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Beschlussvorlage (Förderprogramm für innovative Klimaschutzprojekte des Bundesumweltministeriums; Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
02.06.17, 13:17
Aktualisiert
02.06.17, 13:17
Beschlussvorlage (Förderprogramm für innovative Klimaschutzprojekte des Bundesumweltministeriums;
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Beschlussvorlage (Förderprogramm für innovative Klimaschutzprojekte des Bundesumweltministeriums;
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter: Wolfgang Höhne TOP Drs.-Nr.: 263.17 Datum : Beratungsfolge Termin Umweltausschuss X 11.05.2017 Bemerkungen 13.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Förderprogramm für innovative Klimaschutzprojekte des Bundesumweltministeriums; Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Herr Höhne Herr Mackeprang Amtsleiter Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt 18 Herr Schwister Herr Vaaßen Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Herr Spürck Cornely Begründung: In der Anfrage „Bündnis90/Die Grünen“ vom 08.05.2017 wird um Mitteilung gebeten, mit welchem Projekt im Rahmen des Förderaufrufs für innovative Klimaschutzprojekte mit bundesweiter Ausstrahlung sich die Kolpingstadt Kerpen bewerben wird. Aus nachfolgenden Gründen ist seitens der Verwaltung derzeit nicht vorgesehen, dem Förderaufruf des Bundesministeriums zu folgen: 1) Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat am 08.11.2016 die Erarbeitung eines integrierten Energieund Klimaschutzkonzepts (IKK) beschlossen. Dieses wird derzeit erarbeitet, Ende 2017 fertiggestellt sein und danach dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt werden. Wesentliche Inhalte des Konzeptes sind die Aufstellung einer Energie- und CO2- Bilanz, eine Potenzialanalyse zur Senkung der CO2 - Emissionen im Stadtgebiet und ein Maßnahmenplan, der im kommunalen Handlungsrahmen kurzfristig umsetzbare Projekte sowie mittel- und langfristig wirksame Potenziale aufzeigt. Die hierzu konstituierte Lenkungsgruppe hat bereits am 16.05.2017 zum ersten Mal getagt. Die Verwaltung empfiehlt, die Erarbeitung des (IKK) mit dem aus dem IKK herausgearbeiteten Maßnahmenplan abzuwarten. Die gemäß Förderaufruf aufgeführten innovativen Ansätze wie z.B.: -konkrete Treibhausgasminderungen aufzeigen, -einen Beitrag zum nationalen Klimaschutzziel leisten, -Multiplikatoren ansprechen, -hohe Sicherheit aufweisen, -etc. werden auch Gegenstand des Maßnahmenplans zum IKK sein. Die im IKK aufgeführten Maßnahmen sind ebenso wie ggf. erforderliche Gelder für die Öffentlichkeitsarbeit förderfähig. Voraussetzung ist die Einstellung eines Klimaschutzmanagers (bis zu 90% Förderung). 2) Zurzeit werden/wurden im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten Förderanträge zu verschiedenen Projekten gestellt, die bei entsprechender Bewilligung auch abgearbeitet werden müssen. Bereits im Umweltausschuss am 05.04.2016 wurde zur Drs.-Nr. 18.16 mitgeteilt, dass aufgrund der angespannten Personalkapazitäten in den Ämtern 16 und 18 es leider nicht möglich ist, weitere Förderanträge zu stellen. Beschlussvorlage 263.17 Seite 2