Daten
Kommune
Kerpen
Größe
107 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
09.06.17, 11:48
Aktualisiert
09.06.17, 11:48
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: 16.1
TOP
Drs.-Nr.: 270.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
16.05.2017
Bemerkungen
20.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Tennishalle Zum Hubertusbusch; hier:
Antrag der CDU-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter
Abteilungsleiter
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mackeprang
Mackeprang
NN
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Begründung:
Die Verwaltung hat in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 04.04.2017
darüber informiert, dass die Tennishalle in Kerpen veräußert werden soll und mögliche
Kaufinteressenten sich im Stadtplanungsamt bereits nach Nutzungsmöglichkeiten erkundigt
haben. Dabei handelte es sich um Anfragen bzgl. einer Umnutzung zu einer Event – und
Veranstaltungshalle und zu einer Umnutzung in eine Soccerhalle.
Derzeitiges Planungsrecht
Die Tennishalle liegt im Geltungsbereich des seit 1980 rechtskräftigen Bebauungsplanes KE
16/3.Änderung (Dauerkleingärten und Tennisanlage südl. der Humboldtstaße). Der
Bebauungsplan setzt für den betreffenden Bereich ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
„Tennisplatz und Tennishalle“ fest. Nach dem geltenden Planungsrecht sind damit andere
Nutzungsmöglichkeiten ausgeschlossen.
Sollte – wie vom CDU – Ortsverband Kerpen/Mödrath/Langenich angeregt – eine Umnutzung zu
einer Soccerhalle ermöglicht werden, wäre hierzu die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt derzeit keine Änderung des Bebauungsplanes vorzunehmen. Eine
Änderung des Bebauungsplanes sollte erst bei Konkretisierung eines Kaufinteresses erfolgen.
Das Planverfahren sollte dann als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB
erfolgen, so dass die Planungskosten von dem Vorhabenträger übernommen werden.
Anlagen:
Anfrage des CDU - Ortsverbandes
Lageplan - Katasterauszug
Ausschnitt BP 16
Beschlussvorlage 270.17
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