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Bürgerantrag (Markierung eines Fußgängerüberweges auf der Herriger Straße, Höhe Stadthaus)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
402 kB
Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
24.09.10, 06:31
Bürgerantrag (Markierung eines Fußgängerüberweges auf der Herriger Straße,
Höhe Stadthaus) Bürgerantrag (Markierung eines Fußgängerüberweges auf der Herriger Straße,
Höhe Stadthaus) Bürgerantrag (Markierung eines Fußgängerüberweges auf der Herriger Straße,
Höhe Stadthaus)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az: 66 19-3350106 öffentlich B 8/0077 Amt: - 65- BeschIAusf.: Datum: - 65 - 09.11.2004 Der Bürgerantrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an den Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr • Anregung von Herrn Schäfer, ViIskaul 1, Erftstadt Betriff: Markierung eines Fußgängerüberweges Höhe Stadthaus Finanzielle auf der Herriger Straße, Auswirkungen: Der Bürgerantrag berührt nicht den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen. Unterschrift des BUdgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.11.2004 • Stellungnahme der Verwaltung: Die Herriger Straße (B 265 alt) im Abschnitt zwischen Klosterstraße/Frenzenstraße und Kreisverkehr Erper Straße/Herriger Straße wird nach dem abgestimmten Umstufungsplan zur Landesstraße L 162 abgestuft. Baulastträger bleibt somit die Niederlassung Euskirchen des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Vor der Anordnung eines Fußgängerüberweges ist es sinnvoll, zusammen mit dem Straßenbaulastträger, der Kreispolizeibehörde sowie mit dem Ortsvorsteher vor Ort die tatsächliche Situation zu beurteilen und von den Beteiligten die jeweiligen Stellungnahmen einzuholen. Ich werde daher kurzfristig diesbezüglich zu einem Erörterungstermin einladen. Über das Ergebnis des gemeinsamen Ortstermins werde ich den Ausschuss in seiner darauf folgenden Sitzung unterrichten. P:\szIANTRÄGE\b0077.doc Faxabsender: -6622356161 21 7 PETER SCHAEFER Peter Schäfer - ViIskaul 1 - 50374 Erftstadt-Lechenich Seitenzahl: 25/16/64 - Telefon-/Fax-Nr. Datum: 1 02235/6161 24.10.04 An Fax-Nr. • 02235/409-505 Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Stadtvorwaltung Erftstadt Holzdamm 10 50374 Erftstadt Es ist unbedingt notwendig, dass in lechenich auf der Herriger-Strasse - in Höhe Stadthaus bzw. altes Feuerwehrhaus ein Fueegängerüberweg markiert wird. 1. Verbindung der Strassen Weltersmühle 1 Auf dem Graben und Schlosswalll Melchior. 2. Fussgänger und Radfahrer in Richtung Friedhof oder Schützenplatz 3. Besucher des Stadthauses (incl. Mobile) und altes Feuerwehrhaus Gartenbauvarain. 4. Kunden der Geschäfte/Restaurants/Büros • Mit {rllundlichen Grüssen usw. ( Obst und links und rechts der Herriger-Str. 5. Parkplätze hinter dem Herriger Tor und vor der Metzgerei Plum. 13:37 S.: 1 Anlage 1 zum B 8/0077 Markierung eines Fußgängerüberweges Stadthauses • auf der Herriger Straße in Höhe des Während eines gemeinsamen Ortstermins am 09.03.2005 mit Vertretem der Kreispolizeibehörde, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und dem Ortsvorsteher von Lechenich wurde festgestellt, dass die Anordnung eines Fußgängerüberweges auf der Herriger Straße in Höhe des Stadthauses nicht erforderlich ist. Der Fußgänger hat hier die Möglichkeit, westlich des Herriger Tores in zwei Abschnitten die sicherlich stark befahrene Herriger Straße zu überqueren. Er ist dabei in der Lage, ungefährdet einen Zwischenhalt auf der Sperrfläche einzulegen, sodass jeweils nur eine Fahrbahn überquert werden muss. Unsichere Fußgänger können in kurzer Entfernung im Schutz der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Frenzenstraße/Bonner Straße oder in Höhe des Kreisverkehrs Herriger Straße/Erper Straße die Fahrbahn überqueren. '. P:IsZIANTRÄGElAnlage 1 zu B 0077.doc