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Beschlussvorlage (Änderung der Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen zum 15.07.2017; hier: u.a. Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an der Aktion „Rheinlandcard“ (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.04.2017))

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
335 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
29.05.17, 13:16
Aktualisiert
29.05.17, 13:16
Beschlussvorlage (Änderung der Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen zum 15.07.2017;
hier: 	u.a. Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an der Aktion „Rheinlandcard“ (Antrag der 	Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.04.2017)) Beschlussvorlage (Änderung der Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen zum 15.07.2017;
hier: 	u.a. Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an der Aktion „Rheinlandcard“ (Antrag der 	Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.04.2017)) Beschlussvorlage (Änderung der Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen zum 15.07.2017;
hier: 	u.a. Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an der Aktion „Rheinlandcard“ (Antrag der 	Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.04.2017)) Beschlussvorlage (Änderung der Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen zum 15.07.2017;
hier: 	u.a. Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an der Aktion „Rheinlandcard“ (Antrag der 	Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.04.2017))

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Bearbeiter/in: Frau Neubacher TOP Drs.-Nr.: 180.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur 06.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss 27.06.2017 Stadtrat 04.07.2017 X 29.03.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Änderung der Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen zum 15.07.2017; hier: u.a. Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an der Aktion „Rheinlandcard“ (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.04.2017) X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Entgeltordnung für die Bäder der Stadt Kerpen mit den entsprechenden Änderungen zum 15.07.2017 zu beschließen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Neubacher Abteilungsleiter/in Stv. Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Floryszak Schwister Geratz Schaaf Spürck Cornely MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 90.000 € 90.000 € 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge 34.375 € Mehreinnahmen 90.000 € 90.000 € Gebühren gesamt Beschlussvorlage 180.17 Seite 2 Begründung: Als Anlage ist der Vergleich Entgeltordnung vom 01.06.2015 zur geplanten Neufassung ab 15.07.2017 beigefügt. Im Wesentlichen ergeben sich folgende Änderungen: Vierjahreszeitenbad Erftlagune Die Konzeption der Erftlagune nach der Wiedereröffnung ist u.a. darauf ausgerichtet, das Angebot für das Schulschwimmen zu erweitern. Hintergrund ist die Tatsache, dass immer weniger Kinder und Jugendliche schwimmen können. Dieser Trend ist auch im Rhein-Erft-Kreis und in Kerpen zu verzeichnen. Konnten 2012 noch ca. 82,5 % der Viertklässler in Kerpen schwimmen, waren es 2016 nur noch ca. 80 %. Auch ist in den letzten Jahren die Zahl der Ertrinkenden deutschlandweit stetig angestiegen, auch im Bereich der Minderjährigen. Diesen Trends soll mit der Erweiterung des Schulschwimmens in Kerpen entgegen getreten werden. Im Rahmen einer in 2012 durchgeführten Betriebsanalyse wurde die Entgeltordnung zum 01.01.2013 transparenter gestaltet, indem der 4-Stunden Tarif abgeschafft wurde. Seither erfolgt der Einlass über den 2-Stunden- oder Tagestarif. Der Tagestarif wurde zum 01.01.2013 reduziert von 8,50 € auf 6,50 € (Erwachsene) / 4,90 € auf 4,50 € (Jugendliche). Hier wurde ein „Mischpreis“ errechnet, der sich aus dem Eintritt für die Tageskarte (8,50 €) und dem Eintritt für 4-Stunden (4,90 €) ergab. Letztmalig erfolgte die Anpassung der Entgeltordnung zum 01.06.2015. Hier wurden jedoch aufgrund einer Forderung des Deutschen Verbraucherschutzvereins ausschließlich Änderungen bei den sonstigen Entgelten in Ziffer 6 (z.B. Entgelt bei Verlust des Coins) vorgenommen. Im Hinblick auf den jährlich steigenden Aufwand bei den Unterhaltungs- und Energiekosten ist eine Anhebung der Eintrittspreise um durchschnittlich 8 % mit der