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Vorlage (Anträge auf Baumfällungen Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
31.08.2015
Erstellt
26.08.15, 18:25
Aktualisiert
26.08.15, 18:25
Vorlage (Anträge auf Baumfällungen
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge) Vorlage (Anträge auf Baumfällungen
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge) Vorlage (Anträge auf Baumfällungen
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Ohlmeyer 613810 11.08.2015 317/2015 (117/90 alt) Betreff Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und stimmt den Fällungen zu den Punkten 1 - 8 (1 Ahorn) zu. 2. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt die bereits durchgeführte Fällung zu Punkt 8 (1 Robinie) zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Bäume zu den Punkten 1 - 8 wurden vom Stadtservicebetrieb der Stadtwerke Brühl GmbH begutachtet. Es wird empfohlen, den Fällungen zu den Punkten 1 - 8 (1 Ahorn) zuzustimmen. Die vorab durchgeführte Fällung zu Punkten 1 (1 Robinie) wird dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Die Anträge zu den Punkten 1 - 8 wurden vom Stadtservicebetrieb der Stadtwerke begutachtet und werden dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt: Punkt 1) Wittelsbacher Straße 96 Punkt 2) Rheinstraße 9 Punkt 3) Am Krausen Baum 43 Punkt 4) Bergstraße 58 Punkt 5) Spielmannsgasse 21 Punkt 6) Verbindungsweg König- / Kaiserstraße Punkt 7) Römerstraße 333 Punkt 8) Kaiserstraße 44 1 Zeder 1 Esche 2 Ahorne 1Ahorn,2 Blutpflaumen,1 Wildkirsche 2 Blautannen 1 Wallnussbaum 1 Tanne 1 Ahorn, 1 Robinie Zu 1) Wittelsbacher Straße 96 1 Zeder Die Zeder befindet sich in einem kleinen Garten. Sie beschattet Haus und Garten des Antragstellers komplett, auch das Nachbarhaus wird beschattet. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Drucksache 317/2015 Seite - 2 – Zu 2) Rheinstraße 9 1 Esche Die Esche befindet sich unmittelbar an der Mauer/ Grundstückgrenze. Die Mauer mit aufgesetztem Zaun weist bereits Beschädigungen auf. Risse sind an mehreren Stellen sichtbar. Aus der Krone sind größere Äste ausgebrochen. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 3) Am Krausen Baum 43 2 Ahorne Beide Ahornbäume befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu städtischen Bäumen an der Grundstücksgrenze zur Astrid-Lindgren-Schule. Die Bäume behindern die eine städtische Eiche im Wuchs. Das Wohnhaus wird ebenfalls beträchtlich beschattet. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Zu 4) Bergstraße 58 1 Ahorn, 2 Blutpflaumen, 1 Wildkirsche Die Bäume weisen Morschungen und Faulstellen in den Stämmen und der Krone auf, es besteht Bruchgefahr. Eine Blutpflaume ist von dem Pflaumen-Feuerschwamm befallen. Die Verkehrssicherheit ist nicht mehr gegeben. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Zu 5) Spielmannsgasse 21 2 Blautannen Die Tannen befinden sich direkt vor den Fenstern des Nachbarhauses und beschatten das Haus komplett. Die Bäume weisen zudem große Mengen Totholz auf. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Zu 6) Verbindungsweg König- / Kaiserstraße 1 Wallnussbaum Der Walnussbaum hat eine Sekundärkrone entwickelt, die Hauptkrone ist vor Jahren ausgebrochen. Die Sekundärkrone hat einen großen Überhang auf das Grundstück neben dem Weg gebildet, das Grundstück wird beschattet. Die Standfestigkeit ist durch den Überhang und die Wassertriebe in der Krone beeinträchtigt. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 7) Römerstraße 333 1 Tanne Beide Bäume befinden sich am Grundstücksende angrenzend an einen Fußweg und das Nachbargrundstück. Aus beiden Bäumen sind bereits Äste ausgebrochen und auf Gehweg und Nachbargrundstück gestürzt, Totholz ist sichtbar. Es ist mit weiteren Astbrüchen zu rechnen. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 8) Kaiserstraße 44 1 Ahorn Der Ahorn befindet sich unmittelbar an der hinteren Grundstücksgrenze. Die Krone des Ahorns ist mit Misteln fast vollständig besetzt, zudem neigt sie sich sehr zum Nachbargrundstück. Ein Astbruch aufgrund des Mistelbefalls ist nicht auszuschließen. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Die Fällgenehmigung zu Punkt 8 (1 Robinie) wurde vom Stadtservicebetrieb der Stadtwerke erteilt und wird dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben: Punkt 8) Kaiserstraße 44 1 Robinie Zu 8) Kaiserstraße 44 1 Robinie (zur Kenntnis) Die Robinie weist mehrere Astbrüche von Grob- und Starkästen auf. Weiteres Totholz ist in der Krone sichtbar. Der Baum befindet sich unmittelbar am Schul-Gehweg der Kaiserstraße. Aufgrund der bestehenden Bruchgefahr wurde eine Sofortfällgenehmigung erteilt. Drucksache 317/2015 Seite - 3 –