Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
09.06.17, 11:48
Aktualisiert
09.06.17, 11:48
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16 / Planen, Bauen und
Umweltschutz
Bearbeiter/in: Herr Kuckoreit
TOP
Drs.-Nr.: 248.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Umweltausschuss
X
30.05.2017
Bemerkungen
13.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Gewerbeflächen in Kerpen-Sindorf
hier: Umwandlung von Flächen für das Abstellen von PKW; hier:
Anfrage des BUND
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Anfragen des BUND zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Kuckoreit
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Antworten zur Anfrage des BUND, Frau Schnüttgen-Weber
Zu 1.
Da die Firma Autozentrum International die Fläche Michael-Schumacher-Str. 3 bis zum 01.04.207
nicht geräumt hat, ist am 03.04.2017 ein Anhörungsverfahren zum Zweck der
Nutzungsuntersagung eingeleitet worden.
Nach Ablauf der Anhörungsfrist ist am 04.05.2017 eine Ordnungsverfügung (mit Androhung eines
Zwangsgeldes) zur Aufgabe der Nutzung der Fläche als Abstell- und Lagerfläche bis spätestens
15.06.2017 angeordnet worden.
Bei einer Kontrolle am 29.05.2017 wurde festgestellt, dass noch ca. 25 % der Grundstücksfläche
durch abgestellte KFZ genutzt wird.
Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird weiter kontrolliert.
Zu 2.
Der Eigentümer und Bauherr wurde schriftlich aufgefordert den erforderlichen
Grünflächenbepflanzungsplan einzureichen.
Ein Informationsgespräch beim Amt für Planen, Bauen und Umweltschutz hat stattgefunden.
Da die Unterlagen noch nicht vorgelegt wurden, ist auch hier ein Anhörungsverfahren eingeleitet
worden.
Zu 3.
Für die Fläche im Gewerbegebiet Dickenbuschfeld, Daimlerstraße (Grundstück der Firma Norma),
gegenüber der Firma Maaßen, wurde am 09.09.1997 eine Baugenehmigung für ein
„Zwischenlager für neue KFZ“ erteilt.
Beschlussvorlage 248.17
Seite 2