Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
14.06.17, 18:16
Aktualisiert
14.06.17, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung
Bearbeiter/in: Guido Ensemeier
TOP
Drs.-Nr.: 315.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
14.06.2017
Bemerkungen
20.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Neue Radwege entlang der K 17
hier: Anfrage der CDU-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Bau
der Radwege entlang der Kreisstraße K17 zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Strehling
Ensemeier
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
i.V. Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
i.V. Canzler
Cornely
Begründung:
Nach Aussage des Bergbautreibenden wird die Realisierung der Radwegeverbindung 2 (Relation
Manheim-neu und Gewerbegebiet Kerpen) mit seiner Bedeutung als Schulwegverbindung der
Radwegverbindung 4 (Relation Manheim-neu – Neffelbachradweg) als eine eher Freizeitroute
vorgezogen.
Der aktuelle Planungsstand sieht vor, mit dem Bau der Wegeverbindung 2 noch in 2017 zu
beginnen. Die Bauzeit wird mit vier Monaten angesetzt.
Die Wegeverbindung 4 soll anschließend im Jahr 2018 entlang der K 17 entstehen. Derzeit sind
Rhein-Erft-Kreis / Erftverband / Kolpingstadt Kerpen und der Bergbautreibende in intensiven
Abstimmungen zur Ausgestaltung des Bauwerkes über den Neffelbach.
Beschlussvorlage 315.17
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