Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Entgeltordnung Vergleich alt/neu)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
77 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
29.05.17, 13:16
Aktualisiert
29.05.17, 13:16
Beschlussvorlage (Entgeltordnung Vergleich alt/neu) Beschlussvorlage (Entgeltordnung Vergleich alt/neu) Beschlussvorlage (Entgeltordnung Vergleich alt/neu) Beschlussvorlage (Entgeltordnung Vergleich alt/neu) Beschlussvorlage (Entgeltordnung Vergleich alt/neu)

öffnen download melden Dateigröße: 77 kB

Inhalt der Datei

Vergleich Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen bis 30.04.2017 / Neu ab 15.07.2017 – Entgeltanpassung Freibad Türnich ab 2018 Eintrittspreise für das Vierjahreszeitenbad „Erftlagune“ 1.1. Kinder bis zu einer Größe von 1 m 1.2. Einzelkarte Erwachsene* alt ab 1.05.17 1,00 € 1,00 € 1.2.1 Tageskarte 6,50 € 7,00 € 1.2.2 2 Stunden 4,00 € 4,50 € 1.3.1 Tageskarte 4,50 € 5,00 € 1.3.2 2 Stunden 3,00 € 3,50 € 16,00 € 18,50 € 2,00 € 2,50 € 1.3 1.4 Einzelkarte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Familienkarte ( max. 2 Erwachsene und 3 Kinder ) 1.4.1 Familientageskarte 1.4.2 jedes weitere Familienkind Tageskarte 1.5 Frühschwimmer/innen (11-er Karte) ** 1.6 11er Karte Erwachsene 30,00 € 30,00 € (wie HB Kerpen) 1.6.1 Tageskarte 65,00 € 70,00 € 1.6.2 2 Stunden 40,00 € 45,00 € 1.7.1 Tageskarte 45,00 € 50,00 € 1.7.2 2 Stunden 30,00 € 35,00 € 1.7 11er Karte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre 1.8 Kurzzeittarif *** fällt weg 1.8 neu: Abendtarif*** ab 19 Uhr bis 1,5 Stunden 1.8.1 Erwachsene*** 3,00 € -1- 3,50 € 1.8.2 11er Karte Erwachsene 1.8.3 Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre*** 1.8.4 11er Karte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Nachzahler je angefangene halbe Stunde * 30,00 € 35,00 € 2,00 € 2,50 € 20,00 € 25,00 € 0,50 € 0,50 € Schüler/innen ab 18 Jahre und Studenten/innen (bis einschließlich 24 Jahre), Besitzer/innen einer Jugendleiterkarte, ALG II-Empfänger/ innen und Leistungsempfänger/innen nach § 19 SGB XII – Sozialhilfe - sowie Inhaber/innen der Ehrenamtskarte zahlen maximal den jeweils geltenden Zwei-Stunden-Tarif . ** Frühschwimmen von 7.00 Uhr bis 8.30 Uhr neu: 6.00 Uhr – 8.00 Uhr montags-freitags außerhalb der Ferien und nicht an Feiertagen *** Der Kurzzeittarif ist begrenzt auf 60 Minuten und gilt täglich bis 11.00 Uhr und Sonntag bis Donnerstag ab 18.00 Uhr. neu: Der Abendtarif ist begrenzt auf 90 Minuten und gilt täglich ab 19.00 Uhr 1.9 Besondere Eintrittspreisermäßigungen 1.9.1 Bei Personen, deren Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson beinhaltet (Merkzeichen B) hat die Begleitperson freien Eintritt. 1.9.2 Behindertengruppen mit Betreuer/in (ab einer Gruppe von 3 behinderten Personen) zahlen maximal den jeweils geltenden Zwei-Stunden-Tarif. 1.9.3 Kinder- und Jugendgruppen ab 20 Personen zahlen maximal den Zwei-Stunden-Tarif, je 10 Personen hat ein/e Begleiter/in freien Eintritt 1.9.4 Geburtstagskinder haben freien Eintritt (gegen Ausweisvorlage) 2. Eintrittspreise für die Sauna im Vierjahreszeitenbad „Erftlagune“ 2.1. Einzelkarte Erwachsene inkl. Badbenutzung 2.1.1 Tageskarte 11,50 € 2.1.2 2 Stunden 9,00 € 2.2. 2.2.1 2.2.2 2.3 Einzelkarte Jugendliche bis 17 Jahre inkl. Badbenutzung Tageskarte 2 Stunden Saunazuschlag bei Familienkarte Bad je Person 9,50 € 8,00 € 5,00 € 2.4 11er Karte Erwachsene inkl. Badbenutzung 2.4.1 Tageskarte 115,00 € 2.4.2 2 Stunden 90,00 € 2.5 3. 11er Karte Jugendliche bis 17 Jahre inkl. Badbenutzung 2.5.1 Tageskarte 95,00 € 2.5.2 2 Stunden 80,00 € Eintrittspreise Freibad Türnich derzeit Saison 2018 3.1. Kinder bis zu einer Größe von 1 m 1,00 € 1,00 € 3.2. Einzelkarte Erwachsene 3,50 € 4,50 € 3.3. Einzelkarte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre 2,50 € 3,50 € 3.4. Familientageskarte (max. 2 Erwachsene und 3 Kinder) 9,50 € 12,50 € 3.5. 11er Karte Erwachsene 35,00 € 45,00 € 3.6. 11er Karte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre 25,00 € 35,00 € 3.7. Saisonkarte Erwachsene 75,00 € 95,00 € 3.8. Saisonkarte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre 50,00 € 70,00 € 3.9 neu: Abendtarif - ab Saison 2018 ab 17.00 Uhr bis 90 Minuten bei einer Wasserzeit bis 18:30 Uhr 3.9.1 Abendtarif Erwachsene -- 3,00 € 3.9.1 Abendtarif Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre -- 2,00 € 3.10 Besondere Eintrittspreisermäßigungen 3.10.1 Bei Personen, deren Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson beinhaltet (Merkzeichen B) hat die Begleitperson freien Eintritt. 