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Beschlussvorlage (Tennishalle Zum Hubertusbusch; hier: Antrag der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
107 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
09.06.17, 11:48
Aktualisiert
09.06.17, 11:48
Beschlussvorlage (Tennishalle Zum Hubertusbusch; hier:
Antrag der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Tennishalle Zum Hubertusbusch; hier:
Antrag der CDU-Fraktion)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: 16.1 TOP Drs.-Nr.: 270.17 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 16.05.2017 Bemerkungen 20.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Tennishalle Zum Hubertusbusch; hier: Antrag der CDU-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mackeprang Mackeprang NN Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Begründung: Die Verwaltung hat in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 04.04.2017 darüber informiert, dass die Tennishalle in Kerpen veräußert werden soll und mögliche Kaufinteressenten sich im Stadtplanungsamt bereits nach Nutzungsmöglichkeiten erkundigt haben. Dabei handelte es sich um Anfragen bzgl. einer Umnutzung zu einer Event – und Veranstaltungshalle und zu einer Umnutzung in eine Soccerhalle. Derzeitiges Planungsrecht Die Tennishalle liegt im Geltungsbereich des seit 1980 rechtskräftigen Bebauungsplanes KE 16/3.Änderung (Dauerkleingärten und Tennisanlage südl. der Humboldtstaße). Der Bebauungsplan setzt für den betreffenden Bereich ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Tennisplatz und Tennishalle“ fest. Nach dem geltenden Planungsrecht sind damit andere Nutzungsmöglichkeiten ausgeschlossen. Sollte – wie vom CDU – Ortsverband Kerpen/Mödrath/Langenich angeregt – eine Umnutzung zu einer Soccerhalle ermöglicht werden, wäre hierzu die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung empfiehlt derzeit keine Änderung des Bebauungsplanes vorzunehmen. Eine Änderung des Bebauungsplanes sollte erst bei Konkretisierung eines Kaufinteresses erfolgen. Das Planverfahren sollte dann als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB erfolgen, so dass die Planungskosten von dem Vorhabenträger übernommen werden. Anlagen:  Anfrage des CDU - Ortsverbandes  Lageplan - Katasterauszug  Ausschnitt BP 16 Beschlussvorlage 270.17 Seite 2