der Kolpingstadt Kerpen standen in den letzten Jahren aufgrund von Personalausfällen durch
Mutterschutz- und Elternzeiten bzw. Krankheit keine regulären Kapazitäten in der Abteilung 20.1 –
Kämmerei - für die Sachbearbeitung im Rahmen der Gebührenkalkulationen zur Verfügung. Dies
wurde vertretungs- und hilfsweise durch die Amtsleitung bzw. durch den jetzigen Geschäftsführer
der Netzgesellschaften übernommen.
Dies kann aus Gründen der Arbeitsverteilung und -belastung kein Modell für die Zukunft sein.
Knowhow auf Sachbearbeiterebene müsste durch entsprechende Fortbildungen allerdings erst
wieder neu aufgebaut werden.
Die Gemeinde Merzenich hat angeboten, die Aufgabenstellungen für die Kolpingstadt Kerpen zu
übernehmen. Da die Grundvoraussetzungen geeignet sind, wurden mehrere Abstimmungsgespräche auf unterschiedlichen Ebenen geführt und festgestellt, dass eine interkommunale Zusammenarbeit möglich und für beide Seiten nützlich sein kann. Die Gemeinde Merzenich ist ebenfalls an das Rechenzentrum der KDVZ angebunden. Es handelt sich hierbei natürlich lediglich um
die Verwaltungsarbeiten. Zu beachtende Vorgaben für die Verwaltungsvorlagen werden selbstverständlich nach wie vor von der Verwaltungsführung in Kerpen gemacht.
Auf Basis der vereinbarten Leistungen wird ein Stellenanteil von 0,5 Vollzeitstellen der Entgeltgruppe 10 TVÖD finanziert (45.200,- € p.a. inclusive Sachkosten). In Kerpen wurde hierfür bislang
ein Stellenanteil im gleichen Umfang vorgehalten, allerdings mit Besoldungsgruppe A11. Dies erklärt sich aus den unterschiedlichen Größenklassen der Kommunen. Die Erstattung an die Gemeinde Merzenich ist ebenso in den Gebührenkalkulationen als Kosten zu berücksichtigen wie es
die eigenen Personalaufwendungen in Kerpen bislang auch waren.
Die Zusammenarbeit soll auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung begründet werden.
Der zwischen den Verwaltungen abgestimmter Entwurf ist als Anlage beigefügt.
Die Vereinbarung soll ab dem 1. Oktober .2017 zunächst befristet auf drei Jahre geschlossen
werden. Zum Ende der Laufzeit soll ein Evaluierungsgespräch stattfinden und einvernehmlich über
die Fortführung der Vereinbarung entschieden werden. Dann verlängert sich die Vereinbarung
immer automatisch um zwei Jahre, wenn sie nicht sechs Monate vor Vertragsablauf gekündigt
wird. Dies entspricht den Regelungen, die auch bei der ersten Kooperationsvereinbarung getroffen
worden sind.
Der Rat der Gemeinde Merzenich hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2017 der interkommunalen
Zusammenarbeit mit der Kolpingstadt Kerpen und dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der vorliegenden Form zugestimmt.
Die Verwaltung schlägt vor, eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Merzenich
und den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu beschließen.
Die frei werdenden personellen Ressourcen bei 20.1 (0,5 Stellen) sollen zunächst dazu genutzt
werden, die Arbeitsrückstände bei der Aufstellung der Jahresabschüsse aufzuholen, ferner im
Laufe des Jahres 2018 das Projekt „Digitaler Rechnungseingangsworkflow“ flächendeckend umzusetzen und schließlich das interne Berichtswesen und Finanzcontrolling zu verstärken.
Beschlussvorlage 464.17
Seite 4