Daten
Kommune
Kerpen
Größe
137 kB
Datum
10.05.2017
Erstellt
28.04.17, 13:16
Aktualisiert
28.04.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen
Bearbeiter/in: Frau Rieker
TOP
Drs.-Nr.: 197.17
Datum :
04.04.2017
Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW
An den Schulausschuss zur Genehmigung
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Klassenbildung an den städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2017/2018
hier: Aufhebung der Begrenzung an der Theodor-Heuss-Schule
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 197.17 wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2
GO NRW genehmigt.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Stv.Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Rieker
Maus
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW wird wegen Vorliegens äußerster
Dringlichkeit beschlossen:
Die gem. Beschluss des Schulausschusses vom 25.01.2017 vorgenommene Begrenzung der
Anzahl der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der TheodorHeuss-Schule auf 25 wird aufgehoben.
Kerpen, 05.04.2017
Dieter Spürck
Bürgermeister
Torsten Bielan
Stadtverordnete/r
Begründung:
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 25.01.2017 beschlossen, gemäß 6a der Verordnung
zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG NRW) für das Schuljahr 2017/2018 an den
Kerpener Grundschulen 39 Eingangsklassen zu bilden und diese entsprechend dem mit den
Grundschulleitern angestimmten Vorschlag zu verteilen. Weiterhin wurde beschlossen, für das
Schuljahr 2017/2018 die Anzahl der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen
Eingangsklassen der Kerpener Grundschulen im Gemeinsamen Lernen gemäß § 46 Abs. 3
SchulG NRW im Anmeldeverfahren auf 25 zu begrenzen.
Der Beschluss zur Bildung der Eingangsklassen wurde der Schulaufsicht beim Rhein-Erft-Kreis
gemeldet.
Im Rahmen einer Verteilerkonferenz wird dann auf Kreisebene auf der Grundlage von
tagesaktuellen Schülerzahlen am Tag der Konferenz die endgültige Entscheidung über die
Klassenbildung und Verteilung von Anmeldeüberhängen gefällt.
Die endgültige Festlegung der Klassenbildung bei der Verteilerkonferenz auf Kreisebene am
08.03.2017 wurde zunächst vertagt, da im Stadtteil Kerpen/Mödrath noch Klärungsbedarf
hinsichtlich Verteilung und Aufnahme der Schülerinnen und Schüler bestand.
Auf der Grundlage der zum 08.03.2017 tagesaktuellen Anmeldezahlen im Stadtteil
Kerpen/Mödrath und unter Berücksichtigung der Beschränkung der aufzunehmenden
Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen auf 25 pro Eingangsklasse müssten bei der
Bildung von 2 Eingangsklassen an der Theodor-Heuss-Schule 3 Kinder an die Evangelische
Grundschule oder die Albertus-Magnus-Schule abgegeben werden. Prognosen über Zuzüge
werden zu diesem Zeitpunkt durch das Schulamt bei der Klassenbildung nicht mehr berücksichtigt.
Dies führt dazu, dass bei einer solchen Aufnahmesituation im Stadtteil Kerpen/Mödrath nur noch
für 4 Neuanmeldungen freie Kapazitäten vorhanden sind; alle weiteren Neuanmeldungen müssten
auf andere Stadtteile verteilt werden.
Die vorliegende Situation wurde zum Anlass genommen, die vorgenommene Begrenzung der
Anzahl der aufnehmenden Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Eingangsklassen der
Kerpener Grundschulen im Gemeinsamen Lernen auf 25 für den Stadtteil Kerpen/Mödrath noch
einmal kritisch zu überprüfen.
Ein weiteres Gespräch zur endgültigen Festlegung der Klassenbildung wurde durch das Schulamt
des Rhein-Erft-Kreises auf den 04.04.2017 terminiert.
Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Situation im Stadtteil Kerpen/Mödrath aufgrund der
tagesaktuellen Anmeldezahlen nochmals verschärft, sodass bereits zum jetzigen Zeitpunkt
keinerlei Kapazitäten für Zuzüge im Schuljahr mehr vorhanden sind.
