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Beschlussvorlage (82. Änderung des Flächennutzungsplanes "Blatzheim Süd-Ost", Stadtteil Blatzheim hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
173 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
13.06.17, 16:01
Aktualisiert
13.06.17, 16:01
Beschlussvorlage (82. Änderung des Flächennutzungsplanes "Blatzheim Süd-Ost", Stadtteil Blatzheim
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (82. Änderung des Flächennutzungsplanes "Blatzheim Süd-Ost", Stadtteil Blatzheim
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: Claudia Dieken TOP Drs.-Nr.: 323.17 Datum: 08.06.2017 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 20.06.2017 Stadtrat 04.07.2017 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 82. Änderung des Flächennutzungsplanes "Blatzheim Süd-Ost", Stadtteil Blatzheim hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2017 Produktsachkonto: 51511900 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: die Aufstellung der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes „Blatzheim Süd-Ost“, Stadtteil Blatzheim der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter Dieken Mackeprang Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt am südöstlichen Ortsrand des Stadtteiles Blatzheim. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: - im Süden und Westen durch die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen Kiesgrube im Norden durch die vorhandene Bebauung der Straße „Im Bungert“ und des Giffelsberger Weges. im Osten durch den Giffelsberger Weg und den Wirtschaftsweg, der die Verlängerung des Giffelsberger Weges darstellt. Die genaue Abgrenzung des Wirkungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der 82. Flächennutzungsplanänderung ist es, Teilbereiche der heute schon erschlossenen Flächen „Im Bungert und Giffelsberger Weg“ einer Wohnbebauung zuzuführen, und somit den südöstlichen Ortsrand von Blatzheim zu arrondieren. Da der Spielbetrieb der Blatzheimer Sportvereine künftig auf dem neu errichteten Sportplatz in „Manheim-Neu“ stattfinden wird, soll die derzeit planungsrechtlich dargestellte „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ entlang des Giffelsberger Weges aufgegeben und in eine Grünfläche mit der Widmung Parkanlage entwickelt werden. Ersatzweise soll auf der gegenüberliegenden Fläche in Verlängerung des Buschweges ein Bolzplatz ausgewiesen werden, der das Fußballspielen von Kindern und Jugendlichen aus Blatzheim sichern und fördern soll. Beschlussvorlage 323.17 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 4000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 323.17 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Mit der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes soll auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzungen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes BLA 270 geschaffen werden. Da der B-Plan aus dem FNP zu entwickeln ist, hat die Flächennutzungsplanänderung einen entsprechenden Vorlauf. Ziele der Bebauungsplanänderung sind:        2. Erweiterung der Verkehrsfläche entlang der Kunibertusstraße zur Realisierung eines Gehweges auf der südlichen Seite. Verbreiterung der im BP 270 dargestellten Stichstraßen zur Erschließung der Baufelder „Buschweg“ Vergrößerung der Bauflächen „Buschweg“ zur Realisierung einer marktgerechten Bebauung Ergänzende Wohnbebauung in der Verlängerung der Straße „Im Bungert“ bzw. „Am Giffelsberger Weg“ (ca. 8-10 WE) planungsrechtliche Darstellung und Sicherung eines Bolzplatzes Rückentwicklung der festgesetzten Sportplatzfläche zugunsten der Darstellung einer Parkanlage Ergänzende Ortsrandeingrünung zur freien Landschaft. Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan, Darstellung der Änderungsbereiche Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung Anlage3: Städtebauliches Konzept zum BP 270/3. Änderung Beschlussvorlage 323.17 Seite 4