Daten
Kommune
Kerpen
Größe
201 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
09.06.17, 11:48
Aktualisiert
09.06.17, 11:48
Stichworte
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KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und
Wohnungsmanagement
Bearbeiterin: Sabine Wilkens
TOP
Drs.-Nr.: 301.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
01.06.2017
Bemerkungen
20.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt den Bericht über die Ausführung der
Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Abteilungsleiter
Wilkens
Habicht
Stellv.
Amtsleiter
Habicht
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
01.12.2015
TOP 8.2
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Bearbeitungsstand
16.1
Im Ausschuss am
04.04.2017 wurde seitens
der Verwaltung ein
Konzept zur
Wohnbaulandentwicklung
in Buir vorgestellt. Das
Konzept wurde den
Fraktionen zur weiteren
Beratung in digitaler Form
zur Verfügung gestellt und
wird in der Sitzung des
Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
am 20.06.2017 erneut
beraten.
In Bearbeitung.
1
497.15
Baulandentwicklung in den
Stadtteilen Buir und Türnich
2
25.10.2016
TOP 6.2
Auftrag an die Verwaltung, Möglichkeiten für eine
weitere Erhöhung der Wohnkapazitäten in der
Kolpingstadt Kerpen aufzuzeigen.
16, 18
3
529.16
Stadtplanerische Fortentwicklung im Zuge des
zunehmenden Bedarfs an
Wohnflächen
508.16
80. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Vinger
Weg“; Stadtteil Kerpen
Hier: Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB
25.10.2016
TOP 7.1
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
Aufstellungsbeschluss
1.
Die Aufstellung der 80. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil
Kerpen.
2.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1)
BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen
16.1
Die Offenlage ist in
Vorbereitung.
4
509.16
Bebauungsplan KE BP 362
25.10.2016
TOP 7.2
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
16.1
Die Offenlage ist in
Vorbereitung.
Beschlussvorlage 301.17
Auftrag an die Verwaltung, dem Ausschuss im
Frühjahr 2016 den Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan vorzulegen.
Federführung
/ Amt
Seite 2
lfd.
Nr.
5
Drucksachen Nr. /
Betreff
„Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen
Hier: Beschluss zur Aufstellung
gem. §2 (1) BauGB
651.16
zu den Anträgen 609.16, 610.16
Sitzungsdatum /
TOP der Sitzung
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
Aufstellungsbeschluss
- den Bebauungsplan BP KE 362 „Vinger Weg“,
Stadtteil Kerpen gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen.
- der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB
ortsüblich bekannt zu machen
- die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1)
durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu
beteiligen.
06.12.2016
TOP 7.3
Auftrag an die Verwaltung zur Sitzung des
Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am
04.04.2017 ein Konzept zur zukünftigen
Wohnbaulandentwicklung im Stadtteil Buir zu
erarbeiten.
16.1
Siehe entsprechend der
lfd. Nr. 1 dieser Vorlage.
Baulandentwicklung in Buir
6
610.16
Entwicklung alte Schule
(Eichemstraße) im Stadtteil Buir
06.12.2016
TOP 7.3.2
Der Ausschuss beschließt einstimmig folgendes:
1. Die Situation im St. Josef Haus ist nach wie vor
unklar. Die Caritas hat kein Interesse an der
Liegenschaft. Es sollte kurzfristig geprüft werden, ob
sich ein bekannter Investor für dieses Projekt eignet
und sich verbindlich dazu bereit erklärt. Bei ernstem
Interesse des Investors sollte diese Lösung
umgesetzt werden.
2. Lässt sich dieses Vorhaben nicht realisieren, sollte
die Stadt das Schulgelände in einzelne Grundstücke
aufteilen und selbst vermarkten. Hier sollte ein
Grundstück so geschnitten sein, dass sich ein Haus
für behinderten- bzw. seniorengerechtes Wohnen
über einen Investor realisieren lässt.
Die übrigen Grundstücke sollten frei vermarktet und
für eine zum Dorf passende
Einfamilienhausbebauung vorgesehen werden.
