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Beschlussvorlage (Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
201 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
09.06.17, 11:48
Aktualisiert
09.06.17, 11:48

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und Wohnungsmanagement Bearbeiterin: Sabine Wilkens TOP Drs.-Nr.: 301.17 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 01.06.2017 Bemerkungen 20.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Abteilungsleiter Wilkens Habicht Stellv. Amtsleiter Habicht Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung 01.12.2015 TOP 8.2 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Bearbeitungsstand 16.1 Im Ausschuss am 04.04.2017 wurde seitens der Verwaltung ein Konzept zur Wohnbaulandentwicklung in Buir vorgestellt. Das Konzept wurde den Fraktionen zur weiteren Beratung in digitaler Form zur Verfügung gestellt und wird in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 20.06.2017 erneut beraten. In Bearbeitung. 1 497.15 Baulandentwicklung in den Stadtteilen Buir und Türnich 2 25.10.2016 TOP 6.2 Auftrag an die Verwaltung, Möglichkeiten für eine weitere Erhöhung der Wohnkapazitäten in der Kolpingstadt Kerpen aufzuzeigen. 16, 18 3 529.16 Stadtplanerische Fortentwicklung im Zuge des zunehmenden Bedarfs an Wohnflächen 508.16 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“; Stadtteil Kerpen Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 25.10.2016 TOP 7.1 Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Aufstellungsbeschluss 1. Die Aufstellung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil Kerpen. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen 16.1 Die Offenlage ist in Vorbereitung. 4 509.16 Bebauungsplan KE BP 362 25.10.2016 TOP 7.2 Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: 16.1 Die Offenlage ist in Vorbereitung. Beschlussvorlage 301.17 Auftrag an die Verwaltung, dem Ausschuss im Frühjahr 2016 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen. Federführung / Amt Seite 2 lfd. Nr. 5 Drucksachen Nr. / Betreff „Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen Hier: Beschluss zur Aufstellung gem. §2 (1) BauGB 651.16 zu den Anträgen 609.16, 610.16 Sitzungsdatum / TOP der Sitzung Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Bearbeitungsstand Aufstellungsbeschluss - den Bebauungsplan BP KE 362 „Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. - der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen - die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. 06.12.2016 TOP 7.3 Auftrag an die Verwaltung zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 04.04.2017 ein Konzept zur zukünftigen Wohnbaulandentwicklung im Stadtteil Buir zu erarbeiten. 16.1 Siehe entsprechend der lfd. Nr. 1 dieser Vorlage. Baulandentwicklung in Buir 6 610.16 Entwicklung alte Schule (Eichemstraße) im Stadtteil Buir 06.12.2016 TOP 7.3.2 Der Ausschuss beschließt einstimmig folgendes: 1. Die Situation im St. Josef Haus ist nach wie vor unklar. Die Caritas hat kein Interesse an der Liegenschaft. Es sollte kurzfristig geprüft werden, ob sich ein bekannter Investor für dieses Projekt eignet und sich verbindlich dazu bereit erklärt. Bei ernstem Interesse des Investors sollte diese Lösung umgesetzt werden. 2. Lässt sich dieses Vorhaben nicht realisieren, sollte die Stadt das Schulgelände in einzelne Grundstücke aufteilen und selbst vermarkten. Hier sollte ein Grundstück so geschnitten sein, dass sich ein Haus für behinderten- bzw. seniorengerechtes Wohnen über einen Investor realisieren lässt. Die übrigen Grundstücke sollten frei vermarktet und für eine zum Dorf passende Einfamilienhausbebauung vorgesehen werden. 3. Lässt sich kein Investor für das seniorengerechte Wohnen finden, sollte auch hier eine Einfamilienhausbebauung realisiert werden. 16.1 Derzeit werden seitens der Verwaltung Gespräche mit potenziellen Kaufinteressenten geführt. Siehe hierzu auch die Tagesordnung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 20.06.2017. 7 616.16 Genehmigungsantrag der Fa. 06.12.2016 TOP 7.4 Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt, über die Abweichung von der im 16.1 Mit Datum vom 22.05.2017 wurde erneut seitens des Beschlussvorlage 301.17 Seite 3 lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff SL-Windenergie GmbH zur Errichtung von 5 Windenergieanlagen in KerpenTürnich vom 20.07.2016 gemäß § 4 BImSchG hier: Stellungnahme TOP der Sitzung Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt wirksamen FNP der Kolpingstadt Kerpen (14.