Daten
Kommune
Kerpen
Größe
121 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
19.04.17, 18:16
Aktualisiert
19.04.17, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters,
Pressestelle, Datenschutz
Bearbeiter: Erhard Nimtz
TOP
Drs.-Nr.: 200.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
25.04.2017
Stadtrat
02.05.2017
X
05.04.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
4. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Kerpen und seine Auschüsse
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die beigefügte 4. Änderung der Geschäftsordnung
des Rates der Stadt Kerpen und seiner Ausschüsse.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Nimtz
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Begründung:
Anlass für die mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Änderung der Geschäftsordnung für den Rat
der Stadt Kerpen und seine Ausschüsse ist die teilweise sehr lange Dauer der Sitzungen der
städtischen Gremien, vor allem des Stadtrates.
So hatten die zurückliegenden Ratssitzungen folgende Dauer:
23.02.2016 - 17:00 Uhr - 23:28 Uhr
03.05.2016 - 17:00 Uhr - 22:02 Uhr
05.07.2016 - 17:01 Uhr - 19:35 Uhr
13.09.2016 - 17:00 Uhr.- 22:02 Uhr
08.11.2016 - 17:00 Uhr - 21:47 Uhr
20.12.2016 - 17:00 Uhr - 21:39 Uhr
21.02.2017.- 17:00 Uhr - 22:21 Uhr
Die Gründe für die lange Sitzungsdauer sind vielfältig:
trotz abschließender Behandlung werden Themen erneut im Stadtrat beraten und entschieden
obwohl Themen bereits ausführlich in Ausschüssen vorberaten sind, werden sie im Stadtrat
oftmals nochmals in aller Breite diskutiert
oftmals werden Meinungen mehrmals vorgetragen
zunehmend wird in der Diskussion die Sachebene verlassen, es kommt häufig zu
Streitgesprächen zwischen einzelnen Ratsmitgliedern
obwohl es die Ausnahme ist, werden immer häufiger geheime Abstimmungen durchgeführt
viele schriftliche Anfragen, die bis drei Tage vor einer Sitzung gestellt werden können, können
wegen der Kürze der Zeit nicht schriftlich beantwortet werden
mündliche Anfragen in der Sitzung können oft wegen fehlender Detailkenntnisse nicht sofort
beantwortet werden
die Einwohner/innen-Fragestunde wird zunehmend zur Meinungskundgabe missbraucht
Zur Straffung der Sitzungsdauer schlägt die Verwaltung folgende Änderungen der
Geschäftsordnung vor:
Sperrfrist für die erneute Behandlung zurückgezogener oder behandelter Anträge
Zurückgezogene oder behandelte Anträge können erst nach Ablauf von sechs Monaten seit dem
Tage der Zurückziehung oder Behandlung erneut eingebracht werden. Anderenfalls werden sie
nur dann behandelt, wenn die Änderung der Sachlage begründet worden ist und die Mehrheit der
Mitglieder des Rates der Wiederaufnahme vor Eintritt in die Tagesordnung zugestimmt hat. Dies
gilt auch für Anträge, die inhaltlich den zurückgezogenen oder behandelten entsprechen. Anträge,
die in einem Ausschuss abschließend beraten und entschieden wurden, dürfen innerhalb von
sechs Monaten nicht inhaltsgleich dem Rat vorgelegt werden. Über Ausnahmen entscheidet der
Rat mit Mehrheit.
Änderungen bei der Redeordnung
Zur Vermeidung einer sachfremden und abschweifenden Debatte sowie Wiederholungen von
Argumenten und Meinungen sollten die Ratsmitglieder öfters von den Geschäftsordnungsanträgen
auf Schluss der Rednerliste und Schluss der Debatte Gebrauch machen.
Soweit das nicht zur Konzentration der Diskussionsbeiträge ausreicht, könnten folgende
Änderungen bei der Redeordnung in Erwägung gezogen werden:
Verkürzung der Redezeit von fünf auf drei Minuten
Zwei statt drei Wortmeldungen zu einem Tagesordnungspunkt
Einführung von zwei Beratungsrunden:
Beschlussvorlage 200.17
Seite 2
Im Anschluss an die Antragsbegründung erhalten in einer ersten Beratungsrunde die
Fraktionen und Einzelratsmitglieder nach der größenmäßigen Gewichtung im Rat das Wort.
Sind alle Fraktionen und Einzelratsmitglieder in der ersten Beratungsrunde zu Wort gekommen
und besteht ein Bedürfnis für eine zweite Beratungsrunde, erfolgt die Worterteilung in der
Reihenfolge der Wortmeldungen.
Ungebührliches Verhalten und Beleidigungen von Rednern
Zur Klarstellung soll in § 22 aufgenommen werden, dass Redner, die sich ungebührlich benehmen
oder beleidigender Äußerungen bedienen, vom Bürgermeister zur Ordnung gerufen werden
können.
Geheime Abstimmung
Grundsätzlich sieht die Gemeindeordnung aus Gründen der Transparenz die offene Abstimmung
vor; die geheime Abstimmung soll die Ausnahme sein.
Für den Fall, dass weiterhin vermehrt geheime Abstimmungen stattfinden, könnte in Erwägung
gezogen werden, das Quorum für eine geheime Abstimmung von einem Viertel der Ratsmitglieder
auf die Mehrheit zu erhöhen. Dies wäre auch rechtmäßig nach einem Urteil des OVG NRW vom
21.09.1993, in dem ausgeführt wird, dass das Quorum nicht einen Minderheitenschutz bezweckt,
sondern den Schutz vor den Anträgen von Minderheiten auf geheime Abstimmung, „um dem
Öffentlichkeitsprinzip einen hinreichend großen Anwendungsbereich zu erhalten“.
Änderungen bei Anfragen
Die Stellung von schriftlichen Anfragen soll nicht mehr auf drei sondern auf fünf Tage vor einer
Sitzung befristet sein. Die Anfragen werden nur noch schriftlich in der Sitzung beantwortet. In den
Sitzungen sollen keine mündlichen Anfragen mehr gestellt werden.
Darüber hinaus schlägt die Verwaltung weitere Änderungen der Geschäftsordnung vor:
Sitzungsunterbrechung bei störender Unruhe
Neuaufnahme einer Regelung ähnlich der Geschäftsordnung des Rhein-Erft-Kreises.
Tonaufzeichnung der Ratssitzungen
Zur Unterstützung der Schriftführung sowie Klärung von Streitfällen sollen die Ratssitzungen
aufgezeichnet werden.
Weitere redaktionelle Änderungen siehe Anlage
Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, die beigefügte 4. Änderung der Geschäftsordnung für
den Rat der Stadt Kerpen und seine Ausschüsse zu beschließen.
Beschlussvorlage 200.17
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