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Beschlussvorlage (Gewerbeflächen in Kerpen-Sindorf hier: Umwandlung von Flächen für das Abstellen von PKW; hier: Anfrage des BUND)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
09.06.17, 11:48
Aktualisiert
09.06.17, 11:48
Beschlussvorlage (Gewerbeflächen in Kerpen-Sindorf
hier: Umwandlung von Flächen für das Abstellen von PKW; hier:
Anfrage des BUND) Beschlussvorlage (Gewerbeflächen in Kerpen-Sindorf
hier: Umwandlung von Flächen für das Abstellen von PKW; hier:
Anfrage des BUND)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16 / Planen, Bauen und Umweltschutz Bearbeiter/in: Herr Kuckoreit TOP Drs.-Nr.: 248.17 Datum : Beratungsfolge Termin Umweltausschuss X 30.05.2017 Bemerkungen 13.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Gewerbeflächen in Kerpen-Sindorf hier: Umwandlung von Flächen für das Abstellen von PKW; hier: Anfrage des BUND X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Anfragen des BUND zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Kuckoreit Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Antworten zur Anfrage des BUND, Frau Schnüttgen-Weber Zu 1. Da die Firma Autozentrum International die Fläche Michael-Schumacher-Str. 3 bis zum 01.04.207 nicht geräumt hat, ist am 03.04.2017 ein Anhörungsverfahren zum Zweck der Nutzungsuntersagung eingeleitet worden. Nach Ablauf der Anhörungsfrist ist am 04.05.2017 eine Ordnungsverfügung (mit Androhung eines Zwangsgeldes) zur Aufgabe der Nutzung der Fläche als Abstell- und Lagerfläche bis spätestens 15.06.2017 angeordnet worden. Bei einer Kontrolle am 29.05.2017 wurde festgestellt, dass noch ca. 25 % der Grundstücksfläche durch abgestellte KFZ genutzt wird. Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird weiter kontrolliert. Zu 2. Der Eigentümer und Bauherr wurde schriftlich aufgefordert den erforderlichen Grünflächenbepflanzungsplan einzureichen. Ein Informationsgespräch beim Amt für Planen, Bauen und Umweltschutz hat stattgefunden. Da die Unterlagen noch nicht vorgelegt wurden, ist auch hier ein Anhörungsverfahren eingeleitet worden. Zu 3. Für die Fläche im Gewerbegebiet Dickenbuschfeld, Daimlerstraße (Grundstück der Firma Norma), gegenüber der Firma Maaßen, wurde am 09.09.1997 eine Baugenehmigung für ein „Zwischenlager für neue KFZ“ erteilt. Beschlussvorlage 248.17 Seite 2