Daten
Kommune
Brühl
Größe
28 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
10.06.15, 18:29
Aktualisiert
10.06.15, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\Konsolidierung zum 29.05.15\5201, 15-0527 Datenblatt TEP
Datenblatt TEP 52 01
Produktbereich:
Anlage 2e
52 Bauen und Wohnen
Produktgruppe (gleich TEP)
5201 Maßnahmen der Bauaufsicht
1. Allgemeine Vorbemerkung
Diese Produktgruppe umfasst das komplexe Baugenehmigungsverfahren und den ordnungsbehördlichen Vollzug.
Weiterhin finden sich hier die Personalkosten des Fachbereichs, sowie die zentralen Konten (Fortb., Büromaterial etc.)
2. Unterteilung des TEP
Kst., Kst.bereich
52010200
52010400
52010500
Zuschussbedarf TEP
Bezeichn.
Ordnungsbeh. Verfahren
Maßnahmen der
Bauaufsicht
Überschuss/ Überschuss/
Zuschuss 15 Zuschuss 16
-88.581
-87.431
Erträge
8.000
Aufwand
96.581
302.536
465.096
-162.560
-162.296
Baubehördliche Beratung u.Inform.2.500
313.036
33.591
595.268
-31.091
-282.232
-31.126
-280.853
3. Vorschläge des GPA zu Konsolidierungsüberlegungen auf der Aufwandsseite des
Produktbereich 10 Bauen und Wohnen
Die Vorschläge des GPA wurden von Abteilung 61/2 auf die Punkte reduziert, die zum TEP 5201
gehören und entsprechend Stellung genommen:
Mehreinnahmen bei Zwangs- und Bußgeldern
Die Zwangs- und Bußgelder sind nicht steuerbar, sie ergeben sich als Beugemaßnahme bzw. bei
Ordnungswidrigkeiten. Seit vielen Jahren wird zur Gleichbehandlung ein Bußgeldkatalog
angewendet.
Verbesserung des Kostendeckungsgrades für statische Berechnungen
Abt. 61/2 hat keine Statische Abteilung in der statische Berechnungen geprüft werden.
Einführung von Gebühren für Akten - und Katasterauskünfte
Auskünfte zu lfd. Bauakten verlangen i.d.R. nur betroffenen Nachbarn, die einen gesetzlichen
Anspruch haben. Katasterauskünfte werden von Abt. 61/2 nicht gegeben, die Zuständigkeit liegt bei
der Katasterbehörde des Kreises.
Erhebung von Verwaltungsgebühren bei Beratungen zur Kostenmiete
Die Kostenmiete aus dem sozialen Wohnungsbau ist seit 2001 ein Auslaufmodel und somit keine
mögliche Einnahmequelle.
Gebührenerhöhung Wohnberechtigungsscheine
Wohnberechtigungsscheine werden bei 32/3 bearbeitete die Gebühren sind im
Verwaltungsgebührentarif des Landes geregelt.
Bauaufsichtliche Gebühren, hier: Überprüfung und Korrektur des Gebührenrichtwertkatalogs des Kreises (kreise
Die Gebühren für "baurechtliche Angelegenheiten" ist in der Allg. Verwaltungsgebührenordnung
NRW gereglt und wird durch das Parlament des Landes regelmäßig neu festgelegt. Lediglich die
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Brühl könnte mit den anderen Städten des Kreises
abgestimmt werden.
Einführung einer Gebühr für die Einsichtsnahme in städtische Hausakten
Gebühren werden hierfür bereits erhoben
Einführung/Erhöhung der Beratungsgebühren für Bau- und Planungsberatung
I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\Konsolidierung zum 29.05.15\5201, 15-0527 Datenblatt TEP
Für die Bauberatung wird bisher keine Gebühr erhoben. Der Abteilungsleiter 61/2 hat diesbezüglich
mit dem Amtsleiter der Bauaufsicht der Stadt Neuss gesprochen. Dort sind einfache Auskünfte
gebührenfrei, ansonsten werden Gebühren in der Höhe differenziert von Bauherrn, Bürgern bzw.
Architekten und Vorlageberechtigten erhoben. Die Mitarbeiter verlangen die Gebühr unmittelbar vor
der Beratung über eine Barkasse. Auf Brühl übertragen werden folgende Vorbehalte gesehen: Die
Differenzierung zwischen kostenlosen einfachen Auskünften und den anderen gebührenpflichtigen
Auskünften birgt die Gefahr der Ungleichbehandlung in sich. Mit der Barkasse entsteht ein
erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Im Übrigen ist die Einrichtung von Barkassen im
Rahmen der Antikorruption nicht empfehlenswert.Der Amtsleiter von Neuss erwähnte noch, dass
sich inzwischen dort eingebürgert hat, wenn die Beratungsgebühr bezahlt wurde die Architekten und
Entwurfsverfasser sich zu 100% zurücklehnen und keine eigene Initiative, was das Baurecht angeht
mehr zeigen.
Erhöhung der Verwaltungsgebühren im Produkt Wohnungsbauförderung
Zuständigkeit liegt beim Kreis
Erhöhung der Gebühren für Wohnberechtigungsscheine und Zinsbescheinigungen unter Ausschöpfung der Höch
Zuständigkeit liegt bei Fb 32/3
4. Eigene Konsolidierungsvorschläge
Erhöhung der Gebühr für die Einsichtsnahme in städtische Hausakten