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Beschlussvorlage (Liste der in 2013 beauftragten Gutachten (Fortschreibung))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
116 kB
Datum
04.02.2014
Erstellt
27.01.14, 18:45
Aktualisiert
27.01.14, 18:45
Beschlussvorlage (Liste der in 2013 beauftragten Gutachten (Fortschreibung)) Beschlussvorlage (Liste der in 2013 beauftragten Gutachten (Fortschreibung))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 6/2014 Erstellt am: 07.01.2014 Aktenzeichen: I/100 Verfasser/in: Jörg Schröter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss X nö. Sitzung Termin 04.02.2014 Betreff Liste der in 2013 beauftragten Gutachten (Fortschreibung) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Liste der im Jahr 2013 beauftragten Gutachten zur Kenntnis. Vorlage Nr.: 6/2014 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Verwaltung mit Beschluss vom 05.06.2007 beauftragt, jährlich eine Liste der Gutachten, die als Grundlage für Rats- und Ausschussentscheidungen allgemeiner Art dienen, unter Angabe der Gesamtkosten zu veröffentlichen. In der Sitzung des HFA am 22.01.2013 wurde eine Erweiterung der Liste um eine nichtöffentliche Anlage mit den Kosten der einzelnen Gutachten beschlossen. In der Anlage sind die nach Beschluss des HFA zu veröffentlichenden Gutachten aufgelistet. Außerdem sind die übrigen im Jahr 2013 beauftragten Gutachten dargestellt, die als Entscheidungshilfe für Verwaltungshandeln dienen.