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Vorlage (Anlage 4, Auszug Beschluss Rat 27.04.15)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
63 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
10.06.15, 18:29
Aktualisiert
10.06.15, 18:29
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Inhalt der Datei

I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\Konsolidierung zum 29.05.15\Vorlage3 f. HA 15-06-15, Anlage 4 Auszug Beschluss Rat 27.04.15.docx Anlage 4 zur Vorlage255/2015 Auszug Antrag CDU abgestimmt in Ratssitzung am 27.04.15 Ziele der Konsolidierung: ……………………. 3. Die hierfür notwenigen Maßnahmen sind in einem geeigneten Verfahren (s.u.) zu erarbeiten und in einem Haushaltssanierungsplan festzuhalten. Verfahren: 6. Der Bürgermeister wird aufgefordert, zum Eingang in das Verfahren eine Haushaltsanalyse vorzunehmen, das heißt, den Ist-Stand inkl. bestehender Sparbemühungen darzustellen. 7. Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, einen Verfahrensvorschlag mit festgesetztem zeitlichem Rahmen und Terminplan zu entwickeln, bei der Konsolidierung des Haushaltes sowohl - die Fraktionen des Stadtrates, - die Gleichstellungsbeauftragte, - den Personalrat sowie - die Bürgerinnen und Bürger Brühls einzubeziehen. Zudem wird aufgezeigt, an welchen Stellen der Beratungsprozess durch - externen Sachverstand (z.B. s.o. Ziffer 5) qualitativ verbessert werden kann. 8. In den jeweiligen Jahresabschlüssen ist die Erreichung von Zielen und Teilzielen zu dokumentieren, die Wirksamkeit von vereinbarten Maßnahmen zu erläutern und Abweichungen von den Zielen zu begründen. 9. In den Verwaltungsvorlagen zur Entscheidung über durchzuführende Maßnahmen ist jeweils darzustellen, welche Auswirkungen die Maßnahmen auf die Haushaltspositionen haben und welche Auswirkungen sich ggf. für die Bürgerinnen und Bürger ergeben. Erläuterung Der bisherige Beratungsprozess zur Konsolidierung des städtischen Haushalts im Rahmen der Sitzungen des Hauptausschusses zeigt, dass eine kurzfristige Konsolidierung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres wahrscheinlich nicht zu signifikanten Einsparungen führen kann. Eine nachhaltige Konsolidierung kann und muss in einem mittelfristig angelegten Prozess erreicht werden, in den sowohl Verwaltung, Politik und Bürgerschaft eingebunden sind. Hierfür ist das Festsetzen eines Konsolidierungsziels und eines effektiven Verfahrens unerlässlich. Beispielhaft für solche Prozesse sind bestehende Leitfäden (s. google-Abfrage leitfaden Hh.konsolidierung) und erprobte Verfahrensvorschläge (vgl. entsprechende Vorschläge der Bezirksregierungen z.B. Bezirksregierung Arnsberg „Neue Wege in schwierigen Zeiten“ oder anderer Kommunen z.B. Stadt Bonn). Es ist dabei selbstverständlich, dass die notwendigen Entscheidungen in den dafür zuständigen Gremien des Rates getroffen werden müssen. Die Erfahrungen in anderen Kommunen zeigt allerdings, dass die Effektivität des Verfahrens durch eine Vorabberatung im vertraulichen Rahmen deutlich erhöht werden kann (vgl. „Es hat sich bewährt, über die Inhalte der Diskussionen sowie über den inhaltlichen Sachstand der Beratungen Vertraulichkeit zu vereinbaren und dies auch strikt einzuhalten. [s. S. 11 Arnsberger Beratungskonzept…] Nach Erstellung des Berichtsentwurfes erfolgt eine Beratung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe im Rat der Kommune (s. S. 18 oben).“ vgl. http://www.bezregarnsberg.nrw.de/themen/k/ kom_beratungskonzept/index.php). Bei der Erarbeitung und I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\Konsolidierung zum 29.05.15\Vorlage3 f. HA 15-06-15, Anlage 4 Auszug Beschluss Rat 27.04.15.docx Begründung des Verfahrensvorschlags des Bürgermeisters sollen diese (und weitere) Erfahrungen berücksichtigt werden. Der Verfahrensvorschlag soll neben der von anderen Ratsfraktionen vorgeschlagenen Möglichkeit zur Teilnahme der Öffentlichkeit als passive Zuhörer*innen weitere Beteiligungsmöglichkeiten wie beispielweise eine Beteiligung bei der Ideenfindung im Konsolidierungsprozess oder Bürgerforen einräumen. Die Verantwortung für den städtischen Haushalt liegt bei Bürgermeister und Verwaltung, da nur dort die internen Kenntnisse über Prozesse und Potenziale in den Fachbereichen vorhanden sind. Die Einbeziehung von externer Unterstützung bei der Ermittlung von Potenzialen darf daher nicht die Kostensituation im negativen Sinn beeinflussen. Einnahmeverbesserungen z.B. durch Verkauf von Immobilien sind nach Möglichkeit immer dann durchzuführen, wenn die Stadt keine sinnvolle und wirtschaftlich vertretbare Verwendungsmöglichkeit mehr für die Immobilie nachweisen kann. Entscheidend für die Beurteilung darüber, dass die Maßnahmen erfolgreich sind, kann immer nur der jeweilige Jahresabschluss geben. Daher ist auf die Beratung und Diskussion über die Jahresabschlüsse erheblich mehr Wert zu legen.