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Vorlage (Anlage 2e, TEP 52 01)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
28 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
10.06.15, 18:29
Aktualisiert
10.06.15, 18:29
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Inhalt der Datei

I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\Konsolidierung zum 29.05.15\5201, 15-0527 Datenblatt TEP Datenblatt TEP 52 01 Produktbereich: Anlage 2e 52 Bauen und Wohnen Produktgruppe (gleich TEP) 5201 Maßnahmen der Bauaufsicht 1. Allgemeine Vorbemerkung Diese Produktgruppe umfasst das komplexe Baugenehmigungsverfahren und den ordnungsbehördlichen Vollzug. Weiterhin finden sich hier die Personalkosten des Fachbereichs, sowie die zentralen Konten (Fortb., Büromaterial etc.) 2. Unterteilung des TEP Kst., Kst.bereich 52010200 52010400 52010500 Zuschussbedarf TEP Bezeichn. Ordnungsbeh. Verfahren Maßnahmen der Bauaufsicht Überschuss/ Überschuss/ Zuschuss 15 Zuschuss 16 -88.581 -87.431 Erträge 8.000 Aufwand 96.581 302.536 465.096 -162.560 -162.296 Baubehördliche Beratung u.Inform.2.500 313.036 33.591 595.268 -31.091 -282.232 -31.126 -280.853 3. Vorschläge des GPA zu Konsolidierungsüberlegungen auf der Aufwandsseite des Produktbereich 10 Bauen und Wohnen Die Vorschläge des GPA wurden von Abteilung 61/2 auf die Punkte reduziert, die zum TEP 5201 gehören und entsprechend Stellung genommen: Mehreinnahmen bei Zwangs- und Bußgeldern Die Zwangs- und Bußgelder sind nicht steuerbar, sie ergeben sich als Beugemaßnahme bzw. bei Ordnungswidrigkeiten. Seit vielen Jahren wird zur Gleichbehandlung ein Bußgeldkatalog angewendet. Verbesserung des Kostendeckungsgrades für statische Berechnungen Abt. 61/2 hat keine Statische Abteilung in der statische Berechnungen geprüft werden. Einführung von Gebühren für Akten - und Katasterauskünfte Auskünfte zu lfd. Bauakten verlangen i.d.R. nur betroffenen Nachbarn, die einen gesetzlichen Anspruch haben. Katasterauskünfte werden von Abt. 61/2 nicht gegeben, die Zuständigkeit liegt bei der Katasterbehörde des Kreises. Erhebung von Verwaltungsgebühren bei Beratungen zur Kostenmiete Die Kostenmiete aus dem sozialen Wohnungsbau ist seit 2001 ein Auslaufmodel und somit keine mögliche Einnahmequelle. Gebührenerhöhung Wohnberechtigungsscheine Wohnberechtigungsscheine werden bei 32/3 bearbeitete die Gebühren sind im Verwaltungsgebührentarif des Landes geregelt. Bauaufsichtliche Gebühren, hier: Überprüfung und Korrektur des Gebührenrichtwertkatalogs des Kreises (kreise Die Gebühren für "baurechtliche Angelegenheiten" ist in der Allg. Verwaltungsgebührenordnung NRW gereglt und wird durch das Parlament des Landes regelmäßig neu festgelegt. Lediglich die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Brühl könnte mit den anderen Städten des Kreises abgestimmt werden. Einführung einer Gebühr für die Einsichtsnahme in städtische Hausakten Gebühren werden hierfür bereits erhoben Einführung/Erhöhung der Beratungsgebühren für Bau- und Planungsberatung I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\Konsolidierung zum 29.05.15\5201, 15-0527 Datenblatt TEP Für die Bauberatung wird bisher keine Gebühr erhoben. Der Abteilungsleiter 61/2 hat diesbezüglich mit dem Amtsleiter der Bauaufsicht der Stadt Neuss gesprochen. Dort sind einfache Auskünfte gebührenfrei, ansonsten werden Gebühren in der Höhe differenziert von Bauherrn, Bürgern bzw. Architekten und Vorlageberechtigten erhoben. Die Mitarbeiter verlangen die Gebühr unmittelbar vor der Beratung über eine Barkasse. Auf Brühl übertragen werden folgende Vorbehalte gesehen: Die Differenzierung zwischen kostenlosen einfachen Auskünften und den anderen gebührenpflichtigen Auskünften birgt die Gefahr der Ungleichbehandlung in sich. Mit der Barkasse entsteht ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Im Übrigen ist die Einrichtung von Barkassen im Rahmen der Antikorruption nicht empfehlenswert.Der Amtsleiter von Neuss erwähnte noch, dass sich inzwischen dort eingebürgert hat, wenn die Beratungsgebühr bezahlt wurde die Architekten und Entwurfsverfasser sich zu 100% zurücklehnen und keine eigene Initiative, was das Baurecht angeht mehr zeigen. Erhöhung der Verwaltungsgebühren im Produkt Wohnungsbauförderung Zuständigkeit liegt beim Kreis Erhöhung der Gebühren für Wohnberechtigungsscheine und Zinsbescheinigungen unter Ausschöpfung der Höch Zuständigkeit liegt bei Fb 32/3 4. Eigene Konsolidierungsvorschläge Erhöhung der Gebühr für die Einsichtsnahme in städtische Hausakten