Daten
Kommune
Brühl
Größe
45 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
10.06.15, 18:29
Aktualisiert
10.06.15, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für
2015\Konsolidierung zum 29.05.15\Vorlage3 f. HA 15-06-15, Anlage 3 Beantw. Fragen zu TEP
3601.docx
Anlage 3 zur Vorlage 255/2015
Beantwortung von Anfragen zum TEP 36 01 in HA 01.06.15
1. Unterschied zwischen Tagespflegeplätzen und Kindertagesstättenplätzen
Kitaplätze
-Größere Kindergruppen (10-25 Kinder)
- Alter der Kinder (4 Monate-6 Jahre)
- institionelle Betreuung in öffentlichen
Gebäuden
- Betreuungszeiten ab 25 Std – max. 45 Std.
Buchungsmöglichkeiten der Eltern: 25 / 35 /
45 Std.
Kindertagespflegeplätze
-
-
Feste Öffnungszeiten
Kinder werden von angestellten Fachund Ergänzungskräften betreut
-
-
Kleinere Kindergruppe (1-9 Kinder)
Alter der Kinder (2 Monate- 3 Jahre)
Familiäres Betreuungssetting (Wohnung/
Haus der Tagespflegeperson
Betreuungszeiten ab 15 Std. – max. 45
Std. wöchentlich. Buchungsmöglichkeiten
der Eltern: 15-20 Std.
21-25 Std
26-30 Std.
31-35 Std.
36-40 Std.
41-45 Std.
Betreuungszeit kann individuell auf den
Betreuungsbedarf der Eltern abgestimmt
werden.
Individuelle Öffnungszeiten
Kinder werden von selbstständig tätigen
qualifizierten Tagespflegepersonen
betreut
Ein weiterer wesentlicher Unterschied ist, dass Tagespflegepersonen selbstständig ( und nicht bei
einem Träger angestellt) sind und den Betreuungsvertrag mit den Eltern schließen. Die Finanzierung
der Plätze erfolgt aber ausschließlich über den kommunalen Haushalt
2. Sind in dem genannten Betrag von 5.300 € Differenz auch die Personal- und
Hardwarekosten berücksichtigt?
5.300 EUR-Differenz ergibt sich aus dem Vergleich Kita-Platz (Gruppenform I, 35 Std) zu
Tagespflegeplatz (31-35 Std.) Alle Kosten sind berücksichtigt.
3. Geht man von konstanten Anmeldezahlen aus?
Nach derzeitigen Erkenntnissen ist von konstanten Kinderzahlen bis 2020 auszugehen. Die
Veränderung durch die geplanten Neubaugebiete im Brühler Süden werden derzeit ermittelt.
Unsicherheit besteht aber vor allem im Anmeldeverhalten der Eltern mit Kindern unter 3 Jahren(
derzeit ca. 43%) ist ist durchaus noch eine Steigerung möglich.
4. Warum sind Kitas in städtischer Trägerschaft teurer als in freier Trägerschaft?
Für einen freien Träger ist zum einen ein niedriger KiBiz-Betriebskostenzuschuss (zwischen 88
und 96 %) zu gewähren und zum anderen ist der Landeszuschuss höher (zwischen 36 und
38,5%) als bei einem kommunalen Träger (30%).