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Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
167 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
13.06.17, 16:01
Aktualisiert
13.06.17, 16:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf
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hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: 16.1 fu TOP Drs.-Nr.: 306.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 20.06.2017 Stadtrat 04.07.2017 X 06.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: die während der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3) auszuräumen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in H. Fuhs Mackeprang Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) eingegangene Stellungnahme eines Bürgers gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (Anlage 3) auszuräumen. Im Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB wurden von Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben. - den Bebauungsplan SI 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Kerpen-Sindorf als Satzung gem. § 10 (1) BauGB. Ziele und Zwecke der Planung Ziel und Zweck der Planung ist, die westlich des Gewerbegebietes „Europaring“ noch bestehenden Flächenpotenziale zu einem modernen Zentrum für Logistik und Verwaltung für zwei im Stadtgebiet Kerpen bereits ansässige Firmen, die ihre derzeitigen Standorte aufgrund fehlender Entwicklungsmöglichkeiten verlagern müssen, zu entwickeln. Des Weiteren ist der Umbau der heutigen Kreuzung Europaring / Daimler Straße zu einem Kreisverkehrsplatz mit einer Anbindung der gewerblichen Flächen geplant. Der Bebauungsplan SI 359 „Hahner Äcker West“ ist als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan / VEP) gem. § 12 BauGB entwickelt worden. Die das Plangebiet tangiernden Verkehrsflächen (Eurpoaring und der Einmündungsbereich. Der Daimer Straße sowie Randbereiche dieser Verkehrsflächen) werden gemäß § 12 Abs. 4 BauGB, soweit erforderlich, in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einbezogen. Lage des Plangebietes Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 182, 183, 346, 25, und 26 sowie Teile des Flurstückes 160 der Flur 5, Gemarkung Kerpen, in der Kolpingstadt Kerpen. Des Weiteren umfasst das Plangebiet Teilflächen der K 39 und der Daimler Straße, die der Fluir 18, Gemarkung Sindorf, Stadtteil Sindorf, liegenschaftsmäßig zugeordnet sind. Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359 liegt im Süden des Stadtteiles von Sindorf, in der unmittelbaren Nähe zu den Gewerbegebieten „Hahner Äcker Ost“, „Europaring“ und „Dickenbuschfeld – Ost“. Es wird im Norden durch den Europaring (K 39), im Osten durch einen Wirtschaftsweg (Parzellen 346 und 104 in der Flur 5, Gemarkung Kerpen) und im Süden durch die Bundesautobahen A 4 begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359, zu entnehmen. Beschlussvorlage 306.17 Seite 2 MAßNAHME: Bebauungplan SI 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Kerpen Sindorf ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 5.000,00 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 5.000,00 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 306.17 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Westlich des Gewerbegebietes „Europaring“ bestehen noch Flächenpotentiale für gewerbliche Ansiedlungen. Die Firma Prologis Germany CX II B.V. als Vorhabenträger hat das rund 13,5 ha große Plangebiet am 13.03.2016 formal erworben. Der Vorhabenträger möchte die erworbenen Flächen zu einem modernen Logistikzentrum für ortsansässige Firmen entwickeln. 2. Ziel und Zweck Ziel und Zweck der Planung ist, die westlich des Gewerbegebiets "Europaring" noch bestehenden Flächenpotentiale zu einem modernen Zentrum für die Logistik und Verwaltung für zwei im Stadtgebiet Kerpen bereits ansässige Firmen, die ihre derzeitigen Standorte aufgrund fehlender Entwicklungsmöglichkeiten verlagern müssen, zu entwickeln. Des Weiteren ist der Umbau der heutigen Kreuzung Europaring / Daimler Straße zu einem Kreisverkehrsplatz mit einer Anbindung der gewerblichen Fläche geplant. 3. Lage des Plangebietes Das Plangebiet des Bebauungsplanes SI 359 liegt im Süden des Stadtteils Sindorf, in unmittelbarer Nähe zu den Gewerbegebieten " Hahner Äcker Ost ", " Europaring " und " Dickenbuschfeld - Ost ". Es wird im Norden durch den Europaring (K 39), im Osten durch einen Wirtschaftsweg (Parzellen 346 und 104 in der Flur 5, Gemarkung Kerpen) und im Süden durch die Bundesautobahn A 4 begrenzt. 4. Verfahren Aufstellungsbeschluss: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr: 19.04.2016 Rat der Kolpingstadt Kerpen: 03.05.2016 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 16.06.2016 bis 19.07.2016 Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 09.06.2016 bis 19.07.2016 Offenlegungsbeschluss: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr.: 07.02.2017 Rat der Kolpingstadt Kerpen: 21.02.2017 Offenlegung: 30.03.2017 bis 02.05.2017 Satzungsbeschluss (geplant): Ausschuss f. Stadtplanung u. Verkehr: 20.06.2017 Rat der Kolpingstadt Kerpen: 04.07.2017 5. Hinweis Nach der öffentlichen Auslegung wurden noch redaktionelle Änderungen und Ergänzungen in den „Textlichen Festsetzungen“ und in der Begründung Teil A und Umweltbericht Teil B vorgenommen, die entweder gestrichen oder kursiv und fett hervorgehoben sind. Die Grundzüge der Planung sind durch die Änderungen nicht betroffen, so dass eine erneute öffentliche Auslegung nicht erforderlich ist. 6. Anlagen 1 bis 9 Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Planverkleinerung Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden gem. § 4 (1) und § 4 (2) BauGB Anlage 4: Anregungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 3 (2 )BauGB Beschlussvorlage 306.17 Seite 4 Anlage 5: Textliche Festsetzungen, Hinweise Anlage 6: Begründung Teil A mit Umweltbericht Teil B Anlage 7: Bestandsplan Anlege 8: Maßnahmenplan Anlage 9: Externe Kompensationsfläche Beschlussvorlage 306.17 Seite 5