Daten
Kommune
Kerpen
Größe
335 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
29.05.17, 13:16
Aktualisiert
29.05.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und
Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen,
Bäder
Bearbeiter/in: Frau Neubacher
TOP
Drs.-Nr.: 180.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
06.06.2017
Haupt- und Finanzausschuss
27.06.2017
Stadtrat
04.07.2017
X
29.03.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Änderung der Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen zum 15.07.2017;
hier: u.a. Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an der Aktion „Rheinlandcard“ (Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.04.2017)
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem
Stadtrat, die Entgeltordnung für die Bäder der Stadt Kerpen mit den entsprechenden Änderungen
zum 15.07.2017 zu beschließen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Neubacher
Abteilungsleiter/in
Stv.
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Floryszak
Schwister
Geratz
Schaaf
Spürck
Cornely
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
90.000 €
90.000 €
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
34.375 €
Mehreinnahmen
90.000 €
90.000 €
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 180.17
Seite 2
Begründung:
Als Anlage ist der Vergleich Entgeltordnung vom 01.06.2015 zur geplanten Neufassung ab
15.07.2017 beigefügt. Im Wesentlichen ergeben sich folgende Änderungen:
Vierjahreszeitenbad Erftlagune
Die Konzeption der Erftlagune nach der Wiedereröffnung ist u.a. darauf ausgerichtet, das Angebot
für das Schulschwimmen zu erweitern. Hintergrund ist die Tatsache, dass immer weniger Kinder
und Jugendliche schwimmen können. Dieser Trend ist auch im Rhein-Erft-Kreis und in Kerpen zu
verzeichnen. Konnten 2012 noch ca. 82,5 % der Viertklässler in Kerpen schwimmen, waren es
2016 nur noch ca. 80 %.
Auch ist in den letzten Jahren die Zahl der Ertrinkenden deutschlandweit stetig angestiegen, auch
im Bereich der Minderjährigen.
Diesen Trends soll mit der Erweiterung des Schulschwimmens in Kerpen entgegen getreten
werden.
Im Rahmen einer in 2012 durchgeführten Betriebsanalyse wurde die Entgeltordnung zum
01.01.2013 transparenter gestaltet, indem der 4-Stunden Tarif abgeschafft wurde. Seither erfolgt
der Einlass über den 2-Stunden- oder Tagestarif. Der Tagestarif wurde zum 01.01.2013 reduziert
von 8,50 € auf 6,50 € (Erwachsene) / 4,90 € auf 4,50 € (Jugendliche).
Hier wurde ein „Mischpreis“ errechnet, der sich aus dem Eintritt für die Tageskarte (8,50 €) und
dem Eintritt für 4-Stunden (4,90 €) ergab.
Letztmalig erfolgte die Anpassung der Entgeltordnung zum 01.06.2015. Hier wurden jedoch
aufgrund einer Forderung des Deutschen Verbraucherschutzvereins ausschließlich Änderungen
bei den sonstigen Entgelten in Ziffer 6 (z.B. Entgelt bei Verlust des Coins) vorgenommen.
Im Hinblick auf den jährlich steigenden Aufwand bei den Unterhaltungs- und Energiekosten ist
eine Anhebung der Eintrittspreise um durchschnittlich 8 % mit der Wiedereröffnung der Erftlagune
nach erfolgter Sanierung unumgänglich.
Im Vergleich zu den umliegenden Freizeitbädern befinden sich die Eintrittspreise nach der
Erhöhung immer noch im unteren Bereich. Der Tageseintrittspreis für Erwachsene liegt in vielen
umliegenden Bädern zwischen 7 € und 9,80 €. Lediglich in einem vergleichbaren Freizeitbad im
Rhein-Erft-Kreis beträgt der Tageseintrittspreis für Erwachsene 5,50 €.
Im Jahr 2014 haben insgesamt 174.600 Gäste den Badbereich besucht. Unter Berücksichtigung
der bei einer Wiedereröffnung zu berücksichtigen Anlaufphase und der reduzierten
Öffnungszeiten wird derzeit bei einer Anpassung der Eintrittspreise von einer jährlichen
Mehreinnahme von ca. 50.000 € ausgegangen.