3. Lässt sich kein Investor für das seniorengerechte
Wohnen finden, sollte auch hier eine
Einfamilienhausbebauung realisiert werden.
16.1
Derzeit werden seitens der
Verwaltung Gespräche mit
potenziellen
Kaufinteressenten geführt.
Siehe hierzu auch die
Tagesordnung des
Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
am 20.06.2017.
7
616.16
Genehmigungsantrag der Fa.
06.12.2016
TOP 7.4
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
beschließt, über die Abweichung von der im
16.1
Mit Datum vom 22.05.2017
wurde erneut seitens des
Beschlussvorlage 301.17
Seite 3
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
SL-Windenergie GmbH zur
Errichtung von 5
Windenergieanlagen in KerpenTürnich vom 20.07.2016 gemäß
§ 4 BImSchG
hier: Stellungnahme
TOP der Sitzung
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung
/ Amt
wirksamen FNP der Kolpingstadt Kerpen
(14.Änd.)festgelegten max. Nabenhöhe von 65m
(Antrag: 85m) und dem Genehmigungsantrag auf
Errichtung von 5 Windenergieanlagen auf der
Konzentrationszone 4 in Kerpen Türnich im Stadtrat
zu beraten und dort auch zu entscheiden.
8
650.16
Flurbereinigungsverfahren
Hambach Ost, Änderung der
Stadtgrenze
hier: Aufhebung des
Ratsbeschlusses vom
11.12.2012
06.12.2016
TOP 7.7
Empfehlung an den Stadtrat folgendes zu
beschließen:
Den am 4.12.2012 gefassten Ratsbeschluss
(Drucksachen-Nr. 370.12) aufzuheben und dem
Vorschlag der Bezirksregierung Köln als zuständige
Flurbereinigungsbehörde, den Grenzverlauf zwischen
der Stadt Elsdorf und der Kolpingstadt Kerpen den
örtlichen Gegebenheiten anzupassen, nicht zu folgen.
16.1
9
479.16
75. Änderung des
Flächennutzungsplanes
"Sondergebiet
07.02.2017
TOP 5.1
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
- die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
16.1
Beschlussvorlage 301.17
Seite 4
Bearbeitungsstand
Rhein-Erft-Kreises der alte
Antrag nach dem
BlmSchG der Firma SL
Windenergie für die
Errichtung von
Windenergieanlagen auf
der Berrenrather Börde zur
Stellungnahme eingereicht.
Eine mündliche Mitteilung
der Verwaltung hierzu
erfolgt in der Sitzung am
20.06.2017.
Der Flurbereinigungsbehörde wurde der
Ratsbeschluss zugesandt.
Es wurde der Kolpingstadt
Kerpen mitgeteilt, dass
seitens der
Flurbereinigungsbehörde
ein zwischen den
Kommunen Kerpen und
Elsdorf einvernehmlich
akzeptierter Grenzverlauf
angestrebt wird. Sollte es
zu keiner Einigung
kommen, bleibt es beim
bestehenden Grenzverlauf.
Seitens der
Flurbereinigungsbehörde
werden alternative
Vorschläge zu einem
möglichen Grenzverlauf
angefertigt und den
Kommunen zur
Stellungnahme vorgelegt.
Die Unterlagen liegen der
Bezirksregierung zur
Genehmigung des
Flächennutzungsplanes
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
Nahversorgungszentrum
Zentraler Versorgungsbereich
Brüggen", Stadtteil Brüggen
hier: Wirksamkeitsbeschluss
Sitzungsdatum /
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
TOP der Sitzung
-
-
-
10
21.17
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan SI 359 "Hahner
Äcker West" im Stadtteil Kerpen
Sindorf
hier: Beschluss zur öffentlichen
Auslegung gem. § 3 (2) BauG
Beschlussvorlage 301.17
07.02.2017
TOP 5.2
Federführung
/ Amt
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 der
Vorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der
Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor.
die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4
(2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
(Anlage 2 der Vorlage) auszuräumen.
Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB
liegen nicht vor.
die während der erneuten öffentlichen Auslegung
gem. § 4a (3) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
sowie der Bürger gem. den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 und 3 der
Vorlage) auszuräumen.
die Wirksamkeit der 75. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Sondergebiet
Nahversorgungszentrum Zentraler
Versorgungsbereich Brüggen“.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
mehrheitlich mit 2 Nein-Stimmen (B‘90/Die Grünen)
folgendes zu beschließen:A
Beratung über die
eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange
sowie der Behörden
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange und Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen.
B Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
SI 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Kerpen
Sindorf.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“
und seine Begründung ist auf die Dauer eines
Seite 5
Bearbeitungsstand
vor.
16.1
Satzungsbeschluss in der
Sitzung des Ausschusses
für Stadtplanung und
Verkehr am 20.06.2017.
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
Der Vertrag wurde
unterzeichnet und befindet
sich nunmehr in der
Umsetzung.
Zwischenzeitlich wurde der
1. Änderungsvertrag zum
Durchführungsvertrag vom
14.03.2017 der Politik zur
Beschlussfassung
vorgelegt.
Die Offenlage wird vom
12.06.2017 bis zum
14.07.2017 durchgeführt.
Monats öffentlich auszulegen. Träger öffentlicher
Belange und Behörden sind zu beteiligen.
11
700.16
VEP SI Nr. 359 "Hahner Äcker
West" im Stadtteil Sindorf;
hier: Abschluss eines
Durchführungsvertrages
07.02.2017
TOP 5.3
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen:
Abschluss eines Durchführungsvertrages (siehe
Anlage der Vorlage) mit der Firma ProLogis Germany
CXII B.V., vertreten durch Directeur Christian NickelsTeske, Symphony Offices, Gustav Mahlerplein 17-21,
1082 MS Amsterdam, Niederlande für den Bereich
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr.
359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Sindorf.
18.1
12
25.17
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan SI 254 A
"Heppendorfer Straße/Am
Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Einleitungsbeschluss gem.
§ 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a
BauGB
07.02.2017
TOP 5.5
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
einstimmig folgendes zu beschließen:
1. Das Bebauungsplanverfahren für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 254 A
„Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk“ gem. § 12
(2) BauGB einzuleiten. Das
Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.
2. Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB
i.V.m. § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
3. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1)
BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1)
BauGB zu beteiligen.
16.1
13
22.17
76. Änderung des
Flächennutzungsplanes "RAAAnlage Haus Forst" im Stadtteil
Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur öffentlichen
Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
07.02.2017
TOP 5.7
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
Beratung über die eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger
öffentlicher Belange sowie der Behörden
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von
16.1
Beschlussvorlage 301.17
A
Seite 6
Der
Wirksamkeitsbeschluss
erfolgt in der Sitzung des
Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
am 20.06.2017.
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
B
14
23.17
Bebauungsplan MA 360 "RAAAnlage Haus Forst" im Stadtteil
Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur öffentlichen
Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
07.02.2017
TOP 5.8
B
15
59.17, 41.17
Baulandentwicklung im Stadtteil
Blatzheim – Nutzung Sportplatz
und Sportlerheim
04.04.2017
TOP 7
16
114.17
Kreisweites
Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Eignungsflächen der
04.04.2017
TOP 7.4
Beschlussvorlage 301.17
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
Beratung über die eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger
öffentlicher Belange sowie der Behörden
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von
Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein).
Die öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes
MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil
Kerpen Manheim.
Der Entwurf des Bebauungsplanes MA 360 „RAAAnlage Haus Forst“ und seine Begründung ist auf
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden
sind zu beteiligen.
Auftrag an die Verwaltung eine entsprechende
Vorlage unter Berücksichtigung der Anträge der SPD,
CDU und Linksfraktion zu fertigen.
16.1
Der Satzungsbeschluss
erfolgt in der Sitzung des
Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
am 05.09.2017.
16.1
Siehe Tagesordnung des
Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
vom 20.06.2017.
