Daten
Kommune
Kerpen
Größe
167 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
13.06.17, 16:01
Aktualisiert
13.06.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: 16.1 fu
TOP
Drs.-Nr.: 306.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
20.06.2017
Stadtrat
04.07.2017
X
06.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
die während der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen
(Anlage 3) auszuräumen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
H. Fuhs
Mackeprang
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
-
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) eingegangene Stellungnahme
eines Bürgers gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (Anlage 3) auszuräumen.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB wurden von Bürgern keine
Stellungnahmen abgegeben.
-
den Bebauungsplan SI 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Kerpen-Sindorf als Satzung
gem. § 10 (1) BauGB.
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist, die westlich des Gewerbegebietes „Europaring“ noch
bestehenden Flächenpotenziale zu einem modernen Zentrum für Logistik und Verwaltung
für zwei im Stadtgebiet Kerpen bereits ansässige Firmen, die ihre derzeitigen Standorte
aufgrund fehlender Entwicklungsmöglichkeiten verlagern müssen, zu entwickeln.
Des Weiteren ist der Umbau der heutigen Kreuzung Europaring / Daimler Straße zu einem
Kreisverkehrsplatz mit einer Anbindung der gewerblichen Flächen geplant.
Der Bebauungsplan SI 359 „Hahner Äcker West“ ist als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan / VEP) gem. § 12 BauGB entwickelt worden. Die
das Plangebiet tangiernden Verkehrsflächen (Eurpoaring und der Einmündungsbereich.
Der Daimer Straße sowie Randbereiche dieser Verkehrsflächen) werden gemäß § 12 Abs.
4 BauGB, soweit erforderlich, in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einbezogen.
Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker
West“ umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 182, 183, 346, 25, und 26 sowie Teile des
Flurstückes 160 der Flur 5, Gemarkung Kerpen, in der Kolpingstadt Kerpen. Des Weiteren
umfasst das Plangebiet Teilflächen der K 39 und der Daimler Straße, die der Fluir 18,
Gemarkung Sindorf, Stadtteil Sindorf, liegenschaftsmäßig zugeordnet sind.
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359 liegt im Süden des
Stadtteiles von Sindorf, in der unmittelbaren Nähe zu den Gewerbegebieten „Hahner Äcker
Ost“, „Europaring“ und „Dickenbuschfeld – Ost“. Es wird im Norden durch den Europaring
(K 39), im Osten durch einen Wirtschaftsweg (Parzellen 346 und 104 in der Flur 5,
Gemarkung Kerpen) und im Süden durch die Bundesautobahen A 4 begrenzt.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses
Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung der Planzeichnung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes SI 359, zu entnehmen.
Beschlussvorlage 306.17
Seite 2
MAßNAHME:
Bebauungplan SI 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Kerpen Sindorf
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
5.000,00 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt: 5.000,00 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 306.17
Seite 3
Begründung:
1.
Planungsanlass
Westlich des Gewerbegebietes „Europaring“ bestehen noch Flächenpotentiale für gewerbliche Ansiedlungen. Die Firma Prologis Germany CX II B.V. als Vorhabenträger hat
das rund 13,5 ha große Plangebiet am 13.03.2016 formal erworben. Der Vorhabenträger
möchte die erworbenen Flächen zu einem modernen Logistikzentrum für ortsansässige
Firmen entwickeln.
2.
Ziel und Zweck
Ziel und Zweck der Planung ist, die westlich des Gewerbegebiets "Europaring" noch
bestehenden Flächenpotentiale zu einem modernen Zentrum für die Logistik und
Verwaltung für zwei im Stadtgebiet Kerpen bereits ansässige Firmen, die ihre derzeitigen
Standorte aufgrund fehlender Entwicklungsmöglichkeiten verlagern müssen, zu entwickeln.
Des Weiteren ist der Umbau der heutigen Kreuzung Europaring / Daimler Straße zu einem
Kreisverkehrsplatz mit einer Anbindung der gewerblichen Fläche geplant.
3.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet des Bebauungsplanes SI 359 liegt im Süden des Stadtteils Sindorf, in
unmittelbarer Nähe zu den Gewerbegebieten " Hahner Äcker Ost ", " Europaring " und "
Dickenbuschfeld - Ost ". Es wird im Norden durch den Europaring (K 39), im Osten durch
einen Wirtschaftsweg (Parzellen 346 und 104 in der Flur 5, Gemarkung Kerpen) und im
Süden durch die Bundesautobahn A 4 begrenzt.
4.
Verfahren
Aufstellungsbeschluss: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr:
19.04.2016
Rat der Kolpingstadt Kerpen:
03.05.2016
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
16.06.2016 bis 19.07.2016
Frühzeitige Beteiligung der Behörden:
09.06.2016 bis 19.07.2016
Offenlegungsbeschluss: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr.:
07.02.2017
Rat der Kolpingstadt Kerpen:
21.02.2017
Offenlegung:
30.03.2017 bis 02.05.2017
Satzungsbeschluss (geplant): Ausschuss f. Stadtplanung u. Verkehr:
20.06.2017
Rat der Kolpingstadt Kerpen:
04.07.2017
5.
Hinweis
Nach der öffentlichen Auslegung wurden noch redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
in den „Textlichen Festsetzungen“ und in der Begründung Teil A und Umweltbericht Teil B
vorgenommen, die entweder gestrichen oder kursiv und fett hervorgehoben sind.
Die Grundzüge der Planung sind durch die Änderungen nicht betroffen, so dass eine
erneute öffentliche Auslegung nicht erforderlich ist.
6.
Anlagen 1 bis 9
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Planverkleinerung
Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden gem. § 4 (1) und § 4 (2) BauGB
Anlage 4: Anregungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 3 (2 )BauGB
Beschlussvorlage 306.17
Seite 4
Anlage 5: Textliche Festsetzungen, Hinweise
Anlage 6: Begründung Teil A mit Umweltbericht Teil B
Anlage 7: Bestandsplan
Anlege 8: Maßnahmenplan
Anlage 9: Externe Kompensationsfläche
Beschlussvorlage 306.17
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