Daten
Kommune
Kerpen
Größe
158 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
09.06.17, 11:48
Aktualisiert
09.06.17, 11:48
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Baumanagement
Bearbeiter: Detlef Habicht
TOP
Drs.-Nr.: 215.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
20.06.2017
Haupt- und Finanzausschuss
27.06.2017
Stadtrat
04.07.2017
X
08.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
VEP SI Nr. 359 "Hahner Äcker West"; hier: Abschluss des 1. Änderungsvertrags zum
Durchführungsvertrag vom 14.03.2017
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4.500 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat
der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss des 1. Änderungsvertrags zum
Durchführungsvertrag vom 14.03.2017 (siehe Anlage) mit den Firmen ProLogis Germany CXII B.V.,
Symphony Offices, Gustav Mahlerplein 17-21, 1082 MS Amsterdam, Niederlande und Computacenter
Immobilien GmbH i. Gr., Europaring 34-40, 50170 Kerpen für den Bereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes SI Nr. 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Sindorf.
MAßNAHME:
______________________________________________
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter stv. Amtsleiter
Habicht
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
4.500 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4.500 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
4.500 €
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
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Begründung:
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 „Hahner Äcker West“ liegt
im Süden des Stadtteils Sindorf, in unmittelbarer Nähe zu den Gewerbegebieten "Hahner Äcker
Ost", "Europaring" und "Dickenbuschfeld-Ost". Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI Nr.
359 "Hahner Äcker West" umfasst dabei im Wesentlichen das Flurstück 183, Flur 5, Gemarkung
Kerpen der Gemeinde Kerpen. Des Weiteren umfasst das Plangebiet das Flurstück 182 und
Flurstück 25 sowie Teile des Flurstückes 160 (beide Flur 5, Gemarkung Kerpen, Gemeinde
Kerpen) und Teilflächen der K 39 und der Daimlerstraße. Die überwiegenden Flächen des
Plangebietes werden derzeit als Ackerfläche genutzt.
Das übergeordnete Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die
planungsrechtliche Grundlage zum Bau eines GE-Gebietes und zur verkehrlichen Anbindung des
Plangebietes an die K 39 zu schaffen. Die Firma ProLogis Germany CXII B.V. als Vorhabenträger
beabsichtigt, als Bauherr auf dem Grundstück eine schlüsselfertige Logistikanlage inklusive aller
notwendigen Infrastrukturmaßnahmen und Außenanlagen zu errichten.
Maßgeblicher Initiator dieses Vorhabens ist die bereits in Kerpen ansässige Fa. Computacenter
AG & Co. oHG, welche die Logistikflächen „Units 1-3“ langfristig vom Vorhabenträger anmieten
wird. Darüber hinaus benötigt die Gesellschaft ein neues Büro- und Verwaltungsgebäude, welches
ebenfalls zentraler Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist.
Zur nachhaltigen Sicherung und zur Umsetzung des vorgenannten Vorhabens wurde mit Datum
vom 14.03.2017 ein Durchführungsvertrag zwischen der Firma Prologis Germany CXII B.V. und
der Kolpingstadt Kerpen abgeschlossen. In diesem Durchführungsvertrages hat sich der
Vertragspartner u. a. verbindlich dazu verpflichtet, neben der Herstellung der privaten
Erschließungsanlagen, auch alle öffentlichen Erschließungsanlagen, die zur Anbindung und
Realisierung des Vorhabens erforderlich werden, auf eigene Kosten erstmalig herzustellen bzw.
alle ggfls. in diesem Zusammenhang anfallenden Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen.
Zur nachhaltigen Erschließung des Plangebietes ist u. a. die Anbindung der o. g. Grundstücke an
das heutige öffentliche Straßennetz im Bereich der K 39 (Europaring) erforderlich. Da die
Kolpingstadt Kerpen für die K 39 nicht Straßenbaulastträger ist, muss zur Umsetzung der hierfür
erforderlichen Umbau- und Anpassungsmaßnahmen an dieser Straße eine
Verwaltungsvereinbarung zwischen der Kolpingstadt Kerpen und dem Rhein-Erft-Kreis als
zuständigen Straßenbaulastträger abgeschlossen werden. Der Vorhabenträger hat sich deshalb
darüber hinaus im Durchführungsvertrag dazu verpflichtet, in diese Verwaltungsvereinbarung an
die Stelle der Kolpingstadt Kerpen zu treten und alle Rechte und Pflichten aus dieser
Verwaltungsvereinbarung zu übernehmen. Insbesondere hat sich der Vorhabenträger dazu bereit
erklärt, auf der Grundlage der vom Rhein-Erft-Kreis genehmigten Ausführungsplanung die dort
näher bezeichneten verkehrlichen Anlagen zu errichten und alle in diesem Zusammenhang
anfallenden Kosten zu tragen.
Im Zuge der weiteren Umsetzung des geplanten Vorhabens hat sich zwischenzeitlich nunmehr
abweichend ergeben, dass die Firma Computacenter AG & Co. oHG das in diesem
vorhabenbezogenen Bebauungsplangebiet für seinen Firmensitz vorgesehene
Verwaltungsgebäude als eigenverantwortlicher Bauherr selber errichten und in den firmeneigenen
Bestand übernehmen möchte. Zu diesem Zweck hat sie nunmehr eine eigene Gesellschaft, die
Firma Computacenter Immobilien GmbH i. Gr., gegründet.
Um diesen geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, ist nunmehr beabsichtigt, dass
für das in dem in der Anlage beigefügten Vertrag näher definierte Teilvorhaben
„Verwaltungsgebäude“ ein Wechsel des Vorhabenträgers von der Firma Prologis Germany CXII
B.V. zu der Firma Computacenter Immobilien GmbH i. Gr. erfolgen soll.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen bzw. Ergänzungen zum bereits abgeschlossenen
Beschlussvorlage 215.17
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Durchführungsvertrag sollen mit dem zur Beschlussfassung vorgelegten 1. Änderungsvertrag
ergänzend gefasst und verbindlich vereinbart werden.
Um eine Umsetzung des Vorhabens unter Berücksichtigung der erläuterten Ziele zu ermöglichen
und zu sichern, soll nun der in der Anlage beigefügte 1. Änderungsvertrag zum
Durchführungsvertrag vom 14.03.2017 zwischen der Kolpingstadt Kerpen und den Firmen
ProLogis Germany CXII B.V., Symphony Offices, Gustav Mahlerplein 17-21, 1082 MS Amsterdam,
Niederlande und Computacenter Immobilien GmbH i. Gr., Europaring 34-40, 50170 Kerpen
abgeschlossen werden.
Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf.
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