Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anbindung des Sindorfer Gewerbegebietes Europarc an die Autobahn A4)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
13.06.17, 13:15
Aktualisiert
13.06.17, 13:15
Beschlussvorlage (Anbindung des Sindorfer Gewerbegebietes Europarc an die Autobahn A4) Beschlussvorlage (Anbindung des Sindorfer Gewerbegebietes Europarc an die Autobahn A4)

öffnen download melden Dateigröße: 90 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung Bearbeiter/in: Herr Strehling TOP Drs.-Nr.: 320.17 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 07.06.2017 Bemerkungen 20.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Anbindung des Sindorfer Gewerbegebietes Europarc an die Autobahn A4 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stellt Überlegungen zu einer zusätzlichen Anschlussstelle an die A 4 zunächst zurück. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Ensemeier Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Begründung: Die Verwaltung hat den für die Autobahn in Sindorf zuständigen Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Euskirchen angeschrieben und den politischen Antrag beigefügt. Dabei wurde angefragt, welche Realisierungschancen bestehen und welche Verfahrenswege denkbar sind, um einen direkten Autobahnanschluss für das Sindorfer Gewerbegebiet zu ermöglichen. Im Antwortschreiben formuliert der Landesbetrieb, dass von dort keine Veranlassung besteht hier tätig zu werden, da das Bundesverkehrsministerium das Verfahren zur Schaffung neuer Anschlussstellen in Form eines entsprechenden Erlasses grundsätzlich geändert hat. Danach ist es Aufgabe des Antragstellers aufwändige und kostenintensive Leistungsfähigkeitsnachweise auf Basis makroskopischer Modellprognosen zu erstellen, um die Notwendigkeit zusätzlicher Anschlussstellen nachzuweisen. Nach Einschätzung der Verwaltung werden mit einer weiteren Anschlussstelle an die A 4 erforderlich Mindestabstände zwischen Anschlussstellen massiv unterschritten und damit zum Ausschlusskriterium. Der angesprochene Erlass und die Formulierungen des Landesbetriebes sind der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die Verwaltung empfiehlt, weitere Überlegungen zu einer zusätzlichen Anschlussstelle an die A 4 zunächst zurückzustellen. Beschlussvorlage 320.17 Seite 2