Daten
Kommune
Brühl
Größe
63 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
10.06.15, 18:29
Aktualisiert
10.06.15, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für
2015\Konsolidierung zum 29.05.15\Vorlage3 f. HA 15-06-15, Anlage 4 Auszug Beschluss Rat
27.04.15.docx
Anlage 4 zur Vorlage255/2015
Auszug Antrag CDU abgestimmt in Ratssitzung am 27.04.15
Ziele der Konsolidierung:
…………………….
3. Die hierfür notwenigen Maßnahmen sind in einem geeigneten Verfahren (s.u.) zu
erarbeiten und in einem Haushaltssanierungsplan festzuhalten.
Verfahren:
6. Der Bürgermeister wird aufgefordert, zum Eingang in das Verfahren eine
Haushaltsanalyse vorzunehmen, das heißt, den Ist-Stand inkl. bestehender
Sparbemühungen darzustellen.
7. Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, einen Verfahrensvorschlag mit
festgesetztem zeitlichem Rahmen und Terminplan zu entwickeln, bei der
Konsolidierung des Haushaltes sowohl
- die Fraktionen des Stadtrates,
- die Gleichstellungsbeauftragte,
- den Personalrat sowie
- die Bürgerinnen und Bürger Brühls einzubeziehen.
Zudem wird aufgezeigt, an welchen Stellen der Beratungsprozess durch
- externen Sachverstand (z.B. s.o. Ziffer 5) qualitativ verbessert werden kann.
8. In den jeweiligen Jahresabschlüssen ist die Erreichung von Zielen und Teilzielen zu
dokumentieren, die Wirksamkeit von vereinbarten Maßnahmen zu erläutern und
Abweichungen von den Zielen zu begründen.
9. In den Verwaltungsvorlagen zur Entscheidung über durchzuführende
Maßnahmen ist jeweils darzustellen, welche Auswirkungen die Maßnahmen auf
die Haushaltspositionen haben und welche Auswirkungen sich ggf. für die
Bürgerinnen und Bürger ergeben.
Erläuterung
Der bisherige Beratungsprozess zur Konsolidierung des städtischen Haushalts im Rahmen
der Sitzungen des Hauptausschusses zeigt, dass eine kurzfristige Konsolidierung
innerhalb des laufenden Haushaltsjahres wahrscheinlich nicht zu signifikanten
Einsparungen führen kann.
Eine nachhaltige Konsolidierung kann und muss in einem mittelfristig angelegten Prozess
erreicht werden, in den sowohl Verwaltung, Politik und Bürgerschaft eingebunden sind.
Hierfür ist das Festsetzen eines Konsolidierungsziels und eines effektiven Verfahrens
unerlässlich.
Beispielhaft für solche Prozesse sind bestehende Leitfäden (s. google-Abfrage
leitfaden Hh.konsolidierung) und erprobte Verfahrensvorschläge (vgl. entsprechende
Vorschläge der Bezirksregierungen z.B. Bezirksregierung Arnsberg „Neue Wege in
schwierigen Zeiten“ oder anderer Kommunen z.B. Stadt Bonn).
Es ist dabei selbstverständlich, dass die notwendigen Entscheidungen in den dafür
zuständigen Gremien des Rates getroffen werden müssen. Die Erfahrungen in anderen
Kommunen zeigt allerdings, dass die Effektivität des Verfahrens durch eine
Vorabberatung im vertraulichen Rahmen deutlich erhöht werden kann (vgl. „Es hat sich
bewährt, über die Inhalte der Diskussionen sowie über den inhaltlichen Sachstand der
Beratungen Vertraulichkeit zu vereinbaren und dies auch strikt einzuhalten. [s. S. 11
Arnsberger Beratungskonzept…]
Nach Erstellung des Berichtsentwurfes erfolgt eine Beratung der Ergebnisse der
Arbeitsgruppe im Rat der Kommune (s. S. 18 oben).“ vgl. http://www.bezregarnsberg.nrw.de/themen/k/ kom_beratungskonzept/index.php). Bei der Erarbeitung und
I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für
2015\Konsolidierung zum 29.05.15\Vorlage3 f. HA 15-06-15, Anlage 4 Auszug Beschluss Rat
27.04.15.docx
Begründung des Verfahrensvorschlags des Bürgermeisters sollen diese (und weitere)
Erfahrungen berücksichtigt werden.
Der Verfahrensvorschlag soll neben der von anderen Ratsfraktionen vorgeschlagenen
Möglichkeit zur Teilnahme der Öffentlichkeit als passive Zuhörer*innen weitere
Beteiligungsmöglichkeiten wie beispielweise eine Beteiligung bei der Ideenfindung im
Konsolidierungsprozess oder Bürgerforen einräumen.
Die Verantwortung für den städtischen Haushalt liegt bei Bürgermeister und Verwaltung, da
nur dort die internen Kenntnisse über Prozesse und Potenziale in den Fachbereichen
vorhanden sind. Die Einbeziehung von externer Unterstützung bei der Ermittlung von
Potenzialen darf daher nicht die Kostensituation im negativen Sinn beeinflussen.
Einnahmeverbesserungen z.B. durch Verkauf von Immobilien sind nach Möglichkeit immer
dann durchzuführen, wenn die Stadt keine sinnvolle und wirtschaftlich vertretbare
Verwendungsmöglichkeit mehr für die Immobilie nachweisen kann.
Entscheidend für die Beurteilung darüber, dass die Maßnahmen erfolgreich sind, kann immer
nur der jeweilige Jahresabschluss geben. Daher ist auf die Beratung und Diskussion über die
Jahresabschlüsse erheblich mehr Wert zu legen.