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Beschlussvorlage (Bestellung von Frau Rebecca Neumann als persönliche Stellvertreterin des Stadtverordneten Wolfgang Scharping im Jugendhilfeausschuss; hier: Beanstandung des Beschlusses des Rates der Kolpingstadt Kerpen vom 21.02.2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
121 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
21.04.17, 10:06
Aktualisiert
21.04.17, 10:06
Beschlussvorlage (Bestellung von Frau Rebecca Neumann als persönliche Stellvertreterin des Stadtverordneten Wolfgang Scharping im Jugendhilfeausschuss;
hier: Beanstandung des Beschlusses des Rates der Kolpingstadt Kerpen vom 21.02.2017) Beschlussvorlage (Bestellung von Frau Rebecca Neumann als persönliche Stellvertreterin des Stadtverordneten Wolfgang Scharping im Jugendhilfeausschuss;
hier: Beanstandung des Beschlusses des Rates der Kolpingstadt Kerpen vom 21.02.2017) Beschlussvorlage (Bestellung von Frau Rebecca Neumann als persönliche Stellvertreterin des Stadtverordneten Wolfgang Scharping im Jugendhilfeausschuss;
hier: Beanstandung des Beschlusses des Rates der Kolpingstadt Kerpen vom 21.02.2017)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters, Pressestelle, Datenschutz Bearbeiter: Erhard Nimtz TOP Drs.-Nr.: 223.17 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 20.04.2017 Bemerkungen 02.05.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bestellung von Frau Rebecca Neumann als persönliche Stellvertreterin des Stadtverordneten Wolfgang Scharping im Jugendhilfeausschuss; hier: Beanstandung des Beschlusses des Rates der Kolpingstadt Kerpen vom 21.02.2017 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hebt seinen in der Sitzung am 21.02.2017 unter TOP 7.9 Besetzung des Jugendhilfeausschusses, hier: Bestellung von Frau Rebecca Neumann als persönliche Stellvertreterin des beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss, Stadtverordneter Wolfgang Scharping, gefassten Beschluss auf. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Nimtz Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Begründung: Mit folgendem Schreiben vom 16.03.2017 hat Bürgermeister Spürck den in der Ratssitzung am 21.02.2017 unter TOP 7.9 - Besetzung des Jugendhilfeausschusses, hier: Bestellung von Frau Rebecca Neumann als persönliche Stellvertreterin des beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss, Stadtverordneter Wolfgang Scharping, gefassten Beschluss gem. § 54 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung NRW wegen Rechtswidrigkeit beanstandet: Bestellung von Frau Rebecca Neumann als persönliche Stellvertreterin des Stadtverordneten Wolfgang Scharping im Jugendhilfeausschuss hier: Beanstandung des Beschlusses des Rates der Kolpingstadt Kerpen vom 21.02.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, der Beschluss des Rates der Kolpingstadt Kerpen in der Sitzung am 21.02.2017, TOP 7.9 - Besetzung des Jugendhilfeausschusses (Drs.Nr.111.17), hier: Bestellung von Frau Rebecca Neumann als persönliche Stellvertreterin des beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss, Stadtverordneter Wolfgang Scharping wird hiermit beanstandet. Frau Rebecca Neumann ist nicht persönliche Stellvertreterin des Stadtverordneten Wolfgang Scharping im Jugendhilfeausschuss. Begründung: Der fraktionslose Stadtverordnete Wolfgang Scharping beantragte mit Schreiben vom 20.02.2017 an den Bürgermeister, in der Ratssitzung am 21.02.2017 unter dem Tagesordnungspunkt „Umbesetzung von Ausschüssen“, Frau Rebecca Neumann als seine persönliche Vertretung im Jugendhilfeausschuss zu bestätigen. Antragsgemäß wurde dieser Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung gesetzt und unter Punkt 7.9 behandelt. Der Rat hat den Antrag des Stadtverordneten Scharping sodann einstimmig beschlossen. Der Ratsbeschluss vom 21.02.2017, mit dem Frau Rebecca Neumann als persönliche Stellvertreterin des Stadtverordneten Scharping im Jugendhilfeausschuss bestätigt wurde, ist rechtwidrig. Die Voraussetzungen für eine wirksame Bestellung als persönliche Stellvertretung liegen nicht vor. Der Stadtverordnete Wolfgang Scharping wurde in der Ratssitzung am 23.06.2015 zum beratenden Mitglied des Jugendhilfeausschusses bestellt. Rechtsgrundlage für die Bestellung ist § 58 Abs. 1 Satz 11 Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW). Hiernach hat ein Ratsmitglied das Recht, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Das Ratsmitglied wird vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt. Es wirkt in dem Ausschuss mit beratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses wird es nicht mitgezählt. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung, die durch das Gesetz zur weiteren Stärkung der Bürgerbeteiligung in den Kommunen vom 28.03.2000 eingeführt wurde, einem einzelnen fraktionslosen Ratsmitglied ermöglichen, mindestens einem Ausschuss mit beratender Stimme anzugehören. Eine Stellvertretung des beratenden Ausschussmitglieds sieht das Gesetz nicht vor. Beschlussvorlage 223.17 Seite 2 Somit ist die Bestätigung von Frau Rebecca Neumann als persönliche Stellvertretung für den Stadtverordneten Scharping im Jugendhilfeausschuss nicht rechtmäßig erfolgt. Diese Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass der beanstandete Ratsbeschluss vorläufig nicht umgesetzt wird. Über die Beanstandung wird in der nächsten Ratssitzung am 02.05.2017 beraten und beschlossen. Jedenfalls bis dahin ist Frau Rebecca Neumann nicht zur persönlichen Stellvertretung des Stadtverordneten Scharping im Jugendhilfeausschuss befugt. Freundliche Grüße Dieter Spürck Gem. § 54 Abs. 2 Satz 3 GO NRW wird die Beanstandung dem Rat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Die Verwaltung empfiehlt, den in der Sitzung am 21.02.2017 unter TOP 7.9 - Besetzung des Jugendhilfeausschusses, hier: Bestellung von Frau Rebecca Neumann als persönliche Stellvertreterin des beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss, Stadtverordneter Wolfgang Scharping, gefassten Beschluss aufzuheben. Beschlussvorlage 223.17 Seite 3