Daten
Kommune
Kerpen
Größe
850 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
09.06.17, 11:48
Aktualisiert
09.06.17, 11:48
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: Mackeprang
TOP
Drs.-Nr.: 208.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
11.04.2017
Bemerkungen
20.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Zukunftsensemble Schloss Türnich;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Mackeprang
Mackeprang
NN
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Begründung:
Zu den Fragen/Forderungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Antrag DRS.NR. 208.17)
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1.
Bei der Planung des Biohotels ist sicherzustellen, dass die Abstandsflächen so
gewählt werden, dass es nicht zu Rodungen im Hirschpark kommt
Im Rahmen des städtebaulichen – freiraumplanerischen Wettbewerbs zum
„Zukunftsensemble Schloss Türnich (ZEST)“ wurde als möglicher Standort für eine
Hotelnutzung der sogenannte „Mühlenhof“ vorgesehen.
Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Areals ist die Aufstellung eines
Bebauungsplans erforderlich. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind gem. § 1 (6) Nr.7
BauGB die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der
Landschaftspflege zu berücksichtigen. D.h. im Rahmen eines landschaftspflegerischen
Fachbeitrages und einer Artenschutzprüfung wird geklärt, wie eine bauliche Nutzung und die
Belange von Natur und Landschaft in Einklang gebracht werden können.
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen entscheidet im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
abschließend über die Ziele, Zwecke und Inhalte des Bebauungsplanes und damit auch über
mögliche Abstände einer Bebauung zum Hirschpark oder sonstige landschaftspflegerische
Maßnahmen.
2.
Eingriffe in Gebiete, die mindestens unter Landschaftsschutz stehen, müssen
unterbleiben
Schloss Türnich und die angrenzenden Flächen liegen im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes 5 „Erfttal Süd“. Die unbebauten Flächen stehen überwiegend unter
Landschaftsschutz (s. Übersichtsplan).
Bei einer baulichen Inanspruchnahme von Flächen im Landschaftsschutz ist entweder im
Einzelfall eine Befreiung aus dem Landschaftsschutz oder im Rahmen eines
Bauleitplanverfahrens eine Entlassung aus dem Landschaftsschutz erforderlich. Falls z.B.
die Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebshofes vorgesehen ist, der nach § 35 (1)
BauGB planungsrechtlich zulässig wäre, müsste eine Entlassung aus dem
Landschaftsschutz durch den Rhein – Erft – Kreis erteilt werden. Für die Erweiterung des
Schlossparkes mit flankierender Bebauung im rückwärtigen Teil der Poststraße ist die
Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, d.h. der Rat der Kolpingstadt Kerpen
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entscheidet darüber, ob unter Landschaftsschutz gestellte Flächen zukünftig baulich
genutzt werden sollen.
3.
Die Vorschriften für Bauten in Überschwemmungsgebieten sind einzuhalten
Bei Bauvorhaben in oder an gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet wird die
Untere Wasserbehörde (UWB) beteiligt Dies ist z.B. auch im Rahmen der Planung des
Naturkindergartens erfolgt. Sofern eine Bebauung zulässig ist, werden seitens der UWB
entsprechende Kompensationsmaßnahmen für verloren gegangene Retentionsfläche
gefordert – die vom Bauherrn vorzunehmenden Maßnahmen werden als
Nebenbestimmungen in die Baugenehmigung aufgenommen.
4.
Wann und an welcher Stelle wird der Naturkindergarten realisiert?
Der Standort des geplanten Naturkindergartens befindet sich am südwestlichen Ende der
Platanenallee (s.Übersichtsplan). Der Bauantrag liegt der Verwaltung zur Prüfung vor. Es
ist davon auszugehen, dass mit dem Bau der KITA in 2017 begonnen wird. Aufgrund der
modularen Leichtbauweise beträgt die Bauzeit nur ca. 3 Monate.
5.
Wann soll der Kindergartenbetrieb aufgenommen werden?
Nach Aussage des Fachamtes soll die KITA im Herbst 2017 den Betrieb aufnehmen.
6.
In welchem Umfang ist geplant private Flächen zu erwerben, etwa für Straßen – und
Wohnungsbau?
Ob und in welchem Umfang private Flächen erworben werden ist derzeit nicht absehbar.
Durch den Wettbewerbssieger sinai wird im Rahmen des Förderprogramms ein
städtebaulicher Rahmenplan mit Handlungskonzept erarbeitet. Der Rahmenplan enthält
Handlungsempfehlungen zur Umsetzung von Maßnahmen, über die der Rat der
Kolpingstadt Kerpen entscheidet. Dabei könnten auch Maßnahmen genannt werden, die
einen Erwerb von privaten Flächen erfordern.
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7.
Es wird eine bessere Einbindung der Bevölkerung in den Planungsprozess
gefordert.
Im Rahmen des städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbverfahrens wurden
seit September 2016 zahlreiche Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bevölkerung Türnichs
angeboten. Die Verwaltung hat Pressemitteilungen veröffentlicht, auf Ihrer Homepage auf
die Veranstaltungen hingewiesen und Flyer in die Haushalte verteilt, dazu hat der
Ortsvorsteher, Herr Reimann, für die Veranstaltungen im Ort geworben, trotzdem war die
Mitwirkungsbereitschaft der Bevölkerung sehr überschaubar.
Die im Rahmen der öffentlichen Vorstellung des Wettbewerbergebnisses am 05.04.17 von
Bürgerinnen und Bürgern vorgebrachte Kritik, dass sie nicht ausreichend informiert
wurden, ist für die Verwaltung aus o.g. Gründen nicht nachvollziehbar. Aus personellen
Gründen ist es 16.1 nicht möglich – wie bei dem Termin am 05.04.17 gefordert – quasi
tagesaktuelle Informationen auf der Homepage zu veröffentlichen.
Bei einem entsprechenden Informationsbedarf ist es aus Sicht des Fachamtes der
Bevölkerung durchaus zuzumuten sich, z.B. durch einen Anruf im Fachamt, entsprechende
Informationen einzuholen.
Die Verwaltung empfiehlt, im Rahmen einer möglichen baulichen Entwicklung der zwischen
der Poststraße und der zum Schloss führenden Lindenallee liegenden Fläche - vor
Planungsbeginn - eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Die städtebauliche
Planung sollte im Rahmen von Bürgerwerkstätten gemeinsam mit den Bürgerinnen und
Bürgern erarbeitet werden.
Auszug Planungskonzept Büro sinai
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