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Beschlussvorlage (Haushaltssatzung der Kolpingstadt Kerpen sowie Haushaltssicherungskonzept der Kolpingstadt Kerpen für die Jahre 2017 bis 2020; hier: Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
16.06.17, 13:17
Aktualisiert
16.06.17, 13:17
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung der Kolpingstadt Kerpen sowie Haushaltssicherungskonzept der Kolpingstadt Kerpen für die Jahre 2017 bis 2020; hier: Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung der Kolpingstadt Kerpen sowie Haushaltssicherungskonzept der Kolpingstadt Kerpen für die Jahre 2017 bis 2020; hier: Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement Bearbeiter/in: Herr Schaaf TOP Drs.-Nr.: 280.17 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 19.05.2017 Bemerkungen 27.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Haushaltssatzung der Kolpingstadt Kerpen sowie Haushaltssicherungskonzept der Kolpingstadt Kerpen für die Jahre 2017 bis 2020; hier: Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt das Genehmigungsschreiben der Aufsichtsbehörde und die ergänzenden Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schaaf Söntgen Schaaf Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Cornely Begründung: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2017 die Haushaltssatzung der Kolpingstadt Kerpen für das Haushaltsjahr 2017 und das Haushaltssicherungskonzept der Kolpingstadt Kerpen für die Jahre 2017 bis 2020 beschlossen. Nach Verarbeitung der beschlossenen Änderungen wurden mit Schreiben vom 27. März 2017 die erforderlichen Genehmigungen für die Verringerung der Allgemeinen Rücklage zur Abdeckung des Plandefizits 2017 und für das Haushaltssicherungskonzept beim Landrat des Rhein-ErftKreises als zuständiger Aufsichtsbehörde beantragt. Diese Genehmigungen wurden mit Schreiben vom 9. Mai 2017 erteilt. Hierüber wurden die im Rat vertretenen Fraktionen sowie das fraktionslose Ratsmitglied bereits am 10. Mai 2017 per Email informiert. Das Genehmigungsschreiben wird mit dieser Vorlage erneut zur Kenntnis gegeben. An dieser Stelle soll noch einmal das Augenmerk auf die kritischen Bemerkungen der Aufsichtsbehörde gelenkt werden: • Die in Prüfung befindlichen Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes müssen konkret in Planung und Ausführung wertmäßig beziffert werden. • Das Ergebnis der Prüfung von möglichen Konsolidierungsmaßnahmen ist unverzüglich und entschieden aufzugreifen und zügig umzusetzen. • Der deutliche Eigenkapitalverzehr wird äußerst kritisch gesehen, daher verbiete es sich, mit der energischen Herangehensweise an die schmerzhaften Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes weiter zu zögern. Es sei darauf hingewiesen, dass die gegenüber dem letztjährigen Haushalt verbesserten Planzahlen im wesentlichen auf externe Faktoren wie die Senkung des Kreisumlagesatzes, einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und den Wegfall des Kommunalanteils am Fonds Deutsche Einheit ab dem Jahr 2020 zurückzuführen ist. Auch profitiert die Kolpingstadt Kerpen davon, dass sich einerseits die Gewerbesteuererträge der Kolpingstadt Kerpen in den Jahren 2015 bis 2017 (nach aktuellem Stand) auf sehr hohem Niveau bewegen, andererseits das Zinsniveau historisch niedrig ist. Selbst unter diesen günstigen Rahmenbedingungen ist im Jahr 2017 ein Haushaltsausgleich nur durch deutliche Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zu erreichen. Dies muss gerade angesichts der großen Anstrengungen, die die Kolpingstadt in den nächsten Jahren in den pflichtigen Aufgabenfeldern Kindertagesstätten und Schulen unternehmen muss, eine deutliche Warnung sein, dass im Gegenzug in den anderen Bereichen die Konsolidierungsbemühungen verstärkt werden müssen. Dies muss auch dann weiterhin gelten, wenn der Ausstieg aus dem Haushaltssicherungskonzept erreicht werden sollte. Die in den letzten Jahren massive Aufzehrung der Allgemeinen Rücklage sorgt dafür, dass die finanziellen Spielräume auch danach sehr eng bleiben und ein Zurückgleiten in ein Haushaltssicherungskonzept sehr leicht möglich ist. Aus Finanzsicht sei daher bereits jetzt darauf hingewiesen, dass es nach Verlassen des Haushaltssicherungskonzeptes dringend geboten ist, Überschüsse zu erwirtschaften und damit das Eigenkapital der Kolpingstadt zu stärken insbesondere für Zeiten mit schlechteren Rahmenbedingungen. Dies ist schon der Generationengerechtigkeit geschuldet. Beschlussvorlage 280.17 Seite 2