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Beschlussvorlage (VEP SI Nr. 359 "Hahner Äcker West"; hier: Abschluss des 1. Änderungsvertrags zum Durchführungsvertrag vom 14.03.2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
158 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
09.06.17, 11:48
Aktualisiert
09.06.17, 11:48
Beschlussvorlage (VEP SI Nr. 359 "Hahner Äcker West"; hier: Abschluss des 1. Änderungsvertrags zum Durchführungsvertrag vom 14.03.2017) Beschlussvorlage (VEP SI Nr. 359 "Hahner Äcker West"; hier: Abschluss des 1. Änderungsvertrags zum Durchführungsvertrag vom 14.03.2017) Beschlussvorlage (VEP SI Nr. 359 "Hahner Äcker West"; hier: Abschluss des 1. Änderungsvertrags zum Durchführungsvertrag vom 14.03.2017) Beschlussvorlage (VEP SI Nr. 359 "Hahner Äcker West"; hier: Abschluss des 1. Änderungsvertrags zum Durchführungsvertrag vom 14.03.2017)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Baumanagement Bearbeiter: Detlef Habicht TOP Drs.-Nr.: 215.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 20.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss 27.06.2017 Stadtrat 04.07.2017 X 08.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil VEP SI Nr. 359 "Hahner Äcker West"; hier: Abschluss des 1. Änderungsvertrags zum Durchführungsvertrag vom 14.03.2017 Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4.500 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss des 1. Änderungsvertrags zum Durchführungsvertrag vom 14.03.2017 (siehe Anlage) mit den Firmen ProLogis Germany CXII B.V., Symphony Offices, Gustav Mahlerplein 17-21, 1082 MS Amsterdam, Niederlande und Computacenter Immobilien GmbH i. Gr., Europaring 34-40, 50170 Kerpen für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Sindorf. MAßNAHME: ______________________________________________ Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter stv. Amtsleiter Habicht Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 4.500 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4.500 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 4.500 € Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 215.17 Seite 2 Begründung: Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 „Hahner Äcker West“ liegt im Süden des Stadtteils Sindorf, in unmittelbarer Nähe zu den Gewerbegebieten "Hahner Äcker Ost", "Europaring" und "Dickenbuschfeld-Ost". Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI Nr. 359 "Hahner Äcker West" umfasst dabei im Wesentlichen das Flurstück 183, Flur 5, Gemarkung Kerpen der Gemeinde Kerpen. Des Weiteren umfasst das Plangebiet das Flurstück 182 und Flurstück 25 sowie Teile des Flurstückes 160 (beide Flur 5, Gemarkung Kerpen, Gemeinde Kerpen) und Teilflächen der K 39 und der Daimlerstraße. Die überwiegenden Flächen des Plangebietes werden derzeit als Ackerfläche genutzt. Das übergeordnete Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtliche Grundlage zum Bau eines GE-Gebietes und zur verkehrlichen Anbindung des Plangebietes an die K 39 zu schaffen. Die Firma ProLogis Germany CXII B.V. als Vorhabenträger beabsichtigt, als Bauherr auf dem Grundstück eine schlüsselfertige Logistikanlage inklusive aller notwendigen Infrastrukturmaßnahmen und Außenanlagen zu errichten. Maßgeblicher Initiator dieses Vorhabens ist die bereits in Kerpen ansässige Fa. Computacenter AG & Co. oHG, welche die Logistikflächen „Units 1-3“ langfristig vom Vorhabenträger anmieten wird. Darüber hinaus benötigt die Gesellschaft ein neues Büro- und Verwaltungsgebäude, welches ebenfalls zentraler Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist. Zur nachhaltigen Sicherung und zur Umsetzung des vorgenannten Vorhabens wurde mit Datum vom 14.03.2017 ein Durchführungsvertrag zwischen der Firma Prologis Germany CXII B.V. und der Kolpingstadt Kerpen abgeschlossen. In diesem Durchführungsvertrages hat sich der Vertragspartner u. a. verbindlich dazu verpflichtet, neben der Herstellung der privaten Erschließungsanlagen, auch alle öffentlichen Erschließungsanlagen, die zur Anbindung und Realisierung des Vorhabens erforderlich werden, auf eigene Kosten erstmalig herzustellen bzw. alle ggfls. in diesem Zusammenhang anfallenden Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen. Zur nachhaltigen Erschließung des Plangebietes ist u. a. die Anbindung der o. g. Grundstücke an das heutige öffentliche Straßennetz im Bereich der K 39 (Europaring) erforderlich. Da die Kolpingstadt Kerpen für die K 39 nicht Straßenbaulastträger ist, muss zur Umsetzung der hierfür erforderlichen Umbau- und Anpassungsmaßnahmen an dieser Straße eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Kolpingstadt Kerpen und dem Rhein-Erft-Kreis als zuständigen Straßenbaulastträger abgeschlossen werden. Der Vorhabenträger hat sich deshalb darüber hinaus im Durchführungsvertrag dazu verpflichtet, in diese Verwaltungsvereinbarung an die Stelle der Kolpingstadt Kerpen zu treten und alle Rechte und Pflichten aus dieser Verwaltungsvereinbarung zu übernehmen. Insbesondere hat sich der Vorhabenträger dazu bereit erklärt, auf der Grundlage der vom Rhein-Erft-Kreis genehmigten Ausführungsplanung die dort näher bezeichneten verkehrlichen Anlagen zu errichten und alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu tragen. Im Zuge der weiteren Umsetzung des geplanten Vorhabens hat sich zwischenzeitlich nunmehr abweichend ergeben, dass die Firma Computacenter AG & Co. oHG das in diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplangebiet für seinen Firmensitz vorgesehene Verwaltungsgebäude als eigenverantwortlicher Bauherr selber errichten und in den firmeneigenen Bestand übernehmen möchte. Zu diesem Zweck hat sie nunmehr eine eigene Gesellschaft, die Firma Computacenter Immobilien GmbH i. Gr., gegründet. Um diesen geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, ist nunmehr beabsichtigt, dass für das in dem in der Anlage beigefügten Vertrag näher definierte Teilvorhaben „Verwaltungsgebäude“ ein Wechsel des Vorhabenträgers von der Firma Prologis Germany CXII B.V. zu der Firma Computacenter Immobilien GmbH i. Gr. erfolgen soll. Die sich hieraus ergebenden Änderungen bzw. Ergänzungen zum bereits abgeschlossenen Beschlussvorlage 215.17 Seite 3 Durchführungsvertrag sollen mit dem zur Beschlussfassung vorgelegten 1. Änderungsvertrag ergänzend gefasst und verbindlich vereinbart werden. Um eine Umsetzung des Vorhabens unter Berücksichtigung der erläuterten Ziele zu ermöglichen und zu sichern, soll nun der in der Anlage beigefügte 1. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 14.03.2017 zwischen der Kolpingstadt Kerpen und den Firmen ProLogis Germany CXII B.V., Symphony Offices, Gustav Mahlerplein 17-21, 1082 MS Amsterdam, Niederlande und Computacenter Immobilien GmbH i. Gr., Europaring 34-40, 50170 Kerpen abgeschlossen werden. Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 215.17 Seite 4