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Beschlussvorlage (Entgeltordnung15.07.2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
64 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
29.05.17, 13:16
Aktualisiert
29.05.17, 13:16
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Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen Eintrittspreise für das Vierjahreszeitenbad „Erftlagune“ 1.1. Kinder bis zu einer Größe von 1 m 1.2. Einzelkarte Erwachsene* 1,00 € 1.2.1 Tageskarte 7,00 € 1.2.2 2 Stunden 4,50 € 1.3 Einzelkarte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre 1.3.1 Tageskarte 5,00 € 1.3.2 2 Stunden 3,50 € 1.4 Familienkarte ( max. 2 Erwachsene und 3 Kinder ) 1.4.1 Familientageskarte 18,50 € 1.4.2 jedes weitere Familienkind Tageskarte 1.5 Frühschwimmer/innen (11-er Karte) ** 1.6 11er Karte Erwachsene 2,50 € 30,00 € 1.6.1 Tageskarte 70,00 € 1.6.2 2 Stunden 45,00 € 1.7 11er Karte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre 1.7.1 Tageskarte 50,00 € 1.7.2 2 Stunden 35,00 € 1.8 Abendtarif *** 1.8.1 Erwachsene*** 3,50 € 1.8.2 11er Karte Erwachsene 35,00 € 1.8.3 Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre*** 2,50 € 1.8.4 11er Karte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre -1- 25,00 € Nachzahler je angefangene halbe Stunde * 0,50 € Schüler/innen ab 18 Jahre und Studenten/innen, Besitzer/innen einer Jugendleiterkarte, ALG IIEmpfänger/ innen und Leistungsempfänger/innen nach § 19 SGB XII – Sozialhilfe - sowie Inhaber/innen der Ehrenamtskarte zahlen maximal den jeweils geltenden Zwei-Stunden-Tarif . ** Frühschwimmen von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr montags – freitags außerhalb der Ferien und nicht an Feiertagen *** Der Abendtarif ist begrenzt auf 90 Minuten und gilt täglich ab 19.00 Uhr. 1.9 Besondere Ermäßigungen 1.9.1 Bei Personen, deren Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson beinhaltet (Merkzeichen B), hat die Begleitperson freien Eintritt. 1.9.2 Behindertengruppen mit Betreuer/in (ab einer Gruppe von 3 behinderten Personen) zahlen maximal den jeweils geltenden Zwei-Stunden-Tarif. 1.9.3 Kinder- und Jugendgruppen ab 20 Personen zahlen maximal den Zwei-Stunden-Tarif, je 10 Personen hat ein/e Begleiter/in freien Eintritt 1.9.4 Geburtstagskinder haben freien Eintritt (gegen Ausweisvorlage) 2. Eintrittspreise Freibad Türnich Saison 2017 Saison 2018 2.1. Kinder bis zu einer Größe von 1 m 1,00 € 1,00 € 2.2. Einzelkarte Erwachsene 3,50 € 4,50 € 2.3. Einzelkarte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre 2,50 € 3,50 € 2.4. Familientageskarte (max. 2 Erwachsene und 3 Kinder) 9,50 € 12,50 € 2.5. 11er Karte Erwachsene 35,00 € 45,00 € 2.6. 11er Karte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre 25,00 € 35,00 € 2.7. Saisonkarte Erwachsene 75,00 € 95,00 € 2.8. Saisonkarte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre 50,00 € 70,00 € 2.9. Abendtarif – ab 17.00 Uhr bis 90 Minuten 2.9.1 Abendtarif Erwachsene -- 3,00 € 2.9.2 Abendtarif Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre -- 2,00 € 2.10 Besondere Ermäßigungen 2.10.1 Bei Personen, deren Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson beinhaltet (Merkzeichen B), hat die Begleitperson freien Eintritt. 2.10.2 Geburtstagskinder haben freien Eintritt (gegen Ausweisvorlage) -2- 3. Eintrittspreise neues Hallenbad Kerpen 3.1. Einzelkarte öffentliches Frühschwimmen 3,00 € 3.2 11-er Karte öffentliches Frühschwimmen 30,00 € 3.3 Besondere Ermäßigungen 3.3.1 Bei Personen, deren Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson beinhaltet (Merkzeichen B), hat die Begleitperson freien Eintritt. 3.3.1 Geburtstagskinder haben freien Eintritt (gegen Ausweisvorlage) 4. Nutzungsentgelte für die Nutzung durch gemeinnützige Vereine oder sonst. Institutionen (Feuerwehr und Polizei Stadtgebiet Kerpen) Hallenbad Kerpen 4.1 Entgelt für eine Zeitstunde im Schwimmerbecken (alle Bahnen) pro Bahn: 42,00 € 7,00 € 4.2 Entgelt für eine Zeitstunde im Lehrschwimmbecken 30,00 € 4.3 Allgemeine Regelungen: 5. 6. - Übungsgruppen mit Kindern u. Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr sowie Auszubildende, Studierende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, arbeitslose Mitbürger/Innen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zahlen 50 % Nutzungsentgelt. Maßgebend ist ein Anteil von mindestens 80% dieses Personenkreises an der Übungsgruppe. - Abgerechnet wird je angefangene halbe Stunde. - Bei gleichzeitiger Nutzung eines Beckens durch mehrere Vereine werden die Nutzungsgebühren entsprechend der Zahl der von den jeweiligen Vereinen genutzten Bahnen aufgeteilt. Nutzungsentgelte für die Bäder durch Schulen a. Entgelt für eine Zeitstunde im Schwimmerbecken b. Entgelt für eine Zeitstunde im Lehrschwimmbecken 12,00 € 6,00 € Sonstige Entgelte 6.1 Vierjahreszeitenbad Erftlagune Entgeltnachforderung bei nicht gültiger Zugangsberechtigung: - Einzelkarte Erwachsene * Badbenutzung (Tageskarte) 7,00 € - Einzelkarte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Badbenutzung (Tageskarte) 5,00 € Entgeltnachforderung bei Verlust des Chip-Coins (Materialwert) 6.2 Freibad Türnich -3- 6,00 € Entgeltnachforderung bei nicht gültiger Zugangsberechtigung: Saison 2017 Saison 2018 - Einzelkarte Erwachsene 3,50 € 4,50 € - Einzelkarte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre 2,50 € 3,50 € 6.3 Hallenbad Kerpen - Einzelkarte öffentliches Frühschwimmen 3,00 € 6.4 Entgelte für alle Kerpener Bäder - Reinigungsentgelt bei Verunreinigungen 20,00 € - Verlust von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel (Materialwert) 10,00 € - bei Überschreiten der Zeittarife wird eine Nachzahlung in Höhe der Differenz zum Tagespreis erhoben Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Ein Pauschalbetrag wird nicht erhoben, wenn der/die Besucher/in den Verlust nicht zu vertreten hat. 7. Besondere Entgelte / Eintrittspreise / Sonderaktionen Die Kolpingstadt Kerpen kann weitere Entgelte der Haus- und Badeordnung (derzeit Ziffer 4.2) für besondere Leistungen in marktüblicher Höhe erheben. Bei Aktionen oder besonderen Events kann die Kolpingstadt Kerpen abweichende Eintrittspreise festlegen. Die Genehmigung von Sonderaktionen obliegt der Badleitung. 8. Gültigkeit Diese Entgeltordnung ist ab 15.07.2017 gültig. Die Anpassung der Entgelte für das Freibad Türnich erfolgt ab dem Jahr 2018. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 01.06.2015 außer Kraft. Kerpen, Dieter Spürck Bürgermeister -4-