Daten
Kommune
Kerpen
Größe
660 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
13.06.17, 16:01
Aktualisiert
13.06.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: Jörg Mackeprang
TOP
Drs.-Nr.: 321.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
20.06.2017
Stadtrat
04.07.2017
X
08.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Suchräume der Kolpingstadt Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt:
1. die in der Anlage 2 dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und
Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der
Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung einzubringen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter
Abteilungsleiter
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt 17
Mackeprang
Mackeprang
NN
Schwister
Pütz
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
2. Die Kolpingstadt Kerpen wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen
einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden.
Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung
gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche
voraus.
3. Die Kolpingstadt Kerpen wird zur Realisierung der Flächenneubedarfe bereits an anderer Stelle
im Stadtgebiet schon festgesetzte bzw. dargestellte siedlungsräumliche Ausweisungen, die
nicht (mehr) realisiert werden, entsprechend dem Ziel 6.1-1 (Flächensparende und
bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung) des Landesentwicklungsplans, soweit möglich wieder
dem Freiraum zuführen. Dies kann auch in interkommunaler Kooperation erfolgen.
4. Das Gewerbeflächenkonzept für den Rhein – Erft – Kreis (Anlage 2).
Beschlussvorlage 321.17
Seite 2
Begründung:
Planungsanlass
Auf Wunsch der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis, hat die
Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WFG) den Auftrag zur Erarbeitung eines regionalen
Gewerbe- und Industrieflächenkonzeptes für den Rhein-Erft-Kreis vergeben. Mit der Durchführung
des Konzeptes wurde das Stadtplanungsbüro Dr. Jansen GmbH, Köln, beauftragt. Die fachliche
Einbindung der kreisangehörigen Kommunen, des Rhein-Erft-Kreises und der Industrie-und
Handelskammer (Zweigstelle Rhein-Erft) war über einen Lenkungskreis gewährleistet, der im
Verlauf der Erarbeitung sieben Mal zusammentraf. Alle Verfahrensschritte erfolgten in enger
Abstimmung mit den Städten.
Die regionale Abstimmung, im Hinblick auf zukünftig neu auszuweisende Gewerbe- und
Industrieflächen, ist durch die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes und der Bezirksregierung
Köln unabdingbar geworden. Auch die in räumlicher Nähe zum Rhein-Erft-Kreis befindlichen
Kreise haben regionale Konzepte erarbeitet, die bereits fertig gestellt oder noch in Bearbeitung
sind. Das regionale Gewerbe- und Industrieflächenkonzept schränkt dabei die kommunale
Planungshoheit nicht ein.
Ziel ist es zunächst, den Gewerbe- und Industriebetrieben aus dem Rhein-Erft-Kreis und der
Region unter Beachtung der planerischen, umweltrechtlichen und sonstigen Bindungen
Flächenpotentiale für betriebliche Ansiedlungen bzw. Erweiterungen anbieten zu können.
Aufgrund der herausragenden Standortbedingungen ist es weiterhin das Ziel, zur
Weiterentwicklung der Wirtschaftsregion Rhein-Erft-Kreis ausreichend Flächen planerisch zu
disponieren. Im Ergebnis soll eine angemessene Ausstattung und vor allem Flexibilität der
Kommunen in der Flächendisposition für die gewerblich‐industrielle Entwicklung gesichert sein.
Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept ist ein Angebot an die Städte des Rhein-Erft-Kreises,
identifizierte Flächen in einen späteren Planungsprozess in die vorbereitende und verbindliche
Bauleitplanung zu überführen. Die Entscheidung darüber treffen diese im Rahmen ihrer
Planungshoheit.
Methodik
Durch das Büro Dr. Jansen wurden
der Bestand an gewerblichen Reserveflächen, sowie
die gewerbliche Flächeninanspruchnahmen
der vergangenen Jahre ermittelt. (siehe Anlage 2 – Chartgutachten).
Die jährliche Inanspruchnahme an gewerblichen Bauflächen betrug in der Kolpingstadt Kerpen in
den Jahren 2012 – 2016 im Durchschnitt ca. 13 ha/ Jahr - zum Stand 2016 verfügt die Stadt über
eine von 23 ha Gewerbe – und Industrieflächen.
Würde man die Flächeninanspruchnahme der Jahre 2012 – 2016 auf den Betrachtungszeitraum
2016 - 2035 (theoretische Laufzeit Regionalplan) übertragen, so ergäbe sich ein rechnerischer
Bedarf von 251 ha an Gewerbe – und Industrieflächen (s. Anlage 2, S. 19).
Das Büro Dr. Jansen hat in einem zweiten Schritt „kommunale Abstimmungsgespräche“ mit den
Planungsämtern geführt, um Suchräume für zukünftig mögliche Industrie- und Gewerbeflächen
zu identifizieren und diese Flächen einer Eignungsanalyse unterzogen (s. Anlage 3).
