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Beschlussvorlage (Konzeptionelle Planungen für die Ortsteile Türnich/Balkhausen/Brüggen hier: Realisierung Neubau einer Grundschule und die damit verbundenen infrastrukturellen Auswirkungen auf diese Ortsteile)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
177 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
28.04.17, 13:16
Aktualisiert
28.04.17, 13:16
Beschlussvorlage (Konzeptionelle Planungen für die Ortsteile Türnich/Balkhausen/Brüggen
hier: Realisierung Neubau einer Grundschule und die damit verbundenen infrastrukturellen Auswirkungen auf diese Ortsteile) Beschlussvorlage (Konzeptionelle Planungen für die Ortsteile Türnich/Balkhausen/Brüggen
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Bearbeiter/in: TOP Drs.-Nr.: 66.17 Beratungsfolge Datum : 26.04.2017 Bemerkungen Termin AK Grundschule Türnich/Balkhausen/Brüggen Schulausschuss 10.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss 27.06.2017 Stadtrat 04.07.2017 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Konzeptionelle Planungen für die Ortsteile Türnich/Balkhausen/Brüggen hier: Realisierung Neubau einer Grundschule und die damit verbundenen infrastrukturellen Auswirkungen auf diese Ortsteile Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten x Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ca. 80.000,-- € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt folgende Standorte für den Ersatzbau der Albert-SchweitzerSchule in Kerpen-Brüggen einer weitergehenden planerischen Prüfung zu unterziehen:  Rosentalstraße  Raphaelschule Haushaltsmittel zur Finanzierung entsprechender Aufträge werden aplm. In Höhe von 80.000,--€ bereitgestellt. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Pütgens Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz MAßNAHME: Standortanalyse Ersatzbau Albert-Schweitzer-Schule Kerpen Brüggen ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 80.000,-80.000,-- Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 66.17 Seite 2 Begründung: I. Sachverhalt Die Albert-Schweitzer-Schule in Kerpen Brüggen hat zahlreiche bauliche Mängel, die entsprechend sachverständiger externer Bewertung eine Sanierung wirtschaftlich nicht mehr darstellbar machen. Das Büro VBD wurde am 17.11.2015 mit der Standortanalyse eines Ersatzbaus beauftragt. Mit Beschluss des SchulA vom 23.11.16 wurde die Vorbereitung einer Beschlussfassung über die Standortfrage einem Arbeitskreis übertragen. Unter der Moderation von Herrn Mandt / VBD wurden die in Betracht kommenden Standorte     Waldstraße Rosentalstraße Raphaelschule Gücherweg in 2 Gesprächsrunden (08.02.2017 und 29.03.2017) mit Vor- u. Nachteilen vorgestellt und vom Arbeitskreis diskutiert. II. Rahmenbedingungen Zur Realisierung des Bauvorhabens besteht die Absicht Fördergelder in Anspruch zu nehmen. Das, für das hier in Rede stehende BV in Betracht kommende „ Kommunalinvestitionsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)“ fordert eine Schlussrechnung des Vorhabens nach zwischenzeitlicher Fristverlängerung bis spätestens Ende 2020. Die Überwachung der Standsicherheit des Bestandsgebäudes ASS Brüggen verursacht quartalsmäßig Kosten von rd. 10.000,--€ und ist Grundvoraussetzung für eine „noch“ verantwortbare Weiternutzung von maßgeblichen Gebäudeteilen. Daher entspricht es dem Gebot der Wirtschaftlichkeit, schnellstmöglich eine Entscheidung zu treffen. Verwaltungsseitig wurde ein Ersatzbau in Form einer Erweiterung der Grundschule Rosentalstraße ins Gespräch gebracht um mit einem neuen Nutzungskonzept für die dortige Erfthalle gleichzeitig ein bestehendes Problem dieser Einrichtung zu lösen. Die damit einhergehende Folge einer „Vierzügigkeit“ dieser Schule erweiterte die Standortdiskussion um die evtl. Vorteile einer grundsätzlich vierzügigen Variante. Für die Standorte Waldstraße und Rosentalstraße kam daher ein vierzügiger Neubau am Gücherweg in die Diskussion. III. Diskussionsergebnis Die Vor- und Nachteile der o.g. Standorte wurden von der VBD zusammengetragen, synoptisch in einer Tabelle dargestellt und den Mitgliedern des Arbeitskreises in der letzten Sitzung am 29.03.2017 detailliert erläutert. Im Zuge der Diskussion wurde erkennbar, dass die ursprüngliche, weitgehend schulbezogene Analyse der Standorte von zusätzlichen Erwartungen hinsichtlich möglicher weiterer positiver Neben- und Folgewirkungen auf die örtliche Infrastruktur (Wohn- / Verkehrs- / Vereinsverhältnisse etc.) überlagert sind. Insoweit stellt sich das Problem, dass neben „harten Faktoren“ welche die schlüssige monetäre Begründung eines Standortes ermöglichen, auch „weiche Faktoren“ die Diskussion prägten, die sich einer „rechnerischen Bewertung“ entziehen und damit letztlich Konsens für einen Standortvorschlag nicht zu erreichen war. Insoweit bestand im Arbeitskreis Einigkeit, dass eine weitere Diskussion nicht zielführend und daher eine demokratische Mehrheitsentscheidung im zuständigen Beschlussgremium notwendig ist. IV. Weiteres Verfahren Beschlussvorlage 66.17 Seite 3 Im Anschluss an die letzte Sitzung des Arbeitskreises hat die VBD / Herr Mandt die vorgestellte Variantenmatrix nochmals aktualisiert. Das Ergebnis ist der als Anlage beigefügten Unterlage zu entnehmen. Die Erarbeitung detaillierterer Entscheidungsgrundlagen als bisher vorgetragen, bedingen einen tieferen Einstieg in Planungsleistungen für die genannten Standorte, die nach eingehender Diskussion im Arbeitskreis tatsächlich für die Errichtung der Schule geeignet sind. Nach Auffassung der Verwaltung sind dies die Standorte   Rosentalstraße Raphaelschule wobei beide Standorte grundsätzlich - neben ihrer Funktion als Grundschule – sehr gut geeignet sind, multifunktionale Räume (wie Vereine, VHS, Sport etc.) aufzunehmen, die zu einer wesentlichen Stärkung und Verbesserung des örtlichen Gemeinschaftslebens beitragen können. Es wäre in einer weitergehenden planerischen Untersuchung darauf zu achten, das Raumprogramm der jeweiligen Variante optimal auf diesen Anspruch auszurichten. Der Standort Gücherweg erfüllt diesen Anspruch ggfls. auch, wird jedoch zunächst, wegen seiner Lage im Hochwasserschutzgebiet und der sich daraus zwingend ergebenden verlängerten Planungszeit von bis zu 2 Jahren, zunächst nicht weiter untersucht. V. Finanzielle Auswirkungen Die Planungshonorare je Standortvariante werden auf rund 40.000,-- € geschätzt. Es handelt sich hier um Leistungen außerhalb des Leistungsbildes der HOAI, welche auf der Basis von Stundensätzen nach Aufwand berechnet werden. Nach erfolgter Standortentscheidung sind die für die jeweilige Variante im Vorfeld erbrachten Planungsleistungen im Rahmen eines späteren konkreten Planungsauftrages verwendbar und daher auf ein künftiges Planungshonorar anrechenbar. Haushaltsmittel für diesen Zweck müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Beschlussvorlage 66.17 Seite 4