Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" , Stadtteil Kerpen-Manheim - hier: Wirksamkeitsbeschluss )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
123 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
12.06.17, 18:16
Aktualisiert
12.06.17, 18:16
Beschlussvorlage (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" , Stadtteil Kerpen-Manheim - hier: Wirksamkeitsbeschluss ) Beschlussvorlage (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" , Stadtteil Kerpen-Manheim - hier: Wirksamkeitsbeschluss ) Beschlussvorlage (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" , Stadtteil Kerpen-Manheim - hier: Wirksamkeitsbeschluss )

öffnen download melden Dateigröße: 123 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: Heinz Fuhs TOP Drs.-Nr.: 311.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 20.06.2017 Stadtrat 04.07.2017 X 07.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" , Stadtteil KerpenManheim - hier: Wirksamkeitsbeschluss X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt:  die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 4) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter AbteilungsLeiter Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Fuhs Mackeprang NN Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely  die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 4) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor.  die Wirksamkeit der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" , Stadtteil Kerpen-Manheim Lage des Wirkungsbereiches Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ca. 5 km westlich der Kolpingstadt Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim (alt) und wird begrenzt - durch die Deponie Haus Forst im Norden, durch landwirtschaftliche Flächen im Osten, Süden und Westen, durch das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst süd-/südwestlich. Er umfasst den Bereich der Abfallbehandlungsanlage Haus Forst, der als Sonderbaufläche dargestellt ist sowie Flächen, die derzeit noch in der verbindlichen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes als „Flächen für die Landwirtschaft“ bzw. als „Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und der Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen“ dargestellt ist. Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 28, 30, 43, 57, 58, 61, 62 und 78 der Flur 9, Gemarkung Manheim der Kolpingstadt Kerpen. Des Weiteren umfasst das Plangebiet die Flurstücke 4, 62 und 67 der Flur 34, Gemarkung Blatzheim der Kolpingstadt Kerpen. Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des FNP hat eine Größe von ca. 10 ha. Die Lage des Wirkungsbereiches der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA- Anlage Haus Forst“ ist dem Übersichtsplan (Anlage ), die genaue Abgrenzung der Planzeichnung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes zu entnehmen Ziel und Zweck der Planung Die Planung ist im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von Schlacken und deren Aufbereitung zu sehen. Die Rostascheaufbereitung verfolgt das Ziel, einen möglichst hohen Anteil der in den Aschen enthaltenen Wertstoffe einer Wiederverwertung zuzuführen und somit die Menge der Abfälle zur Deponierung zur reduzieren. Das wesentliche Ziel der 76. Änderung des FNP Ziel ist die bauplanungsrechtliche Sicherung für die Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage (Rostascheaufbereitungsanlage = RAA) am Standort der Deponie Haus Forst und zur verkehrlichen Erweiterung (Schaffung einer weiteren Spur für den Anlieferverkehr im Bereich der Zufahrt) zu schaffen. Erreicht der Verfüllabschnitt der im Norden anschließenden Deponie die Sonderbaufläche, wird die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes (in ca. 20 bis 25 Jahren) nichtig. Beschlussvorlage 311.17 Seite 2 Begründung: 1. Planungsanlass Die Firma Remex beabsichtigt eine erweiterte Abfallbehandlungsanlage (künftig zusätzlich Rostascheaufbereitungsanlage (RAA) inklusive Roh- und Fertigschlackelager) zu errichten. Die bisher bestehende Abfallbehandlungsanlage WSAA (Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage) wird ebenfalls weiter betrieben. 2. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der Planung ist es, die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage (Rostasche-aufbereitungsanlage = RAA) am Standort der Deponie Haus Forst und zur verkehrlichen Erweiterung (Schaffung einer weiteren Spur für den Anlieferverkehr im Bereich der Zufahrt) zu schaffen. Die Planung ist im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von Schlacken und deren Aufbereitung zu sehen. Die Rostascheaufbereitung verfolgt das Ziel, einen möglichst hohen Anteil der in den Aschen enthaltenen Wertstoffe einer Wiederverwertung zuzuführen und somit die Menge der Abfälle zur Deponierung zur reduzieren. 3. Lage des Wirkungsbereiches Der Wirkungsbereich der 76. Änderung wird wie folgt grob begrenzt:durch die Deponie Haus Forst im Norden, durch landwirtschaftliche Flächen im Osten, Süden und Westen, durch das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst süd-/südwestlich. Er umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 28, 30, 43, 57, 58, 61, 62 und 78 der Flur 9, Gemarkung Manheim der Kolpingstadt Kerpen. Des Weiteren umfasst der Wirkungsbereich die Flurstücke 4, 62 und 67 der Flur 34, Gemarkung Blatzheim der Kolpingstadt Kerpen. Der Wirkungsbereich hat eine Größe von ca. 10 ha. Die Lage des Wirkungsbereiches ist dem Übersichtplan. 4. Verfahrenstand Aufstellungsbeschluss: Ausschuss für Stadtplanung u. Verkehr: 21.06.2016 Rat der Kolpingstadt Kerpen: 05 07.2016 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 14.07.2016 bis 23.08.2016 Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 08.07.2016 bis 23.08.2016 Offenlegungsbeschluss: Ausschuss f. Stadtplanung u. Verkehr: : 07.02.2017 Rat der Kolpingstadt Kerpen: 21.02.2017 Öffentliche Auslegung: 30.03.2017 bis 02.05.2017 Wirksamkeitsbeschluss: Ausschuss für Stadtplanung und (geplant) 20.06.2017 Rat der Kolpingstadt Kerpen (geplant) 04.07.2017 5. Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Planverkleinerung 49. Änderung des FNP (alt) Anlage 3: Planverkleinerung 76. Änderung des FNP (neu) Anlage 4: Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Anlage 5: Erläuterungsbericht Teil A mit Umweltbericht Teil B Beschlussvorlage 311.17 Seite 3