Daten
Kommune
Kerpen
Größe
158 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
13.06.17, 16:01
Aktualisiert
13.06.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 - Stellungnahme eines Bürgers
Seite 1 von 1
Abwägung zur Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker - West“
eine Stellungnahme eines Bürgers eingegangen.
Nr. Schreiben von/Datum
– Kurzinhalt
B1) Stellungnahme eines Bürgers/20.06.2016
Vorschlag der Verwaltung
Es sei zu begrüßen, dass sich gewerbliche Unternehmen
ansiedeln. Nun soll im Plangebiet ein Logistikzentrum
entstehen, was besonders für Sindorf eine erhebliche
Zunahme an LKW Verkehr ergäbe, der vom vorhandenen
Straßensystem nicht aufgenommen werden könne.
Es wird insbesondere auf zu erwartende verkehrliche
Probleme an der mit Verkehrssignalanlage ausgestatteten
L163 und dem „Turbokreisel“ am Ortseingang von Sindorf
hingewiesen. Rückstaus in den Ort und zum Kreuz Kerpen
würden enorm zunehmen. Die zweite Zufahrt über die Zuund Abfahrten in Geilrath seien problematisch; müsste doch
das Industriegebiet westlich der Bahnstrecke bis zur K39 voll
durchfahren werden. Eine, dem zusätzlichen LKW-Verkehr
entsprechende, Verkehrsführung sei zwingend erforderlich.
Dabei müsse die A4, die an dem Gelände direkt vorbei führt
in die Planung einbezogen werden. Im Zweifelsfalle müssten
die Zu- und Abfahrten ampelfrei umgebaut werden. Es wird
die Erarbeitung und Vorstellung eines akzeptablen
Verkehrskonzepts erwartet.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde in
Abstimmung, auch mit der Kolpingstadt Kerpen ,ein
Verkehrsgutachten erstellt, durch das die verkehrlichen
Auswirkungen des Vorhabens auf den Europaring und den
umliegenden Straßennetz ermittelt werden. Neben der
Darstellung der heutigen Verkehrssituation und einer
Leistungsfähigkeitsbewertung für die Nullprognose 2030,
wurden auch eine Leistungsfähigkeitsbewertung und ein
Verkehrskonzept für den Planfall 2030 (nach Umsetzung des
Vorhabens) erstellt. Die Leistungsfähigkeitsbewertung
untersucht dabei auch das umliegende Straßennetz (u.a.
auch L163 und „Turbokreisel“) und berücksichtigt die
Verkehrsmengen zu Spitzenzeiten (Rückstauerscheinungen).
Die zukünftige Zu- und Abfahrt auf das Gelände des
Vorhabens erfolgt ampelfrei, durch Errichtung eines weiteren
Kreisverkehrs auf der K39. Durch das geplante Vorhaben
werden 1.800 Kfz-Fahrten/Tag erzeugt. Diese werden sich
aufgrund der räumlichen Nähe zur neuen Anschlussstelle der
A 4 „Elsdorf“ zu 70% in diese Richtung orientieren, so dass
eine erhöhte verkehrliche Belastung des Autobahnkreuz
Kerpen sowie des Kreisverkehrsplatz Europaring /
Erfttalstraße nicht zu erwarten ist.
Um zu gewährleisten, dass aus dem geplanten Vorhaben,
vor allem die LKW-Fahrten in Richtung Anschlussstelle
Elsdorf geleitet werden, ist auf eine deutliche Beschilderung
am geplanten Kreisverkehrsplatz in Richtung Elsdorf und
Autobahn hinzuwirken. Zur Verringerung des motorisierten
Individualverkehrs durch die Beschäftigten des geplanten
Vorhabens wird außerdem im Konzept vorgeschlagen,
betriebsintern, ein Betriebliches Mobilitätsmanagement
(BMM) zu initiieren und dieses langfristig auch auf andere im
der Umgebung ansässige Betriebe auszuweiten.
Abwägung zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sind zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker - West“ keine
Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen.