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Beschlussvorlage (Altglas- und Altkleidercontainer im Stadtgebiet Kerpen; hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.05.2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
103 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
16.06.17, 13:17
Aktualisiert
16.06.17, 13:17
Beschlussvorlage (Altglas- und Altkleidercontainer im Stadtgebiet Kerpen; hier:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.05.2017) Beschlussvorlage (Altglas- und Altkleidercontainer im Stadtgebiet Kerpen; hier:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.05.2017) Beschlussvorlage (Altglas- und Altkleidercontainer im Stadtgebiet Kerpen; hier:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.05.2017)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 21.1 / Allgemeines Ordnungswesen und 25.1 Abfallwirtschaft, Grün Bearbeiter/in: Herr Labisch TOP Drs.-Nr.: 272.17 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 16.05.2017 Bemerkungen 27.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Altglas- und Altkleidercontainer im Stadtgebiet Kerpen; hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.05.2017 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Labisch Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Berière Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt 25 Schmidt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Begründung: In der Anfrage vom 15.05.2017 erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die Altglas- und Altkleidercontainer im Stadtgebiet Kerpen. Die Fragen werden wie folgt beantwortet: 1.) Die Standorte der Altkleidercontainer sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. 2.) Grundsätzlich ist es auf Antrag im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis Jeder/m möglich, Altkleidercontainer aufzustellen. Zurzeit befinden sich 22 Altkleidercontainer der Malteser Jugend Kerpen und 14 Altkleidercontainer der Firma Profittex GmbH aus Bochum auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet Kerpen. 3.) Die Genehmigung wird erteilt, sofern durch die Aufstellung die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigt wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch die Aufstellung von Kleidercontainern Sichtbehinderungen entstehen, der fließende Verkehr behindert wird oder Parkflächen entfallen. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Aufsteller eine Genehmigung zum Transport von Abfällen nach § 53 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes haben und außerdem die Kleidersammlung (in welcher Form und voraussichtliche Mengen u.a.) nach § 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes spätestens 3 Monate vorher bei der Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreises angezeigt haben. 4.) Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse bzw. die Nutzung öffentlicher Fläche über den Gemeingebrauch hinaus fallen Gebühren an. Durch die aktuellen Genehmigungen für die Fa. Profittex und die Malteser Jugend Kerpen werden Erträge i.H.v. 5.192,00 € / Jahr erzielt. 5.) Die Genehmigungen werden in der Regel für ein Jahr erteilt. 6.) und 7.) Stellungnahme der Abteilung 25.1 – Abfallwirtschaft, Grün: Die Frage der Altkleidersammlung wurde in der Vergangenheit auch in der Kolpingstadt Kerpen mehrfach diskutiert und durch die Verwaltung geprüft, zuletzt im Jahr 2014. Die Kolpingstadt Kerpen hätte theoretisch 2 Möglichkeiten, die Altkleidersammlung und -verwertung in die eigenen Hände zu nehmen: 1. Die Kolpingstadt Kerpen ist eine kreisangehörige Kommune und müsste, um überhaupt eine Altkleidersammlung inklusive Verwertung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) durchführen zu können, beim Rhein-Erft-Kreis einen Antrag auf Übertragung der Zuständigkeit stellen. Bereits 2014, aber auch aktuell wurde eine informelle Voranfrage (Treffen der Koordinierungsstelle Abfall beim Rhein-Erft-Kreis im April 2017) diesbezüglich negativ beantwortet. Der Kreis hat sein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) durch Vertrag mit einem Entsorger bis Ende 2020 gebunden, und dieser Entsorger besteht auf Überlassung der im Vertrag zugesicherten Mengen. Daher kommt eine Übertragung bis zu diesem Zeitpunkt nicht in Betracht. 2. Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, dass die Kolpingstadt Kerpen selbst als „gewerblicher Sammler“ tätig würde und damit die Konkurrenten zu verdrängen suchte. Dies ist derzeit jedoch nicht möglich, da die Stadt nicht über ein eigenes Unternehmen mit Entsorgungslogistik verfügt. 8.) Stellungnahme der Abteilung 25.1 – Abfallwirtschaft, Grün: Eine genauere Untersuchung der Rentabilität einer eigenen Altkleidersammlung wurde aktuell im Beschlussvorlage 272.17 Seite 2 Hinblick auf die vorliegende Sachlage nicht angestellt. Es kann jedoch festgehalten werden, dass die Preise für Alttextilien seit geraumer Zeit vergleichsweise niedrig und merklichen Schwankungen unterworfen sind. Außerdem können die zu erzielenden Sammelmengen nur vage geschätzt werden, da die karitativen wie auch die gewerblichen Sammler sowie Rücknahmesysteme bei diversen Händlern erhebliche Mengen abgreifen. Im Rhein-Erft-Kreis gibt es nur eine Kommune, die eine eigene Sammlung durchführt: Brühl, (mit ihrem StadtServiceBetrieb Brühl AöR), als gewerblicher Sammler. Auf Nachfrage dort teilte man mit, dass im Jahr 2016 ca. 2,3 kg Alttextilien/Einwohner gesammelt wurden, der Überschuss belief sich auf ca. 15.000 €. Von diesem Betrag wäre noch der Verwaltungskostenanteil abzuziehen. 9.) Für die Reinigung der Standorte für Altkleidercontainer sind die Aufsteller bzw. Sammler zuständig. Die Reinigung erfolgt bei der jeweiligen Leerung. Auf Meldung (über Verunreinigungen) werden die Aufsteller tätig. Die Reinigung der Altglascontainerstandorte wird durch die Mitarbeiter des Baubetriebshofes durchgeführt. 10.) Die Reinigung der Altglascontainerstandorte erfolgt wöchentlich. Bei Meldung illegaler Abfallablagerungen an den Containern werden die Abfälle zeitnah entsorgt. Die Reinigung um die Altkleidercontainer erfolgt bei Bedarf (Meldung durch Bürger/innen oder bei Feststellung durch den Außendienst) durch die Aufsteller. Beschlussvorlage 272.17 Seite 3