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Beschlussvorlage (4. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Kerpen und seine Auschüsse)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
121 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
19.04.17, 18:16
Aktualisiert
19.04.17, 18:16
Beschlussvorlage (4. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Kerpen und seine Auschüsse) Beschlussvorlage (4. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Kerpen und seine Auschüsse) Beschlussvorlage (4. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Kerpen und seine Auschüsse)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters, Pressestelle, Datenschutz Bearbeiter: Erhard Nimtz TOP Drs.-Nr.: 200.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 25.04.2017 Stadtrat 02.05.2017 X 05.04.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 4. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Kerpen und seine Auschüsse X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die beigefügte 4. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Kerpen und seiner Ausschüsse. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Nimtz Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Begründung: Anlass für die mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Kerpen und seine Ausschüsse ist die teilweise sehr lange Dauer der Sitzungen der städtischen Gremien, vor allem des Stadtrates. So hatten die zurückliegenden Ratssitzungen folgende Dauer: 23.02.2016 - 17:00 Uhr - 23:28 Uhr 03.05.2016 - 17:00 Uhr - 22:02 Uhr 05.07.2016 - 17:01 Uhr - 19:35 Uhr 13.09.2016 - 17:00 Uhr.- 22:02 Uhr 08.11.2016 - 17:00 Uhr - 21:47 Uhr 20.12.2016 - 17:00 Uhr - 21:39 Uhr 21.02.2017.- 17:00 Uhr - 22:21 Uhr Die Gründe für die lange Sitzungsdauer sind vielfältig:  trotz abschließender Behandlung werden Themen erneut im Stadtrat beraten und entschieden  obwohl Themen bereits ausführlich in Ausschüssen vorberaten sind, werden sie im Stadtrat oftmals nochmals in aller Breite diskutiert  oftmals werden Meinungen mehrmals vorgetragen  zunehmend wird in der Diskussion die Sachebene verlassen, es kommt häufig zu Streitgesprächen zwischen einzelnen Ratsmitgliedern  obwohl es die Ausnahme ist, werden immer häufiger geheime Abstimmungen durchgeführt  viele schriftliche Anfragen, die bis drei Tage vor einer Sitzung gestellt werden können, können wegen der Kürze der Zeit nicht schriftlich beantwortet werden  mündliche Anfragen in der Sitzung können oft wegen fehlender Detailkenntnisse nicht sofort beantwortet werden  die Einwohner/innen-Fragestunde wird zunehmend zur Meinungskundgabe missbraucht Zur Straffung der Sitzungsdauer schlägt die Verwaltung folgende Änderungen der Geschäftsordnung vor: Sperrfrist für die erneute Behandlung zurückgezogener oder behandelter Anträge Zurückgezogene oder behandelte Anträge können erst nach Ablauf von sechs Monaten seit dem Tage der Zurückziehung oder Behandlung erneut eingebracht werden. Anderenfalls werden sie nur dann behandelt, wenn die Änderung der Sachlage begründet worden ist und die Mehrheit der Mitglieder des Rates der Wiederaufnahme vor Eintritt in die Tagesordnung zugestimmt hat. Dies gilt auch für Anträge, die inhaltlich den zurückgezogenen oder behandelten entsprechen. Anträge, die in einem Ausschuss abschließend beraten und entschieden wurden, dürfen innerhalb von sechs Monaten nicht inhaltsgleich dem Rat vorgelegt werden. Über Ausnahmen entscheidet der Rat mit Mehrheit. Änderungen bei der Redeordnung Zur Vermeidung einer sachfremden und abschweifenden Debatte sowie Wiederholungen von Argumenten und Meinungen sollten die Ratsmitglieder öfters von den Geschäftsordnungsanträgen auf Schluss der Rednerliste und Schluss der Debatte Gebrauch machen. Soweit das nicht zur Konzentration der Diskussionsbeiträge ausreicht, könnten folgende Änderungen bei der Redeordnung in Erwägung gezogen werden:  Verkürzung der Redezeit von fünf auf drei Minuten  Zwei statt drei Wortmeldungen zu einem Tagesordnungspunkt  Einführung von zwei Beratungsrunden: Beschlussvorlage 200.17 Seite 2 Im Anschluss an die Antragsbegründung erhalten in einer ersten Beratungsrunde die Fraktionen und Einzelratsmitglieder nach der größenmäßigen Gewichtung im Rat das Wort. Sind alle Fraktionen und Einzelratsmitglieder in der ersten Beratungsrunde zu Wort gekommen und besteht ein Bedürfnis für eine zweite Beratungsrunde, erfolgt die Worterteilung in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Ungebührliches Verhalten und Beleidigungen von Rednern Zur Klarstellung soll in § 22 aufgenommen werden, dass Redner, die sich ungebührlich benehmen oder beleidigender Äußerungen bedienen, vom Bürgermeister zur Ordnung gerufen werden können. Geheime Abstimmung Grundsätzlich sieht die Gemeindeordnung aus Gründen der Transparenz die offene Abstimmung vor; die geheime Abstimmung soll die Ausnahme sein. Für den Fall, dass weiterhin vermehrt geheime Abstimmungen stattfinden, könnte in Erwägung gezogen werden, das Quorum für eine geheime Abstimmung von einem Viertel der Ratsmitglieder auf die Mehrheit zu erhöhen. Dies wäre auch rechtmäßig nach einem Urteil des OVG NRW vom 21.09.1993, in dem ausgeführt wird, dass das Quorum nicht einen Minderheitenschutz bezweckt, sondern den Schutz vor den Anträgen von Minderheiten auf geheime Abstimmung, „um dem Öffentlichkeitsprinzip einen hinreichend großen Anwendungsbereich zu erhalten“. Änderungen bei Anfragen Die Stellung von schriftlichen Anfragen soll nicht mehr auf drei sondern auf fünf Tage vor einer Sitzung befristet sein. Die Anfragen werden nur noch schriftlich in der Sitzung beantwortet. In den Sitzungen sollen keine mündlichen Anfragen mehr gestellt werden. Darüber hinaus schlägt die Verwaltung weitere Änderungen der Geschäftsordnung vor: Sitzungsunterbrechung bei störender Unruhe Neuaufnahme einer Regelung ähnlich der Geschäftsordnung des Rhein-Erft-Kreises. Tonaufzeichnung der Ratssitzungen Zur Unterstützung der Schriftführung sowie Klärung von Streitfällen sollen die Ratssitzungen aufgezeichnet werden. Weitere redaktionelle Änderungen siehe Anlage Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, die beigefügte 4. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Kerpen und seine Ausschüsse zu beschließen. Beschlussvorlage 200.17 Seite 3