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Beschlussvorlage (Zusammenlegung der Standorte der Martinusschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
28.04.17, 13:16
Aktualisiert
28.04.17, 13:16
Beschlussvorlage (Zusammenlegung der Standorte der Martinusschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) Beschlussvorlage (Zusammenlegung der Standorte der Martinusschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) Beschlussvorlage (Zusammenlegung der Standorte der Martinusschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen Bearbeiter/in: Frau Rieker TOP Drs.-Nr.: 225.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Schulausschuss 10.05.2017 Stadtrat 04.07.2017 X 21.04.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Zusammenlegung der Standorte der Martinusschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt die Änderung der Martinusschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, und die Zusammenlegung der beiden Standorte in Kerpen und Erftstadt-Friesheim am Standort Kerpen ab dem Schuljahr 2017/2018. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln die Genehmigung zur Änderung der Martinusschule zum Schuljahr 2017/2018 zu beantragen. Weiterhin bestätigt der Stadtrat das Einvernehmen zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Stadt Erftstadt, dass die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 24. März 2014 auch ohne formale Kündigung zum Schuljahresende 2016/2017 endet. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Rieker Stellv. Amtsleiter Maus Zuständiger Dezernent Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: In der Sitzung des Schulausschusses am 25. Januar 2017 (TOP 8, Drs.-Nr. 28.17) wurde die Verwaltung beauftragt, die Zusammenlegung der beiden derzeitigen Standorte der Martinusschule in Kerpen und in Erftstadt-Friesheim am Standort Kerpen zur weiteren Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf Lernen bereits zum Schuljahr 2017/2018 vorzubereiten. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, formell entsprechend der mit der Stadt Erftstadt bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 24. März 2014 die Stadt Erftstadt zu beteiligen, anzuhören und eine ggf. notwendige Zustimmung einzuholen. Die Stadt Erftstadt wurde im Februar 2017 formell unterrichtet. Mit Schreiben vom 31. März 2017 hat die Stadt Erftstadt mitgeteilt, dass der Rat der Stadt Erftstadt in seiner Sitzung am 28. März 2017 der Absicht der Zusammenlegung der beiden Standorte der Martinusschule am Standort Kerpen gem. der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugestimmt hat. Der Rat der Stadt Erftstadt hat weiterhin das Einvernehmen bestätigt, dass die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb eines Teilstandortes der Martinusschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, vom 24. März 2014 auch ohne formale Kündigung zum Schuljahresende 2016/2017 endet. Mit der Zustimmung der Stadt Erftstadt zur Zusammenlegung der Standorte der Martinusschule am Standort Kerpen und damit der Auflösung des Teilstandortes in Erftstadt-Friesheim sowie der Herstellung des Einvernehmens zur Beendigung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sind die Voraussetzungen für die Beschlussfassung des Rates der Kolpingstadt Kerpen als Schulträger der Martinusschule zur Zusammenlegung der Standorte gegeben. Es wird daher vorgeschlagen, den Beschluss zur Änderung der Martinusschule zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, bei der Bezirksregierung Köln die Genehmigung zur Änderung der Martinusschule zum Schuljahr 2017/2018 zu beantragen. Gleichzeitig sollte das Einvernehmen zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Stadt Erftstadt, dass die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 24. März 2014 auch ohne formale Kündigung zum Schuljahresende 2016/2017 endet, hergestellt werden. Weiterer Gegenstand der im Vorfeld mit der Stadt Erftstadt geführten Gespräche war die finanzielle Beteiligung der Stadt Erftstadt an der zukünftigen Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus Erftstadt an der Martinusschule Kerpen. In den Gesprächen wurde die grundsätzliche Bereitschaft zur Sicherstellung und Finanzierung der Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum Standort Kerpen sowie eine Beteiligung an den Kosten für Lernmittel und Unterrichtsmaterialien signalisiert. So hat der Rat der Stadt Erftstadt ebenfalls in seiner Sitzung am 28. März 2017 die dortige Verwaltung beauftragt, den finanziellen Umfang der Beteiligung mit der Kolpingstadt Kerpen abzustimmen; die entsprechenden Regelungen sollen in einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung festgelegt werden. Der Entwurf dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde durch die Verwaltung erstellt und wird in einem für den 28. April terminierten Gespräch mit Vertretern der Stadt Erftstadt abgestimmt. Über das Ergebnis dieses Gesprächs wird in der Sitzung des Schulausschusses am 10. Mai 2017 berichtet. Im nächsten Schritt wird dann der mit der Stadt Erftstadt erarbeitete Entwurf der öffentlichrechtlichen Vereinbarung mit der Bezirksregierung Köln zur Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit abgestimmt. Die Beratung im Schulausschuss kann dann in der Sitzung am 28. Juni 2017 erfolgen, sodass eine Beschlussfassung durch den Stadtrat am 04. Juli 2017 sichergestellt ist. Beschlussvorlage 225.17 Seite 2 Ergänzend wird mitgeteilt, dass in Abstimmung mit der Schulleiterin der Martinusschule und der Stadt Erftstadt sowie der zuständigen Schulaufsichtsbeamtin beim Rhein-Erft-Kreis am 16. Mai 2017 ein gemeinsamer Informationsabend für die Eltern der Schülerinnen und Schüler am Standort Erftstadt-Friesheim durchgeführt wird. Beschlussvorlage 225.17 Seite 3