Daten
Kommune
Kerpen
Größe
107 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
16.06.17, 13:17
Aktualisiert
16.06.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement
Bearbeiter/in: Thomas Schaaf
TOP
Drs.-Nr.: 245.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
08.05.2017
Bemerkungen
27.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Quartalsbericht 4. Quartal 2016
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beigefügten Auswertungen sowie die mündlichen
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schaaf
Söntgen
Schaaf
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Cornely
Begründung:
Der Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
Jahreswerte 2016 Personalaufwendungen (Stand: 31. Mai 2017)
Jahreswerte 2016 bedeutende Erträge, Aufwendungen und Budgets (Stand: 31. Mai 2017)
Die Auswertungen entsprechen dem in Vorjahren festgelegten Standard. Bedeutende Abweichungen sind erläutert.
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 wurde für 2016 von einem Jahresverlust von etwa 7 Mio.
€ ausgegangen.
Folgende neueren Erkenntnisse liegen bislang vor:
Die Weitergabe der Erstattung aus der Auflösung von Integrationshilfen des Landschaftsverbandes Rheinland durch den Rhein-Erft-Kreis in Höhe von etwa 1,7 Mio. € anteilig für die Kolpingstadt
Kerpen war in die Hochrechnung bislang noch nicht eingerechnet. Die ergebniswirksame Abwicklung erfolgt im Jahresabschluss 2016 des Rhein-Erft-Kreises und wird analog der Ergebnisrechnung 2016 der Kolpingstadt Kerpen zugerechnet.
Gemäß dem aktuellen versicherungsmathematischen Gutachten der Rheinischen Versorgungskassen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen ist mit einem deutlichen Mehraufwand bei
den entsprechenden Zuführungen in Höhe von rund 2,1 Mio. € zu rechnen. Hierauf hat die Kolpingstadt Kerpen keinerlei Einfluss.
Relativierend ist zu ergänzen, dass Teile des Mehraufwandes im Rahmen von Nachkalkulationen
zu Gebührenbedarfsberechnungen und Kostenerstattungen umlegbare Kosten sind. Die Nettomehrbelastung für die Kolpingstadt Kerpen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht exakt beziffert werden.
Insoweit wird aktuell weiterhin von einem Jahresverlust von etwa 7 Mio. € für 2016 ausgegangen
vorbehaltlich der noch zu erledigenden Jahresabschlussarbeiten.
Beschlussvorlage 245.17
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