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Vorlage (Anlage 2d, TEP 42)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
26 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
10.06.15, 18:29
Aktualisiert
10.06.15, 18:29
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Inhalt der Datei

Datenblatt TEP 42 Produktbereich: Anlage 2d 42 Sportförderung 1. Allgemeine Vorbemerkung Die Stadt Brühl unterhält neben den Schulturnhallen zwei Dreifachsporthallen, 1 Tennensportplatz, 4 Kunstrasenplätze, 3 Naturrasenplätze, 1 Leichtathletikanlage sowie 2 Freizeitwiesen. Die Brühler Schulen wie auch die dem Stadtsportverband angeschlossenen Sportvereine nutzen diese Anlagen zur Durchführung des Schulsports bzw. des Trainings- und Wettkampfbetriebes. Den Schwimmsport führen die Schulen und Vereine im KarsBad durch. 2. Unterteilung des TEP Kst., Kst.bereich 42010000 42020000 42020100 42030000 42040000 42040010 Zuschussbedarf TEP Bezeichn. Erträge Turn- und Sporthallen 34.058 Sportaußenanlagen 81.427 Modern. Schloßparkstadion 0 Förderung v. Sportvereinen 0 Allgemeine Sportverwaltung 0 Landeszuw. Sportpauschale 120.565 236.050 Aufwand 732.436 464.404 191.164 169.895 71.579 0 1.629.478 Überschuss/ Überschuss/Zu Zuschuss 15 schuss 16 -698.378 -705.786 -382.977 -347.424 -191.164 -183.070 -169.895 -169.925 -71.579 -71.589 120.565 130.565 -1.393.428 -1.347.229 3. Vorschläge des GPA zu Konsolidierungsüberlegungen auf der Aufwandsseite des Produktbereich 08 Sportförderung – Reduzierung von Aufwendungen (s. Datei "1a. GPA, 14-06-10 Bericht GPA mit 800 Maßn.") Die Vorschläge des GPA wurden vom Fachbereich 40 auf die Punkte reduziert, die zum TEP 42 gehören und entsprechend Stellung genommen: Schließung von Turnhallen nicht diskutabel, da für Schulbetrieb, OGS, Jugend und Senioren im Vereinssport unerlässlich Flächenreduzierung Grünbereich (Sport- und Spielplatzflächen) derzeit noch 3 Grünflächen (Naturrasen): Reduzierung wegen reger Nutzung durch Schulen und Vereine nicht diskutabel Sportheime, Übernahme Betriebskosten durch Vereine Sportheime befinden sich an den Fußballplätzen. Übertragung der Betriebskosten an Fußballvereine wäre Schlechterstellung der Fußballvereine gegenüber den Vereinen, die in unseren Hallen trainieren und dort keine Betriebskosten zahlen. Aufgabe/Überlassung Schießsportanlage bedarf einer umfangreichen Prüfung Wegfall der stetigen Personalpräsenz (OGM) im Stadion Lässt sich nicht umsetzen! 08:00 - 16:00 Uhr -> Schulbetrieb: Platzwartpräsenz erforderlich für Ausgabe der Sportgeräte, Koordination Umkleideräume usw. 16:00 - 21:30 Uhr -> Vereinsbetrieb: Platzwartpräsenz erforderlich für Ausgabe der Sportgeräte, Abwehr von Vandalismusgefahr, Aufsicht Spielbetrieb unterhalb der Woche Kürzung des Zuschusses an den Stadtsportverband SSV führt jährlich 2 Sportlerehrungen in Kooperation mit der Stadt Brühl durch. Derzeitiger jährlicher Zuschuss liegt bei 2.300 € jährlich. Vorschlag: Reduzierung auf 1.800 €. Verschiebung der Erstellung eines Kunstrasenplatzes im nächsten SpA am 03.06.2015 (politische Entscheidung) Neuorganisation der Reinigung der Sportanlagen Dem FC Viktoria Gruhlwerk wurde die Reinigung des Sportheimes am Fußballplatz Brühl-Heide bereits übertragen. Die Reinigungsübertragung an weitere Vereine ist in Prüfung. Erarbeitung und Umsetzung Sportstättenbedarfsplan Letzter Sportstättenleitplan stammt aus dem Jahr 2003 Gründung BgA für die Sporthallen bedarf einer umfangreichen Prüfung Neustrukturierung des Sport- und Freizeitbereichs komplett neue Aufstellung bedarf einer umfangreichen Prüfung Sportflächenentwicklungsplanung Letzter Sportstättenleitplan stammt aus dem Jahr 2003 Produktbereich 08 Sportförderung – Steigerung von Erträgen Erhebung Nutzungsgebühren für Bäder Die Stadt zieht bereits Gebühren in Höhe von 6 € pro 60 min. von den Wassersport treibenden Vereinen (nur im Seniorenbereich) ein. Einführung von Benutzungsentgelten für Sportstätten inklusive Bäder Für die Nutzung von 2 städtischen Dreifachturnhallen und des Schlossparkstadions erhebt die Stadt Brühl bereits Gebühren in Höhe von 6 € pro 60 min. (nur im Seniorenbereich). Bei den Einfachturnhallen wurde den Vereinen / der VHS die Schlüsselgewalt übertragen und ihnen im Gegenzug die Gebühr erlassen. Vorschlag: Anhebung der Gebühren von 6 € auf 8 €. Darüber hinaus Erhebung von Gebühren auch bei den Vereinen, denen bislang die Gebühren erlassen wurden aufgrund der Übernahme der Schlüsselgewalt in den Einfachhallen. Bäder: s.o. Verdoppelung der Gebühren für Sporthallennutzung Derzeit werden bei Kosten in Höhe von 6 € pro 60 min. rund 30.000 € jährlich eingenommen. Anhebung Pacht städtischer Tennisplätze Pacht Tennisplätze Liblarer Straße: Für Fläche, auf der das Vereinsheim steht, zahlt der Verein jährlich 255 €. Einnahmen aus Kursgebühren Kurse finden in den Sportstätten nicht statt, dort nur normales Vereinstraining (Ausnahme: VHS). Anhebung Hallenbenutzungsgebühren s.o. 4. Eigene Konsolidierungsvorschläge Sportförderrichtlinien: Zuschuss für Deutsche Meisterschaften nur noch im Jugendbereich? Keine Zuschüsse mehr für Vereinsjubiläen? Sockelbetrag von 153 € für Vereine mit mehr als 30 Mitgliedern streichen?