Daten
Kommune
Kerpen
Größe
123 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
12.06.17, 18:16
Aktualisiert
12.06.17, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: Heinz Fuhs
TOP
Drs.-Nr.: 311.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
20.06.2017
Stadtrat
04.07.2017
X
07.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" , Stadtteil KerpenManheim - hier: Wirksamkeitsbeschluss
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen
(Anlage 4) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter
AbteilungsLeiter
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Fuhs
Mackeprang
NN
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 4) auszuräumen.
Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor.
die Wirksamkeit der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" ,
Stadtteil Kerpen-Manheim
Lage des Wirkungsbereiches
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ca. 5 km westlich der
Kolpingstadt Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim (alt) und wird begrenzt
-
durch die Deponie Haus Forst im Norden,
durch landwirtschaftliche Flächen im Osten, Süden und Westen,
durch das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst süd-/südwestlich.
Er umfasst den Bereich der Abfallbehandlungsanlage Haus Forst, der als Sonderbaufläche
dargestellt ist sowie Flächen, die derzeit noch in der verbindlichen 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes als „Flächen für die Landwirtschaft“ bzw. als „Flächen für
Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und der Abwasserbeseitigung sowie für
Ablagerungen“ dargestellt ist.
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“
umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 28, 30, 43, 57, 58, 61, 62 und 78 der Flur 9, Gemarkung
Manheim der Kolpingstadt Kerpen. Des Weiteren umfasst das Plangebiet die Flurstücke 4, 62 und
67 der Flur 34, Gemarkung Blatzheim der Kolpingstadt Kerpen.
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des FNP hat eine Größe von ca. 10 ha.
Die Lage des Wirkungsbereiches der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA- Anlage
Haus Forst“ ist dem Übersichtsplan (Anlage ), die genaue Abgrenzung der Planzeichnung der
76. Änderung des Flächennutzungsplanes zu entnehmen
Ziel und Zweck der Planung
Die Planung ist im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von Schlacken und
deren Aufbereitung zu sehen. Die Rostascheaufbereitung verfolgt das Ziel, einen möglichst hohen
Anteil der in den Aschen enthaltenen Wertstoffe einer Wiederverwertung zuzuführen und somit die
Menge der Abfälle zur Deponierung zur reduzieren.
Das wesentliche Ziel der 76. Änderung des FNP Ziel ist die bauplanungsrechtliche Sicherung für
die Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage
(Rostascheaufbereitungsanlage = RAA) am Standort der Deponie Haus Forst und zur
verkehrlichen Erweiterung (Schaffung einer weiteren Spur für den Anlieferverkehr im Bereich der
Zufahrt) zu schaffen.
Erreicht der Verfüllabschnitt der im Norden anschließenden Deponie die Sonderbaufläche, wird die
76. Änderung des Flächennutzungsplanes (in ca. 20 bis 25 Jahren) nichtig.
Beschlussvorlage 311.17
Seite 2
Begründung:
1.
Planungsanlass
Die Firma Remex beabsichtigt eine erweiterte Abfallbehandlungsanlage (künftig zusätzlich
Rostascheaufbereitungsanlage (RAA) inklusive Roh- und Fertigschlackelager) zu errichten. Die
bisher bestehende Abfallbehandlungsanlage WSAA (Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage)
wird ebenfalls weiter betrieben.
2.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist es, die bauplanungsrechtliche Grundlage für die
Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage
(Rostasche-aufbereitungsanlage = RAA) am Standort der Deponie Haus Forst und zur
verkehrlichen Erweiterung (Schaffung einer weiteren Spur für den Anlieferverkehr im Bereich der
Zufahrt) zu schaffen.
Die Planung ist im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von Schlacken und
deren Aufbereitung zu sehen. Die Rostascheaufbereitung verfolgt das Ziel, einen möglichst hohen
Anteil der in den Aschen enthaltenen Wertstoffe einer Wiederverwertung zuzuführen und somit die
Menge der Abfälle zur Deponierung zur reduzieren.
3.
Lage des Wirkungsbereiches
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung wird wie folgt grob begrenzt:durch die Deponie Haus Forst im Norden,
durch landwirtschaftliche Flächen im Osten, Süden und Westen,
durch das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst süd-/südwestlich.
Er umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 28, 30, 43, 57, 58, 61, 62 und 78 der Flur 9,
Gemarkung Manheim der Kolpingstadt Kerpen. Des Weiteren umfasst der Wirkungsbereich die
Flurstücke 4, 62 und 67 der Flur 34, Gemarkung Blatzheim der Kolpingstadt Kerpen.
Der Wirkungsbereich hat eine Größe von ca. 10 ha. Die Lage des Wirkungsbereiches ist dem
Übersichtplan.
4.
Verfahrenstand
Aufstellungsbeschluss: Ausschuss für Stadtplanung u. Verkehr:
21.06.2016
Rat der Kolpingstadt Kerpen:
05 07.2016
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
14.07.2016 bis 23.08.2016
Frühzeitige Beteiligung der Behörden:
08.07.2016 bis 23.08.2016
Offenlegungsbeschluss: Ausschuss f. Stadtplanung u. Verkehr:
:
07.02.2017
Rat der Kolpingstadt Kerpen:
21.02.2017
Öffentliche Auslegung:
30.03.2017 bis 02.05.2017
Wirksamkeitsbeschluss: Ausschuss für Stadtplanung und (geplant)
20.06.2017
Rat der Kolpingstadt Kerpen (geplant)
04.07.2017
5.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Planverkleinerung 49. Änderung des FNP (alt)
Anlage 3: Planverkleinerung 76. Änderung des FNP (neu)
Anlage 4: Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Anlage 5: Erläuterungsbericht Teil A mit Umweltbericht Teil B
Beschlussvorlage 311.17
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