Daten
Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
02.06.17, 13:17
Aktualisiert
02.06.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter: Wolfgang Höhne
TOP
Drs.-Nr.: 263.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Umweltausschuss
X
11.05.2017
Bemerkungen
13.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Förderprogramm für innovative Klimaschutzprojekte des Bundesumweltministeriums;
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
x
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter
Abteilungsleiter
Herr Höhne
Herr Mackeprang
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt 18
Herr Schwister
Herr Vaaßen
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Herr Spürck
Cornely
Begründung:
In der Anfrage „Bündnis90/Die Grünen“ vom 08.05.2017 wird um Mitteilung gebeten, mit welchem
Projekt im Rahmen des Förderaufrufs für innovative Klimaschutzprojekte mit bundesweiter
Ausstrahlung sich die Kolpingstadt Kerpen bewerben wird.
Aus nachfolgenden Gründen ist seitens der Verwaltung derzeit nicht vorgesehen, dem
Förderaufruf des Bundesministeriums zu folgen:
1) Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat am 08.11.2016 die Erarbeitung eines integrierten Energieund Klimaschutzkonzepts (IKK) beschlossen.
Dieses wird derzeit erarbeitet, Ende 2017 fertiggestellt sein und danach dem Ausschuss zur
Beratung vorgelegt werden.
Wesentliche Inhalte des Konzeptes sind die Aufstellung einer Energie- und CO2- Bilanz, eine
Potenzialanalyse zur Senkung der CO2 - Emissionen im Stadtgebiet und ein Maßnahmenplan, der
im kommunalen Handlungsrahmen kurzfristig umsetzbare Projekte sowie mittel- und langfristig
wirksame Potenziale aufzeigt.
Die hierzu konstituierte Lenkungsgruppe hat bereits am 16.05.2017 zum ersten Mal getagt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Erarbeitung des (IKK) mit dem aus dem IKK herausgearbeiteten
Maßnahmenplan abzuwarten.
Die gemäß Förderaufruf aufgeführten innovativen Ansätze wie z.B.:
-konkrete Treibhausgasminderungen aufzeigen,
-einen Beitrag zum nationalen Klimaschutzziel leisten,
-Multiplikatoren ansprechen,
-hohe Sicherheit aufweisen,
-etc.
werden auch Gegenstand des Maßnahmenplans zum IKK sein.
Die im IKK aufgeführten Maßnahmen sind ebenso wie ggf. erforderliche Gelder für die
Öffentlichkeitsarbeit förderfähig. Voraussetzung ist die Einstellung eines Klimaschutzmanagers
(bis zu 90% Förderung).
2) Zurzeit werden/wurden im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten
Förderanträge zu verschiedenen Projekten gestellt, die bei entsprechender Bewilligung auch
abgearbeitet werden müssen. Bereits im Umweltausschuss am 05.04.2016 wurde zur Drs.-Nr.
18.16 mitgeteilt, dass aufgrund der angespannten Personalkapazitäten in den Ämtern 16 und 18
es leider nicht möglich ist, weitere Förderanträge zu stellen.
Beschlussvorlage 263.17
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