Freibad Türnich
Die Eintrittspreise für das Freibad Türnich wurden seit 2009 nicht mehr angepasst. Ein Vergleich
mit den umliegenden Freibädern hat gezeigt, dass die derzeitigen Eintrittspreise „im unteren
Bereich“ liegen. Im Hinblick auf die steigenden Unterhaltungs- und Energiekosten ist eine
Erhöhung der Eintrittspreise nach so vielen Jahren der Stagnation aus wirtschaftlicher Sicht
unvermeidlich.
Das Bad wurde in den Jahren 2015 und 2016 bei erweiterten Öffnungszeiten aufgrund der
Sanierung Erftlagune von jährlich durchschnittlich 32.000 Gästen besucht. In den Jahren zuvor
haben bei regulären Öffnungszeiten jährlich durchschnittlich 15.000 – 20.000 Gäste das Freibad
besucht. Bei der Anpassung der Eintrittspreise ist von einer jährlichen Mehreinnahme von ca.
15.000 € auszugehen. Da die Saison 2017 bereits eröffnet ist, erfolgt eine Anpassung der
Eintrittspreise mit Beginn der Freibadsaison 2018, insofern zum 01.05.2018.
Beschlussvorlage 180.17
Seite 3
Schul- und Vereinsbad Kerpen
hier: Erhöhung der Nutzungsentgelte für Vereine
Das Schul- und Vereinsbad wird seit 2012 jährlich von durchschnittlich 42.000 Vereinsmitgliedern
besucht.
Der durchschnittliche jährliche Gesamterlös „Nutzungsentgelt Vereine“ beläuft sich auf 17.000 €,
d.h. der Pro-Kopf-Umsatz liegt bei durchschnittlich 0,40 €. Unabhängig von den hier nicht
bezifferten Energie- und Unterhaltungskosten (Chemie pp.) entstehen allein für die abendliche
Endreinigung Kosten in Höhe von jährlich 45.000 € brutto.
Bislang waren Übungsgruppen mit Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr sowie
Auszubildende, Studierende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, arbeitslose Mitbürger/innen bis
zum vollendeten 26. Lebensjahr von der Zahlung des Nutzungsentgeltes befreit. Maßgeblich war
ein Anteil von mindestens 80 % dieses Personenkreises an der Übungsgruppe.
Die v.g. Nutzergruppe verursacht dem Grunde nach die gleichen Kosten, die von Gruppen mit
Erwachsenen verursacht werden.
Eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50 % der üblichen Nutzungsgebühren ist im Hinblick auf den
Zuschussbedarf erforderlich.
Insgesamt liegen die Nutzungsentgelte auch hier derzeit im Vergleich zu den umliegenden Bädern
„im unteren Bereich“.
Andere Bäder im Rhein-Erft-Kreis nehmen z.B.
28 € für 2 Bahnen im Schwimmerbecken pro 45 Minuten, d.h. 84 € pro Becken
28 € pro 45 Minuten für ein sehr kleines Lehrschwimmbecken
27€ pro Bahn im Schwimmerbecken für 1 Zeitstunde, d.h. 162 € pro Becken
Eine Anpassung ist im Hinblick auf die Vergleichszahlen und die stetig steigenden Energie- und
Unterhaltungskosten unvermeidbar. Trotz der Erhöhung um ca. 100 % liegt Kerpen immer noch im
unteren Bereich, ggf. ist eine weitere Anpassung im kommenden Jahr erforderlich.
Bei der Anpassung der Nutzungsentgelte ist von einer jährlichen Mehreinnahme von ca. 25.000 €
auszugehen.
Die entsprechenden Mehreinnahmen für das Freibad Türnich und das Hallenbad Kerpen wurden
bereits im verabschiedeten Haushalt 2017 ausgewiesen, im Freibad Türnich sind jedoch ab der
Saison 2018 Mehreinnahmen zu verzeichnen.
Bezüglich des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen kann mitgeteilt werden, dass bereits
Kontakt mit der DuMont Shop GmbH und Co. KG aufgenommen wurde und in Kürze Gespräche
stattfinden. Es ist beabsichtigt, die Rheinlandcard im Vierjahreszeiten Erftlagune mit der
Neueröffnung einzuführen. Die Modalitäten bezüglich der Abrechnung werden noch ausgehandelt.
Gemäß Ziffer 7 der Entgeltordnung obliegt die Genehmigung von Sonderaktionen der Badleitung,
so dass kein besonderer Beschluss für die Berücksichtigung der Rheinlandcard erforderlich ist.
Beschlussvorlage 180.17
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