3.10.2 Geburtstagskinder haben freien Eintritt (gegen Ausweisvorlage) 4. Eintrittspreise neues Hallenbad Kerpen 4.1. Einzelkarte öffentliches Frühschwimmen 3,00 € 3,00 € 4.2 11-er Karte öffentliches Frühschwimmen 30,00 € 30,00 € 4.3 Besondere Eintrittspreisermäßigungen 4.3.1 Bei Personen, deren Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson beinhaltet (Merkzeichen B) hat die Begleitperson freien Eintritt. 4.3.2 Geburtstagskinder haben freien Eintritt (gegen Ausweisvorlage) 5. Nutzungsentgelte für die Nutzung durch gemeinnützige Vereine oder sonst. Institutionen (Feuerwehr und Polizei Stadtgebiet Kerpen) neues Hallenbad Kerpen 5.1 Entgelt für eine Zeitstunde im Schwimmerbecken (alle Bahnen) pro Bahn: 20,00 € 42,00 € 7,00 € 5.2 Entgelt für eine Zeitstunde im Lehrschwimmbecken 15,00 € 30,00 € 5.3 Allgemeine Regelungen: - Bisher: Übungsgruppen mit Kindern u. Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr sowie Auszubildende, Studierende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, arbeitslose Mitbürger/Innen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr zahlen kein Nutzungsentgelt. Maßgebend ist ein Anteil von mindestens 80% dieses Personenkreises an der Übungsgruppe. 6. 7. - NEU: Übungsgruppen mit Kindern u. Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr sowie Auszubildende, Studierende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, arbeitslose Mitbürger/Innen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zahlen 50 % Nutzungsentgelt. Maßgebend ist ein Anteil von mindestens 80% dieses Personenkreises an der Übungsgruppe. - Abgerechnet wird je angefangene halbe Stunde. - Bei gleichzeitiger Nutzung eines Beckens durch mehrere Vereine werden die Nutzungsgebühren entsprechend der Zahl der von den jeweiligen Vereinen genutzten Bahnen aufgeteilt. alt ab 01.05.17 12,00 € 12,00 € 6,00 € 6,00 € Nutzungsentgelte für die Bäder durch Schulen a. Entgelt für eine Zeitstunde im Schwimmerbecken b. Entgelt für eine Zeitstunde im Lehrschwimmbecken Sonstige Entgelte 7.1 Vierjahreszeitenbad Erftlagune Entgeltnachforderung bei nicht gültiger Zugangsberechtigung: - Einzelkarte Erwachsene * Sauna inkl. Badbenutzung (Tageskarte) 11,50 € - Einzelkarte Jugendliche bis 17 Jahre Sauna inkl. Badbenutzung (Tageskarte) - Einzelkarte Erwachsene * Badbenutzung (Tageskarte) 9,50 € 6,50 € 7,00 € 4,50 € 5,00 € - Einzelkarte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Badbenutzung (Tageskarte) Entgeltnachforderung bei Verlust des Chip-Coins (Materialwert) 6,00 € 6,00 € 7.2 Freibad Türnich derzeit Saison 2018 Entgeltnachforderung bei nicht gültiger Zugangsberechtigung: - Einzelkarte Erwachsene (Tageskarte) 3,50 € 4,50 € - Einzelkarte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre (Tageskarte) 2,50 € 3,50 € 3,00 € 3,00 € 7.3 Hallenbad Kerpen Entgeltnachforderung bei nicht gültiger Zugangsberechtigung: - Einzelkarte öffentliches Frühschwimmen 7.4 Entgelte für alle Kerpener Bäder - Reinigungsentgelt bei Verunreinigungen 20,00 € 20,00 € 10,00 € 10,00 € - Verlust von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel (Materialwert) - bei Überschreiten der Zeittarife wird eine Nachzahlung in Höhe der Differenz zum Tagespreis erhoben Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Ein Pauschalbetrag wird nicht erhoben, wenn der/die Besucher/in den Verlust nicht zu vertreten hat. 8. Besondere Entgelte / Eintrittspreise / Sonderaktionen Die Kolpingstadt Kerpen kann weitere Entgelte der Haus- und Badeordnung (derzeit Ziffer 4.2) für besondere Leistungen in marktüblicher Höhe erheben. Bei Aktionen oder besonderen Events kann die Kolpingstadt Kerpen abweichende Eintrittspreise festlegen. Die Genehmigung von Sonderaktionen obliegt der Badleitung. 9. Gültigkeit Diese Entgeltordnung ist ab 01.06.2015 gültig. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 01.03.2014 außer Kraft. Neu: Diese Entgeltordnung ist ab dem 15.07.2017 gültig. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 01.06.2015 außer Kraft. Kerpen, Dieter Spürck Bürgermeister