Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Unterführung Balthasar-Neumann-Platz Bezug: Anfragen der Fraktionen CDU und Grüne vom 24.07.2015 hier: Vorlage zum SPD-Antrag )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
104 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
19.08.15, 18:27
Aktualisiert
19.08.15, 18:27
Vorlage (Unterführung Balthasar-Neumann-Platz
Bezug: Anfragen der Fraktionen CDU und Grüne vom 24.07.2015
hier: Vorlage zum SPD-Antrag
) Vorlage (Unterführung Balthasar-Neumann-Platz
Bezug: Anfragen der Fraktionen CDU und Grüne vom 24.07.2015
hier: Vorlage zum SPD-Antrag
) Vorlage (Unterführung Balthasar-Neumann-Platz
Bezug: Anfragen der Fraktionen CDU und Grüne vom 24.07.2015
hier: Vorlage zum SPD-Antrag
)

öffnen download melden Dateigröße: 104 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61 Schaaf 61 26 70 03 17.08.2015 333/2015 Betreff Unterführung Balthasar-Neumann-Platz Bezug: Anfragen der Fraktionen CDU und Grüne vom 24.07.2015 hier: Vorlage zum Antrag der Fraktionen CDU und Die Grünen Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der PSTA nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Gesamtplanung zur Umgestaltung der Unterführung Brühl Mitte umfasst die bauliche Neugestaltung der gesamten Unterführung, d.h. beider Rampenbauwerke und des eigentlichen Tunnelbauwerks. Der erste Bauabschnitt zum Balthasar-Neumann-Platz (BNP) hin wurde bereits weitestgehend realisiert und ist so gut wie fertiggestellt. Der Fördergeber begutachtete die Maßnahme im Rahmen eines Ortstermins am 22.07.2015 und attestierte der Stadt hier eine äußerst gelungene Gesamtkonzeption, die in besonderer Weise die städtebaulich-gestalterischen und baulich erforderlichen Standards der Barrierefreiheit berücksichtigt. Das Unterführungsbauwerk sowie der Rampenbereich zur Carl-Schurz-Straße hin wurde auf der Grundlage der beschlossenen Ausführungsplanung von der Förderstelle bereits bewilligt und soll nach Fertigstellung des Balthasar-Neumann-Platzes d.h. ab Frühjahr 2016, umgestaltet werden. Zu den einzelnen Anregungen: Zu 1.) Nachträglicher Einbau von Stufen Drucksache 333/2015 Seite - 2 – Entsprechend den Äußerungen des Fördergebers im Rahmen des o.g. Ortstermins sollten nachträgliche bauliche Änderungen im bereits realisierten Teilbereich des Unterführungsbauwerks zum Balthasar-Neumann-Platz hin vermieden werden, um nicht Gefahr zu laufen, Fördermittel zurückzahlen zu müssen. Der nachträgliche Einbau von Stufen würde dem Förderzweck einer hindernis- und barrierefreien offenen Führung mit der beschrieben Qualität zuwiderlaufen. Der gesamte Pflasterbelag müsste wieder aufgenommen werden, um das Steigungsverhältnis zwischen den neu entstehenden Stufen entsprechend anzupassen. Bergabwärts würden auch Stufen mit geringer Steigung den sportlichen Radfahrern (insbesondere Schüler u.a.) einen zusätzlichen Anreiz zum „Springen“ bieten. Bergaufwärts würde es den direkten Weg für geringer mobilitätseingeschränkte Fußgänger/Innen unnötig erschweren. Zu 2.) Bänke in der Form von Einzelsitzen Diese Anregung wird im Hinblick auf ihre Realisierbarkeit überprüft. Zu 3.) Mülleimer in ausreichender Zahl Mülleimer sind in ausreichender Zahl vorgesehen, der Mülleimer-Typ wurde auf Empfehlung des Stadtservicebetriebes seinerzeit festgelegt und bemustert. Zu 4.) Keine Bepflanzung der Gabionen Eine Bepflanzung der Gabionen ist gemäß Ausführungsplanung nicht vorgesehen. Zu 5.) Kein Geländer im Serpentinenweg Siehe Ausführungen zur Vorlage Nr. 300/2015 TOP 5.1 (Anfrage SPD-Fraktion). Zu 6.) Zusammenhängendes Beleuchtungssystem Das Beleuchtungskonzept umfasst das gesamte Unterführungsbauwerk einschließlich der beiden Rampenbereiche. Alle drei möglichen Wegealternativen (Diagonalweg zum BNP, Serpentinenweg und Weg entlang der Mauer) werden in qualitativer und funktionaler Hinsicht optimal ausgeleuchtet. Die Anregungen zum Tunnelbauwerk selbst werden in die weiteren Planungen des anschließenden Bauabschnitts mit aufgenommen. Zu 7 - 11.) Anregungen zur Gestaltung des Tunnelbauwerks Die Anregungen zum Tunnelbauwerk selbst werden in die weiteren Planungen des anschließenden Bauabschnitts mit aufgenommen. Zu 12.) Entfernung des Brunnens zur Carl-Schurz-Straße Diese Anregung ist bereits Bestandteil der beschlossenen Ausführungsplanung. Die Entfernung des Brunnens ist ein wesentlicher Teil der Umgestaltungsmaßnahme. Zu 13.) Beschilderung am Ein- und Ausgang der Unterführung Drucksache 333/2015 Seite - 3 – Die Anregungen werden mit aufgenommen und an den Fachbereich Ordnung weitergeleitet. Zu 14.) Vermeidung von Trampelpfaden durch die Pflanzbeete Die bereits realisierten Pflanzbeete bieten aufgrund der Höhendifferenz zu den Wegen keinen Anreiz zur Abkürzung / Anlegung von Trampelpfaden. Analog hierzu erfolgt gemäß Ausführungsplanung auch die Anlage / Umgestaltung im Rampenbereich zur Carl-SchurzStraße / Brühl-Mitte im anschließenden Bauabschnitt. Grundsätzliche Beteiligung der zuständigen Polizeidienststelle „Kriminalprävention“ gemäß § 4 BauGB In den Verfahren der Bauleitplanung erfolgt bereits die Beteiligung der Polizei / Kriminalprävention über die interne Beteiligung der Ordnungsbehörde (FB 32) als TÖB (Träger öffentlicher Belange) gemäß § 4 BauGB. Dies lässt sich auch auf Umgestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Straßen- und Platzraum erweitern und wird bei zukünftigen Planungen dementsprechend vorgesehen. Weitere Erläuterungen folgen bei Bedarf in der Sitzung.