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Beschlussvorlage (VEP SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk"; hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
152 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
21.04.17, 10:06
Aktualisiert
21.04.17, 10:06
Beschlussvorlage (VEP SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk"; hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages) Beschlussvorlage (VEP SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk"; hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages) Beschlussvorlage (VEP SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk"; hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Baumanagement Bearbeiter/in: Detlef Habicht TOP Drs.-Nr.: 178.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 02.05.2017 Stadtrat 02.05.2017 X 07.04.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil VEP SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk"; hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von _4.500_ € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt / der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss des Durchführungsvertrages (siehe Anlage) mit dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e. V., vertreten durch Herrn Peter Altmayer und Herrn Heinz-Udo Assenmacher, Reifferscheidtstraße 2-4, 50354 Hürth für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 254 A „Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ im Stadtteil Sindorf. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in AbteilungsLeiter stv. Amtsleiter Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. II Habicht Schwister Canzler Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 4.500 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4.500 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 4.500 € Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 178.17 Seite 2 Begründung: Der Vorhabenträger beabsichtigt, im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 254 A „Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ im Stadtteil Sindorf ein Pflegeheim, sowie zwei Baukörper mit betreutem Wohnungsangebot zu realisieren. Das Konzept sieht im Westen anschließend an die bestehende Wohnbebauung am Glockenblumenweg zwei Zeilenbebauungen mit zwei Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss für betreutes Wohnen vor und im Osten des Plangebiets eine versetzt angeordnete Gebäudegruppe mit drei Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss als Pflegeeinrichtung. Zur umfänglichen Angebotsdeckung der geplanten, barrierefreien Pflegeeinrichtung sind für rund 72 stationäre Bewohner sowie zur Tagespflege von rund 15 Personen zusätzlich eine Sozialstation mit separatem Nebeneingang, eine Kapelle mit Sakristei, ein Mahlzeitendienst, ein Café mit Außenbereich, eine Küche sowie weitere Nebennutzungen für Personal und Bewohner vorgesehen. Die verkehrliche Haupterschließung für das gesamte Plangebiet erfolgt über die Heppendorfer Straße. Die Anlieferung zur Andienung der Küche soll über die Straße „Zum Wasserwerk“ erfolgen. Der ruhende Verkehr für Bewohner, Personal und Besucher wird im Plangebiet auf dem Grundstück selbst in den Freibereichen untergebracht. Darüber hinaus sind Abstellflächen für Fahrräder sowie Ladestationen für E-Mobilität geplant. Das Vorhaben ist detailliert in den Anlagen des beigefügten Durchführungsvertrages dargestellt. Mit dem Abschluss dieses Durchführungsvertrages verpflichtet sich der Vorhabenträger verbindlich dazu, insbesondere das dargestellte Vorhaben innerhalb der vereinbarten Fristen zu realisieren und die in den Planwerken ausgewiesenen privaten Erschließungsanlagen auf eigene Kosten erstmalig herzustellen bzw. alle ggfls. in diesem Zusammenhang anfallenden Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen. Um eine Umsetzung des Vorhabens unter Berücksichtigung der o. g. Ziele zu ermöglichen und nachhaltig zu sichern, soll nun der in der Anlage beigefügte Entwurf des Durchführungsvertrages zwischen der Kolpingstadt Kerpen und dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e. V., vertreten durch Herrn Peter Altmayer und Herrn Heinz-Udo Assenmacher, Reifferscheidtstraße 24, 50354 Hürth abgeschlossen werden. Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 178.17 Seite 3