Bereits bei der Vorbereitung des Beschlusses des Schulausschusses zur Klassenbildung im
Januar 2017 bestand Einvernehmen darüber, dass im Stadtteil Kerpen/Mödrath an der TheodorHeuss-Schule drei Eingangsklassen gebildet werden sollen, um zum einen die Klassenfrequenzen
an allen drei Grundschulen abzusenken und zum anderen Kapazitäten für Zuzüge bis zum Beginn
und während des Schuljahres zu schaffen.
In der zweiten Verteilerkonferenz am 04.04.2017 wurde durch das Schulamt die Auffassung
vertreten, dass die Bildung der dritten Eingangsklasse an der Theodor-Heuss-Schule erst ab einer
Schülerzahl von 57 möglich ist (§ 6a der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung
des § 93 Abs. 2 SchulG). Gleichwohl müssten jedoch aufgrund der vorgenommenen Begrenzung
bei der Bildung von zwei Klassen vier Kinder an die Albertus-Magnus-Schule verwiesen werden.
Die Situation im Stadtteil Kerpen/Mödrath stellte sich also in der Verteilerkonferenz am 04.04.2017
wie folgt dar:
Grundschule
Schülerzahl
der zu bildenden
Eingangsklasse
n
möglich
e
Aufnahmen
gem.
Verordnung
50
200
50
300
2
8
2
2017/18
Theodor-Heuss-Schule Kerpen (GL)
EGS Kerpen (GL) übergreifend 1-4
Albertus-Magnus-Schule Kerpen (GL)
Gesamt:
54
200
46
300
Anzahl
Eingangsklassen
Bemerkungen
4 Kinder an AMS
Aufgrund der Situation, dass nunmehr keinerlei Kapazitäten für Aufnahmen von Schülerinnen und
Schülern im Stadtteil Kerpen/Mödrath vorhanden sind, wurde mit den Schulleitungen und der
Schulaufsicht folgende Lösungsmöglichkeit erarbeitet.
Es wird versucht, Eltern von mindestens drei bei der Albertus-Magnus-Schule angemeldeten
Kindern dahingehend zu beraten, ihr Kind an der Theodor-Heuss-Schule anzumelden, sodass dort
die für die Bildung der dritten Eingangsklasse notwendige Schülerzahl von 57 erreicht wird.
Eine Begrenzung der Eingangsklassen auf 25 Schülerinnen und Schüler an der Theodor-HeussSchule ist dann nicht mehr erforderlich, da die Klassen dann ohnehin kleiner sind. Die Aufhebung
der Begrenzung würde dann noch die Aufnahmekapazitäten im Stadtteil Kerpen/Mödrath erhöhen.
Verteilung und Klassenbildung bei Aufhebung der GL Beschränkung
und Bildung einer 3. Eingangsklasse an der Theodor-Heuss-Schule
Grundschule
Schülerzahl
der zu bildenden
Eingangsklasse
n
möglich
e
Aufnahmen
gem.
Verordnung
81
200
50
331
3
8
2
2017/18
Theodor-Heuss-Schule Kerpen (GL)
EGS Kerpen (GL) übergreifend 1-4
Albertus-Magnus-Schule Kerpen (GL)
Gesamt:
57
200
43
300
Anzahl
Eingangsklassen
Bemerkungen
Durch das Schulamt wurde eine Frist zur Beratung der Eltern und zur Herbeiführung der
erforderlichen Beschlüsse bis zum 07.04.2017 eingeräumt.
Die Beratung der Eltern durch die Schulleitungen wurde erfolgreich vorgenommen.
Es wird daher vorgeschlagen, die gem. Beschluss des Schulausschusses vom 25.01.2017
vorgenommene Begrenzung der Anzahl der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den
Eingangsklassen der Theodor-Heuss-Schule auf 25 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung
aufzuheben.