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Dringlichkeitsentscheidung (Klassenbildung an den städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2017/2018 hier: Aufhebung der Begrenzung an der Theodor-Heuss-Schule)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
137 kB
Datum
10.05.2017
Erstellt
28.04.17, 13:16
Aktualisiert
28.04.17, 13:16
Dringlichkeitsentscheidung (Klassenbildung an den städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2017/2018
hier: Aufhebung der Begrenzung an der Theodor-Heuss-Schule) Dringlichkeitsentscheidung (Klassenbildung an den städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2017/2018
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen Bearbeiter/in: Frau Rieker TOP Drs.-Nr.: 197.17 Datum : 04.04.2017 Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW An den Schulausschuss zur Genehmigung X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Klassenbildung an den städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2017/2018 hier: Aufhebung der Begrenzung an der Theodor-Heuss-Schule X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 197.17 wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Stv.Amtsleiter Zuständiger Dezernent Rieker Maus Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW wird wegen Vorliegens äußerster Dringlichkeit beschlossen: Die gem. Beschluss des Schulausschusses vom 25.01.2017 vorgenommene Begrenzung der Anzahl der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der TheodorHeuss-Schule auf 25 wird aufgehoben. Kerpen, 05.04.2017 Dieter Spürck Bürgermeister Torsten Bielan Stadtverordnete/r Begründung: Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 25.01.2017 beschlossen, gemäß 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG NRW) für das Schuljahr 2017/2018 an den Kerpener Grundschulen 39 Eingangsklassen zu bilden und diese entsprechend dem mit den Grundschulleitern angestimmten Vorschlag zu verteilen. Weiterhin wurde beschlossen, für das Schuljahr 2017/2018 die Anzahl der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Eingangsklassen der Kerpener Grundschulen im Gemeinsamen Lernen gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW im Anmeldeverfahren auf 25 zu begrenzen. Der Beschluss zur Bildung der Eingangsklassen wurde der Schulaufsicht beim Rhein-Erft-Kreis gemeldet. Im Rahmen einer Verteilerkonferenz wird dann auf Kreisebene auf der Grundlage von tagesaktuellen Schülerzahlen am Tag der Konferenz die endgültige Entscheidung über die Klassenbildung und Verteilung von Anmeldeüberhängen gefällt. Die endgültige Festlegung der Klassenbildung bei der Verteilerkonferenz auf Kreisebene am 08.03.2017 wurde zunächst vertagt, da im Stadtteil Kerpen/Mödrath noch Klärungsbedarf hinsichtlich Verteilung und Aufnahme der Schülerinnen und Schüler bestand. Auf der Grundlage der zum 08.03.2017 tagesaktuellen Anmeldezahlen im Stadtteil Kerpen/Mödrath und unter Berücksichtigung der Beschränkung der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen auf 25 pro Eingangsklasse müssten bei der Bildung von 2 Eingangsklassen an der Theodor-Heuss-Schule 3 Kinder an die Evangelische Grundschule oder die Albertus-Magnus-Schule abgegeben werden. Prognosen über Zuzüge werden zu diesem Zeitpunkt durch das Schulamt bei der Klassenbildung nicht mehr berücksichtigt. Dies führt dazu, dass bei einer solchen Aufnahmesituation im Stadtteil Kerpen/Mödrath nur noch für 4 Neuanmeldungen freie Kapazitäten vorhanden sind; alle weiteren Neuanmeldungen müssten auf andere Stadtteile verteilt werden. Die vorliegende Situation wurde zum Anlass genommen, die vorgenommene Begrenzung der Anzahl der aufnehmenden Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Eingangsklassen der Kerpener Grundschulen im Gemeinsamen Lernen auf 25 für den Stadtteil Kerpen/Mödrath noch einmal kritisch zu überprüfen. Ein weiteres Gespräch zur endgültigen Festlegung der Klassenbildung wurde durch das Schulamt des Rhein-Erft-Kreises auf den 04.04.2017 terminiert. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Situation im Stadtteil Kerpen/Mödrath aufgrund der tagesaktuellen Anmeldezahlen nochmals verschärft, sodass bereits zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Kapazitäten für Zuzüge im Schuljahr mehr vorhanden sind. Bereits bei der Vorbereitung des Beschlusses des Schulausschusses zur Klassenbildung im Januar 2017 bestand Einvernehmen darüber, dass im Stadtteil Kerpen/Mödrath an der TheodorHeuss-Schule drei Eingangsklassen gebildet werden sollen, um zum einen die Klassenfrequenzen an allen drei Grundschulen abzusenken und zum anderen Kapazitäten für Zuzüge bis zum Beginn und während des Schuljahres zu schaffen. In der zweiten Verteilerkonferenz am 04.04.2017 wurde durch das Schulamt die Auffassung vertreten, dass die Bildung der dritten Eingangsklasse an der Theodor-Heuss-Schule erst ab einer Schülerzahl von 57 möglich ist (§ 6a der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG). Gleichwohl müssten jedoch aufgrund der vorgenommenen Begrenzung bei der Bildung von zwei Klassen vier Kinder an die Albertus-Magnus-Schule verwiesen werden. Die Situation im Stadtteil Kerpen/Mödrath stellte sich also in der Verteilerkonferenz am 04.04.2017 wie folgt dar: Grundschule Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklasse n möglich e Aufnahmen gem. Verordnung 50 200 50 300 2 8 2 2017/18 Theodor-Heuss-Schule Kerpen (GL) EGS Kerpen (GL) übergreifend 1-4 Albertus-Magnus-Schule Kerpen (GL) Gesamt: 54 200 46 300 Anzahl Eingangsklassen Bemerkungen 4 Kinder an AMS Aufgrund der Situation, dass nunmehr keinerlei Kapazitäten für Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern im Stadtteil Kerpen/Mödrath vorhanden sind, wurde mit den Schulleitungen und der Schulaufsicht folgende Lösungsmöglichkeit erarbeitet. Es wird versucht, Eltern von mindestens drei bei der Albertus-Magnus-Schule angemeldeten Kindern dahingehend zu beraten, ihr Kind an der Theodor-Heuss-Schule anzumelden, sodass dort die für die Bildung der dritten Eingangsklasse notwendige Schülerzahl von 57 erreicht wird. Eine Begrenzung der Eingangsklassen auf 25 Schülerinnen und Schüler an der Theodor-HeussSchule ist dann nicht mehr erforderlich, da die Klassen dann ohnehin kleiner sind. Die Aufhebung der Begrenzung würde dann noch die Aufnahmekapazitäten im Stadtteil Kerpen/Mödrath erhöhen. Verteilung und Klassenbildung bei Aufhebung der GL Beschränkung und Bildung einer 3. Eingangsklasse an der Theodor-Heuss-Schule Grundschule Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklasse n möglich e Aufnahmen gem. Verordnung 81 200 50 331 3 8 2 2017/18 Theodor-Heuss-Schule Kerpen (GL) EGS Kerpen (GL) übergreifend 1-4 Albertus-Magnus-Schule Kerpen (GL) Gesamt: 57 200 43 300 Anzahl Eingangsklassen Bemerkungen Durch das Schulamt wurde eine Frist zur Beratung der Eltern und zur Herbeiführung der erforderlichen Beschlüsse bis zum 07.04.2017 eingeräumt. Die Beratung der Eltern durch die Schulleitungen wurde erfolgreich vorgenommen. Es wird daher vorgeschlagen, die gem. Beschluss des Schulausschusses vom 25.01.2017 vorgenommene Begrenzung der Anzahl der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der Theodor-Heuss-Schule auf 25 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung aufzuheben.