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Beschlussvorlage (Quartalsbericht 4. Quartal 2016)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
107 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
16.06.17, 13:17
Aktualisiert
16.06.17, 13:17
Beschlussvorlage (Quartalsbericht 4. Quartal 2016) Beschlussvorlage (Quartalsbericht 4. Quartal 2016)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement Bearbeiter/in: Thomas Schaaf TOP Drs.-Nr.: 245.17 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 08.05.2017 Bemerkungen 27.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Quartalsbericht 4. Quartal 2016 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beigefügten Auswertungen sowie die mündlichen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schaaf Söntgen Schaaf Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Cornely Begründung: Der Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt:   Jahreswerte 2016 Personalaufwendungen (Stand: 31. Mai 2017) Jahreswerte 2016 bedeutende Erträge, Aufwendungen und Budgets (Stand: 31. Mai 2017) Die Auswertungen entsprechen dem in Vorjahren festgelegten Standard. Bedeutende Abweichungen sind erläutert. Im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 wurde für 2016 von einem Jahresverlust von etwa 7 Mio. € ausgegangen. Folgende neueren Erkenntnisse liegen bislang vor: Die Weitergabe der Erstattung aus der Auflösung von Integrationshilfen des Landschaftsverbandes Rheinland durch den Rhein-Erft-Kreis in Höhe von etwa 1,7 Mio. € anteilig für die Kolpingstadt Kerpen war in die Hochrechnung bislang noch nicht eingerechnet. Die ergebniswirksame Abwicklung erfolgt im Jahresabschluss 2016 des Rhein-Erft-Kreises und wird analog der Ergebnisrechnung 2016 der Kolpingstadt Kerpen zugerechnet. Gemäß dem aktuellen versicherungsmathematischen Gutachten der Rheinischen Versorgungskassen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen ist mit einem deutlichen Mehraufwand bei den entsprechenden Zuführungen in Höhe von rund 2,1 Mio. € zu rechnen. Hierauf hat die Kolpingstadt Kerpen keinerlei Einfluss. Relativierend ist zu ergänzen, dass Teile des Mehraufwandes im Rahmen von Nachkalkulationen zu Gebührenbedarfsberechnungen und Kostenerstattungen umlegbare Kosten sind. Die Nettomehrbelastung für die Kolpingstadt Kerpen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht exakt beziffert werden. Insoweit wird aktuell weiterhin von einem Jahresverlust von etwa 7 Mio. € für 2016 ausgegangen vorbehaltlich der noch zu erledigenden Jahresabschlussarbeiten. Beschlussvorlage 245.17 Seite 2