Daten
Kommune
Kerpen
Größe
173 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
13.06.17, 16:01
Aktualisiert
13.06.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: Claudia Dieken
TOP
Drs.-Nr.: 323.17
Datum: 08.06.2017
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
20.06.2017
Stadtrat
04.07.2017
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
82. Änderung des Flächennutzungsplanes "Blatzheim Süd-Ost", Stadtteil Blatzheim
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2017
Produktsachkonto: 51511900
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
die Aufstellung der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes „Blatzheim Süd-Ost“,
Stadtteil Blatzheim
der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter
Dieken
Mackeprang
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt am südöstlichen
Ortsrand des Stadtteiles Blatzheim. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
-
im Süden und Westen durch die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen
Kiesgrube
im Norden durch die vorhandene Bebauung der Straße „Im Bungert“ und des Giffelsberger
Weges.
im Osten durch den Giffelsberger Weg und den Wirtschaftsweg, der die Verlängerung des
Giffelsberger Weges darstellt.
Die genaue Abgrenzung des Wirkungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses
Beschlusses ist, zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der 82. Flächennutzungsplanänderung ist es, Teilbereiche der
heute schon erschlossenen Flächen „Im Bungert und Giffelsberger Weg“ einer
Wohnbebauung zuzuführen, und somit den südöstlichen Ortsrand von Blatzheim zu arrondieren.
Da der Spielbetrieb der Blatzheimer Sportvereine künftig auf dem neu errichteten Sportplatz in
„Manheim-Neu“ stattfinden wird, soll die derzeit planungsrechtlich dargestellte „Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Sportplatz“ entlang des Giffelsberger Weges aufgegeben und in eine
Grünfläche mit der Widmung Parkanlage entwickelt werden.
Ersatzweise soll auf der gegenüberliegenden Fläche in Verlängerung des Buschweges ein
Bolzplatz ausgewiesen werden, der das Fußballspielen von Kindern und Jugendlichen aus
Blatzheim sichern und fördern soll.
Beschlussvorlage 323.17
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
4000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 323.17
Seite 3
Begründung:
1.
Planungsanlass
Mit der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes soll auf der Ebene der vorbereitenden
Bauleitplanung die Voraussetzungen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes BLA 270
geschaffen werden. Da der B-Plan aus dem FNP zu entwickeln ist, hat die
Flächennutzungsplanänderung einen entsprechenden Vorlauf.
Ziele der Bebauungsplanänderung sind:
2.
Erweiterung der Verkehrsfläche entlang der Kunibertusstraße zur Realisierung eines
Gehweges auf der südlichen Seite.
Verbreiterung der im BP 270 dargestellten Stichstraßen zur Erschließung der Baufelder
„Buschweg“
Vergrößerung der Bauflächen „Buschweg“ zur Realisierung einer marktgerechten
Bebauung
Ergänzende Wohnbebauung in der Verlängerung der Straße „Im Bungert“ bzw. „Am
Giffelsberger Weg“ (ca. 8-10 WE)
planungsrechtliche Darstellung und Sicherung eines Bolzplatzes
Rückentwicklung der festgesetzten Sportplatzfläche zugunsten der Darstellung einer
Parkanlage
Ergänzende Ortsrandeingrünung zur freien Landschaft.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan, Darstellung der Änderungsbereiche
Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
Anlage3: Städtebauliches Konzept zum BP 270/3. Änderung
Beschlussvorlage 323.17
Seite 4