Daten
Kommune
Kerpen
Größe
177 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
28.04.17, 13:16
Aktualisiert
28.04.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Bearbeiter/in:
TOP
Drs.-Nr.: 66.17
Beratungsfolge
Datum :
26.04.2017
Bemerkungen
Termin
AK Grundschule Türnich/Balkhausen/Brüggen
Schulausschuss
10.05.2017
Haupt- und Finanzausschuss
27.06.2017
Stadtrat
04.07.2017
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Konzeptionelle Planungen für die Ortsteile Türnich/Balkhausen/Brüggen
hier: Realisierung Neubau einer Grundschule und die damit verbundenen infrastrukturellen
Auswirkungen auf diese Ortsteile
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
x
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ca. 80.000,-- € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt folgende Standorte für den Ersatzbau der Albert-SchweitzerSchule in Kerpen-Brüggen einer weitergehenden planerischen Prüfung zu unterziehen:
Rosentalstraße
Raphaelschule
Haushaltsmittel zur Finanzierung entsprechender Aufträge werden aplm. In Höhe von 80.000,--€
bereitgestellt.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Pütgens
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
MAßNAHME:
Standortanalyse Ersatzbau Albert-Schweitzer-Schule Kerpen Brüggen
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
80.000,-80.000,--
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 66.17
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Begründung:
I.
Sachverhalt
Die Albert-Schweitzer-Schule in Kerpen Brüggen hat zahlreiche bauliche Mängel, die
entsprechend sachverständiger externer Bewertung eine Sanierung wirtschaftlich nicht
mehr darstellbar machen. Das Büro VBD wurde am 17.11.2015 mit der Standortanalyse
eines Ersatzbaus beauftragt. Mit Beschluss des SchulA vom 23.11.16 wurde die
Vorbereitung einer Beschlussfassung über die Standortfrage einem Arbeitskreis
übertragen. Unter der Moderation von Herrn Mandt / VBD wurden die in Betracht
kommenden Standorte
Waldstraße
Rosentalstraße
Raphaelschule
Gücherweg
in 2 Gesprächsrunden (08.02.2017 und 29.03.2017) mit Vor- u. Nachteilen vorgestellt und
vom Arbeitskreis diskutiert.
II. Rahmenbedingungen
Zur Realisierung des Bauvorhabens besteht die Absicht Fördergelder in Anspruch zu nehmen.
Das, für das hier in Rede stehende BV in Betracht kommende „ Kommunalinvestitionsgesetzes
Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)“ fordert eine Schlussrechnung des Vorhabens nach
zwischenzeitlicher Fristverlängerung bis spätestens Ende 2020. Die Überwachung der
Standsicherheit des Bestandsgebäudes ASS Brüggen verursacht quartalsmäßig Kosten von rd.
10.000,--€ und ist Grundvoraussetzung für eine „noch“ verantwortbare Weiternutzung von
maßgeblichen Gebäudeteilen. Daher entspricht es dem Gebot der Wirtschaftlichkeit,
schnellstmöglich eine Entscheidung zu treffen.
Verwaltungsseitig wurde ein Ersatzbau in Form einer Erweiterung der Grundschule
Rosentalstraße ins Gespräch gebracht um mit einem neuen Nutzungskonzept für die
dortige Erfthalle gleichzeitig ein bestehendes Problem dieser Einrichtung zu lösen. Die
damit einhergehende Folge einer „Vierzügigkeit“ dieser Schule erweiterte die
Standortdiskussion um die evtl. Vorteile einer grundsätzlich vierzügigen Variante. Für die
Standorte Waldstraße und Rosentalstraße kam daher ein vierzügiger Neubau am
Gücherweg in die Diskussion.
III. Diskussionsergebnis
Die Vor- und Nachteile der o.g. Standorte wurden von der VBD zusammengetragen,
synoptisch in einer Tabelle dargestellt und den Mitgliedern des Arbeitskreises in der letzten
Sitzung am 29.03.2017 detailliert erläutert. Im Zuge der Diskussion wurde erkennbar, dass
die ursprüngliche, weitgehend schulbezogene Analyse der Standorte von zusätzlichen
Erwartungen hinsichtlich möglicher weiterer positiver Neben- und Folgewirkungen auf die
örtliche Infrastruktur (Wohn- / Verkehrs- / Vereinsverhältnisse etc.) überlagert sind.
Insoweit stellt sich das Problem, dass neben „harten Faktoren“ welche die schlüssige
monetäre Begründung eines Standortes ermöglichen, auch „weiche Faktoren“ die
Diskussion prägten, die sich einer „rechnerischen Bewertung“ entziehen und damit letztlich
Konsens für einen Standortvorschlag nicht zu erreichen war. Insoweit bestand im
Arbeitskreis Einigkeit, dass eine weitere Diskussion nicht zielführend und daher eine
demokratische Mehrheitsentscheidung im zuständigen Beschlussgremium notwendig ist.
IV. Weiteres Verfahren
Beschlussvorlage 66.17
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Im Anschluss an die letzte Sitzung des Arbeitskreises hat die VBD / Herr Mandt die
vorgestellte Variantenmatrix nochmals aktualisiert. Das Ergebnis ist der als Anlage
beigefügten Unterlage zu entnehmen.
Die Erarbeitung detaillierterer Entscheidungsgrundlagen als bisher vorgetragen, bedingen
einen tieferen Einstieg in Planungsleistungen für die genannten Standorte, die nach
eingehender Diskussion im Arbeitskreis tatsächlich für die Errichtung der Schule geeignet
sind. Nach Auffassung der Verwaltung sind dies die Standorte
Rosentalstraße
Raphaelschule
wobei beide Standorte grundsätzlich - neben ihrer Funktion als Grundschule – sehr gut
geeignet sind, multifunktionale Räume (wie Vereine, VHS, Sport etc.) aufzunehmen, die zu
einer wesentlichen Stärkung und Verbesserung des örtlichen Gemeinschaftslebens
beitragen können.
Es wäre in einer weitergehenden planerischen Untersuchung darauf zu achten, das
Raumprogramm der jeweiligen Variante optimal auf diesen Anspruch auszurichten. Der
Standort Gücherweg erfüllt diesen Anspruch ggfls. auch, wird jedoch zunächst, wegen
seiner Lage im Hochwasserschutzgebiet und der sich daraus zwingend ergebenden
verlängerten Planungszeit von bis zu 2 Jahren, zunächst nicht weiter untersucht.
V. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungshonorare je Standortvariante werden auf rund 40.000,-- € geschätzt. Es
handelt sich hier um Leistungen außerhalb des Leistungsbildes der HOAI, welche auf der
Basis von Stundensätzen nach Aufwand berechnet werden. Nach erfolgter
Standortentscheidung sind die für die jeweilige Variante im Vorfeld erbrachten
Planungsleistungen im Rahmen eines späteren konkreten Planungsauftrages verwendbar
und daher auf ein künftiges Planungshonorar anrechenbar. Haushaltsmittel für diesen
Zweck müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Beschlussvorlage 66.17
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