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Beschlussvorlage (Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Suchräume der Kolpingstadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
660 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
13.06.17, 16:01
Aktualisiert
13.06.17, 16:01
Beschlussvorlage (Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Suchräume der Kolpingstadt Kerpen) Beschlussvorlage (Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Suchräume der Kolpingstadt Kerpen) Beschlussvorlage (Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Suchräume der Kolpingstadt Kerpen) Beschlussvorlage (Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Suchräume der Kolpingstadt Kerpen) Beschlussvorlage (Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Suchräume der Kolpingstadt Kerpen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: Jörg Mackeprang TOP Drs.-Nr.: 321.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 20.06.2017 Stadtrat 04.07.2017 X 08.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Suchräume der Kolpingstadt Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt: 1. die in der Anlage 2 dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung einzubringen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt 17 Mackeprang Mackeprang NN Schwister Pütz Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely 2. Die Kolpingstadt Kerpen wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus. 3. Die Kolpingstadt Kerpen wird zur Realisierung der Flächenneubedarfe bereits an anderer Stelle im Stadtgebiet schon festgesetzte bzw. dargestellte siedlungsräumliche Ausweisungen, die nicht (mehr) realisiert werden, entsprechend dem Ziel 6.1-1 (Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung) des Landesentwicklungsplans, soweit möglich wieder dem Freiraum zuführen. Dies kann auch in interkommunaler Kooperation erfolgen. 4. Das Gewerbeflächenkonzept für den Rhein – Erft – Kreis (Anlage 2). Beschlussvorlage 321.17 Seite 2 Begründung: Planungsanlass Auf Wunsch der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis, hat die Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WFG) den Auftrag zur Erarbeitung eines regionalen Gewerbe- und Industrieflächenkonzeptes für den Rhein-Erft-Kreis vergeben. Mit der Durchführung des Konzeptes wurde das Stadtplanungsbüro Dr. Jansen GmbH, Köln, beauftragt. Die fachliche Einbindung der kreisangehörigen Kommunen, des Rhein-Erft-Kreises und der Industrie-und Handelskammer (Zweigstelle Rhein-Erft) war über einen Lenkungskreis gewährleistet, der im Verlauf der Erarbeitung sieben Mal zusammentraf. Alle Verfahrensschritte erfolgten in enger Abstimmung mit den Städten. Die regionale Abstimmung, im Hinblick auf zukünftig neu auszuweisende Gewerbe- und Industrieflächen, ist durch die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes und der Bezirksregierung Köln unabdingbar geworden. Auch die in räumlicher Nähe zum Rhein-Erft-Kreis befindlichen Kreise haben regionale Konzepte erarbeitet, die bereits fertig gestellt oder noch in Bearbeitung sind. Das regionale Gewerbe- und Industrieflächenkonzept schränkt dabei die kommunale Planungshoheit nicht ein. Ziel ist es zunächst, den Gewerbe- und Industriebetrieben aus dem Rhein-Erft-Kreis und der Region unter Beachtung der planerischen, umweltrechtlichen und sonstigen Bindungen Flächenpotentiale für betriebliche Ansiedlungen bzw. Erweiterungen anbieten zu können. Aufgrund der herausragenden Standortbedingungen ist es weiterhin das Ziel, zur Weiterentwicklung der Wirtschaftsregion Rhein-Erft-Kreis ausreichend Flächen planerisch zu disponieren. Im Ergebnis soll eine angemessene Ausstattung und vor allem Flexibilität der Kommunen in der Flächendisposition für die gewerblich‐industrielle Entwicklung gesichert sein. Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept ist ein Angebot an die Städte des Rhein-Erft-Kreises, identifizierte Flächen in einen späteren Planungsprozess in die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung zu überführen. Die Entscheidung darüber treffen diese im Rahmen ihrer Planungshoheit. Methodik Durch das Büro Dr. Jansen wurden  der Bestand an gewerblichen Reserveflächen, sowie  die gewerbliche Flächeninanspruchnahmen der vergangenen Jahre ermittelt. (siehe Anlage 2 – Chartgutachten). Die jährliche Inanspruchnahme an gewerblichen Bauflächen betrug in der Kolpingstadt Kerpen in den Jahren 2012 – 2016 im Durchschnitt ca. 13 ha/ Jahr - zum Stand 2016 verfügt die Stadt über eine von 23 ha Gewerbe – und Industrieflächen. Würde man die Flächeninanspruchnahme