Daten
Kommune
Kerpen
Größe
152 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
21.04.17, 10:06
Aktualisiert
21.04.17, 10:06
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Baumanagement
Bearbeiter/in: Detlef Habicht
TOP
Drs.-Nr.: 178.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
02.05.2017
Stadtrat
02.05.2017
X
07.04.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
VEP SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk"; hier: Abschluss eines
Durchführungsvertrages
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von _4.500_ € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt / der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt den Abschluss des Durchführungsvertrages (siehe Anlage) mit dem Caritasverband für
den Rhein-Erft-Kreis e. V., vertreten durch Herrn Peter Altmayer und Herrn Heinz-Udo
Assenmacher, Reifferscheidtstraße 2-4, 50354 Hürth für den Bereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes SI Nr. 254 A „Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ im Stadtteil Sindorf.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
AbteilungsLeiter
stv. Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. II
Habicht
Schwister
Canzler
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
4.500 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4.500 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
4.500 €
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 178.17
Seite 2
Begründung:
Der Vorhabenträger beabsichtigt, im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr.
254 A „Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ im Stadtteil Sindorf ein Pflegeheim, sowie zwei
Baukörper mit betreutem Wohnungsangebot zu realisieren.
Das Konzept sieht im Westen anschließend an die bestehende Wohnbebauung am
Glockenblumenweg zwei Zeilenbebauungen mit zwei Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss
für betreutes Wohnen vor und im Osten des Plangebiets eine versetzt angeordnete
Gebäudegruppe mit drei Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss als Pflegeeinrichtung.
Zur umfänglichen Angebotsdeckung der geplanten, barrierefreien Pflegeeinrichtung sind für rund
72 stationäre Bewohner sowie zur Tagespflege von rund 15 Personen zusätzlich eine
Sozialstation mit separatem Nebeneingang, eine Kapelle mit Sakristei, ein Mahlzeitendienst, ein
Café mit Außenbereich, eine Küche sowie weitere Nebennutzungen für Personal und Bewohner
vorgesehen.
Die verkehrliche Haupterschließung für das gesamte Plangebiet erfolgt über die Heppendorfer
Straße. Die Anlieferung zur Andienung der Küche soll über die Straße „Zum Wasserwerk“
erfolgen. Der ruhende Verkehr für Bewohner, Personal und Besucher wird im Plangebiet auf dem
Grundstück selbst in den Freibereichen untergebracht. Darüber hinaus sind Abstellflächen für
Fahrräder sowie Ladestationen für E-Mobilität geplant.
Das Vorhaben ist detailliert in den Anlagen des beigefügten Durchführungsvertrages dargestellt.
Mit dem Abschluss dieses Durchführungsvertrages verpflichtet sich der Vorhabenträger
verbindlich dazu, insbesondere das dargestellte Vorhaben innerhalb der vereinbarten Fristen zu
realisieren und die in den Planwerken ausgewiesenen privaten Erschließungsanlagen auf eigene
Kosten erstmalig herzustellen bzw. alle ggfls. in diesem Zusammenhang anfallenden
Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen.
Um eine Umsetzung des Vorhabens unter Berücksichtigung der o. g. Ziele zu ermöglichen und
nachhaltig zu sichern, soll nun der in der Anlage beigefügte Entwurf des Durchführungsvertrages
zwischen der Kolpingstadt Kerpen und dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e. V.,
vertreten durch Herrn Peter Altmayer und Herrn Heinz-Udo Assenmacher, Reifferscheidtstraße 24, 50354 Hürth abgeschlossen werden.
Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf.
Beschlussvorlage 178.17
Seite 3