Daten
Kommune
Brühl
Größe
104 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
19.08.15, 18:27
Aktualisiert
19.08.15, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61
Schaaf
61 26 70 03
17.08.2015
333/2015
Betreff
Unterführung Balthasar-Neumann-Platz
Bezug: Anfragen der Fraktionen CDU und Grüne vom 24.07.2015
hier: Vorlage zum Antrag der Fraktionen CDU und Die Grünen
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der PSTA nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Die Gesamtplanung zur Umgestaltung der Unterführung Brühl Mitte umfasst die bauliche
Neugestaltung der gesamten Unterführung, d.h. beider Rampenbauwerke und des
eigentlichen Tunnelbauwerks.
Der erste Bauabschnitt zum Balthasar-Neumann-Platz (BNP) hin wurde bereits
weitestgehend realisiert und ist so gut wie fertiggestellt.
Der Fördergeber begutachtete die Maßnahme im Rahmen eines Ortstermins am
22.07.2015 und attestierte der Stadt hier eine äußerst gelungene Gesamtkonzeption, die
in besonderer Weise die städtebaulich-gestalterischen und baulich erforderlichen
Standards der Barrierefreiheit berücksichtigt.
Das Unterführungsbauwerk sowie der Rampenbereich zur Carl-Schurz-Straße hin wurde
auf der Grundlage der beschlossenen Ausführungsplanung von der Förderstelle bereits
bewilligt und soll nach Fertigstellung des Balthasar-Neumann-Platzes d.h. ab Frühjahr
2016, umgestaltet werden.
Zu den einzelnen Anregungen:
Zu 1.) Nachträglicher Einbau von Stufen
Drucksache 333/2015
Seite - 2 –
Entsprechend den Äußerungen des Fördergebers im Rahmen des o.g. Ortstermins sollten
nachträgliche bauliche Änderungen im bereits realisierten Teilbereich des
Unterführungsbauwerks zum Balthasar-Neumann-Platz hin vermieden werden, um nicht
Gefahr zu laufen, Fördermittel zurückzahlen zu müssen.
Der nachträgliche Einbau von Stufen würde dem Förderzweck einer hindernis- und
barrierefreien offenen Führung mit der beschrieben Qualität zuwiderlaufen. Der gesamte
Pflasterbelag müsste wieder aufgenommen werden, um das Steigungsverhältnis zwischen
den neu entstehenden Stufen entsprechend anzupassen. Bergabwärts würden auch
Stufen mit geringer Steigung den sportlichen Radfahrern (insbesondere Schüler u.a.)
einen zusätzlichen Anreiz zum „Springen“ bieten. Bergaufwärts würde es den direkten
Weg für geringer mobilitätseingeschränkte Fußgänger/Innen unnötig erschweren.
Zu 2.) Bänke in der Form von Einzelsitzen
Diese Anregung wird im Hinblick auf ihre Realisierbarkeit überprüft.
Zu 3.) Mülleimer in ausreichender Zahl
Mülleimer sind in ausreichender Zahl vorgesehen, der Mülleimer-Typ wurde auf
Empfehlung des Stadtservicebetriebes seinerzeit festgelegt und bemustert.
Zu 4.) Keine Bepflanzung der Gabionen
Eine Bepflanzung der Gabionen ist gemäß Ausführungsplanung nicht vorgesehen.
Zu 5.) Kein Geländer im Serpentinenweg
Siehe Ausführungen zur Vorlage Nr. 300/2015 TOP 5.1 (Anfrage SPD-Fraktion).
Zu 6.) Zusammenhängendes Beleuchtungssystem
Das Beleuchtungskonzept umfasst das gesamte Unterführungsbauwerk einschließlich der
beiden Rampenbereiche. Alle drei möglichen Wegealternativen (Diagonalweg zum BNP,
Serpentinenweg und Weg entlang der Mauer) werden in qualitativer und funktionaler
Hinsicht optimal ausgeleuchtet.
Die Anregungen zum Tunnelbauwerk selbst werden in die weiteren Planungen des
anschließenden Bauabschnitts mit aufgenommen.
Zu 7 - 11.) Anregungen zur Gestaltung des Tunnelbauwerks
Die Anregungen zum Tunnelbauwerk selbst werden in die weiteren Planungen des
anschließenden Bauabschnitts mit aufgenommen.
Zu 12.) Entfernung des Brunnens zur Carl-Schurz-Straße
Diese Anregung ist bereits Bestandteil der beschlossenen Ausführungsplanung. Die
Entfernung des Brunnens ist ein wesentlicher Teil der Umgestaltungsmaßnahme.
Zu 13.) Beschilderung am Ein- und Ausgang der Unterführung
Drucksache 333/2015
Seite - 3 –
Die Anregungen werden mit aufgenommen und an den Fachbereich Ordnung
weitergeleitet.
Zu 14.) Vermeidung von Trampelpfaden durch die Pflanzbeete
Die bereits realisierten Pflanzbeete bieten aufgrund der Höhendifferenz zu den Wegen
keinen Anreiz zur Abkürzung / Anlegung von Trampelpfaden. Analog hierzu erfolgt gemäß
Ausführungsplanung auch die Anlage / Umgestaltung im Rampenbereich zur Carl-SchurzStraße / Brühl-Mitte im anschließenden Bauabschnitt.
Grundsätzliche Beteiligung der zuständigen Polizeidienststelle „Kriminalprävention“ gemäß
§ 4 BauGB
In den Verfahren der Bauleitplanung erfolgt bereits die Beteiligung der Polizei /
Kriminalprävention über die interne Beteiligung der Ordnungsbehörde (FB 32) als TÖB
(Träger öffentlicher Belange) gemäß § 4 BauGB.
Dies lässt sich auch auf Umgestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Straßen- und
Platzraum erweitern und wird bei zukünftigen Planungen dementsprechend vorgesehen.
Weitere Erläuterungen folgen bei Bedarf in der Sitzung.