Änd.)festgelegten max. Nabenhöhe von 65m (Antrag: 85m) und dem Genehmigungsantrag auf Errichtung von 5 Windenergieanlagen auf der Konzentrationszone 4 in Kerpen Türnich im Stadtrat zu beraten und dort auch zu entscheiden. 8 650.16 Flurbereinigungsverfahren Hambach Ost, Änderung der Stadtgrenze hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11.12.2012 06.12.2016 TOP 7.7 Empfehlung an den Stadtrat folgendes zu beschließen: Den am 4.12.2012 gefassten Ratsbeschluss (Drucksachen-Nr. 370.12) aufzuheben und dem Vorschlag der Bezirksregierung Köln als zuständige Flurbereinigungsbehörde, den Grenzverlauf zwischen der Stadt Elsdorf und der Kolpingstadt Kerpen den örtlichen Gegebenheiten anzupassen, nicht zu folgen. 16.1 9 479.16 75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet 07.02.2017 TOP 5.1 Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen 16.1 Beschlussvorlage 301.17 Seite 4 Bearbeitungsstand Rhein-Erft-Kreises der alte Antrag nach dem BlmSchG der Firma SL Windenergie für die Errichtung von Windenergieanlagen auf der Berrenrather Börde zur Stellungnahme eingereicht. Eine mündliche Mitteilung der Verwaltung hierzu erfolgt in der Sitzung am 20.06.2017. Der Flurbereinigungsbehörde wurde der Ratsbeschluss zugesandt. Es wurde der Kolpingstadt Kerpen mitgeteilt, dass seitens der Flurbereinigungsbehörde ein zwischen den Kommunen Kerpen und Elsdorf einvernehmlich akzeptierter Grenzverlauf angestrebt wird. Sollte es zu keiner Einigung kommen, bleibt es beim bestehenden Grenzverlauf. Seitens der Flurbereinigungsbehörde werden alternative Vorschläge zu einem möglichen Grenzverlauf angefertigt und den Kommunen zur Stellungnahme vorgelegt. Die Unterlagen liegen der Bezirksregierung zur Genehmigung des Flächennutzungsplanes lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff Nahversorgungszentrum Zentraler Versorgungsbereich Brüggen", Stadtteil Brüggen hier: Wirksamkeitsbeschluss Sitzungsdatum / Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung TOP der Sitzung - - - 10 21.17 Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauG Beschlussvorlage 301.17 07.02.2017 TOP 5.2 Federführung / Amt Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 der Vorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 2 der Vorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor. die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 und 3 der Vorlage) auszuräumen. die Wirksamkeit der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Zentraler Versorgungsbereich Brüggen“. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 2 Nein-Stimmen (B‘90/Die Grünen) folgendes zu beschließen:A Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen. B Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Kerpen Sindorf. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ und seine Begründung ist auf die Dauer eines Seite 5 Bearbeitungsstand vor. 16.1 Satzungsbeschluss in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 20.06.2017. lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Bearbeitungsstand Der Vertrag wurde unterzeichnet und befindet sich nunmehr in der Umsetzung. Zwischenzeitlich wurde der 1. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 14.03.2017 der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Offenlage wird vom 12.06.2017 bis zum 14.07.2017 durchgeführt. Monats öffentlich auszulegen. Träger öffentlicher Belange und Behörden sind zu beteiligen. 11 700.16 VEP SI Nr. 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Sindorf; hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages 07.02.2017 TOP 5.3 Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen: Abschluss eines Durchführungsvertrages (siehe Anlage der Vorlage) mit der Firma ProLogis Germany CXII B.V., vertreten durch Directeur Christian NickelsTeske, Symphony Offices, Gustav Mahlerplein 17-21, 1082 MS Amsterdam, Niederlande für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Sindorf. 18.1 12 25.17 Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf hier: Einleitungsbeschluss gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB 07.02.2017 TOP 5.5 Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen: 1. Das Bebauungsplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk“ gem. § 12 (2) BauGB einzuleiten. Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. 2. Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. 