der Jahre 2012 – 2016 auf den Betrachtungszeitraum 2016 - 2035 (theoretische Laufzeit Regionalplan) übertragen, so ergäbe sich ein rechnerischer Bedarf von 251 ha an Gewerbe – und Industrieflächen (s. Anlage 2, S. 19). Das Büro Dr. Jansen hat in einem zweiten Schritt „kommunale Abstimmungsgespräche“ mit den Planungsämtern geführt, um Suchräume für zukünftig mögliche Industrie- und Gewerbeflächen zu identifizieren und diese Flächen einer Eignungsanalyse unterzogen (s. Anlage 3). Des Weiteren wurde auch das Erfordernis zur Umplanung erörtert, sollten sich Flächen, die bisher noch in der Planung stehen, auch perspektivisch nicht realisieren lassen. Beschlussvorlage 321.17 Seite 3 Die Suchräume sollten als potentiell geeignete Flächen Eingang in den in der Überarbeitung befindlichen Regionalplan finden können. Hinweis: Die Suchräume sind in dieser Phase der Bearbeitung deutlich größer gefasst, als deren letztendliche Darstellung im Regionalplan. Dieses Vorgehen ist möglichen Restriktionen geschuldet, die im anschließenden Planverfahren zu berücksichtigen sind, insofern sind die Suchräume nur als „Planungsahmen“ zu verstehen. Die planerische Ausgestaltung der zukünftigen Gewerbegebiete und deren Flächengrößen bleibt dem Rat der Kolpingstadt vorbehalten, der im Rahmen seiner kommunalen Planungshoheit das Planverfahren auf den Ebenen der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) und verbindlichen Bauleitplanung (BP) konkretisiert. Die Verwaltung der Kolpingstadt Kerpen (16.1 und 17) hat im laufenden Prozess in 2015 mögliche Gewerbeentwicklungsflächen identifiziert, diese wurden sowohl durch das Büro Dr. Jansen als auch durch die Bezirksregierung Köln – Landesplanungsstelle – auf ihre Eignung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung hat der Projektleiter des Büros Dr. Jansen, Herr Geyer, am 01.12.2015 im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr, vorgestellt – mögliche Potenzialflächen sind:    Suchraum 1 - Sindorf – West (mögliche gemeinsame Entwicklung mit der Stadt Elsdorf) ca. 98 ha Suchraum 2 - Sindorf – Ost – ca. 62 ha Suchraum 3 - Erweiterung des Gewerbe –und Industriegebietes Türnich – ca. 55 ha Gesamtfläche Suchräume 1 – 3: theoretischer Flächenbedarf bis 2035 Beschlussvorlage 321.17 ca. 215 ha (brutto) ca. 251 ha (netto) Seite 4 Seitens des Gutachters wurde empfohlen, zur Wahrung möglicher Planungsoptionen, bereits jetzt die identifizierten Flächen in das laufende Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans einzubringen. Um dieses Anliegen auch mit dem notwendigen politischen Nachdruck zu befördern, ist eine entsprechende Beschlussfassung erforderlich. Hinweis: Im Rahmen des Kommunalgespräches mit der BR Köln zur Regionalplanänderung am 11.01.2017 wurden seitens der Verwaltung die in Frage kommenden Flächen auch – vorbehaltlich noch zu treffender politischer Entscheidungen - genannt. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung hatte in der Sitzung des Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 04.04.17 eine Vorlage (DRS – Nr. 114.17) zur Beschlussfassung über die Suchräume erstellt. Dabei wurde der Suchraum 1 „Sindorf – West mehrheitlich abgelehnt. Eine abschließende Beratung im Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen am 02.05.2017 fand nicht statt, da der TOP von der Tagesordnung genommen und die Beratung vertagt wurde. Die Verwaltung empfiehlt den Ratsfraktionen zur Wahrung von optimalen Planungsoptionen, die in den laufenden Prozess zur Regionalplanänderung eingebracht werden, zunächst alle vorgeschlagenen Suchräume zu beschließen. Die Verwaltung wird in den im 2.Halbjahr 2017 beginnenden, politischen Arbeitskreissitzungen die von der Kolpingstadt Kerpen in den Regionalplanänderungsprozess einzubringenden Entwicklungsflächen – sowohl für Gewerbe – und Industriebereiche (GIB), als auch Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) konkretisieren. Für die AK – Sitzungen werden seitens der Verwaltung Planungsalternativen innerhalb der Suchräume erarbeitet. Die Darstellungen werden mögliche Flächenzuschnitte, Nutzungsvarianten, Eingrünungen und Erschließungsvarianten enthalten. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen entscheidet – voraussichtlich Anfang 2018 - final darüber, welche konkreten GIB - und ASB – Flächenreserven in den zukünftigen Regionalplan einfließen sollen. Anlage 1: Anlage 2 : Anlage 3: Auszüge aus Präsentation PA 01.12.2015 – Darstellung Suchräume Kerpen Gewerbeflächenkonzept (Chartgutachten Büro Dr. Jansen) Potenzialflächenanalyse - Steckbriefe Beschlussvorlage 321.17 Seite 5