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Beschlussvorlage (Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
154 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
13.06.17, 16:01
Aktualisiert
13.06.17, 16:01
Beschlussvorlage (Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung) Beschlussvorlage (Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung)

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Inhalt der Datei

Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung 1. Seite 1 von 2 Planungsanlass Mit der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes soll auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzungen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes BLA 270 geschaffen werden. Da der B-Plan aus dem FNP zu entwickeln ist, hat die Flächennutzungsplanänderung einen entsprechenden Vorlauf. Ziele der Bebauungsplanänderung sind:         2. Erweiterung der Verkehrsfläche entlang der Kunibertusstraße zur Realisierung eines Gehweges auf der südlichen Seite. Verbreiterung der im BP 270 dargestellten Stichstraßen zur Erschließung der Baufelder „Buschweg“ Vergrößerung der Bauflächen „Buschweg“ zur Realisierung einer marktgerechten Bebauung Ergänzende Wohnbebauung in der Verlängerung der Straße „Im Bungert“ bzw. „Am Giffelsberger Weg“ (ca. 8-10 WE) Planungsrechtliche Darstellung und Sicherung eines Bolzplatzes Rückentwicklung der festgesetzten Sportplatzfläche zugunsten der Darstellung einer Parkanlage Ergänzende Ortsrandeingrünung zur freien Landschaft. Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt am südöstlichen Ortsrand des Stadtteiles Blatzheim. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: - im Süden und Westen durch die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen Kiesgrube im Norden durch die vorhandene Bebauung der Straßen „Im Bungert“ und des Giffelsberger Weges. im Osten durch den Giffelsberger Weg und den Wirtschaftsweg, der die Verlängerung des Giffelsberger Weges darstellt. Die genaue Abgrenzung des Wirkungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. 3. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der 82. Flächennutzungsplanänderung ist es, Teilbereiche der heute schon erschlossenen Flächen „Im Bungert und Giffelsberger Weg“ einer Wohnbebauung zuzuführen, und somit den südöstlichen Ortsrand von Blatzheim zu arrondieren. Da der Spielbetrieb der Blatzheimer Sportvereine künftig auf dem neu errichteten Sportplatz in „Manheim-Neu“ stattfinden wird, soll die derzeit planungsrechtlich dargestellte „Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ entlang des Giffelsberger Weges aufgegeben und in eine Grünfläche mit der Widmung „Parkanlage“ entwickelt werden. Ersatzweise soll auf der gegenüberliegenden Fläche in Verlängerung des Buschweges ein Bolzplatz ausgewiesen werden, der das Fußballspielen von Kindern und Jugendlichen aus Blatzheim sichern und fördern soll. 4. Vorhandenes Planungsrecht Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Kolpingstadt Kerpen stellt für die zu ändernden Flächen in Teilbereichen Grünfläche mit der Widmung „Parkanlage“, Grünfläche mit der Widmung „Sportplatz“ und „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dar. Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung Seite 2 von 2 Für den Bereich der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes gilt der rechtskräftige Bebauungsplan BL 270 „Am Lechenicher Weg“. Dieser wird im Parallelverfahren entsprechend geändert. 5. Beabsichtigte Darstellung im Flächennutzungsplan Geändert von: Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz 6. Geändert in: Wohnbaufläche Wohnbaufläche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bolzplatz Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage Ziele der Landesplanung – Darstellung im Regionalplan Die Ziele der Landesplanung sind konkretisiert im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilbereich Region Köln. Im Bereich der Flächennutzungsplanänderung der Kolpingstadt Kerpen sieht der Regionalplan „Allgemeiner Siedlungsbereich“ vor. Die Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz wird im Rahmen des Verfahrens gestellt. 7. Ökologie und Umweltbelange Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen u.a. die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens sowie des Klimas zu berücksichtigen. Gem. § 19 BNatSchG und § 4a LG NW sind zu Bauleitplänen landschaftspflegerische Fachbeiträge zu erstellen. Da es sich bei der Durchführung des Planverfahrens zur 82. Änderung um eine vorbereitende Bauleitplanung handelt, wird keine Ausweisung von Ausgleichsflächen erforderlich. Für die Belange des Umweltschutzes wurde gem. § 2 (4) BauGB im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umwelteinwirkungen ermittelt wurden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Außerdem ist eine Artenschutzprüfung gem. § 44 BNatSchG durchzuführen. Kerpen im Juni 2017 Joachim Schwister Technischer Beigeordneter