Des Weiteren wurde auch das Erfordernis zur Umplanung erörtert, sollten sich Flächen, die bisher
noch in der Planung stehen, auch perspektivisch nicht realisieren lassen.
Beschlussvorlage 321.17
Seite 3
Die Suchräume sollten als potentiell geeignete Flächen Eingang in den in der Überarbeitung
befindlichen Regionalplan finden können.
Hinweis: Die Suchräume sind in dieser Phase der Bearbeitung deutlich größer gefasst, als deren
letztendliche Darstellung im Regionalplan. Dieses Vorgehen ist möglichen Restriktionen
geschuldet, die im anschließenden Planverfahren zu berücksichtigen sind, insofern sind die
Suchräume nur als „Planungsahmen“ zu verstehen.
Die planerische Ausgestaltung der zukünftigen Gewerbegebiete und deren Flächengrößen bleibt
dem Rat der Kolpingstadt vorbehalten, der im Rahmen seiner kommunalen Planungshoheit das
Planverfahren auf den Ebenen der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) und verbindlichen
Bauleitplanung (BP) konkretisiert.
Die Verwaltung der Kolpingstadt Kerpen (16.1 und 17) hat im laufenden Prozess in 2015 mögliche
Gewerbeentwicklungsflächen identifiziert, diese wurden sowohl durch das Büro Dr. Jansen als
auch durch die Bezirksregierung Köln – Landesplanungsstelle – auf ihre Eignung geprüft.
Das Ergebnis der Prüfung hat der Projektleiter des Büros Dr. Jansen, Herr Geyer, am 01.12.2015
im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr, vorgestellt – mögliche Potenzialflächen sind:
Suchraum 1 - Sindorf – West (mögliche gemeinsame Entwicklung mit der Stadt Elsdorf) ca. 98 ha
Suchraum 2 - Sindorf – Ost – ca. 62 ha
Suchraum 3 - Erweiterung des Gewerbe –und Industriegebietes Türnich – ca. 55 ha
Gesamtfläche Suchräume 1 – 3:
theoretischer Flächenbedarf bis 2035
Beschlussvorlage 321.17
ca. 215 ha (brutto)
ca. 251 ha (netto)
Seite 4
Seitens des Gutachters wurde empfohlen, zur Wahrung möglicher Planungsoptionen, bereits jetzt
die identifizierten Flächen in das laufende Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans
einzubringen. Um dieses Anliegen auch mit dem notwendigen politischen Nachdruck zu befördern,
ist eine entsprechende Beschlussfassung erforderlich.
Hinweis: Im Rahmen des Kommunalgespräches mit der BR Köln zur Regionalplanänderung am
11.01.2017 wurden seitens der Verwaltung die in Frage kommenden Flächen auch – vorbehaltlich
noch zu treffender politischer Entscheidungen - genannt.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung hatte in der Sitzung des Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 04.04.17
eine Vorlage (DRS – Nr. 114.17) zur Beschlussfassung über die Suchräume erstellt. Dabei wurde
der Suchraum 1 „Sindorf – West mehrheitlich abgelehnt. Eine abschließende Beratung im Stadtrat
der Kolpingstadt Kerpen am 02.05.2017 fand nicht statt, da der TOP von der Tagesordnung
genommen und die Beratung vertagt wurde.
Die Verwaltung empfiehlt den Ratsfraktionen zur Wahrung von optimalen Planungsoptionen, die in
den laufenden Prozess zur Regionalplanänderung eingebracht werden, zunächst alle
vorgeschlagenen Suchräume zu beschließen.
Die Verwaltung wird in den im 2.Halbjahr 2017 beginnenden, politischen Arbeitskreissitzungen die
von der Kolpingstadt Kerpen in den Regionalplanänderungsprozess einzubringenden
Entwicklungsflächen – sowohl für Gewerbe – und Industriebereiche (GIB), als auch Allgemeine
Siedlungsbereiche (ASB) konkretisieren.
Für die AK – Sitzungen werden seitens der Verwaltung Planungsalternativen innerhalb der
Suchräume erarbeitet. Die Darstellungen werden mögliche Flächenzuschnitte, Nutzungsvarianten,
Eingrünungen und Erschließungsvarianten enthalten.
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen entscheidet – voraussichtlich Anfang 2018 - final darüber, welche
konkreten GIB - und ASB – Flächenreserven in den zukünftigen Regionalplan einfließen sollen.
Anlage 1:
Anlage 2 :
Anlage 3:
Auszüge aus Präsentation PA 01.12.2015 – Darstellung Suchräume Kerpen
Gewerbeflächenkonzept (Chartgutachten Büro Dr. Jansen)
Potenzialflächenanalyse - Steckbriefe
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