Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
16.06.17, 13:17
Aktualisiert
16.06.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement
Bearbeiter/in: Thomas Schaaf
TOP
Drs.-Nr.: 246.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
27.06.2017
Stadtrat
04.07.2017
X
08.05.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Festlegung einer Wertgrenze für die Ausweisung von Einzelinvestitionen gemäß § 4 Absatz
4 Satz 2 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NRW
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen legt die Wertgrenze im Sinne von § 4 Abs. 4 Satz 2
Gemeindehaushaltsverordnung NRW auf 10.000 €. Alle Investitionen oberhalb dieser Wertgrenze
werden im jeweiligen Teilfinanzplan als Einzelmaßnahmen ausgewiesen.
Begründung:
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schaaf
Söntgen
Schaaf
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Cornely
Gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NRW (GemHVO)
sind jeweils Investitionen als Einzelmaßnahmen im Teilfinanzplan auszuweisen, sobald sie eine
vom Rat festgelegten Wertgrenzen überschreiten.
In den Haushaltsbüchern der Kolpingstadt Kerpen ist seit Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF) eine Gesamtliste aller Investitionen separat dem Haushaltsbuch
beigefügt. Hiermit wird zwar materiell eine Übersicht und Transparenz gewährt, aber rein formell
die Vorschriften nicht eingehalten. Darauf hat die Kommunalaufsicht hingewiesen.
Um den Vorschriften zu entsprechen, schlägt die Verwaltung die Festlegung gemäß
Beschlussentwurf vor.
In der Folge wird der Ausdruck des Haushaltsbuches notwendigerweise umfangreicher. Aus
Gründen der Übersichtlichkeit empfiehlt die Verwaltung, an einer Übersicht aller Investitionen als
freiwilliger Bestandteil des Haushaltsbuches festzuhalten.
Zu Vergleichszwecken sei auf folgendes hingewiesen:
Die Nachbarkommune Bergheim hat keine Wertgrenze festgelegt, weist also alle Investitionen in
den Teilplänen nach. Dort wird allerdings auf die aus Sicht der Verwaltung sinnvolle
Gesamtübersicht aller Investitionen verzichtet.
Die Stadt Elsdorf hat die Wertgrenze im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung festgelegt. Für
2017 liegt diese bei 10.000,00 €
Beschlussvorlage 246.17
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