Daten
Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
31.08.2015
Erstellt
26.08.15, 18:25
Aktualisiert
26.08.15, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Ohlmeyer
613810
11.08.2015
317/2015
(117/90 alt)
Betreff
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis und stimmt den Fällungen zu den Punkten 1 - 8 (1 Ahorn) zu.
2. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt die bereits durchgeführte Fällung zu
Punkt 8 (1 Robinie) zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Die Bäume zu den Punkten 1 - 8 wurden vom Stadtservicebetrieb der Stadtwerke Brühl
GmbH begutachtet. Es wird empfohlen, den Fällungen zu den Punkten 1 - 8 (1 Ahorn)
zuzustimmen. Die vorab durchgeführte Fällung zu Punkten 1 (1 Robinie) wird dem
Ausschuss zur Kenntnis gegeben.
Die Anträge zu den Punkten 1 - 8 wurden vom Stadtservicebetrieb der Stadtwerke
begutachtet und werden dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt:
Punkt 1) Wittelsbacher Straße 96
Punkt 2) Rheinstraße 9
Punkt 3) Am Krausen Baum 43
Punkt 4) Bergstraße 58
Punkt 5) Spielmannsgasse 21
Punkt 6) Verbindungsweg König- / Kaiserstraße
Punkt 7) Römerstraße 333
Punkt 8) Kaiserstraße 44
1 Zeder
1 Esche
2 Ahorne
1Ahorn,2 Blutpflaumen,1 Wildkirsche
2 Blautannen
1 Wallnussbaum
1 Tanne
1 Ahorn, 1 Robinie
Zu 1) Wittelsbacher Straße 96
1 Zeder
Die Zeder befindet sich in einem kleinen Garten. Sie beschattet Haus und Garten des
Antragstellers komplett, auch das Nachbarhaus wird beschattet. Es wird empfohlen, der
Fällung zuzustimmen.
Drucksache 317/2015
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Zu 2) Rheinstraße 9
1 Esche
Die Esche befindet sich unmittelbar an der Mauer/ Grundstückgrenze. Die Mauer mit
aufgesetztem Zaun weist bereits Beschädigungen auf. Risse sind an mehreren Stellen
sichtbar. Aus der Krone sind größere Äste ausgebrochen. Es wird empfohlen, der Fällung
zuzustimmen.
Zu 3) Am Krausen Baum 43
2 Ahorne
Beide Ahornbäume befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu städtischen Bäumen
an der Grundstücksgrenze zur Astrid-Lindgren-Schule. Die Bäume behindern die eine
städtische Eiche im Wuchs. Das Wohnhaus wird ebenfalls beträchtlich beschattet. Es wird
empfohlen, den Fällungen zuzustimmen.
Zu 4) Bergstraße 58
1 Ahorn, 2 Blutpflaumen, 1 Wildkirsche
Die Bäume weisen Morschungen und Faulstellen in den Stämmen und der Krone auf, es
besteht Bruchgefahr. Eine Blutpflaume ist von dem Pflaumen-Feuerschwamm befallen.
Die Verkehrssicherheit ist nicht mehr gegeben. Es wird empfohlen, den Fällungen
zuzustimmen.
Zu 5) Spielmannsgasse 21
2 Blautannen
Die Tannen befinden sich direkt vor den Fenstern des Nachbarhauses und beschatten das
Haus komplett. Die Bäume weisen zudem große Mengen Totholz auf. Es wird empfohlen,
den Fällungen zuzustimmen.
Zu 6) Verbindungsweg König- / Kaiserstraße
1 Wallnussbaum
Der Walnussbaum hat eine Sekundärkrone entwickelt, die Hauptkrone ist vor Jahren
ausgebrochen. Die Sekundärkrone hat einen großen Überhang auf das Grundstück neben
dem Weg gebildet, das Grundstück wird beschattet. Die Standfestigkeit ist durch den
Überhang und die Wassertriebe in der Krone beeinträchtigt. Es wird empfohlen, der
Fällung zuzustimmen.
Zu 7) Römerstraße 333
1 Tanne
Beide Bäume befinden sich am Grundstücksende angrenzend an einen Fußweg und das
Nachbargrundstück. Aus beiden Bäumen sind bereits Äste ausgebrochen und auf Gehweg
und Nachbargrundstück gestürzt, Totholz ist sichtbar. Es ist mit weiteren Astbrüchen zu
rechnen. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen.
Zu 8) Kaiserstraße 44
1 Ahorn
Der Ahorn befindet sich unmittelbar an der hinteren Grundstücksgrenze. Die Krone des
Ahorns ist mit Misteln fast vollständig besetzt, zudem neigt sie sich sehr zum
Nachbargrundstück. Ein Astbruch aufgrund des Mistelbefalls ist nicht auszuschließen. Es
wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen.
Die Fällgenehmigung zu Punkt 8 (1 Robinie) wurde vom Stadtservicebetrieb der
Stadtwerke erteilt und wird dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben:
Punkt 8) Kaiserstraße 44
1 Robinie
Zu 8) Kaiserstraße 44
1 Robinie (zur Kenntnis)
Die Robinie weist mehrere Astbrüche von Grob- und Starkästen auf. Weiteres Totholz ist
in der Krone sichtbar. Der Baum befindet sich unmittelbar am Schul-Gehweg der
Kaiserstraße. Aufgrund der bestehenden Bruchgefahr wurde eine Sofortfällgenehmigung
erteilt.
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