Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
402 kB
Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
24.09.10, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az: 66 19-3350106
öffentlich
B 8/0077
Amt:
- 65-
BeschIAusf.:
Datum:
- 65 -
09.11.2004
Der Bürgerantrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an den
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
•
Anregung von Herrn Schäfer, ViIskaul 1, Erftstadt
Betriff:
Markierung eines Fußgängerüberweges
Höhe Stadthaus
Finanzielle
auf der Herriger Straße,
Auswirkungen:
Der Bürgerantrag berührt nicht den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen.
Unterschrift des BUdgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.11.2004
•
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Herriger Straße (B 265 alt) im Abschnitt zwischen Klosterstraße/Frenzenstraße
und
Kreisverkehr Erper Straße/Herriger
Straße wird nach dem abgestimmten
Umstufungsplan zur Landesstraße L 162 abgestuft. Baulastträger bleibt somit die
Niederlassung Euskirchen des Landesbetriebes Straßenbau NRW.
Vor der Anordnung eines Fußgängerüberweges ist es sinnvoll, zusammen mit dem
Straßenbaulastträger, der Kreispolizeibehörde sowie mit dem Ortsvorsteher vor Ort die
tatsächliche Situation zu beurteilen und von den Beteiligten die jeweiligen
Stellungnahmen einzuholen. Ich werde daher kurzfristig diesbezüglich zu einem Erörterungstermin einladen.
Über das Ergebnis des gemeinsamen Ortstermins werde ich den Ausschuss in seiner
darauf folgenden Sitzung unterrichten.
P:\szIANTRÄGE\b0077.doc
Faxabsender:
-6622356161 21
7
PETER SCHAEFER
Peter Schäfer - ViIskaul 1 - 50374 Erftstadt-Lechenich
Seitenzahl:
25/16/64
- Telefon-/Fax-Nr.
Datum:
1
02235/6161
24.10.04
An
Fax-Nr.
•
02235/409-505
Herrn Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Stadtvorwaltung Erftstadt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Es ist unbedingt notwendig, dass in lechenich
auf der Herriger-Strasse - in Höhe Stadthaus bzw. altes Feuerwehrhaus
ein Fueegängerüberweg markiert wird.
1. Verbindung der Strassen
Weltersmühle 1 Auf dem Graben und
Schlosswalll Melchior.
2. Fussgänger und Radfahrer
in Richtung Friedhof oder Schützenplatz
3. Besucher des Stadthauses (incl. Mobile) und altes Feuerwehrhaus
Gartenbauvarain.
4. Kunden der Geschäfte/Restaurants/Büros
•
Mit {rllundlichen Grüssen
usw.
( Obst und
links und rechts der Herriger-Str.
5. Parkplätze hinter dem Herriger Tor und vor der Metzgerei Plum.
13:37
S.:
1
Anlage 1 zum B 8/0077
Markierung eines Fußgängerüberweges
Stadthauses
•
auf der Herriger Straße in Höhe des
Während eines gemeinsamen Ortstermins am 09.03.2005 mit Vertretem der Kreispolizeibehörde, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und dem Ortsvorsteher von
Lechenich wurde festgestellt, dass die Anordnung eines Fußgängerüberweges auf
der Herriger Straße in Höhe des Stadthauses nicht erforderlich ist. Der Fußgänger
hat hier die Möglichkeit, westlich des Herriger Tores in zwei Abschnitten die sicherlich stark befahrene Herriger Straße zu überqueren. Er ist dabei in der Lage, ungefährdet einen Zwischenhalt auf der Sperrfläche einzulegen, sodass jeweils nur eine
Fahrbahn überquert werden muss.
Unsichere Fußgänger können in kurzer Entfernung im Schutz der Lichtsignalanlage
an der Kreuzung Frenzenstraße/Bonner
Straße oder in Höhe des Kreisverkehrs
Herriger Straße/Erper Straße die Fahrbahn überqueren.
'.
P:IsZIANTRÄGElAnlage
1 zu B 0077.doc