Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
13.06.17, 13:15
Aktualisiert
13.06.17, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung
Bearbeiter/in: Herr Strehling
TOP
Drs.-Nr.: 320.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
07.06.2017
Bemerkungen
20.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Anbindung des Sindorfer Gewerbegebietes Europarc an die Autobahn A4
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und stellt Überlegungen zu einer zusätzlichen Anschlussstelle an die A 4 zunächst
zurück.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Ensemeier
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Begründung:
Die Verwaltung hat den für die Autobahn in Sindorf zuständigen Landesbetrieb Straßenbau NRW,
Regionalniederlassung Euskirchen angeschrieben und den politischen Antrag beigefügt. Dabei
wurde angefragt, welche Realisierungschancen bestehen und welche Verfahrenswege denkbar
sind, um einen direkten Autobahnanschluss für das Sindorfer Gewerbegebiet zu ermöglichen.
Im Antwortschreiben formuliert der Landesbetrieb, dass von dort keine Veranlassung besteht hier
tätig zu werden, da das Bundesverkehrsministerium das Verfahren zur Schaffung neuer
Anschlussstellen in Form eines entsprechenden Erlasses grundsätzlich geändert hat. Danach ist
es Aufgabe des Antragstellers aufwändige und kostenintensive Leistungsfähigkeitsnachweise auf
Basis makroskopischer Modellprognosen zu erstellen, um die Notwendigkeit zusätzlicher
Anschlussstellen nachzuweisen.
Nach Einschätzung der Verwaltung werden mit einer weiteren Anschlussstelle an die A 4
erforderlich Mindestabstände zwischen Anschlussstellen massiv unterschritten und damit zum
Ausschlusskriterium.
Der angesprochene Erlass und die Formulierungen des Landesbetriebes sind der Vorlage als
Anlage 1 beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, weitere Überlegungen zu einer zusätzlichen Anschlussstelle an die A 4
zunächst zurückzustellen.
Beschlussvorlage 320.17
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