Mehrheitliche Empfehlung an den Rat der Stadt
Kerpen folgendes zu beschließen:
1. die in der Anlage 2 dargestellten Bereiche gemäß
16.1
Erneute Vorlage des
Konzeptes in der Sitzung
des Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein).
Die öffentlichen Auslegung der 76. Änderung des
Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“
im Stadtteil Kerpen Manheim.
Der Entwurf der 76. Änderung des
Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“
und der Erläuterungsbericht ist auf die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger
öffentlicher Belange und die Behörden sind zu
beteiligen.
Seite 7
lfd.
Nr.
17
18
Drucksachen Nr. /
Betreff
Kolpingstadt Kerpen
170.17
S.U.N. Stadt Umland Netzwerk Charta der beteiligten
Kommunen
129.17
77. Änderung des
Flächenutzungsplanes
Beschlussvorlage 301.17
Sitzungsdatum /
TOP der Sitzung
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung
/ Amt
der Eignungsflächenuntersuchung des Büros
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH,
Köln, in das regionale „Industrie- und
Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des
Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der Anmeldung
für die Regionalplanneuaufstellung einzubringen,
unter Ausschluss des in der Vorlage aufgeführten
Suchraumes 1 – Sindorf West.
2. Die Kolpingstadt Kerpen wirkt darauf hin, dass
durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen
einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich
für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden. Dies
setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die
baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung gem.
Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von
Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche
voraus.
3. Die Kolpingstadt Kerpen wird zur Realisierung der
Flächenneubedarfe bereits an anderer Stelle im
Stadtgebiet schon festgesetzte bzw. dargestellte
siedlungsräumliche Ausweisungen, die nicht
(mehr) realisiert werden, entsprechend dem Ziel
6.1-1 (Flächensparende und bedarfsgerechte
Siedlungsentwicklung) des
Landesentwicklungsplans, soweit möglich wieder
dem Freiraum zuführen. Dies kann auch in
interkommunaler Kooperation erfolgen.
Bearbeitungsstand
am 20.06.2017.
04.04.2017
TOP 7.5
Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen, die in der Charta des Stadt Umland
Netzwerkes definierten Ziele zu beschließen.
16.1
Die Charta wurde
unterschrieben.
04.04.2017
TOP 8.1
Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen, folgendes zu beschließen:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
16.1
Die Offenlage ist in
Vorbereitung.
Seite 8
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
"Kindertagesstätte Mastenweg",
Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage
gem. § 3 (2) BauGB
TOP der Sitzung
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
-
19
149.17
Bebauungsplan TÜ 356
"Eifelstraße/Heerstraße",
Stadtteil Brüggen
hier: Satzungsbeschluss gem. §
10 BauGB
04.04.2017
TOP 8.2
-
-
20
117.17
Landschaftsschutz um die Villa
Trips im Stadtteil Horrem, Erlass
einer Veränderungssperre und
die Aufstellung von
Bebauungsplänen
Beschlussvorlage 301.17
04.04.2017
TOP 8.4
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2)
auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger
gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor.
die 77. Änderung „Kindertagesstätte
Mastenweg“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.
Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3)
auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. §
3 (1) BauGB liegen nicht vor.
die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4
(2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
und der Bürger (Anlage 3 und 4) auszuräumen.
- die während der erneuten öffentlichen Auslegung
gem. § 4a (3) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger gem. den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 4)
auszuräumen. Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange liegen nicht vor.
- den Bebauungsplan TÜ 356
„Eifelstraße/Heerstraße“ als Satzung gem. § 10
BauGB
16.1
Nach Rechtskraft der 75.
Änderung des
Flächennutzungsplanes
wird der Bebauungsplan
veröffentlicht und
rechtskräftig.
Auftrag an die Verwaltung für den Bereich der Burg
Hemmersbach eine städtebauliche Rahmenplanung
zu erstellen, die die Grundlage für die Erarbeitung
eines Bebauungsplanes darstellt.
16.1
In Bearbeitung.
Seite 9