Daten
Kommune
Kerpen
Größe
140 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
19.04.17, 18:16
Aktualisiert
19.04.17, 18:16
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4. Änderung der Geschäftsordnung
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4. Änderung der Geschäftsordnung
für den Rat der Stadt Kerpen und seine Ausschüsse vom 02.05.2017
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 02.05.2017 folgende 4. Änderung der
Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Kerpen und seine Ausschüsse vom 26.10.1999 beschlossen:
Artikel I
1.
In der Überschrift sowie in § 3 Abs. 3, § 12 Abs. 3 und 4, § 13 Abs. 2, § 25 Abs. 3, § 28 Abs. 6 und §
34 wird das Wort „Stadt“ durch das Wort „Kolpingstadt“ ersetzt.
2.
In § 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Zurückgezogene oder behandelte Anträge können erst nach Ablauf von sechs Monaten seit
dem Tag der Zurückziehung oder Behandlung erneut eingebracht werden. Andernfalls werden sie
nur dann behandelt, wenn die Änderung der Sachlage begründet worden ist und die Mehrheit der
Mitglieder des Rates der Wiederaufnahme vor Eintritt in die Tagesordnung zugestimmt hat. Dies gilt
auch für Anträge und Anfragen, die inhaltlich den zurückgezogenen oder behandelten entsprechen.
Anträge, die in einem Ausschuss abschließend beraten und entschieden wurden, dürfen innerhalb
von sechs Monaten nicht inhaltsgleich dem Rat vorgelegt werden. Über Ausnahmen entscheidet der
Rat mit der Mehrheit seiner Mitglieder.“
3. § 11 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Worte „der Beigeordnete“ durch die Worte „die Beigeordneten“ ersetzt.
In Satz 3 werden die Worte „der Beigeordnete ist“ durch die Worte „die Beigeordneten sind“ ersetzt.
4. § 18 erhält folgende Fassung:
„§ 18 Fragerecht der Ratsmitglieder.
(1) Jedes Ratsmitglied ist berechtigt, schriftliche Anfragen, die sich auf Angelegenheiten der Stadt
beziehen, an den Bürgermeister zu richten. Anfragen müssen mindestens fünf Arbeitstage vor
Beginn der Ratssitzung (Sitzungstag nicht eingerechnet) beim Bürgermeister eingegangen sein. Die
Beantwortung erfolgt grundsätzlich schriftlich zur Sitzung.
(2) Eine Aussprache findet nicht statt.
(3) Anfragen dürfen zurückgewiesen werden, wenn
a) sie nicht den Bestimmungen des Abs. 1 entsprechen,
b) die begehrte Auskunft demselben oder einem anderen Fragesteller innerhalb der letzten sechs
Monate bereits erteilt wurde,
c) die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.“
5. In § 19 Abs. 1 wird folgender Satz 4 angefügt:
„In Frageform vorgebrachte Meinungsbekundungen oder Stellungnahmen sind unzulässig.“
6. In § 21 wird folgender neuer Abs. 2 eingefügt:
„(2) Entsteht während einer Sitzung des Rates unter den Ratsmitgliedern eine störende Unruhe, so
kann der Bürgermeister die Sitzung unterbrechen oder aufheben, wenn auf andere Weise die
Ordnung nicht aufrechterhalten werden kann. Kann sich der Bürgermeister kein Gehör verschaffen,
so verlässt er seinen Platz. Die Sitzung ist dadurch unterbrochen.“
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Der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3.
8.
§ 22 wird wie folgt geändert:
Es wird folgender neuer Absatz 3 eingefügt:
„(3) Redner, die sich ungebührlich benehmen oder beleidigender Äußerungen bedienen, können
vom Bürgermeister zur Ordnung gerufen werden.“
Der bisherige Abs. 3 wird Abs. 4 und erhält folgende Fassung:
„(4) Hat ein Redner bereits zweimal einen Ruf zur Sache (Abs. 1) oder zweimal einen Ordnungsruf
(Abs. 2 und 3) erhalten, so kann der Bürgermeister ihm das Wort entziehen, wenn der Redner
Anlass zu einer weiteren Ordnungsmaßnahme gibt. Einem Redner, dem das Wort entzogen ist, darf
es in derselben Ratssitzung zu dem betreffenden Tagesordnungspunkt nicht wieder erteilt werden.“
8. In § 25 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Die Sitzungen des Rates werden auf Tonträger aufgenommen. Die Tonträger dienen der
Erstellung der Niederschrift und sind nach der ersten Sitzung, in der Einwendungen gegen die
Niederschrift erhoben werden können, zu löschen. Die Bürgermeister sowie die einzelnen
Ratsmitglieder haben das Recht, die Tonträgeraufzeichnungen abzuhören, wenn Zweifel an der
Richtigkeit der Niederschrift bestehen.“
Artikel II
Die 4. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Kerpen und seine Ausschüsse tritt am Tag
nach der Beschlussfassung in Kraft.
Kerpen, 02.05.2017
Dieter Spürck
Bürgermeister