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Beschlussvorlage (Zukunftsensemble Schloss Türnich; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
850 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
09.06.17, 11:48
Aktualisiert
09.06.17, 11:48
Beschlussvorlage (Zukunftsensemble Schloss Türnich; 
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Beschlussvorlage (Zukunftsensemble Schloss Türnich; 
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: Mackeprang TOP Drs.-Nr.: 208.17 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 11.04.2017 Bemerkungen 20.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Zukunftsensemble Schloss Türnich; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Mackeprang Mackeprang NN Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Begründung: Zu den Fragen/Forderungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Antrag DRS.NR. 208.17) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Bei der Planung des Biohotels ist sicherzustellen, dass die Abstandsflächen so gewählt werden, dass es nicht zu Rodungen im Hirschpark kommt Im Rahmen des städtebaulichen – freiraumplanerischen Wettbewerbs zum „Zukunftsensemble Schloss Türnich (ZEST)“ wurde als möglicher Standort für eine Hotelnutzung der sogenannte „Mühlenhof“ vorgesehen. Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Areals ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind gem. § 1 (6) Nr.7 BauGB die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. D.h. im Rahmen eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages und einer Artenschutzprüfung wird geklärt, wie eine bauliche Nutzung und die Belange von Natur und Landschaft in Einklang gebracht werden können. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen entscheidet im Rahmen des Bauleitplanverfahrens abschließend über die Ziele, Zwecke und Inhalte des Bebauungsplanes und damit auch über mögliche Abstände einer Bebauung zum Hirschpark oder sonstige landschaftspflegerische Maßnahmen. 2. Eingriffe in Gebiete, die mindestens unter Landschaftsschutz stehen, müssen unterbleiben Schloss Türnich und die angrenzenden Flächen liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 5 „Erfttal Süd“. Die unbebauten Flächen stehen überwiegend unter Landschaftsschutz (s. Übersichtsplan). Bei einer baulichen Inanspruchnahme von Flächen im Landschaftsschutz ist entweder im Einzelfall eine Befreiung aus dem Landschaftsschutz oder im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens eine Entlassung aus dem Landschaftsschutz erforderlich. Falls z.B. die Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebshofes vorgesehen ist, der nach § 35 (1) BauGB planungsrechtlich zulässig wäre, müsste eine Entlassung aus dem Landschaftsschutz durch den Rhein – Erft – Kreis erteilt werden. Für die Erweiterung des Schlossparkes mit flankierender Bebauung im rückwärtigen Teil der Poststraße ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, d.h. der Rat der Kolpingstadt Kerpen Beschlussvorlage 208.17 Seite 2 entscheidet darüber, ob unter Landschaftsschutz gestellte Flächen zukünftig baulich genutzt werden sollen. 3. Die Vorschriften für Bauten in Überschwemmungsgebieten sind einzuhalten Bei Bauvorhaben in oder an gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet wird die Untere Wasserbehörde (UWB) beteiligt Dies ist z.B. auch im Rahmen der Planung des Naturkindergartens erfolgt. Sofern eine Bebauung zulässig ist, werden seitens der UWB entsprechende Kompensationsmaßnahmen für verloren gegangene Retentionsfläche gefordert – die vom Bauherrn vorzunehmenden Maßnahmen werden als Nebenbestimmungen in die Baugenehmigung aufgenommen. 4. Wann und an welcher Stelle wird der Naturkindergarten realisiert? Der Standort des geplanten Naturkindergartens befindet sich am südwestlichen Ende der Platanenallee (s.Übersichtsplan). Der Bauantrag liegt der Verwaltung zur Prüfung vor. Es ist davon auszugehen, dass mit dem Bau der KITA in 2017 begonnen wird. Aufgrund der modularen Leichtbauweise beträgt die Bauzeit nur ca. 3 Monate. 5. Wann soll der Kindergartenbetrieb aufgenommen werden? Nach Aussage des Fachamtes soll die KITA im Herbst 2017 den Betrieb aufnehmen. 6. In welchem Umfang ist geplant private Flächen zu erwerben, etwa für Straßen – und Wohnungsbau? Ob und in welchem Umfang private Flächen erworben werden ist derzeit nicht absehbar. Durch den Wettbewerbssieger sinai wird im Rahmen des Förderprogramms ein städtebaulicher Rahmenplan mit Handlungskonzept erarbeitet. Der Rahmenplan enthält Handlungsempfehlungen zur Umsetzung von Maßnahmen, über die der Rat der Kolpingstadt Kerpen entscheidet. Dabei könnten auch Maßnahmen genannt werden, die einen Erwerb von privaten Flächen erfordern. Beschlussvorlage 208.17 Seite 3 7. Es wird eine bessere Einbindung der Bevölkerung in den Planungsprozess gefordert. Im Rahmen des städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbverfahrens wurden seit September 2016 zahlreiche Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bevölkerung Türnichs angeboten. Die Verwaltung hat Pressemitteilungen veröffentlicht, auf Ihrer Homepage auf die Veranstaltungen hingewiesen und Flyer in die Haushalte verteilt, dazu hat der Ortsvorsteher, Herr Reimann, für die Veranstaltungen im Ort geworben, trotzdem war die Mitwirkungsbereitschaft der Bevölkerung sehr überschaubar. Die im Rahmen der öffentlichen Vorstellung des Wettbewerbergebnisses am 05.04.17 von Bürgerinnen und Bürgern vorgebrachte Kritik, dass sie nicht ausreichend informiert wurden, ist für die Verwaltung aus o.g. Gründen nicht nachvollziehbar. Aus personellen Gründen ist es 16.1 nicht möglich – wie bei dem Termin am 05.04.17 gefordert – quasi tagesaktuelle Informationen auf der Homepage zu veröffentlichen. Bei einem entsprechenden Informationsbedarf ist es aus Sicht des Fachamtes der Bevölkerung durchaus zuzumuten sich, z.B. durch einen Anruf im Fachamt, entsprechende Informationen einzuholen. Die Verwaltung empfiehlt, im Rahmen einer möglichen baulichen Entwicklung der zwischen der Poststraße und der zum Schloss führenden Lindenallee liegenden Fläche - vor Planungsbeginn - eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Die städtebauliche Planung sollte im Rahmen von Bürgerwerkstätten gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet werden. Auszug Planungskonzept Büro sinai Beschlussvorlage 208.17 Seite 4