16.1 13 22.17 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAAAnlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB 07.02.2017 TOP 5.7 Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von 16.1 Beschlussvorlage 301.17 A Seite 6 Der Wirksamkeitsbeschluss erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 20.06.2017. lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung B 14 23.17 Bebauungsplan MA 360 "RAAAnlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB 07.02.2017 TOP 5.8 B 15 59.17, 41.17 Baulandentwicklung im Stadtteil Blatzheim – Nutzung Sportplatz und Sportlerheim 04.04.2017 TOP 7 16 114.17 Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Eignungsflächen der 04.04.2017 TOP 7.4 Beschlussvorlage 301.17 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Bearbeitungsstand Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein). Die öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim. Der Entwurf des Bebauungsplanes MA 360 „RAAAnlage Haus Forst“ und seine Begründung ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden sind zu beteiligen. Auftrag an die Verwaltung eine entsprechende Vorlage unter Berücksichtigung der Anträge der SPD, CDU und Linksfraktion zu fertigen. 16.1 Der Satzungsbeschluss erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 05.09.2017. 16.1 Siehe Tagesordnung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 20.06.2017. Mehrheitliche Empfehlung an den Rat der Stadt Kerpen folgendes zu beschließen: 1. die in der Anlage 2 dargestellten Bereiche gemäß 16.1 Erneute Vorlage des Konzeptes in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein). Die öffentlichen Auslegung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim. Der Entwurf der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ und der Erläuterungsbericht ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden sind zu beteiligen. Seite 7 lfd. Nr. 17 18 Drucksachen Nr. / Betreff Kolpingstadt Kerpen 170.17 S.U.N. Stadt Umland Netzwerk Charta der beteiligten Kommunen 129.17 77. Änderung des Flächenutzungsplanes Beschlussvorlage 301.17 Sitzungsdatum / TOP der Sitzung Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt der Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung einzubringen, unter Ausschluss des in der Vorlage aufgeführten Suchraumes 1 – Sindorf West. 2. Die Kolpingstadt Kerpen wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus. 3. Die Kolpingstadt Kerpen wird zur Realisierung der Flächenneubedarfe bereits an anderer Stelle im Stadtgebiet schon festgesetzte bzw. dargestellte siedlungsräumliche Ausweisungen, die nicht (mehr) realisiert werden, entsprechend dem Ziel 6.1-1 (Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung) des Landesentwicklungsplans, soweit möglich wieder dem Freiraum zuführen. Dies kann auch in interkommunaler Kooperation erfolgen. Bearbeitungsstand am 20.06.2017. 04.04.2017 TOP 7.5 Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen, die in der Charta des Stadt Umland Netzwerkes definierten Ziele zu beschließen. 16.1 Die Charta wurde unterschrieben. 04.04.2017 TOP 8.1 Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen, folgendes zu beschließen: die während der Beteiligung der Öffentlichkeit 16.1 Die Offenlage ist in Vorbereitung. Seite 8 lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB TOP der Sitzung Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung - 19 149.17 Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB 04.04.2017 TOP 8.2 - - 20 117.17 Landschaftsschutz um die Villa Trips im Stadtteil Horrem, Erlass einer Veränderungssperre und die Aufstellung von Bebauungsplänen Beschlussvorlage 301.17 04.04.2017 TOP 8.4 Federführung / Amt Bearbeitungsstand gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. die 77. Änderung „Kindertagesstätte Mastenweg“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen: die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger (Anlage 3 und 4) auszuräumen. - die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 4) auszuräumen. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen nicht vor. - den Bebauungsplan TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ als Satzung gem. § 10 BauGB 16.1 Nach Rechtskraft der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan veröffentlicht und rechtskräftig. Auftrag an die Verwaltung für den Bereich der Burg Hemmersbach eine städtebauliche Rahmenplanung zu erstellen, die die Grundlage für die Erarbeitung eines Bebauungsplanes darstellt. 16.1 In Bearbeitung. Seite 9