Daten
Kommune
Brühl
Größe
26 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
10.06.15, 18:29
Aktualisiert
10.06.15, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Datenblatt TEP 42
Produktbereich:
Anlage 2d
42 Sportförderung
1. Allgemeine Vorbemerkung
Die Stadt Brühl unterhält neben den Schulturnhallen zwei Dreifachsporthallen, 1 Tennensportplatz,
4 Kunstrasenplätze, 3 Naturrasenplätze, 1 Leichtathletikanlage sowie 2 Freizeitwiesen. Die
Brühler Schulen wie auch die dem Stadtsportverband angeschlossenen Sportvereine nutzen diese
Anlagen zur Durchführung des Schulsports bzw. des Trainings- und Wettkampfbetriebes. Den
Schwimmsport führen die Schulen und Vereine im KarsBad durch.
2. Unterteilung des TEP
Kst., Kst.bereich
42010000
42020000
42020100
42030000
42040000
42040010
Zuschussbedarf TEP
Bezeichn.
Erträge
Turn- und Sporthallen
34.058
Sportaußenanlagen
81.427
Modern. Schloßparkstadion
0
Förderung v. Sportvereinen
0
Allgemeine Sportverwaltung
0
Landeszuw. Sportpauschale 120.565
236.050
Aufwand
732.436
464.404
191.164
169.895
71.579
0
1.629.478
Überschuss/ Überschuss/Zu
Zuschuss 15 schuss 16
-698.378
-705.786
-382.977
-347.424
-191.164
-183.070
-169.895
-169.925
-71.579
-71.589
120.565
130.565
-1.393.428
-1.347.229
3. Vorschläge des GPA zu Konsolidierungsüberlegungen auf der Aufwandsseite des
Produktbereich 08 Sportförderung – Reduzierung von Aufwendungen (s. Datei "1a. GPA, 14-06-10
Bericht GPA mit 800 Maßn.")
Die Vorschläge des GPA wurden vom Fachbereich 40 auf die Punkte reduziert, die zum TEP 42
gehören und entsprechend Stellung genommen:
Schließung von Turnhallen
nicht diskutabel, da für Schulbetrieb, OGS, Jugend und Senioren im Vereinssport unerlässlich
Flächenreduzierung Grünbereich (Sport- und Spielplatzflächen)
derzeit noch 3 Grünflächen (Naturrasen): Reduzierung wegen reger Nutzung durch Schulen und Vereine
nicht diskutabel
Sportheime, Übernahme Betriebskosten durch Vereine
Sportheime befinden sich an den Fußballplätzen. Übertragung der Betriebskosten an Fußballvereine wäre
Schlechterstellung der Fußballvereine gegenüber den Vereinen, die in unseren Hallen trainieren und dort keine
Betriebskosten zahlen.
Aufgabe/Überlassung Schießsportanlage
bedarf einer umfangreichen Prüfung
Wegfall der stetigen Personalpräsenz (OGM) im Stadion
Lässt sich nicht umsetzen!
08:00 - 16:00 Uhr -> Schulbetrieb:
Platzwartpräsenz erforderlich für Ausgabe der Sportgeräte, Koordination Umkleideräume usw.
16:00 - 21:30 Uhr -> Vereinsbetrieb:
Platzwartpräsenz erforderlich für Ausgabe der Sportgeräte, Abwehr von Vandalismusgefahr, Aufsicht Spielbetrieb unterhalb der Woche
Kürzung des Zuschusses an den Stadtsportverband
SSV führt jährlich 2 Sportlerehrungen in Kooperation mit der Stadt Brühl durch. Derzeitiger jährlicher Zuschuss liegt
bei 2.300 € jährlich.
Vorschlag: Reduzierung auf 1.800 €.
Verschiebung der Erstellung eines Kunstrasenplatzes
im nächsten SpA am 03.06.2015 (politische Entscheidung)
Neuorganisation der Reinigung der Sportanlagen
Dem FC Viktoria Gruhlwerk wurde die Reinigung des Sportheimes am Fußballplatz Brühl-Heide bereits übertragen.
Die Reinigungsübertragung an weitere Vereine ist in Prüfung.
Erarbeitung und Umsetzung Sportstättenbedarfsplan
Letzter Sportstättenleitplan stammt aus dem Jahr 2003
Gründung BgA für die Sporthallen
bedarf einer umfangreichen Prüfung
Neustrukturierung des Sport- und Freizeitbereichs
komplett neue Aufstellung bedarf einer umfangreichen Prüfung
Sportflächenentwicklungsplanung
Letzter Sportstättenleitplan stammt aus dem Jahr 2003
Produktbereich 08 Sportförderung – Steigerung von Erträgen
Erhebung Nutzungsgebühren für Bäder
Die Stadt zieht bereits Gebühren in Höhe von 6 € pro 60 min. von den Wassersport treibenden Vereinen
(nur im Seniorenbereich) ein.
Einführung von Benutzungsentgelten für Sportstätten inklusive Bäder
Für die Nutzung von 2 städtischen Dreifachturnhallen und des Schlossparkstadions erhebt die Stadt Brühl bereits
Gebühren in Höhe von 6 € pro 60 min. (nur im Seniorenbereich).
Bei den Einfachturnhallen wurde den Vereinen / der VHS die Schlüsselgewalt übertragen und ihnen im Gegenzug
die Gebühr erlassen.
Vorschlag: Anhebung der Gebühren von 6 € auf 8 €. Darüber hinaus Erhebung von Gebühren auch bei den
Vereinen, denen bislang die Gebühren erlassen wurden aufgrund der Übernahme der Schlüsselgewalt in den
Einfachhallen.
Bäder: s.o.
Verdoppelung der Gebühren für Sporthallennutzung
Derzeit werden bei Kosten in Höhe von 6 € pro 60 min. rund 30.000 € jährlich eingenommen.
Anhebung Pacht städtischer Tennisplätze
Pacht Tennisplätze Liblarer Straße: Für Fläche, auf der das Vereinsheim steht, zahlt der Verein jährlich 255 €.
Einnahmen aus Kursgebühren
Kurse finden in den Sportstätten nicht statt, dort nur normales Vereinstraining (Ausnahme: VHS).
Anhebung Hallenbenutzungsgebühren
s.o.
4. Eigene Konsolidierungsvorschläge
Sportförderrichtlinien:
Zuschuss für Deutsche Meisterschaften nur noch im Jugendbereich?
Keine Zuschüsse mehr für Vereinsjubiläen?
Sockelbetrag von 153 € für Vereine mit mehr als 30 Mitgliedern streichen?