Daten
Kommune
Kerpen
Größe
126 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
16.06.17, 13:17
Aktualisiert
16.06.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
ANLAGE 2 Seite : 1
80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“
Anregungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Nr. Schreiben von/Datum – Kurzinhalt
B1) Schreiben vom 10.11.2016
Vorschlag der Verwaltung
Es wird angeregt, die bestehenden Gehölzstrukturen
südöstlich des Plangebietes (Rückwärtig der Wohnbebauung „Auf dem Stein 12-18“) zu erhalten.
Bei der genannten „Grünlandbrache“ handelt es sich
um eine überwiegend im Eigentum der Kolpingstadt
Kerpen befindliche Parzelle (Im Fußtal), die innerhalb des Geltungsbereichs des FNP liegt . Ein
Abwägung über die Anregung erfolgt im parallelen
Bebauungsplanverfahren KE 362 und nach
Erstellung einer ergänzenden Vermessungsgrundlage, mit einem Aufmaß für diesen Bewuchs.
Es wird der Hinweis gegeben, dass die genannten
Gehölzstrukturen als Bruthabitat für verschiedene
Vogelarten dienen. Zudem werden Hinweise auf u.a.
Fledermäuse, Eulen, Spechte, Eichelhäher und Igel
gegeben.
Der Hinweis wird zur Kenntnis. Im Verfahren zum
Bebauungsplan wird eine Artenschutzprüfung
durchgeführt.
Entsprechend den Erkenntnissen der Artenschutzprüfung können dann Maßnahmen zur Vermeidung
von Verbotstatbeständen gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in den Bebauungsplan
übernommen werden.