Wiedereröffnung der Erftlagune nach erfolgter Sanierung unumgänglich. Im Vergleich zu den umliegenden Freizeitbädern befinden sich die Eintrittspreise nach der Erhöhung immer noch im unteren Bereich. Der Tageseintrittspreis für Erwachsene liegt in vielen umliegenden Bädern zwischen 7 € und 9,80 €. Lediglich in einem vergleichbaren Freizeitbad im Rhein-Erft-Kreis beträgt der Tageseintrittspreis für Erwachsene 5,50 €. Im Jahr 2014 haben insgesamt 174.600 Gäste den Badbereich besucht. Unter Berücksichtigung der bei einer Wiedereröffnung zu berücksichtigen Anlaufphase und der reduzierten Öffnungszeiten wird derzeit bei einer Anpassung der Eintrittspreise von einer jährlichen Mehreinnahme von ca. 50.000 € ausgegangen. Freibad Türnich Die Eintrittspreise für das Freibad Türnich wurden seit 2009 nicht mehr angepasst. Ein Vergleich mit den umliegenden Freibädern hat gezeigt, dass die derzeitigen Eintrittspreise „im unteren Bereich“ liegen. Im Hinblick auf die steigenden Unterhaltungs- und Energiekosten ist eine Erhöhung der Eintrittspreise nach so vielen Jahren der Stagnation aus wirtschaftlicher Sicht unvermeidlich. Das Bad wurde in den Jahren 2015 und 2016 bei erweiterten Öffnungszeiten aufgrund der Sanierung Erftlagune von jährlich durchschnittlich 32.000 Gästen besucht. In den Jahren zuvor haben bei regulären Öffnungszeiten jährlich durchschnittlich 15.000 – 20.000 Gäste das Freibad besucht. Bei der Anpassung der Eintrittspreise ist von einer jährlichen Mehreinnahme von ca. 15.000 € auszugehen. Da die Saison 2017 bereits eröffnet ist, erfolgt eine Anpassung der Eintrittspreise mit Beginn der Freibadsaison 2018, insofern zum 01.05.2018. Beschlussvorlage 180.17 Seite 3 Schul- und Vereinsbad Kerpen hier: Erhöhung der Nutzungsentgelte für Vereine Das Schul- und Vereinsbad wird seit 2012 jährlich von durchschnittlich 42.000 Vereinsmitgliedern besucht. Der durchschnittliche jährliche Gesamterlös „Nutzungsentgelt Vereine“ beläuft sich auf 17.000 €, d.h. der Pro-Kopf-Umsatz liegt bei durchschnittlich 0,40 €. Unabhängig von den hier nicht bezifferten Energie- und Unterhaltungskosten (Chemie pp.) entstehen allein für die abendliche Endreinigung Kosten in Höhe von jährlich 45.000 € brutto. Bislang waren Übungsgruppen mit Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr sowie Auszubildende, Studierende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, arbeitslose Mitbürger/innen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr von der Zahlung des Nutzungsentgeltes befreit. Maßgeblich war ein Anteil von mindestens 80 % dieses Personenkreises an der Übungsgruppe. Die v.g. Nutzergruppe verursacht dem Grunde nach die gleichen Kosten, die von Gruppen mit Erwachsenen verursacht werden. Eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50 % der üblichen Nutzungsgebühren ist im Hinblick auf den Zuschussbedarf erforderlich. Insgesamt liegen die Nutzungsentgelte auch hier derzeit im Vergleich zu den umliegenden Bädern „im unteren Bereich“. Andere Bäder im Rhein-Erft-Kreis nehmen z.B.    28 € für 2 Bahnen im Schwimmerbecken pro 45 Minuten, d.h. 84 € pro Becken 28 € pro 45 Minuten für ein sehr kleines Lehrschwimmbecken 27€ pro Bahn im Schwimmerbecken für 1 Zeitstunde, d.h. 162 € pro Becken Eine Anpassung ist im Hinblick auf die Vergleichszahlen und die stetig steigenden Energie- und Unterhaltungskosten unvermeidbar. Trotz der Erhöhung um ca. 100 % liegt Kerpen immer noch im unteren Bereich, ggf. ist eine weitere Anpassung im kommenden Jahr erforderlich. Bei der Anpassung der Nutzungsentgelte ist von einer jährlichen Mehreinnahme von ca. 25.000 € auszugehen. Die entsprechenden Mehreinnahmen für das Freibad Türnich und das Hallenbad Kerpen wurden bereits im verabschiedeten Haushalt 2017 ausgewiesen, im Freibad Türnich sind jedoch ab der Saison 2018 Mehreinnahmen zu verzeichnen. Bezüglich des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen kann mitgeteilt werden, dass bereits Kontakt mit der DuMont Shop GmbH und Co. KG aufgenommen wurde und in Kürze Gespräche stattfinden. Es ist beabsichtigt, die Rheinlandcard im Vierjahreszeiten Erftlagune mit der Neueröffnung einzuführen. Die Modalitäten bezüglich der Abrechnung werden noch ausgehandelt. Gemäß Ziffer 7 der Entgeltordnung obliegt die Genehmigung von Sonderaktionen der Badleitung, so dass kein besonderer Beschluss für die Berücksichtigung der Rheinlandcard erforderlich ist. Beschlussvorlage 180.17 Seite 4